^ 93, 24. April 1915. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Gemäß § 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäftsordnung, die sich auf die Hauptversammlung bezw. aus die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereins ausschuß beziehen und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheinen, nachstehend bekannt!. Hauptversammlung. 8 Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig, hat es schon am Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben: a) Eintrittskarten zur Hauptversammlung; b) gestempelte Wahlzettel; e) Ausweiskarten für Abstimmungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte; ck) Stimmzettel für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über den die Satzungen Z 17 Absatz k geheime Abstimmung vorschreiben; e) einen weiteren Stimmzettel für eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptversammlung haben. Die Formulare b—e müssen josort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wieviel Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimnivertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese For mulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettcl haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge des Saales, in dem die Hauptversammlung stattsinden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzettel. Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Dereinsausschuh. 8 17. Die Zeit der Wahlmänner-Versammlung setzt der Wahlausschuß fest, in der Regel sür den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18- Die Leitung der Wahlmänner-Versammlung geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglieds des Wahl ausschusses, ein zweites Mitglied des Wahlausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmänner die Wahlzettel aus. 8 IS. Die Wahl, an der sich nur die Wahlmänner beteiligen, erfolgt durch Abgabe der Wahlzettel in einem Wahl gange. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der in der Versammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt der erste Wahlgang die erforderliche Stimmenanzahl nur für weniger Kandidaten, als Posten zu besetzen sind, so wird für jeden noch freien Posten ein besonderer Wahlgang vorgenommen. Nur die Kandidaten des ersten Wahlganges können in diese engere Wahl kommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Wahlleiters. Das Protokoll ist außer vom Wahlleiter und Protokollführer auch von zwei Wahlmännern zu unterzeichnen und dem Vorstande des Börsenvereins einzureichen. 8 20. Abdruck dieser Geschäftsordnung hat acht Tage vor jeder Hauptversammlung auszugsweise, soweit dies zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheint, einmal im Börsenblatt zu erfolgen. Hierbei erlaubt sich der Wahlausschuß darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlmännerversammlung zur Wahl eines Vertreters der Orts- und Kreisvereme im Vereinsausschuß am Sonnabend, den 1. Mai 191S, Punkt 9 ilhr vormittags beginnt, damit für die Herren Wahlmänner die Möglichkeit besteht, an der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins teilnehmen zu können. Dresden, den 24. April ISIS. Der Wahlausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. vr. Erich Ehlermann, Vorsitzender. 567