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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1915
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- Deutsch
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oV 32, 9. Februar 1915. Redaktioneller Teil. Böri-nbla,t >. d. Mich», „uchh-nd-i. Personalnachrichten. gen erheblich in die Wagschale. Das unablässige Streben des Heraus gebers, der bereits zum zwölften Male die Bearbeitung besorgt, den Inhalt immer vollständiger zu gestalten, kommt dadurch zum Aus druck, daß wiederum eine große Anzahl Belletristen und Gelehrter Auf nahme gefunden hat, und daß auch die übrigen Abteilungen um neue Angaben vieler Zeitschriften, Verlagsfirmen, Agenturen und Vereine bereichert worden sind. Die erste Abteilung wird durch eine kurzgcfaßte Zusammenstellung der über die literarischen Rechtsverhältnisse bestehenden Gesetze und Gepflogenheiten eingeleitet. Es folgen die Verzeichnisse der litera rischen Vereine und Stiftungen und der Toten des vergangenen Jah res. Im Vordergründe des zweiten Teiles steht das 2027 Seiten um fassende Verzeichnis deutscher Schriftsteller und Schriftstellerinnen, dem sich eine kurze Namenübersicht nach Wohnorten anschließt. Darauf fol gen Verzeichnisse der Zeitschriften usw., der Zeitungskorrespondenzen, der deutschen Verleger, Agenturen, Theater und deren Vorstände mit für den praktischen Gebrauch geeigneten Hinweisen. Rein äußerlich betrachtet hat sich an dem Buche nur wenig ge ändert. Eingefügt sind schöne Bildnisse der Schriftsteller und Schrift stellerinnen Jakob Wassermann, Wilhelm Arminius, Hans Vaihinger, Emma Vely, Hanns von Zobcltitz, des Leipziger Historikers Karl Lamprecht und des Verlagsbuchhändlers Hofrats Arthur Meiner in Firma Johann Ambrosius Barth und Leopold Voß in Leipzig. Wir müssen der Verlagshandlung und dem Bearbeiter Dank wissen, daß sie sich durch den Krieg nicht von der Herausgabe des Buches haben abhalten lassen. Für den Jahrgang 1916 dürfte es empfehlenswert sein, in dem nächsten Rundschreiben eine die Kriegs teilnahme betreffende Frage einzuschalten und auf Grund des so ge wonnenen Materials eine Liste der Mitkämpfer mit Angabe der Dienst grade, Auszeichnungen usw. zur Erinnerung an den großen Krieg auf zustellen. Kurt Loele. Kleine Mitteilungen. Krieg und Reklame. — Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps macht bekannt: »Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird hiermit angeordnet: ,Das Heer oder die Kriegslage in Wort oder Bild für private Zwecke auszunutzen, wird verboten*.« Kein Ausschluß der feindlichen Ausländer bei den Akademien. — Die Berliner akademischen Körperschaften haben darauf verzichtet, die Angehörigen feindlicher Staaten aus ihren Reihen zu entfernen. Auch bas neue Mitgliederverzeichnis der Berliner Akademie der Wissen schaften nennt die feindlichen Ausländer weiter in der Zahl der Mit glieder. Auswärtiges Mitglied ist Lord Nayleigh, der Kanzler der Universität Cambridge, der übrigens auch Ritter des Ordens pour 1e mörite ist. Korrespondierende Mitglieder hat die Akademie in Frankreich 17, in Großbritannien 13, in Rußland 3 — darunter ist allerdings der in Berlin geborene Wilhelm Nadlow, der seit 1885 als Mitglied der Petersburger Akademie dort lebende berühmte Erforscher der türkischen Sprache und Literatur. In Belgien hat die Akademie zwei Mitglieder. Auch zwei ihrer goldenen Leibniz-Medaillen sind ins nun feindliche Ausland gefallen, an zwei Gönner der Akademie, die ihr mehrfach große Mittel zur Verfügung gestellt haben: den Herzog von Loubat in Paris und Ernest Solvay in Brüssel. Ebenso besitzen zwei Engländer die silberne Medaille. — In der Akademie der Künste werden bei den Musikern Saint-Saens, Stanford und Widor auch jetzt in der Mitgliederliste weitergeführt. Ebenso bei den bil denden Künstlern Bonnar und Brangwyn, Dagnar-Bouveret und Lagoe, Onleß, Nodin und Sargent, de Vrient und Wauters. Forderungen an ostpreußische Schuldner. — Der preußische Minister des Innern hat dem Deutschen Handelstag mitgeteilt, »daß die zeitige Unmöglichkeit, in Ostpreußen ausstehende Forderungen beizutreiben, die Gläubiger nicht berechtigt, diese Forderungen als Kriegsschäden anzu- melden. Der endgültige Ersatz der den Bewohnern Ostpreußens durch den Krieg entstandenen Sachschäden kann erst nach erfolgtem Frie- dcnsschluß ans Grund eines gemäß § 33 des Kricgsleistungsgesetzes vom 13. Juli 1873 zu erlassenden Neichsgesetzes erfolgen. Es muß den Gläubigern überlassen werden, alsdann die ihnen zustchenden An sprüche gegen ihre Schuldner geltend zu machen«. Post. — Der Postpaketverkehr nach Argentinien, Para- g u a y und Uruguay ans dem Wege über die Schweiz und Italien ist wieder ausgenommen worden. Nähere Auskunft erteilen die Post anstalten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Das Eiserne Kreuz erhielten ferner die Herren: Detlef Hude mann, zuletzt Leiter der Gruppe Buchhandel auf der »Bngra« in Leipzig, Feldwebel-Leutnant im Infanterie-Regi ment Nr. 139; G u st a v I r mer, Mitinhaber der Firma C. Schaffnit Nachf. in Düsseldorf, Wehrmann im Landwehr-Jnfanterie-Negiment Nr. 30; Karl Köhl mann, Prokurist der Firma F. H. W. Reichenau in Harburg (Elbe), Leutnant und Kompagnieführer im Neserve-Jn- santerie-Negiment Nr. 208; Alfred Zwingmann, im Hause H. G. Wallmann in Leipzig, Gefreiter der Reserve im Infanterie-Regiment Nr. 107. Die gleiche Auszeichnung wurde auch dem Sohne des Herrn Curt Stoltze, Teilhabers der Firma H. Haessel, Comm.-Gcschäft in Leipzig, Herrn Alfred Stoltze, Offizier-Stellvertreter, zurzeit verwundet im Krankenhause St. Georg in Leipzig-Eutritzsch, zuteil. Koloman Kaiser s. — Am 4. Februar ist in Wien der städtische Lehrer und Schriftsteller Koloman Kaiser im 61. Lebensjahre gestorben. Er schrieb zumeist Gedichte in niederösterreichischer Mundart, Jugend- crzählungen, Märchen und tierschutzfreundliche Schriften. Walter Reimpell -s-. — Bei einem Sturmangriff auf dem östlichen Kriegsschauplätze ist an der Spitze seiner Kompagnie der wissenschaft liche Hilfsarbeiter bei der Vorderasiatischen Abteilung der Berliner Museen Or. Walter Neimpell gefallen. Reimpell, der die Dreißig noch nicht erreicht hatte, war als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beim Septuaginta-Unternehmen der König!. Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen eingetreten. Für sie bereitete er in dreijähriger Arbeit die Ausgabe der arabischen Übersetzung des syro-hexaplarischen Penta teuchs vor. Seitdem widmete er sich ausschließlich assyriologischen Studien und promovierte im vorigen Sommer an der Berliner Uni versität mit einer Arbeit über die babylonisch-assyrische Tracht. SpreWal. sOhne Verantwortung der Redaktton: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Berlagsverträge und Wehrsteuer. <Vgl. Nr. 24. > Ich vermag dem abgedruckten Bescheid nicht zu entnehmen, warum die verehrliche Redaktion für de» vorliegenden Kall den zweifellos be stehenden Unterschied zwischen Verlags v e r t r a g und Verlagsrecht so schars betont; denn in dem Bescheide finde ich keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Steuerbehörde auch die in einem Verlags v e r t r a g e nur verkörperten Hoffnungen aus künftige Auslagen als existente Ver mögenswerte behandeln ivill, was m. E. auch gegen 8 26 des Wchr- steuergesetzes verstoßen würde. Wie dem aber auch sein möge, darin hat die verehrliche Redaktion zweifellos recht, daß hier dem betresfenden Verleger ein Unrecht geschehen ist, das obendrein nicht sehr geschickt begründet ist. Der Verfasser des abgedruck ten Bescheides hat nämlich weder das Gesetz genau angewandt, noch kennt er offenbar den Kommentar des Geheimen Obcrregierungsrats, Vortragenden Rats im Retchsschabamt Or. A. Hofsmann sVerlag von Otto Liebmann, Berlins. Im 8 S des Wehrsteuergesetzes steht nämlich zuallererst, daß als Kapitalvermögen die dann unter 1 bis 6 ausge- flihrten Vermögensgegenstände nur dann in Betracht kommen, »so weit die einzelnen Bermögensgegenstände nicht . . . u n t e r 8 2 Nr. 2, 8 4 f a l l c »<!. Das bedeutet, daß die an sich unter 8 8 fallenden Bermögensgegenstände dann nicht als Kapitalvermögen anzusehen sind, wenn sieTeile eines Betriebsvermögens bilden. Zum Betriebsvermögen gehören aber laut 8 4 Absatz 1 alle dem Unternehmen gewidmeten Gegenstände. — Man mag nun über die Bewertung von Verlagsrechten denken, wie man will, darüber kann kein Zweifel sein, daß Verlagsrechte bet einem Verlags buchhändler so gut zum Betriebsvermögen gehören, wie etwa preußische Konsols, die er angeschafst hat, weil das Bankguthaben sich zu niedrig verzinste und es ihm gefährlich dünkte, in kritischen Zeiten neue VerlagSnnternehmungen zu riskieren; obwohl an sich die Kon sols unter 8 5 Ziffer 2 fallen würden. Voraussetzung ist da bei, daß diese Werte in der Bilanz über das Be triebsvermögen zum Vorschein kommen. Mlt Recht schreibt darum Or. Hossmann in dem erwähnten Kom mentar Rote Z zu 8 8: »Auch die im 8 5 genannten Gegenstände sind daher nicht zum Kapitalvermögen zu rechnen, wenn sie, wie etwa ge wisse selbständige Gerechtigkeiten, dem Betriebe der Land- und Forst- 163
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