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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1915
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- Deutsch
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42, 20. Februar 1915. Redaktioneller Teil. zerkleinerte Holz zusammenlesen, wo>auf mir die Antwort zu teil wuide: So bist Du nun, die interessante Arbeit machst Du selbst, und ich darf dann die untergeordnete machen! — Wir haben dann beide herzlich darüber lachen müssen. Seit einigen Wochen gibt cs auch eine Deutsche Buchhandlung in Lille, und zwar im Hause des Nachrichtenoffiziers des Gouver nements, wo auch ein Lefizimmer für Offiziere und Mannschaften mit den neuesten Zeitungen und Zeitschriften eingerichtet worden ist.*) Als Verkäufer fungieren feldgraue Buchhändler, und wenn der Absatz der Maßftab für den Erfolg eines Unternehmens ist, so hat sich die geschilderte Einrichtung srhr gut bewährt. Man kann dort Bücher in jeder Preislage erstehen, und ich bin über zeugt, daß sowohl den Feldgrauen als auch dem deutschen Verlags bnchhandel dadurch gedient ist. Am Fuße der täglich erscheinenden »Liller Kriegsnachrichten« befindet sich eine fettgedruckte Anzeige, die auf das Bestehen dieses Bücherverkaufes hinweist und ihn so zur allgemeinen Kenntnis bringt. Der Reinertrag wird zur Deckung der Unkosten verwandt, die durch Herausgabe der »Liller Kriegs zeitung- und der »Kriegsnachrichren« entstehen. Gewisse Marketender führen neben deutschen Zeitungen auch billigere Lektüre, bei einem sah ich ein Heft »Polyglott Kuntze« Französisch, worauf die Preisangabe 50 c) überklebt und durch 75«- ersetzt war. es kann in diesem Falle also nicht über Verschleuderung deutscher Literatur im Auslande geklagt werden. Überhaupt ist eine Reihe deutscher Geschäfte in Lille eröffnet worden, aber auch hier sind bayrisch Bier und Hamburger Zigarren die dankbarsten Handelsartikel! Mit besten Grüßen Ihr sehr ergebener Johannes Greßmann Uffz. d. L. I l4/>07). Kleine Mitteilungen. Zur Bekanntmachung, betreffend die Bestandsmeldung und Be schlagnahme von Metallen (vgl. Nr. 29). — In einer am 13. Februar in Berlin stattgcfundencn Besprechung von Vertretern buchhändle rischer und buchgewerblichcr Kreise mit der Kriegsmetall-Aktiengescll- schaft, an der auch Herr Georg Kreyenberg - Berlin als Vertreter des Börsenvereins teilnahm, wurde ausdrücklich erklärt, daß Stereotypplatten, Noten st ech platten, Galvanos und Bleiklischees der Verfügung vom 31. Januar 1915 nicht unterliegen und auch nicht anmeldepflichtig sind, bzw. nicht beschlag *) Eine Vorgängerin hat die Liller Buchhandlung in einer Grün dung im Dörfchen V. bet Lille, in dem eine Kompagnie des Landsturmbataillons Göttingen (Hauptmann vr. W. Rnprecht- Göttingen) liegt. Wie die Liller Kriegszeitung vom 10. Februar 1915 mitteilt, ist dort für die gesamte »Garnison« eine durch ein weithin sichtbares Schild »Gasthof zur Stadt Göt tingen« genannte Wirtschaft eingerichtet worden, die sich vor allen ähnlichen Unternehmungen dadurch auszeichnet, daß sie neben Schinken, Bier, Wurst und Käse auch Bücher führt. Sie hat sich aus diesem Grunde noch ein Nebensch'ld zugelegt: »Universitätsbuch Handlung«. Ungefähr 200 Bücher standen im Regal, das eine decke! lose längliche Kiste darstellte. Sie alle, zumeist Rcclams Universal bibliothek entstammend, sind binnen wenigen Tagen in die Schützen grüben der Sachsen gewandert, selbst Feuchterslebens »Diätetik der Seele« in mehreren Exemplaren. Augenblicklich wartet alles begierig auf neuen Vorrat, der leider nur langsam zu beschaffen ist, erfreut sich aber der schönen geographischen Postkarten (Brockhaus), die eine vortreffliche farbige Darstellung der flandrischen Gebiete geben. Nach unserer Meinung unterliegt es keinem Zweifel, daß hier alle Merkmale einer »Auchbuchhandlung« gegeben sind, da es nicht auf die anscheinend nur zum Zwecke der Täuschung gewählte Bezeichnung »Universitätsbuchhandlung« (!!), sondern auf die tat sächlichen Verhältnisse ankommt. Außerdem liegt ein offen kundiger Verstoß gegen das Gesetz betr. Unlauteren Wettbewerb vor (»Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma oder die besondere Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts, eines gewerblichen Unternehmens ... in einer Weise benutzt, welche geeignet ist, Ver wechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeich nung hervorzurufen usw.«), und wir verstehen nicht, daß ein Mann wie De. Ruprecht-Göttingen dieses doch kaum zweifelhafte Unternehmen nicht nur duldet, sondern noch direkt begünstigt. »Ich habe bereits«, schreibt er uns, »wiederholt nachbestellen müssen und bin überzeugter ,Auchbuchhändler* geworden. Wenn es nicht so unbestimmt wäre, wie lange wir noch hier bleiben, könnte man »erheblich* nachbeziehen.<- Wie recht hat doch Schiller mit seinem Ausspruch, daß der Krieg ein »furchtbar Schrecknis« sei, wenn er eine derartige Wandlung in der Gesinnung eines sonst so überzeugungstreuen Mannes herbeizuführen vermag! Red. nahmt werden können. Desgleichen sind von der Anmeldepflicht und Beschlagnahme ausgeschlossen: das in Buchdruckercien, Schrift gießereien, Stereotypien, Galvanoplastischcn, Chemigraphischen und Notenstich-Anstalten vorhandene gesamte Schriftmaterial einschließlich Ausschluß, stehender Satz einschließlich Maschinensatz, sowie das zum Gebrauch in den Setzmaschinen und zu Stereotypie-Zwecken verwendete, im Betriebe im Umlauf befindliche Metall, Zink, Bronzepulver sowie Fcrtigfabrikate von Kupfer und Kupferlegiernngen (insbesondere Mes- singlinicn, Kupfcrgalvanos, plan geschliffene Kupferplatten für Ätz zwecke, Tiefdruckzylinder und Kupferanoden, soweit letztere bereits im Gebrauch sind. M e l d e p f l i ch t i g sind alle Vorräte von Hartblei, Setzmaschinen- und Stereotypie-Metall über 300 Kilo, Antimon über 100 Kilo, Zinn, auch in allen Legierungen mit mindestens 10 Prozent Zinngehalt, Zinnfolien über zusammen 100 Kilo, Kupfer und Kupferlegiernngen in roher und vorgearbeiteter Form, sowie Kupfer-Altmetall über 300 Kilo. Sctzmaschinen-Stchsatz und Stereotypieplatten dürfen für die Zwecke des eigenen Betriebes umgeschmolzen und gebrauchsüblich wei ter verwendet werden. Werden sie aber als Altmetall verkauft und umgeschmolzen, so unterliegen sie von diesem Augenblick an der Be schlagnahme. Alle diejenigen Betriebe, die Neumetall zur Verarbeitung be nötigen, werden solches später durch die Kriegsmetall-Gescllschaft erhalten. Zn diesem Zwecke sollen vorhandene Bestände von Altmetall jeder Art anfgckauft und umgeschmolzen werden. Es dürfte daher jetzt eine günstige Gelegenheit für Verleger sein, alte Stercotypicplatten, Klischees und Galvanos günstig zu veräußern. Von einer neu ge gründeten Zentralstelle, deren Sitz wahrscheinlich Leipzig sein wird, werden demnächst Höchstpreise für das Kilo veröffentlicht werden. Mit Rücksicht ans den großen vorhandenen Bedarf an Kupfer wäre es erwünscht, wenn im graphischen Gewerbe das Kupfer nach Möglich keit zurückträte und durch Zink ersetzt würde. Die Preßfreiheit vor der Budgctkommission des preußischen Ab geordnetenhauses. — In der Sitzung der verstärkten Budgetkommission des Abgeordnetenhauses vom 18. Februar wurde die Besprechung des dritten Punktes »Belagerungszustand und Beschränkung der Preßfrei heit« beendet. In der Besprechung hatten Vertreter der Staatsregie- rnng wie auch Vertreter aller Parteien das Wort ergriffen. Der Be richterstatter faßte im Schlußwort das Ergebnis der Besprechungen dahin zusammen: 1. Nach den Erfahrungen während des Kriegszustandes erscheint nach dem Friedensschluß der Erlaß des in Artikel 68 der Rcichsver- fassung vorgesehenen Neichsgcsetzcs über die Erklärung des Kriegs zustandes angezeigt. Während des Krieges erscheint eine gesetzgebe rische Aktion in diesem Sinne ausgeschlossen. 2. Die Generalkommandos sind an die bestehenden Gesetze nnd Verordnungen gebunden, soweit sie nicht durch das Gesetz über den Belagerungszustand aufgehoben sind. 3. Die preußische Staatsregierung soll für Vergangenheit und Zu kunft da, wo von diesem Grundsatz abgewichen sein sollte, zugunsten der Betreffenden bei der Militärbehörde vermittelnd eingreifen. 4. Die Zensur soll über die Bedürfnisse der Landesverteidigung und der Wahrung des inneren Friedens nicht hinausgehen, be sonders muß sie gleichmäßig ansgeübt werden. 5. Für die öffentliche Erörterung der Friebensbcdingungen ist festzuhalten, daß sie so rechtzeitig freigegcben wird, daß die öffentliche Meinung bei den Friedensverhandlnngen voll zur Geltung gebracht werden kann, und ferner, daß alle Richtungen gleichmäßig das Recht zur Meinungsäußerung haben sollen. Der Berichterstatter stellte ohne Widerspruch fest, daß in der Kom mission volle Übereinstimmung herrsche, der preußischen Staatsregie rung die Erwartung anszusprechen, daß sie beim Reiche nach dem Friedensschluss die Vorbereitung des Gesetzes über die Erklärung des Kriegszustandes anregt, zurzeit aber dafür sorgt, daß die Kommando behörden nicht Anordnungen erlassen, die den gültigen Gesetzesbe stimmungen widersprechen, daß die Zensur nicht über die volle Wah rung der Interessen der Landesverteidigung und des inneren Friedens hinausgehe und die gleichmäßige Handhabung der Zensur in allen Kommaiidobezirken sichergestellt werde. PersiMlnstchrichten. 25jährigcs Jubiläum. — Am 21. Februar ist es Herrn Johannes Kap lick, Prokuristen der Verlagsbuchhandlung Karl Siegismund in Berlin, vergönnt, auf eine 25jährige ununterbrochene Tätigkeit in diesem Hause zurückblickcn zu können, nachdem er bereits vorher zwei Jahre in derselben Firma beschäftigt war. In vorbildlicher Treue hat Herr Kaplick seine Ausgabe stets darin erblickt, die Interessen des Geschäfts wahrzunehmen nnd feine Arbeiten gewissenhaft zu er- 2!9
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