Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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38S4 Nichtamtlicher Theil. 226, 30. September. Morgenstern will, könne man mit der Laterne des Diogenes suchen, ohne große Aussicht zu haben, ihn zu finden. Das Statut gewährt ja dem Vorstand das Recht, Beamte nach Be- dürsniß anzustellen. Er bittet, dem Vorstand dies zu überlassen. Herr vr. Brockhans ist mit den gegebenen Anregungen sehr einverstanden, schließt sich aber Herrn Böhlau ganz an. Er wünscht allerdings sehr, daß man einen Schritt vorwärts thäte. Der Vorstand hat einen Secretär nöthig, der säst seine ganze Zeit dem Verein widmen kann, ob dieser zugleich Bibliothekar oder Redacteur sein kann, läßt sich im voraus nicht entscheiden. Herr Morgenstern will sehr gern die Anstoß erregenden Punkte seines Vorschlags fallen lassen und alles Nähere dem Vorstand überlassen, obwohl er es keineswegs für unmöglich hält, eine geeignete Persönlichkeit, z. B. einen jüngeren begabten und strebsamen Juristen zu finden, der mit dem Posten eines Secretärs zugleich den eines Bibliothekars oder Redacteurs versehen könnte. Der Herr Vorsitzende. Der Besitz der Bibliothek ist ein Schatz und sie erfordert die Pflege eines Mannes, der auch den Inhalt der Werke zu beurtheilen versteht, bei den Anschaffungen mit seinem Rath Helsen kann und bibliographische Arbeiten mit Sachkenntniß ausführt. Diese Bibliothek kann nicht als eine Leihbibliothek betrachtet werden, sie hat, verständig und sach gemäß gepflegt, einen unvergleichlichen Werth. Der Börsen verein hat die Pflicht übernommen, sie aus dieser Stufe zu er halten. Die Paragraphen werden unter Weglassung der Detail bestimmungen angenommen. Der Abschnitt V. Von dem Vermögen des Vereins (8. 64. bis 74. des Vorstands-Entwurfs) gibt hauptsächlich nur in seinem Z. 65. „Das Börsenblatt" Veranlassung zu einer ausführlicheren Erörterung. Herr Bielefeld trägt darauf an, den in dem Vorstands- Entwurf befindlichen Passus: Das Börsenblatt wird als Manuskript gedruckt, es wird nur an buchhändlerische Firmen abgclassen; dieselben ver pflichten sich ausdrücklich, es weder dem Publicum, noch Be hörden, Bibliotheken u. s. w. leihweise oder käuflich mitzu- theilen oder abzulassen, oder die Einsicht in dasselbe zu ge statten. Ein Bezug durch den Postdcbit findet nicht statt, anszuscheiden, und: eine Subcommission von drei Mitgliedern zu wählen, welche die Materie des K. 40. K. 42. uUnss. 6. und H. 65. alinea 3., sowie seinen Antrag und das sonst geeignete Material zu berathen und einen entsprechenden Antrag nebst Instruction für die Börsenblatt-Redaction der nächsten Cantate-(Haupt-)Versamm- lung vorzulegen hat. Antragsteller glaubt einer ausführlichen Begründung seiner Vorschläge sich enthalten zu können, da der Börsenvorstand die vielen Mißstände, die aus dem jetzigen Debit des Börsenblattes folgen, sehr klar und ausführlich in seinen Motiven entwickelt hat. Was über die näheren Verhältnisse des Börsenblattes zu sagen ist, gehört eigentlich nicht in das Statut. Die Commission möge Maßregeln überlegen, wie der Indiskretion zu steuern. Jetzt findet man das Börsenblatt nicht allein in jeder Bibliothek, sondern selbst in Lesesälen. In keinem anderen Geschäft kennt man ein solches Preisgeben aller internen Angelegenheiten, wie im Buchhandel. Er möchte die Behandlung dieses Gegenstandes unabhängig von dem Stehen oder Fallen des Statutentwurfes vor das Forum der Generalversammlung zu Cantate 1880 ge bracht wissen und wünscht namentlich deshalb die Austrennung aus dem Statut. Der Herr Vorsitzende hat sehr wenig gegen die Aeuße- rungen des Herrn Vorredners cinzuwenden, nur kann er es nicht für einen glücklichen Gedanken halten, daß die Cantate versammlung diesen Gegenstand näher behandeln soll. Ein gewisses literarisches Eingehen aus die Sache ist durchaus geboten. Das Börsenblatt in seiner jetzigen Gestalt repräsentirt nicht den deutschen Buchhändlerstand so, wie es eigentlich sein müßte, und eine Radicalcur ist jedenfalls nothwendig. Herr Böhlau stellt den Antrag: Das Börsenblatt steht unter der oberen Leitung des Börsen vorstandes. Die specielle Aufsicht führt das Curatorium des Börsenblattes. Vorschläge über dessen Competenz, sowie über die Gestaltung des Börsenblattes und seinen Bezug hat die zu erwählende Redactions-Commission in den Bereich ihrer Thätigkeit zu ziehen. Herr Morgenstern findet in diesem Antrag keine glück liche Lösung der Schwierigkeit. Er hält es überhaupt für zweifelhaft, ob eine eigentliche Redactions-Commission zu wählen sei. Der Herr Vorredner will die Bestimmungen in das Statut ausgenommen wissen; das kann er nicht für praktisch halten. Das Börsenblatt unterlag schon vielen Wandelungen, und wird Wohl auch noch weiteren unterliegen. Werden nun die Bestim mungen über seine Organisation in das Statut ausgenommen, so ist es schwer, irgend eine Aenderung zu treffen, er möchte daher jeder Generalversammlung in diesem Punkt freie Hand lassen. Herr Bielefeld betrachtet seinen Vorschlag überhaupt nur als Mittel, um einen Uebergangszustand zu erzielen. Vieles kann auch der Vorstand ohne irgend eine andere Einwirkung auf eigene Hand thun. Er möchte nur nicht, daß eine Reform verschoben werde. Der Herr Vorsitzende versichert Herrn Bielefeld, daß er sich daraus verlaßen kann, daß der Vorstand, selbst für den Fall einer Ablehnung des Statuts, die Frage, die geradezu eine brennende geworden, nicht aus den Augen lassen wird. Bei der Abstimmung über ß. 65. wird festgehalten, daß das Börsenblatt unter der oberen Leitung des Börsenvorstandes steht, der alles Nähere zu bestimmen hat. Das alinss. 3., den Debit betreffend, wird gestrichen, und der Bielefcld'sche Antrag aus Ernennung einer Commission zur Behandlung der Börsen blattsrage angenommen. Auf Herrn Bergstraeßer's Vorschlag wird diese Commission durch Acclamation gewählt. Sie wird aus den Herren Bielefeld, Kaiser, Enslin bestehen. Die Vorschläge des Vereinsvorstandes zu Abschnitt V. (8. 64—74.) „Vermögen des Vereins", zu Abschnitt VI. „All gemeine Bestimmungen" und zu der „Uebergangsbestimmung" werden ohne Debatte und nur mit einigen formellen Aenderungen an genommen. Diese Abschnitte schließen sich ganz dem alten Statut an. Zu der Uebergangsbestimmung schlägt Herr vr. Brockhans noch vor, daß es dem Redactionscomitd aufgetragen würde, eine Bestimmung über die Reihenfolge des Ausscheidens der ersten sechs neu zu wählenden Mitglieder des Vorstandes zu treffen. Herr Morgenstern hat geglaubt, daß der Vorstand im Amte bleiben würde, um das Statut durchzusühren, man hätte dann Vorkehrungen treffen können. Jetzt werde die neue Re gierung nach dem alten Statut gewählt, das scheine ihm doch bedenklich. Herr Mayer macht daraus ausmerksam, daß Vorredner im Jrrthum sei, der neue Vorstand werde ja nach dem neuen Statut schon gewählt. Der Herr Vorsitzende meint, es dürfe bei einer solchen Aenderung keine Pression geübt werden. Ein Vorstandsmitglied, das unter den alten Verhältnissen ganz an seinem Platze gewesen, paßt vielleicht zu den neuen gar nicht, es bringt möglicherweise
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