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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1915
- Strukturtyp
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- 1915-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .tz 45, 24. Februar 1915. werden könne. Man müsse die Negierung drängen, daß dieser Aus schuß noch während der Kriegsdaucr seine Arbeiten aufnehme, damit keine Zeit verloren werde. Zur Erleichterung der Zollformalitäten werde in Haudelskreisen die Errichtung russischer Zollstellen in Frank reich erwogen. Die russischen Kaufleute seien von den Deutschen an zehn- bis zwölfmonatigen Kredit gewöhnt worden. Der französische Handel kenne aber nur eine dreimonatige Zahlungsfrist. Es müßten daher die französischen Finanzinstitute und der zur Untersuchung der Handclsmöglichkeitcn nach Rußland reisende Ausschuß von der Not wendigkeit überzeugt werden, ein Bankunternehmen zu gründen, das Handelspapiere mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten dis kontiert. Personalnachrichteil. Gestorben: am 19. Februar nach längerer Krankheit Herr Ernst Siebc- lis, Mitinhaber der Thüringischen Verlags-Anstalt in Hild- burghausen. Ter Verstorbene übernahm mit seinen Gesellschaftern am 1. Ok tober 1909 die früher in Eisenach ansässige, dann nach Leipzig verlegte Thüringische Vcrlagsanstalt. Die Gesellschafter siedelten mit dem Geschäft nach Hildburghauscn iibcr und verbanden damit den Verlag der Dorf zeitung, die sich eines großen Leserkreises in Thüringen erfreut. Der Verstorbene war der Leiter des Unternehmens, dem er sich mit Eifer und Fleiß widmete. Alfred Lichtcnstein -f. — Einer der jüngeren Berliner Lyriker, Al fred Lichtenstein, ist auf dem westlichen Kriegsschauplatz gefallen. Eine größere Reihe seiner Gedichte erschien gesammelt unter dem Titel »Die Dämmerung«. Seinen Nachlaß wird Franz Pfemfert herausgeben. Sprechsaal. «Ohne Veraritworlunst der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Anzeigen in verspätet erschienenen Kalendern. (Vgl. Nr. 28, 34 u. 48.> In Nr. 29 befindet sich eine Aufforderung zur Aussprache über dieses Thema. Ich befinde mich in derselben Lage wie Herr Kollege B. H. und kann ebenfalls Nachweisen, daß die Hauptwirksamkeit der Kalender-Inserate ans Dezember—Januar füllt. Sogar November- Eingänge sind oftmals höher als solche im Februar. Wenn man einen Auftrag erteilt, nimmt man selbstverständlich an, daß er in gleicher Weise wie früher erledigt wird. Feder im Kalenderwesen erfahrene Mensch weiß, daß schon ein Erscheinen im November bis Dezember reichlich spät ist, denn das Publikum wird mit Kalendern überschwemmt. Selbst wenn der Verleger schreibt, daß er die ganze Auflage absctzt, werde ich eine Minderung des Jnsertionsbetragcs dnrchzusetzen suchen. Kalender werden hauptsächlich in ländlichen Gegenden vertrieben. Er folge haben Anzeigen nur, wenn der Landbewohner sich Zeit nimmt, sie dnrchzulcsen. Im Mürz hat er diese Zeit teilweise schon nicht mehr. Für eine Preisregulicrnng käme zunächst einmal ein Vergleich mit dem Durchschnitt der Erscheinungs-Daten letzter Jahre und dem diesjährigen ErschciunugSdatnm des Kalenders in Betracht. Daraus wird sich ergeben, daß bei einer Berechnung für Ausgabe 1915 am 30. Januar vier Monate, öfters sogar fünf Monate für die Wirkung der Anzeigen verloren sind. Ab Apr,l sind wohl Eingänge auf Kalender-Anzeigen zu verzeichnen, aber die Anzahl steht in gar keinem Verhältnis zn den Zahlen für November bis Dezember und Januar. Daß sich dies gerade 1915 verschieben soll, ist bei der verminderten Kaufkraft des Publikums nicht anzunehmcn; man kann vielmehr ruhig behaupten, daß eine Minderung der Eingänge um zweidrittel der in jetziger Kriegszeit überhaupt geringeren Eingänge eintreten wird. Es wird für beide Teile gut sein, Meinungsverschiedenheiten i n Güte zu erledigen, denn Inserent und Verleger brauchen einander auch in späteren Jahren. Da fast alle Kalender-Verleger behaupten, daß der Absa tz in keiner Weise vermindert sei, dürfte ihnen ein Entgegenkommen nicht allznschwer fallen, denn sie haben dann die Kalender eben verkauft. Der Inserent hingegen ist in den meisten Fällen sehr geschädigt. Dresden. Rndolph ' sche Verlagsbuchhandlung. Man kann im allgemeinen mit der Antwort des Herrn vr. frir. E. einverstanden sein. Nur nicht damit, daß er sagt: »Der Inserent ist > m. E. ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt und braucht die Anzeige nicht zn bezahlen«. Das ist unrichtig. 8 636 des BGB. kommt hier nicht in Frage. Der Inserent kann im vorlie genden Falle nur eine Reduzierung des Betrages verlangen, weil der Kalender etwas später erschienen ist. Man kann annehmen, daß der Verleger nicht daran schuld ist, da vielleicht eine Anzahl Mit arbeiter im Felde steht oder andere Behinderungen bzw. Schwierig keiten eingetrcten sind. Er mußte sich mithin erst mit den neuen Ver hältnissen abfinden, was Zeit in Anspruch nimmt. Ferner wäre zu berücksichtigen, daß die Buchdrnckereien ebenfalls nicht mehr so schnell liefern wie bisher, weil Personal fehlt, und genau so wird es sich bei' den Buchbindereien verhalten. Diese haben z. B. auch für die Heeres verwaltung meistens große Lieferungen, die in allen Fällen vorgehen, so daß Privataufträge dagegen znrücktretcn müssen. 1)r. E. sagt zwar auch im zweiten Teile, daß eine Minderung des Preises zulässig sei, er hebt aber das Zugeständnis wieder auf, indem er am Schlüsse anführt: »wenn der Verleger die Verspätung zu ver treten hat, kann der Inserent auch Schadenersatz verlangen«. — Wohin sollte es führen, wenn der Inserent auch wegen eines verspätet anfgenom- menen Inserats noch Schadenersatz verlangen könnte! Im kauf männischen Gewerbe, wo eine Ware zu einem bestimmten Termin in den Händen des Bestellers hätte sein müssen, können Schadenersatz ansprüche geltend geinacht werden, sofern der Besteller Nachweisen kann, daß er die Ware hätte verkaufen können und tatsächlich einen Schaden durch Nichtlieferung gehabt hat. —Wenn der Inserent also nach zuweisen vermag, daß der Kalender den Absatz nicht gefunden hat, den er trotz des Krieges hätte finden können, so mag er einen Abzug vornehmen. In einem Prozeß aber würde der Inserent sicher verlieren, wenn er überhaupt Zahlung eines Betrages verweigern wollte! N. L. Zu den Abrechnungsarbeiten mit den Sortimentern im feindlichen Auslande. Vielfach ist im Verlagsbuchhandel die Meinung verbreitet, als wäre durch die Leipziger Kommissionsgeschäfte eine Verbindung mir den Firmen in dem uns gegenwärtig feindlichen Auslande hergcstcllt worden; wenigstens kann dies daraus geschlossen werden, daß TranS- portzettcl und Korrespondenzen für diese Firmen bei den Leipziger Kommissionären einlaufen. Wie uns von dem derzeitigen Vorsitzenden des Vereins Leipziger Commissionäre auf unsere Anfrage mitgeteilt wird, ist dies jedoch nicht der Fall, da es weder im Interesse der Leipziger Kommissionäre, noch in dem der Sortimenter im feind lichen Auslände gelegen ist, derartige Versuche, über das neutrale Ausland eine Verbindung herznstellen, zu unternehmen und so unter Umständen dem bctr. Adressaten Schwierigkeiten zu bereiten, deren Folgen sich nicht absehcn lassen. Für die Leipziger Kommissionäre ist infolgedessen auch die Beförderung der auf die bevorstehende Ostermeß- Abrechnung bezüglichen Schriftstücke ausgeschlossen, so daß die cinge- gangcnen Transportzettel hier liegen bleiben. Was die unmittelbar vor oder nach dem Ausbruche des Krieges bei den Leipziger Kommissionären eingegangencn Nechnungspakete für die Sortimenter im feindlichen Auslände anbetrifft, so haben die meisten Kommissionäre sie unmittelbar nach Eingang oder am Ende des vorigen Jahres an die Verleger zurückgelcitet. Einige wenige KommissionSfirmcn, die der Meinung waren, daß der Krieg nicht lange dauern und sich ihnen Gelegenheit bieten würde, diese Nechnungs pakete in absehbarer Zeit an die Adressaten wciterzubeföröern, ha ben, da diese Voraussetzungen nicht cingetrosfen sind, die Pakete jetzt znrllckgchen lassen oder werden sie in Kürze auf den Weg bringen. Dagegen sind die Nestjonrnalc für die Sortimenter im feindlichen Auslände von den Kommissionären znrnckbchaltcn worden, soweit sie nicht solche Barpakcte betreffen, die auf Veranlassung des betr. Kommissionärs von dem Verleger zurückgcnommcn worden sind. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß von einzelnen Kom missionären darüber geklagt wird, daß eine Anzahl Verleger die Nückeinlösung derjenigen Barpakete verweigert habe, die infolge des Krieges nicht weiterbefördert werden konnten oder unter wegs liegen bleiben mußten und dann von den Kommissionären wieder zurückgcrnfen wurden. Ans alledem ergibt sich, daß zurzeit nicht ans eine Mitwirkung der Kommissionäre bei der Herstellung einer Verbindung mit den Firmen im feindlichen Auslände gerechnet werden kann. Soweit je doch noch für diese Firmen bestimmte Pakete bei ihnen lagern — es handelt sich, wie erwähnt, nur um vereinzelte Fälle —, wäre deren umgehende Rückgabe geboten, damit der Verleger weiß, über welche Vorräte er verfügen kann, und sich nicht spater Anstände bei der Ab rechnung ergeben. Red. 236
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