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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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8514 Nichtamtlicher Teil. 267, 16. November 1897. noch von dessen Kommissionär, noch dem Bar-Sortimenter, sondern von dritter Hand erworben; in solchem Fall komme die Bestimmung des § 7 der buchhändlerischen Verkehrsord nung gar nicht in Betracht; ferner könne Antragsteller sich deshalb nicht auf den § 7 beziehen, weil er selbst, der An tragsteller, den Nettopreis des von ihm verlegten Werkes nicht eingehalten und das Werk an einen Ramschverkäufer verkauft habe; ferner könne Antragsteller sich überhaupt nicht auf irgend welche Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrsordnung berufen, weil er aus dem Börsenverein der Deutschen Buch händler ausgetreten sei. Antragsteller widersprach den Behauptungen des Antrag trägers, er habe namentlich das Werk nicht verramscht, und habe den Nettopreis desselben eingehalten Er sei zwar aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler ausgetreten, aber die von ihm laut Akt. 51 am 14. Juni 1891 abgegebene Erklärung gelte noch als eine Erklärung im Sinne des Z 2 sab 2 der buchhändlerischen Verkehrsordnung (Akt. 24). Des halb gelte die buchhändlerische Verkehrsordnung unter den Parteien. Dies bestritt Antragträger. Entscheidungsgründe.. Dem Anträge des Antragstellers steht, den Ausschlag gebend, entgegen, daß der Antragsteller gar nicht in der recht lichen Lage ist, sich auf die Bestimmungen der »buchhänd lerischen Verkehrsordnung - (Akt. 24), deren § 7 er für sich in Anspruch nimmt und seinem Anträge zu Grunde legt, be rufen zu können. Der Antragsteller giebt zu, daß er dem »Börsenverein der Deutschen Buchhändler«, der diese buch händlerische Verkehrsordnung aufgestellt hat, nicht mehr als Mitglied angehört, daß er vielmehr im Jahre 1896 aus diesem Börsenverein ausgetreten ist. Der Antragsteller hat indessen die »Erklärung« vom 14. Juni 1891 (Akt. 51) bei gebracht und die Behauptung aufgestellt, daß dieselbe, obwohl er 1896 aus dem Börsenverein austrat, doch noch als eine Erklärung im Sinne des § 2 sub 2 der buchhändlerischen Verkehrsordnung gelle, so daß die Bestimmungen dieser Ver kehrsordnung für den geschäftlichen Verkehr zwischen ihm und den Mitgliedern des Börsenvereins verbindlich seien. Der, über diese Behauptung des Antragstellers gerichts seitig vernommene Sachverständige Reinicke (Akt. 73) bekundet das Gegenteil dahin: da der Antragsteller nach seinem Aus tritt aus dem Börsenverein die schriftliche Erklärung (Akt. 51) nicht abgegeben habe, so könne er auch nicht beanspruchen, daß die in den Satzungen und in der Verkehrsordnung ent haltenen Bestimmungen zwischen ihm und den Mitgliedern des Börsenvereins verbindlich sind. Die Erklärung vom 14. Juni 1891 (Akt. 51) hat durch den Austritt des Antrag stellers aus dem Börsenverein ihre Bedeutung verloren, sie ist nach seinem Austritt nicht erneuert worden. Das im letzten Termin vom Antragsteller beigebrachte Aktenstück (Akt. 76) kann hiergegen nichts verschlagen, es muß an genommen werden, gegenüber der Zeugenaussage Reinickes, daß der Belegung des Antragstellers mit dem Zeichen des Ankers, das sich auf die Anerkennung der buchhändlerischen Verkehrsordnung von 1891 bezieht, ein im Bureau des Börsenvereins vorgekommener Irrtum zu Grunde liegt. Der Antragsteller hat mit den Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrsordnung hiernach nichts mehr zu thun. Hiernach kommt es auf die übrigen Einwendungen gegen den Antrag nicht mehr an, die übrigens ebenfalls durch die Aussagen der hierüber Vernommenen (Akt. 60 und 73) ihre Begründung gefunden haben. Für den Antragträger bestand keinerlei Verpflichtung dem Antragsteller gegenüber, das in Rede stehende Werk nicht unter 2 ^ zu verkaufen. Machte der Antragträger von seinem Rechte Gebrauch, das Werk zu einem niedrigeren Preise zu verkaufen, so verstieß er damit auch nicht etwa gegen das Gesetz betreffend den unlauteren Wett bewerb. Kleine Mitteilungen. Post. Bayerische Kartenbriefe. — Ueber die bayerischen Kartenbriefe, deren Einführung am 1. Dezember zu erwarten steht, teilt die Allgemeine Zeitung folgendes mit: Sie sind auf grau weißem Papier mit dem gleichen Wasserzeichen — Wellenlinien — hergestellt, die auch die Postkarten zeigen. Auf der Vorderseite tragen sie oben die Worte -Königreich Bayern- und darunter die Aufschrift: -Kartenbrief-. In der linken oberen Ecke ist das baye rische Wappen, in der rechten das Wertzeichen zu 10 in Flach druck und in der karminroten Farbe angebracht, wie sie die Frei marken dieses Betrages tragen. Auf der Verschlußklappe steht die Notiz, daß bei Verwendung der Kartenbriefsormulare nach einem Lande, nach dem die Beförderungsgebühr eine höhere ist als die durch den Stempel ausgedrückte, letztere durch Aufkleben von bayerischen Freimarken ergänzt werden muß. Die aus Karten briefen ausgeschnittenen Stempel können nicht zur Frankierung anderer Briessendungcn benutzt werden. Beschädigte oder sonstwie unbrauchbar gewordene Exemplare können gegen Erlag von je 1 bei den Postanstalten umgetauscht werden. Hinsichtlich der auf dem Privatwege etwa hergestellten Formulare gelten dieselben Bestim mungen wie bei den Postkarten, insofern sie das königliche Wappen nicht tragen dürfen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. 1Vsibvg.odts-llats.Iog 1897 von kieb. Lovg, llvvstrsrigg iv Lsrliv v. Vsixrig. gr. 8". 32 8. mit vislsv ^bbiläuvgsv. Nitt.bsilvvgsv äsr Nvsibslisvbs.väluvg Lrsitbopk L 8g.it.sl iv llsipLig, Lrüsssl, Voväov, 8srv Vorb. 8o. 51. (klovsmbsr 1897.) 8". 8. 1753—1800 mit ^.bbiläuvgsv. ^strovomis. llvtbg.lt v. g. äis bivtsrlgsssvsv Vibliotbsbsv äsr -s 8srrsv llroksssor Or. 11. 1.. blöllsr iv Vvvä u. Osbsimrst llroksssor I)r. Völlsv iv Oorpst. ^.vtig.-llgtglog 8r. 535 vov ll. ll. llosblsr's ^vtigugriuw iv Vsipeig. 8". 63 8. 1754 8ru. llosblsr's littsrarisebsr Wsibvsebts - lls.ks.log 1897. 10. 1s.br- ggvg. bl. 4". 123, 52 8. vsbst sivgsbsttstsv Lsilagsv vvä mit vislsv ^bbiläuvgso. Vsip^ig, ll. ll. llosblsr, Lgrsortimsvt. Dis llstsvtps.pisrks.brib sv llsvig. lliv Lsitrgg 2vr 8s- ssbiebts äss llspisrss, bsrsusgsgsbsv vov 8sivo Osstork, bs.uk- msuvisebsr virsbtor äsr ^btisv-8sssllsobs.kt. (lubilsumssobrikt aus Avises äss 25jgbrigsv Vsstsbsvs äsr H.-6.) llol. IV, 160,8. mit vislsv tlbbiläuugsu, mit 8biersv, lllsvsv u. s. rv. lllsgs-vt gsbuväsv. Lolstiv Libliogrgüeo ^rgsvtivo. Oröviss msvsusl äst movi- misvto ivtslsvtvgl sv lg llspüblios. -Irgsvtivs ^ os.ts.logo gs- vsral äs libros smsriesvos ^ suropsos. 2. 1g.brga.vg 8o. 12. 4". 8. 45—52. llsägbtiou uvä ^.ämivistrstiov vov Isoobo llsussr, klusvos ^.irss, 8sv Ngrtiv 200. Deutscher Reichstag. — Der deutsche Reichstag ist auf den 30. November einberufen worden. Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musi kalienhändler. — Eine außerordentliche Korporations-Ver sammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ist für Sonnabend den 27. November in den Saal des Kaufmännischen Vereins (Wien I., Johannesgasse Nr. 4) einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht die Aenderung der Korporationsstatuten, die durch das Gesetz vom 23. Februar 1897 betr. Abänderung der Ge werbeordnung notwendig geworden ist. Fernere Gegenstände der Tagesordnung werden sein: die Fassung eines Beschlusses über die Sonntagsruhe und die Wahl eines neuen Vorstehers an Stelle des Herrn Julius Schellbach, der nach langjähriger erfolgreicher Amtsführung aus Gesundheitsrücksichten zurückzutreten wünscht. K. K. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Reproduktions-Verfahren. — Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich besuchte vor einigen Tagen die Lehr- und Versuchs anstalt für Photographie und Reproduktions-Verfahren in Wien, VII , Westbahnstraße 25. Zum Empfange hatten sich eingefunden: Unterrichtsminister vr. Freiherr von Gautsch, Sektions-Chef Graf Latour, Bürgermeister vr. Lueger, Bezirksvorsteher Weidinger, der Direktor der Anstalt Regierungsrat Professor vr. Joseph Maria Eder; ferner waren die Lehrer und Assistenten, sowie die Zöglinge der Anstalt versammelt. Regierungsrat vr. Eder dankte dem Kaiser für die Auszeichnung der Anstalt durch den Besuch. Der Kaiser besichtigte die Anstalt in allen Räumen, verweilte in der Vor-
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