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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1915
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- 1915-02-06
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- 06.02.1915
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Redaktioneller Teil. 30, 6. Februar 1915. sel genau so zu behandeln ist wie ein wirklicher Auslandswechsel. Diese Frage ist in folgendem Rechtsstreit bejaht worden: D. zog am 7. März 1914 in Paris eine Tratte aus N., der akzeptierte. Durch zwei Indossa mente kam der Wechsel an die Firma M., die ihn der Neichsbank in Pforzheim übergab. N. löste das Papier jedoch nicht ein, worauf am 6. August Protest ausgenommen wurde. Nachdem die Firma M. die Tratte selbst eingelöst hatte, klagte sie gegen N. im Wechselprozesse beim Landgericht Karlsruhe auf Zahlung der Wechselsumme. Der Be klagte wandte ein, der Wechsel sei in Paris ausgestellt, wenn er anch fälschlich Pforzheim als Ausstellungsort trage, und berief sich auf die Bundesratsverfügung vom 10. August 1914. Das Landgericht wies die Klage ab. Die gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Karls ruhe eingelegte Berufung wurde mit etwa folgender Begründung zu rückgewiesen: Es handelt sich um die Wechsclklage des Inhabers einer Tratte ge gen den Akzeptanten, weil der Wechsel bet Berfall vom Akzeptanten nicht eingelöst wurde. Der beklagte Akzeptant hält der Klage die Einrede entgegen, daß der Wechsel nicht in dem darin angegebenen Orte (W.-O., Art. 4), sondern an einem anderen, und zwar einem ausländi schen Orte ausgestellt sei. Diese Einrede ist, wenn auch nicht nach der Wechselordnung, so doch nach der Bundcsratsbekanntmachnng vom 10. August 1914 über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel zulässig und erheblich. Ist der Klagewechsel als Auslandswechsel im Sinne dieser Bekanntmachung anzusehen, so ist die Fälligkeit nicht nur zur Zeit des angefochtenen Urteils nicht eingetreten gewesen, sondern sie ist angesichts der weiteren Bekanntmachung des Bundesrats vom 22. Oktober 1914 bis zum 5. Februar 1915, nämlich um weitere drei Monate vorn 5. November 1914 ab, hinausgeschoben. In tatsächlicher Richtung erscheint dem Berufungsgerichte, übereinstimmend mit der landgerichtlichen Auffassung, erwiesen, daß der Wechsel, entgegen seiner Ortsangabe: Pforzheim, den 7. März 1914, in Wirklichkeit in Paris ansgestellt ist. Dieser Beweis ergibt sich völlig schon ans der Originalwcchseinrkunde selbst; denn sie trägt auf der Vorderseite die Stempelausdrücke des Ausstellers: D-, rue 6e OllLleauckun, karis, und des ersten Indossatars: M. F. L Cie., 08 031 Paris, sowie das über den Wechselinhalt mit roter Tinte geschriebene Fälligkeitsdatnm: 5. ^out. Dazu tritt, das; die beiden ersten Indossamente auf der Rück seite von Pariser Firmen gesetzt sind, und zwar von D. bzw. M. F. L Cie. Jeder etwa noch mögliche Zweifel löst sich aber durch die im Original vorgclegte Korrespondenz, insbesondere den Brief des Be klagten an D. vom 3. Januar 1914, worin der Beklagte zum Ausgleich der D.'schen Faktur drei Akzepte übersendet, deren erstes auf 1091 ./i per 5. Angust 1914, also wie der Klagewechsel lautet, und den Brief der Firma D. an Beklagten vom 5. Januar 1914, worin der Empfang dieser drei Tratten bestätigt wird. Ob bei dieser Sachlage der Wechsel als »im Ausland ausgestellt« angesehen werden must, benutzt sich nicht nach der Wechselordnung, sondern lediglich nach der Bundesratsbekannt machung vom 10. August 1914. Den Ausführungen des Landgerichts über den Zweck dieser gesetzlichen Mastnahmcn wird beigetreten. Für Ansprüche, die ihren Ursprung im Auslande haben, sollte im natio nalen, deutschen Interesse verhindert werden, dast die inländischen Wechselvcrpflichteten gezwungen sind, Zahlung zu leisten, während sie andererseits für ihre dagegen validierenden Forderungen infolge des Kriegsausbruchs vielleicht keine Befriedigung erlangen. Dieser wirt schaftliche Gesichtspunkt ist ausschlaggebend. Die Künstler und der Krieg. — Uber die Probleme der Schlach- tcnbildcr sprach der Maler Otto Hettner in Berlin vor der Freien Studentenschaft. Die Schlachtenbilder der alten Kunst behandeln den Krieg mehr historisch als dramatisch. Selbst die größten Künstler kleben zu sehr am Anekdotischen oder bemühen sich, das Aussehen der Feldherren und Sol daten mit photographischer Treue wiederzngeben. Die Häufigkeit der Kriege liest die Erschütterung nicht aufkommen, die der jetzige Krieg hervorgcrufen hat. Es ist unfern lebenden Malern der Vorwurf gemacht worden, daß die Bilder unseres Krieges künstlerisch weit hinter denen zurückbliebcn, die uns andere Zeiten geschenkt haben. Einer der besten Künstler ging deshalb in die Fcuerlinie, aber er kehrte bald zurück, ohne gearbeitet zu haben. Die Eindrücke waren zu über wältigend, um sie objektiv wiedergeben zu können. Aber der Künstler versprach, sich in ein paar Jahren zu dieser Objektivität durchgerungen zu haben. Denn das äußere Bild must erst vergessen werden, um im Unterbewusstsein künstlerische Form zu gewinnen. Deshalb stellten die großen Maler niemals geschichtliche Ereignisse ihrer Zeit dar. Erst im Alter zeichnet Menzel den Siebenjährigen Krieg. Nembrandt mei det den Krieg ganz, Dürer bleibt in der Auffassung der Italiener. Wie aber für die mittelalterlichen Maler die italienische Kunst vor bildlich oder doch anregend war, so verdanken unsere Künstler ihre Erkenntnis von der Einheit der Idee und der Form in der Kunst einer eingehenden Beschäftigung mit der französischen Malerei. Die Tatsächlichkeit des Krieges kann wesentlich Neues nicht geben. Die Auseinanderzerrung der Front bringt es mit sich, dast Schlachtenbilder im alten Sinne, auf denen man Heere kämpfen sah, nicht mehr ge malt werden können. Es sind nur Bilder möglich, die einzelne Phasen widerspicgcln, aber der Künstler muh die Einzelkämpfc so darstellen, dast sich vor dem Beschauer das Bild der Schlacht aufbaut. Denn die Malerei ist die Kunst, Unwirkliches so darzustellen, als ob es wirk lich wäre. Unterricht in türkischer Sprache. — Der Vorstand der Handels kammer in Hildesheim beschloß, von Ostern an die türkische Sprache als Unterrichtsfach aufzunehmen. Die Briefzensur in den Niederlanden. — Wiederholt ist über die Einmischung der englischen Zensur in die niederländisch-deutschen Kor respondenzen hingewiesen worden. Jetzt veröffentlicht die »Norddeutsche Allgemeine Ztg.« eine Mitteilung der niederländischen Gesandtschaft, die im wesentlichen folgendes besagt: »Es sei hier fcstgestcllt, daß die königliche Gesandtschaft von der niederländischen Regierung ermächtigt worden ist, in formellster Weise in Abrede zu stellen, dast eine offizielle oder stillschweigend zugelassene englische Zensur in dem niederländischen Post- und Tele graphendienst besteht oder auch nur geduldet werden würde. Die Erklärung der Tatsachen ist lediglich zu suchen in irrtümlicher Ver sendung der betreffenden Briefe. Durch die Mobilmachung ist auch in Holland ein großer Teil der fähigsten Post- und Telegraphenbeamten zum Militär eingezogen und durch nngeschultc Kräfte ersetzt worden. Da dieses teilweise nngeschultc Personal außerdem noch die durch den Krieg bedingten mehrfach wechselnden Versendungsrouten zu berücksichtigen hatte, ist es erklärlich, dast sich bisweilen ein Brief in einen falschen Postsack verirrt hat und für Deutschland bestimmte Briefe nach England und für England bestimmte Briefe nach Deutsch land gekommen sind. Dergleichen Jrrtümer sind nicht nur in Hol land vorgekommcn, sondern es sind auch von den Postverwaltungcn anderer Staaten früher und besonders in der jetzigen Kriegszeit solche Fehler beim Sortieren der Briefe begangen worden. Von der Negierung im Haag sind in der Volksvertretung bezeichnende diesbezügliche Angaben gemacht worden. Es sind geeignete Maß nahmen ergriffen, um Wiederholungen solcher Fälle tunlichst vorzu- bcugen.« Die wichtigste Einzelheit dieser Mitteilung, deren absolute Loyali tät niemand bezweifeln wird, liegt in der Erklärung, dast Wiederholun gen solcher Fälle tunlichst vorgebeugt werden soll. Frankreichs Teilnahme an der Weltausstellung in San Francisco. — Die französischen Kammern bewilligten zwei Millionen Franken, größtenteils für die französischen Pavillons, den Nest für den belgi schen Pavillon. Frankreich wünscht nicht, daß Belgien zurückstche. Handelsgebräuche für den Handel mit Papier. Die Handels kammer zuBerli n hat die unter dem 16. Januar 1914 für den Handel mit Papier aufgestellten »Geschäftsbedingungen« jetzt mit der Geschäfts ordnung ihres Fachausschusses für Papier, Tapeten und graphische Gewerbe sowie einem Verzeichnis der Sachverständigen zu einem handlichen kleinen Büchlein vereinigt, das Interessenten willkommen sein wird. Persönalnachnchten. Julius Arnold s. — Am 4. Februar ist in Heidelberg der frühere Professor für pathologische Anatomie Wirklicher Geheimer Rat vr. Julius Arnold im Alter von 80 Jahren gestorben. Neben zahlreichen Arbeiten aus dem Gebiete der normalen und pathologischen Anatomie sind von seinen Werken besonders zu nennen: »Beiträge zur Entwick lungsgeschichte des Auges« (1874), »Untersuchungen über Staubinha lation und Staubmetastase« (1885) und »Uber den Kampf des mensch lichen Körpers mit den Bakterien« (1888). Franz Adickcs — Am 4. Februar ist in Frankfurt a. M. der frühere Oberbürgermeister dieser Stadt vr. Franz Adickcs im Alter von 69 Jahren gestorben. Unter den Leitern großer Kommunen nahm Adickcs einen ersten Rang ein, dank seinem großen Verwaltungstalent und der Fülle neuer Ideen, die er in die Wirklichkeit umzusetzcn verstand. Bahnbrechend wirkte er besonders auf dem Gebiete der Ge- meindebestenernng und der städtischen Bodenpolitik, wovon auch seine Schrift »Studien über die weitere Entwicklung des Gemeindcsteuer- wesens« (1894) und das mit Beutler zusammen verfaßte Werk: »Die sozialen Aufgaben der deutschen Städte« (1903) Zeugnis oblegen. 156
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