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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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-V 256, 5. November. Amtlicher Theil. 4517 Vorstandes lehne sich im Großen und Ganzen an die Bestim mungen des jetzt gültigen, 1838 entworfenen, 1852 revidirten Statuts an. Zunächst sei die Einfügung der Kreisvereine in den Gesammtorganismus des Berwaltungsapparates der buchhänd lerischen Angelegenheiten und der enge Zusammenhang der Kreis vereine mit dem Börsenverein ein hervorragendes Moment des neuen Statuts. Der Werth und die Bedeutung der Kreisvereine wurde hierbei gebührend anerkannt, wenngleich vor deren Extra vaganzen gewarnt werden müsse. Sie seien in ihrer jetzigen Ge staltung eine Schöpfung des Sortimentervereins, der sich bisher doch in recht gewagten Anschauungen bewegt habe. Der Entwurf habe ferner die Bedingungen zur Aufnahme in den Börsenverein nicht unwesentlich umgestaltet und die Be stimmungen über Ausschließung verschärft. Da in beiden Be ziehungen der neue Leipziger Entwurf (wenn die Arbeit der Leipziger Commission der Kürze wegen so genannt werden dürse) die Vorschläge des Börsenvorstandes abgeändert hat, so kommen beide Punkte später in Betracht. Die jetzt gültigen Bestimmungen über die Wahlen in den Vorstand und zu den Ausschüssen haben zumal kurz vor der letzten Cantate-Versammlung Anlaß gegeben, das Ungenügende des bis herigen Wahlmodus darzuthun. Der Vorstand schlage von Hause aus Zettelabstimmung vor, welchem Vorschläge zum Bedauern des Referenten nicht zugestimmt wurde, wogegen Wahl und Ab stimmung durch Vermittelung Delegirter für zulässig zu er achten sei. Der Vorstand solle künftig aus sechs stimmberechtigten Mit gliedern bestehen, während jetzt die drei Stellvertreter nicht stimmberechtigt sind; ein Vorschlag, dem allseitig zugestimmt wurde. Minder glücklich sei der Börsenvorstand mit dem Vorschläge, die Theilnehmer der Cantate-Hauptversammlung in stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte zu sondern. Berechtigt sollen nur die Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse, und die Delegirten der Kreis- und Verlegervereine sein (auf je 50 Mitglieder ein Delegirter), während alle übrigen Theilnehmer nicht stimm berechtigt sein sollen. Dieser Vorschlag wurde verworfen. Da gegen fand die Beseitigung des Vergleichsausschusses, der seit Jahren nicht zusammengetreten ist, kein Bedenken. Der Morgenstern'sche Entwurf zeichne sich durch Kürze (39 Paragraphen) aus, da viele Bestimmungen, als für be sondere Geschäftsordnungen passend, in dem Entwürfe nicht ent halten seien. Der Grundzug des Morgenstern'schen Entwurfs liege darin, die Kreisvereine über Gebühr in den Vordergrund zu stellen, sie gewissermaßen als das Wesentlichste in dem ganzen buchhändleri schen Organismus zu kennzeichnen, während dieselben nach der Ansicht des Referenten doch immer nur in zweiter Linie und dem Börsenverein untergeordnet erscheinen dürfen. So treten denn bei Morgenstern die Kreisvereine, deren vorläufig 25 an genommen seien, gleich im Beginn des Statuts auf und erst im zweiten Theile, K. 9. u. ff., erscheine der Börsenverein. Als Hauptaufgabe der Kreisvereine wird die Feststellung allgemein gültiger Normen für den Verkehr der Buchhändler unter einander und mit dem Publicum hingestellt. Nament lich wird aus die Regelung der Rabattsrage im Verkehr mit dem Publicum ein besonderes Gewicht gelegt. Dieser Grundzug: Regelung der Rabattsrage spiegele sich denn auch in allen anderen Bestimmungen über die Kreis vereine und ihr Verhalten zum Börsenverein wieder. Das Binden der Mitglieder des Börsenvereins an die Beschlüsse der 25 ver schiedenen Kreisvereine hält Referent für durchaus unannehmbar. Man solle nur denken, daß die Statuten und Beschlüsse der Kreis vereine noch gar nicht vorhanden, ihre Ziele und immerhin mög lichen Extravaganzen noch gar nicht bekannt seien, wie wolle man von den ungesähr 1400 Mitgliedern des Börsenvercins, darunter die überwiegende Mehrzahl der gesammten Verlagsbuchhändler, verlangen, daß sie sich in ihren geschäftlichen Maßnahmen diesen 25 verschiedenen, vorläufig noch gar nicht vorhandenen, im Ein zelnen vielleicht sehr von einander abweichenden Statuten blind unterwerfen sollen, eine Zumuthung, die doch wahrlich nicht ernst genug zurückgewiesen werden könne! Ebenso sei der Hintergrund für die Ausschließung aus den Kreisvereinen und dem Börsenvereine bei Morgenstern immer wieder der Verstoß gegen die von den Kreisvereinen für jeden Kreisverein besonders aufzustellenden Rabattnormen. Als ebenso unannehmbar bezeichnet Referent die Forderung des Abbrechens jeder Verbindung von Seiten der Börsenvereins- mitglieder mit den aus den Kreisvereinen Ausgeschlossenen. Ein derartiges Vorgehen und stetes Drohen könne das Miteinander wirken nur wesentlich erschweren; dem widerwärtigsten Denun- ciantenthum und einer ganz neuen Polizeiwirthschast innerhalb des Buchhandels würde damit Bahn gebrochen, während der Buchhandel im Gegentheil doch froh sein sollte, die staatliche Polizei gegen früher so gut wie gar nicht mehr zu fühlen. Die von Morgenstern vorgeschlagenen, im August oder Sep tember an Stelle der jetzigen Cantate-Versammlung abzuhaltenden Wanderversammlungen fänden in Leipzig keinen Anklang, ebenso würde die Einsetzung eines aus 25 Mitgliedern bestehenden General- rathes, der neben dem Vorstande als ständiger Ausschuß wichtige Angelegenheiten vor- resp. mitbcrathen soll, verworfen werden. Wenn endlich Herr Morgenstern im K. 20. seines Ent wurfes die Einsetzung von noch 12 verschiedenen Fachcommissionen beantrage, die neben dem Vorstande, den Ausschüssen und dem Generalrath in Thätigkeit treten sollen, so errege dieser Vorschlag in Berlin leicht erklärliche Heiterkeit, er wäre auch in Leipzig ohne Befürwortung geblieben und einfach abgelehnt worden. Dagegen nähme man in Leipzig die Umwandlung des jetzigen Börsen-Archivariats in ein Centralbureau zur Verwaltung des Archivs, zur Erledigung der gesammten Correspondenz des Vor standes und zur Verwaltung der Bibliothek ohne Widerspruch an. Der Vortragende ließ übrigens der scharfen, kurzen und bestimmten Ausdrucksweise im Morgenstern'schen Entwürfe volle Gerechtigkeit widerfahren und erkannte es mit unumwundener Offenheit an, daß dieser große Vorzug der Morgenstern'schen Arbeit vielfach zur Verbesserung des Wortlautes in dem Leipziger Entwürfe beigetragen habe. Referent wandte sich hiernach zu dem eigentlichen Kern punkte der Differenz, welcher schon bei K. 1. die Sonderung der Leipziger Commission in Majorität und Minorität scharf hervor treten ließ und die, leichte Schwankungen ausgenommen, bis zum Schluffe in gleichem Stimmenverhältnisse sortbestand. Es sei dies das Hineinziehen der Verkaufsnormen im Verkehr mit dem Publicum, mit einem Worte die Rabatt- und Schleudereifrage, welche nach Ansicht der Minorität unter allen Umständen keinen Platz im Statut des Börsenvereins finden dürfe. Die Minorität mache geltend, daß sie keineswegs für irgend welche Begünstigung der Schleuderet sei (es möge diese kurze Bezeichnung für einen immer noch undefinirbar gebliebenen Be griff gestattet sein), im Gegentheil wäre jedes Mitglied der Mi norität bereit, nach Kräften Maßregeln zu fördern, die dem oft gerügten Unwesen wirksam entgegentreten könnten, es sei aber nicht gerathen, derartige allgemeine Bestimmungen in das Statut aufzunehmen, um so weniger, als die Maßnahmen der verschie-
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