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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1915
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- Deutsch
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K 81, 10. April 191S. Redaktioneller Teil. BüricnblaU i- d. Dljcha. Puchhanlxr. Minulen hat er das Wort, und nun setzt er den seuszenden Gästen vom Stammtisch alles vor, was ich soeben genossen habe. Er Netz alles selbst drucken in Heften zu zwei Bogen, das Heft 50 H, und vertreibt sie aoch selbst mit List oder Gewalt. Und dann die armen schriststellernden Damen, die gern etwas Geld verdienen möchten. Die eine must ihre Mutter pflegen, elne andere ist steinalt und krank und hat nicht genug zum Leben, eine andere wieder ist stellungslos — es zerreibt einem bas Herz, wenn man ihnen den Dornenpsad der plattdeutschen Dichter zeigt und darauf hinweist, welche gründliche und langwierige, siir den Leser nicht sichtbare Arbeit selbst in einer kleinen humoristischen Skizze steckt. »Ick heww orig seihn, wo Sei bi desi Geschicht de Fedder flagen is, un wo Set de! ut'n Handgelenk henschrewen hewwen, as wenn unserein en Breis schriwwt.» Sie konnte nicht begreifen, daß ich vierzehn Tags daran gearbeitet hatte, Nacht für Nacht. Daß meine Geschichten in ganz Deutschland verbreitet sind, habe ich dem Reclamschcn Verlag zu verdanken. Herr Hans Heinrich Reclam schrieb mir, daß er sich die Sachen nicht entgehen lassen wolle, und später, daß er mit dem Absatz zusrieden sei. Meine Bücher bei den anderen Verlegern sind nicht so weit verbreitet, da der Preis beträchtlich höher ist. Aus den Vorschlag des Herrn Reclam wurden plattdeutsche und schrtftdeutsche, ernste und heitere, gereimte und Prosaftllcke in bunter Mischung zusammengetan, und das gefiel den Lesern. Wer des Plattdeutschen wenig mächtig war, sand seine Rechnung an hochdeutschen Arbeiten und las sich bei Gelegenheit auch in das Plattdeutsch ein, das übrigens in Mittel- und Sitddeutschland keineswegs so fremd ist, wie man glauben möchte. Es ist bedauerlich, daß in Novellensammlungen, die es ja In reicher Anzahl gibt, nicht auch plattdeutsche Erzählungen mit ihrem behaglichen, freundlichen Humor, ihrer drastischen Ausdrucksweise und dem warmen Dust der Treuherzigkeit und Biederkeit Ausnahme finden. Wir haben Schriftsteller, die gleichwertig neben den Besten und Größten der plattdeutschen Literatur stehen; aber niemand kennt sie, auch der Buchhändler nicht. Wer hat schon von Brekenseid sEriewniffe von 1870/71», Otto Vogel (Rusfelbiäder) gehört? Es sind Edelsteine, aus denen sich Stücke brechen lasten, die eine Zierde jeder deutschen Novellensammlung sind. Eine große Anzahl Zeitungen und Zeitschriften ferner nimmt grundsätzlich leine plattdeutschen Arbeiten an» auch im Norden nicht, und zwar darum nicht, weil hier und da ein Leser Widerspruch erhebt, daß man ihm zumutet, sich burchzuarbeiten durch die nicht alltägliche Schreibweise, oder weil der Schriftleiter die Sprache selbst nicht vollkommen beherrscht und sie ungern liest. Und doch weiß ich, daß andere große Zeitungen, die nicht so ängstlich bei Widerspruch sind, bedeutenden Zuwachs an Beziehern erhielten, wenn sie ihre Leser auch mit dieser guten Kost versorgten. Der Krieg wischt viel ungesundes Schrifttum hinweg, wie er reinigend und läuternd durch alle Lande fährt, das Einsache, Ur wüchsige und kräftig Natürliche wird sich aus längere Zeit wieder Bahn brechen durch den Sumpf — möge das auch dem plattdeutsche» Schrifttum zugute kommen > Greifswald, Ostern 1815. Heinrich Bandlow. Kleine Mitteilungen. Schwedische Klage über englische Telegramm-Unterschlagungen. — Der Generaldirektor des schwedischen Tclegraphenwesens, Rydin, be klagt sich iiber die durch die englische Zensur für Telegramme geschaf fenen Schwierigkeiten. Besonders bedauerlich sei es, daß die englische Postbehörde die Rückzahlung der Gebühren, auch wenn die Tele gramme tatsächlich infolge der Zensur nicht bestellt wurden, verweigert. Auf eine Rückzahlung nach dem Kriege ist auch nicht zu hoffen. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen für den skandinavischen Telegramm verkehr mit Rußland. Deutsche Filmzcnsur für Belgien. Zn Düsseldorf ist unter Beteiligung der kaiserlichen Negierung Belgiens eine Filmzensurkom mission znsammenbcrufen worden, die sämtliche Films, die in den bel gischen Ortschaften vorgeführt werden, vorher prüfen muß. Weiterhin ist es auch Aufgabe dieser Kommission, die französischen Films, die un serem Geschmack, vor allen Dingen aber unserem deutschen Empfinden so wenig entsprechen, allmählich zu verdränget'. Berlängcrung des Moratoriums in Ungarn. Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß iiber die Verlängerung der Mo ratoriums-Verordnung bis zum 31. Juli 1915. An wesentlichen Ab weichungen gegenüber der früheren Verordnung sind hervorzuhebcu die Bestimmungen wegen der Bezahlung von Warcnschulden, der Til gung von Wechselschulden, der Einlagen bei Geldinstituten sowie ver schiedene Beschränkungen des Kündigungsrechts bei Wohnnngs-Mict vertragen betreffend die zum Heeresdienst eingezogenen Mannschaften. Eine Ausnahme hinsichtlich Geldforderungen besteht insofern, als aus Geldforderungen, die auf samilienrechtlichem oder erbrechtlichem Titel beruhen, sowie solche, die aus einem Gesellschastsverhältnis oder der Auflösung der Vermögensgcmeinschaft hcrrühren, 25 im Juni zu bezahlen sind. Börsendifferenzen sind vom 15. Februar an gerechnet mit monatlich IO"/, zu tilgen. Die Verordnung bestimmt, daß das Mo ratorium am 31. Juli zu Ende geht. Nach diesem Termin wird die Zahlung aller später fälligen Schulden zum Zeitpunkte der Fälligkeit im vollen Betrage gefordert werden können. Die laut der Mora toriumsverordnung gestundeten und bis zum 31. Juli abgelaufcnen Schulden werden in Raten zu zahlen sein, worüber das Ministerium noch eine Verordnung erlassen wird. Ein Polizeierlaß gegen fremdländische Firmenschilder. — Der Kampf gegen fremdländische Firmenschilder in Berlin, der schon bei Ausbruch des Krieges in die Wege geleitet wurde, wird jetzt auf Veranlassung des Berliner Polizeipräsidiums energisch dnrchgeführt. An die Polizeireviere in Berlin ist kürzlich eine Verfügung ergangen, in der es heißt: »Die Klagen über englische, französische und russische Geschäfts bezeichnungen, Reklameschilder und sonstige Ladeninschriften haben noch immer nicht aufgehört. Weite Kreise der Bevölkerung fühlen sich durch den hierbei zutage tretenden bedauerlichen Mangel an Na- tionalbewußtsein in ihrem vaterländischen Empfinden verletzt. Es ist daher nunmehr energisch auf die Beseitigung der fremdländischem Inschriften einzuwirken.« Gleichzeitig verlangt das Polizeipräsidium, daß bis zum 20. April vvu den einzelnen Revieren eingehend über ihre Tätigkeit in dieser Richtung Bericht erstattet wird. In zahlreichen Berliner Geschäften, die noch immer ausländische Inschriften auf ihren Firmenschildern tragen - vor allem in Barbierläden —, sind kürzlich Polizeibeamte erschienen, die auf die Verfügung des Polizeipräsidiums hinwicsen und um schleunige Beseitigung der fremdländischen Inschriften ersuchten. Maßnahmen gegen Ausländer in Rußland. Die vom Zaren unter dem 24. Januar 1915 genehmigte Entscheidung des russischen Ministerrats, die die Erteilung der Genehmigung zum Betriebe von Handel und Industrie an Untertanen feindlicher Staaten verbietet, wird auf deutsche, österreichische und ungarische Untertanen slawischer, französischer und italienischer Herkunft sowie ans christliche Untertanen der Türkei nicht angewendet werden, wenn die Behörden diesen Aus ländern bereits erlaubt haben, an ihren festen Wohnsitzen innerhalb des russischen Reiches zu bleiben und, falls sie die Ermächtigung be sessen haben, ihren Handelsbetrieb oder ihre Berufsbeschäftigung ir gendwelcher Art fortzusetzen. Post. — Die Annahme von Postpaketen nach Argentinien, Colum bien, Costa Rica, Griechenland, den italienischen Kolonien (Benadir, Erythrea, Libyen), Niederländisch-Jndien, Panama, Paraguay, Spa nien nebst den Balearen und Kanarischen Inseln, Uruguay und Vene zuela muß bis auf weiteres eingestellt werden. Die in der letzten Zeit nach diesen Ländern abgesandten, während der Beförderung ungehal tenen Pakete werden den Absendern wieder zugestellt werden. Wegen des Postfrachtstückverkehrs erteilen die Postanstalten Auskunft. Die Entscheidung über Tolstois literarischen Nachlaß. — Um Tol stois literarischen Nachlaß hat vier Jahre hindurch ein erbitterter Streit zwischen den Erben gewütet. Dieser ist jetzt, wie die »Times« ans Petersburg erführt, durch deu höchsten Senat endgültig entschieden worden, und zwar zugunsten der Witwe des Dichters, der Gräfin Sophia Andrejemna Tolstoi. Den Tolstoiverehrern wird noch erin nerlich sein, daß der große russische Dichter, der allen Bestimmungen über das literarische Eigentum sonst recht abhold war, über seinen literarischen Nachlaß kurz vor seinem Tode eine Verfügung aufgesetzt hatte, durch die alle seine Manuskripte und die Rechte an allen seinen Werken seiner jüngsten Tochter, der Gräfin Alexandra, übertragen wurden. Die übrigen Erben, die Witwe und die anderen Kinder, fochten diese Bestimmung an, und hiermit haben sie nun Erfolg ge habt. Alle Tolstoimanuskripte — seit Tolstois Tode wurden sic im historischen Museum in Moskau aufbewahrt — gehören jetzt nach der höchsten richterlichen Entscheidung der Gräfin S. A. Tolstoi. Die Witwe des Dichters hat freilich auf das Besitzrecht zugunsten des Nn- mjantschew-Museums in Moskau verzichtet, wo ein besonderer Tol stoiraum die literarischen Schätze aufnchmen wird. Die Gräfin be hält sich nur eine lebenslängliche Oberaufsicht über die Sammlung vor. Die Petersburger Akademie der Wissenschaften wird von der Gräfin Tolstoi ermächtigt werden, die Mannskriptblättcr photographisch 471
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