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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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14584 Börsenblatt s. d. Dkschn. Buchhandel. Nicyramtlicher Teil. 291, 15. Dezember 1908. befestigt hatte, das; der Zahlungsverkehr in Deutschland rückständig ist und nicht der Entwicklungsstufe entspricht, die Industrie, Handel und Landwirtschaft erreicht haben, ist auf deu verschiedensten Seiten mit großer Tatkraft darauf hingearbeitet worden, den Bargeldumlauf auf das notwendigste Maß zu beschränken und zu dem Zwecke den Uberweisungs- und Scheckverkehr zu pflegen. Aber trotz der Vorteile, die dieser Verkehr bietet, und trotz der Be- nicht. Um ihnen nun einen billigen und bequemen Weg für die Ausgleichung kleinerer Zahlungen zu schaffen, wird am 1. Januar 1909 der Post-Uberweisungs- und Scheckverkehr ins Leben treten. Welche Vorteile das Postscheckverfahren bietet, wird durch die Erfahrungen erwiesen, die in Österreich, wo der Postschcckverkehr vor fünfundzwanzig Jahren eingeführt ist, und in neuerer Zeit in der Schweiz, gemacht worden sind. In Österreich belief sich die Zahl der Postscheckkonten Ende 1907 auf 79 711. An dem Verfahren nehmen Berufszweige ver schiedener Art teil, so vor allem Kaufleute, Gewerbetreibende und Fabrikanten. Aber auch Behörden, Gemeinden, Sparkassen, Spar- und Vorschußvereine, andere Vereine, Körperschaften, An gehörige privater Berufe (Advokaten und Notare, Arzte und Apo theker, Architekten, Baumeister, Ingenieure, Techniker, Gutsbesitzer, Grundbesitzer, Pächter, Privatleute), Beamte ufw. haben ein Pestscheckkonto. Von den Kontoinhabern haben 2750 ihren Wohnsitz im Auslande, darunter 1156 in Deutschland. Der Um satz im Scheckverkehr hat sich im Jahre 1907 auf 21 588 Millionen Kronen belaufen, die sich zusammensetzen: aus den Einlagen im Gesamtbeträge von 10 780 Millionen Kronen aus den kapitalisierten Zinsen von rund 4 „ .und aus den Rückzahlungen und Über weisungen im Gesamtbeträge von 10 804 „ Von den Einlagen und Rückzahlungen wurden durch Überschrei bung von einem Postscheckkonto auf ein anderes Postscheckkonto — ohne Inanspruchnahme von Barmitteln — gebucht je 4929 Millionen Kronen, zusammen 9858 Millionen Kronen oder 46,6 Prozent des Gesamtumsatzes. Das Gesamtguthaben der Scheckkontoinhaber stellte sich Ende 1907 auf 368 Millionen Kronen. In der Schweiz ist der Postscheck- und Girodienst am 1. Januar 1906 eingeführt worden. Der Erfolg, den diese Ein richtung gehabt hat, ist als recht günstig zu bezeichnen. Die Zahl der Kontoinhaber betrug 1907 4 066 der Gesamtumsatz ... 748 Millionen Fr. nämlich Einzahlungen 375 „ und Rückzahlungen 373 „ Im Überweisungsverkehr wurden abge wickelt 20,6U des Gesamtumsatzes oder 157 „ Das Guthaben aller Kontoinhaber belief sich Ende 1907 auf 8,6 „ Das am 1. Januar 1909 im Neichs-Postgebiete sowie gleichzeitig in Bayern und in Württemberg zur Einführung kommende Post scheckverfahren wird nach folgenden Grundsätzen geregelt werden Die Reichs-Postverwaltung wird neun Postscheckämter einrichten, und zwar in: 1. Berlin für die Ober-Postdirektionsbezirke Berlin, Frankfurt (Oder), Magdeburg, Potsdam und Stettin; 2. Breslau für die Ober-Postdirektionsbezirke Breslau, Liegnitz, Oppeln und Posen; 3. Cöln für die Ober-Postdirektionsbezirke Aachen, Coblenz, Cöln, Dortmund, Düsseldorf, Münster (Wests.) und Trier; 4. Danzig für die Ober-Postdirektionsbezirke Bromberg, Danzig, Gumbinnen, Königsberg (Pr.) und Köslin; 5. Frankfurt (Main) für die Ober-Postdirektiosbezirke Kassel, Darmstadt und Frankfurt (Main); 6. Hamburg für die Ober-Postdirektionsbezirke Bremen, Ham bürg, Kiel und Schwerin (Mecklenb.); 7. Hannover für die Ober-Postdirektionsbezirke Braunschweig, Hannover, Minden (Wests.) und Oldenburg; 8. Karlsruhe (Baden) für die Ober-Postdirektionsbezirke Karls- ruhe (Baden), Konstanz, Metz und Straßburg (Elf.); 9. Leipzig für die Ober-Postdirektionsbezirke Chemnitz, Dresden, Erfurt, Halle (Saale) und Leipzig. Die Königlich Bayerische Postverwaltung wird drei Post scheckämter einrichten, und zwar in: . München für die Ober-Postdirektionsbezirke Augsburg, Lands hut und München; 2. Nürnberg für die Ober-Postdirektionsbezirke Bamberg, Nürn berg, Regensburg und Würzburg; 3. Ludwigshafen (Rhein) für den Ober-Postdirektionsbezirk Speyer. Die Königlich Württembergische Postverwaltung wird ein Zur Teilnahme am Post-Überweifungs- und Scheckverkehre wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zugelassen. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. Die Eröffnung eines Kontos erfolgt in der Regel bei dem Postscheckamt, in dessen Bezirke der Wohnsitz des Antragstellers liegt, auf Verlangen auch bei einem andern Postscheckamt oder bei mehreren Postscheckämtern. Auf jedes Konto muß eine Stammeinlage von 100 ^ eingezahlt werden. Einzahlungen. Einzahlungen auf ein Postscheckkonto können bewirkt werden: a.) mittels Zahlkarte bei jeder Postanstalt und bei jedem Postscheckamt, d) mittels Postanweisung bei jeder Postanstalt, e) mittels Überweisung von einem andern Postscheckkonto. Zu a) Mittels Zahlkarte können sowohl vom Kontoinhaber als auch von jeder andern Person Geldbeträge auf ein Postscheck konto eingezahlt werden. Der Höchstbetrag einer Zahlkarte ist auf 10 000 festgesetzt. Die Formulare zu Zahlkarten werden von den Postscheckämtern zum Preise von 25 H für je 50 Stück an die Kontoinhaber verabfolgt. -Einzelne Formulare werden am Schalter der Postanstalten an das Publikum unentgeltlich ab gegeben. Zu b) Jeder Kontoinhaber kann bei der Postanstalt, durch die er seine Postsendungen erhält, den Antrag stellen, daß die für ihn eingehenden Postanweisungen seinem Postscheckkonto gut geschrieben werden. In einem solchen Falle überweist die Post anstalt den Betrag der für den Kontoinhaber eingegangenen Postanweisungen täglich an das Postscheckamt zur Gutschrift, während die Abschnitte der Postanweisungen dem Kontoinhaber übersandt werden. Für die Übersendung der Abschnitte der Post anweisungen wird keine Gebühr erhoben. Die für einen Kontoinhaber einzuziehenden Postauftrags und Nachnahmebeträge werden unmittelbar seinem Postscheck konto überwiesen, wenn auf den Sendungen ein entsprechender Vermerk niedergeschrieben ist. Zu e) Die für Kontoinhaber von anderen Kontoinhabern desselben oder eines anderen Postscheckamtes angewiesenen Be träge werden dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Rückzahlungen. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage von 100 ^ übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen jederzeit verfügen, und zwar: a) durch Überweisung auf ein anderes Postscheckkonto, b) mittels Schecks. Zu a) Die Formulare zu Überweisungen von Beträgen auf Postkartenform (Giropostkarten, zur offenen Versendung) aus gegeben und den Kontoinhabern vom Postscheckamt unentgeltlich geliefert. Bei Benutzung der Blattform können die Überweisungen auf jeden beliebigen Betrag, der innerhalb des verfügbaren Guthabens gelegen ist, also auch auf Beträge von mehr als 10000 aus gestellt werden. Es ist auch gestattet, daß Gutschriften für mehrere Empfänger in einer Überweisung zusammengefaßt werden. In diesem Falle ist der Überweisung ein vom Kontoinhaber zu unter schreibendes Verzeichnis beizufügen. Die Schlußsumme des Verzeichnisses muh mit dem auf dem Überweisungsformular an gegebenen Betrag übereinstimmen. Der Höchstbetrag einer Giropostkarte ist auf 1000 festgesetzt. Der Aussteller hat die Überweisung an das Postamt zu senden, bei dem sein Konto geführt wird.
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