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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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267, 16. November 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 8515 bereitungs- und Zeichenschule, bei den Kursen sür Photographie und Reproduktions-Verfahren, bei den Spczialkursen für die ver schiedenen Zweige des Reproduktions-Verfahrens, im praktischen Kurs für Amateur-Photographen und in der Versuchsanstalt. Nach nahezu einstündigcm Aufenthalt verlieh der Kaiser die Anstalt mit Ausdrücken lebhafter Befriedigung. Preisausschreiben für eine Hochzeitsmedaille. — Es besteht der Wunsch, eine Hochzeits-Medaille oder Plakette prägen zu lassen, die geeignet ist, als Hochzeitsgeschenk Verwendung zu finden oder für die Angehörigen der Eheleute als dauernde Er innerung an die Hochzeitsfeier zu dienen. Zu diesem Behufe schreibt der preußische Kultusminister (im Reichsanzeiger Nr. 264 vom 9. d. M) einen Wettbewerb für preußische und in Preußen lebende andere deutsche Künstler aus. Verlangt wird ein Wachsmodell in der drei-, vier- oder fünffachen Größe der Ausführung, dessen Durchmesser oder längstes Maß mindestens 20 Centimeter be trägt und 30 Centimenter nicht überschreiten darf. Die Form der Medaille oder Plakette ist dem Ermessen des Künstlers anheimgestellt. Es können eine oder beide Seiten künstlerisch ausgcführt werden. Auf einer Seite ist Raum vorzusehen sür eine einzugravierende Inschrift, welche mindestens das Datum der Eheschließung, thunlichst aber auch die Namen des Ehe paares enthalten soll. Die Einlieferung der Modelle hat unter den bei Wettbewerben üblichen Modalitäten bis zum 23. April 1898, nachmittags 3 Uhr, im Bureau der königlichen Akademie der Künste in Berlin dNV., Universitätsstraße 6, zu erfolgen. Für den besten Entwurf wird ein Preis von 2000 Mark ausgesetzt. Ferner werden dem Preisgericht jnoch 3000 Mark zur Verfügung gestellt, uni weitere Preise zu verteilen, soweit befriedigende, eines Preises würdige Lösungen cingehen. Als Preisgericht ist die preußische Landes-Kunstkommission bestellt. Der Kultusminister behält sich das Recht vor, den durch den ersten Preis ausgezeichneten und gceignetenfalls noch andere preisgekrönte Entwürfe in Bronze oder Silber ausführen zu lassen und sür amtliche Zwecke, besonders zu Geschenken für öffentliche Sammlungen oder Anstalten zu ver vielfältigen. Nach erfolgter Beurteilung werden die Entwürse unter Angabe der Namen der preisgekrönten Künstler öffentlich ausgestellt. Handlungsgehilfen. — Der in Hamburg domizilierende Deulschnationale Handlungsgehilfenverband beschäftigte sich in einer am 1l. d. M. im großen Saale der Centralhalle zu Leipzig abge- haltencn, von gegen 600 Personen besuchten Versammlung zunächst mit der sozialen Lage des HandlungSgehilfcnstandes unter beson derer Berücksichtigung der Frage: -Wie schützen sich die unver schuldet stellenlos gewordenen Handlungsgeh,lsen vor dem Unter gänge?- und an zweiter Stelle mit der Beschlußfassung über eine, die Einrichtung kaufmännischer Schiedsgerichte betreffende Peti tion an das Reichsamt des Innern. Nach einem vom Ver trauensmann der Leipziger Verbandsmitglieder, Herrn Hesse, ausgebrachten dreifachen Heil auf Kaiser und König gab das Verbandsvorstandsmitglied Herr v. Pein aus Hamburg das Referat zu den beiden Punkten der Tagesordnung. Er hob gegen, über den alten Berufsorganisationen, die nur durch die Stellen vermittelung und andere Wohlfahrtsinstitute dem Stande helfen zu können geglaubt hätten, die weit intensivere und wirksamere Thätigkeit des Deutschnationalen Handlungsgehilsenverbandes hervor, der ja auch aus ethischen Gründen der Verkürzung der Arbeitszeit das Wort rede, aber in erster Linie die Beseitigung der Stellenlosigkeit dadurch zu erreichen strebe, daß er unpassendes Ge- hilstnmaterial und die weibliche Arbeitskraft vom Handlungs- gehilsenstande thunlichst scrnzuhalten bezw. einzuschränken suche. Für das Lehrlingswesen trete der Verband mit der Forderung von Fachschulen ein,und sür die Handelsangestellien weiblichen Geschlechts verlange er die Geltung der Arbeiterschutzbcstimmungen. Besonders segensreich und praktisch habe sich die Einrichtung einer Versicherung gegen Stellenlosigkeit bewährt, durch die jedes stellungslose Ver bandsmitglied das Recht auf eine monatliche Unterstützung in Höhe von 25 habe. Hieraus erinnerte der Redner an die am 1. Januar nächsten Jahres erfolgende Einführung des neuen Handelsgesetzbuchs und prophezeite im Gefolge desselben mannigfache Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehilfen. Zur geeigneten Schlichtung der selben empfahl er die Errichtung von Schiedsgerichten, die durch solgendc Petition erbeten werden soll, -Die versammelten Handlungsgehilfen Leipzigs glauben, daß die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehilfen eine unbedingte Notwendigkeit ist. Sie halten die Errichtung derartiger Gewcrbe- gerichte unter möglichster Angliederung an die bestehenden Gewerbe gerichte als die beste Lösung, vorausgesetzt, daß die Beisitzer aus freier Wahl der Prinzipale und Gehilfen hervorgehen und die Alters grenze beiderseits sür Wahlsähigkeit nicht über 21 Jahre und sür die Wählbarkeit nicht über 25 Jahre festgesetzt werde. In Städten ohne Gewerbegerichte erscheint die Errichtung ständiger Schieds gerichte bei den Amtsgerichten erforderlich, sofern sich durch eine derartige Einrichtung eine ebenso schnelle und billige Rechtsprechung erreichen läßt, wie solche in den Gewerbegerichten besonders ge schätzt wird. Wir setzen auch hierbei voraus, daß die Zusammen setzung des Schiedsgerichtes und das ganze Gerichtsverfahren gleich dem der Gewerbegerichte getroffen wird. Sollen die Schiedsgerichte dem gesamten Kaufmannsstande zu gute kommen, so müßten denselben alle Gehilfen ohne Rücksicht aus die Höhe des Gehaltes unterstellt werden, auch müßte die Rechtsprechung bei Streitigkeiten über Konkurrenzklauseln und Konventional strafen den Schiedsgerichten zufallen. Die Summe, bis zu der eine Berufung zulässig ist, wäre auf 500 ^ festzusetzen.- Diese Resolution wurde einstimmig angenommen und ihre Absendung durch das Bureau der Versammlung an das Reichs amt des Innern und an das königlich sächsische Justizministerium beschlossen. (Lpzgr. Ztg.) Vortrag. — Im Kaufmännischen Vereine zu Wien hielt am 8. d. M. der Direktor der dortigen k. k. Hof- und Slaatsdruckerei, Herr Hofrat Volkmer, einen Vortrag über »Moderne Verfahren von Reproduktion in Farben». Der Vortragende gab zunächst eine Uebersicht der bestehenden alten graphischen Techniken, sowie der auf Basis der Photographie heute ausgeübten modernen photo mechanischen Reproduktions-Verfahren, besprach dann verschiedene Versuche, diese auch allein oder kombiniert für den Farbendruck brauchbar zu machen, und erörterte an ausgestellten Druckproben mehrere in den letzten Jahren in der k. k. Hof- und Staatsdruckerei hergestellte Publikationen, mit welchen Vorführungen der Vor tragende den Zweck verfolgte, die Besucher der im nächsten Jahre anläßlich des fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers statiftndenden niederösterreichischen Jubiläums-Gewerbe- Ausstellung zu orientieren und in weiterer Folge damit die Ab teilung der graphischen Künste in der Gruppe VI, Bildung, ver ständlicher zu machen. Der Vortragende erntete für seine Aus führungen lebhaften Beisall. Geschäftsjubiläum. -- Die Inhaber der Firmen C. Gaß- mann's Verlag und Gaßmann'sche Sortimentsbuchhand lung (A. Fred erking) in Hamburg konnten am gestrigen Tage auf ein fünfzigjähriges Bestehen ihrer angesehenen Geschäfte zurück blicken. Gegründet wurde das Geschäft am 15. November 1847 durch Herrn Carl Eduard Gaßmann, der dem Verlage noch heute als Inhaber und Leiter vorsteht. Die Teilung des Ge schäfts in Sortiment und Verlag erfolgte am 1. Januar 1869, wo bei das Sortiment an die Herren A. Frederking L R. Graf überging. Seit 1. Januar 1884 ist Herr A. Frederking alleiniger In haber des Sortiments. — Wir senden beiden Herren Jubilaren zu diesem Ehrentage ihrer Geschäfte unsere Grüße und aufrichtigen Glückwünsche und halten uns der lebendigen Teilnahme weiter Kollegenkreise versichert. Personalnachrichten. ^ Gestorben, am 5. November der Buchhändler Herr Carl Glogauin Nizza. Herr Carl Glogau eröffnete im Jahre 1885 in Hamburg eine Buch- und Antiquariatshandlung unter der Firma seines Namens, überließ sie aber im Jahre 1892 an Herrn Albert Coyn und ging zur Pflege seiner Gesundheit nach Nizza, wo er im Juli 1893 ein neues Geschäft errichtete. Er hat dieses erfolgreich geführt und, wie wir hören, seinem Angestellten testamentarisch vermacht. S p r e ch s a a l. Nachdruck? Es liegt folgender Fall vor. ^ läßt aus seine Kosten photo graphische Aufnahmen zwecks Verwendung zu Ansichtspostkarten machen, sowie zum Einzelverkauf im eigenen Geschäft, ü kauft hier oder direkt vom Photographen einzelne Ansichten und läßt hiernach ebenfalls Ansichtspostkarten — allerdings in Steindruck — anfertigen. Ist dies berechtigter oder unberechtigter Nachdruck? DlerundsechjWer Jahrxantz. Sachkundige Kollegen werden höflichst gebeten, ihre Meinung bzw. Erfahrungen hierüber zu äußern. dt. Bemerkung der Redaktion. — Wir bitten um gesällige Aeußerungen und verweisen unsererseits den Herrn Fragesteller auf den Artikel -Postkarten mit ungenehmigten Nachahmungen ge schützter Photographien- in Nr. 250 des Börsenblatts vom -7. Oktober d. I. 1135
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