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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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22K, 30. September. Nichtamtlicher Theil. 3883 Mehrung und Nutzbarmachung der Bibliothek und der Samm lungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen, die technische Verwaltung zu beaussichtigen und Direktiven sür die bibliothekarischen Arbeiten zu geben. Die einzelnen Paragraphen kommen nun zur Abstimmung und werden angenommen, ebenso findet der ganze Abschnitt mit 20 Stimmen Annahme. Nachdem nunmehr durch Annahme des Kröner'schen An trages alle Prinzipfragen entschieden waren, nahmen die Ver handlungen einen sehr raschen Verlauf. Es kommt zuerst die vierte Abtheilung des vierten Abschnittes „Gemeinschaftliche Be stimmungen" (AK. 50—55.) des Entwurfs zur Verhandlung. Herr Kröner schlägt, unter Bezugnahme auf K. 52. „Ver pflichtung zur Annahme der Wahlen" vor, das Amt eines Vor stehers hiervon auszunehmen. Man kann das wärmste Interesse für den Verein haben und dies auch bethätigen und doch nicht im Stande sein, ein so schweres Amt, wie das eines Vorstehers, zu übernehmen. — Herr Bielefeld meint, man möchte die Ab lehnung nicht unmöglich, aber doch nicht leicht machen und An gabe der Gründe verlangen, über deren Gültigkeit dann die Generalversammlung zu entscheiden haben würde. Der Herr Vorsitzende bemerkt dem entgegen, daß dies manchmal dem Betreffenden unmöglich sein würde. Der Antrag Kröner wurde abgelehnt und die Fassung des Vorstandes (i>. h. des alten Statuts) wurde beibehalten. Zu K. 53. „Wiederwahl und Ablehnung" trägt Herr Kröner darauf an, die Bestimmung, „daß Niemand das Amt eines Vorstehers länger als sechs Jahre hintereinander bekleiden kann", aus dem Paragraphen auszuscheiden. Die Zahl der für einen solchen Posten befähigten Männer ist nicht sehr groß; man sollte es nicht selbst unmöglich machen, sich eine besonders be fähigte Persönlichkeit für den Vorstand zu erhalten. Herr vr. Brockhaus hat von jeher Bedenken gegen diese Be stimmung im Börsenstatut gehabt, aber es läßt sich nicht leugnen, das Gegentheil hat auch etwas Bedenkliches an sich. Historisch will er nur erwähnen, daß der Verein der Leipziger Buchhändler nachträglich diese Beschränkung in sein neues Statut ausgenommen hat. — Der Herr Vorsitzende möchte gern die Bestimmung aufrecht erhalten wissen. In einem Verein, wo die persönlichen Beziehungen der Mitglieder eine so große Rolle spielen, ist ein Wechsel eigentlich sehr zu wünschen. — Herr Enslin hält eben falls die Bestimmung für zweckentsprechend. Man hat ja das Recht, den Abtretenden nach einem Jahr oder zwei wieder zu wählen. Haben die Mitglieder die Möglichkeit, stets aus die selben Persönlichkeiten zurückzukehrcn, so denken sie auch nicht daran, nach neuen Kräften zu suchen, die dann sür das Vereins leben verloren gehen. Der Paragraph wird nach dem Vorstands-Entwurf (alten Statut) beibehalten. Die Versammlung geht jetzt auf den dritten Abschnitt „Die Kreisvereine und ihre Eintheilung" über. Herr vr. Brockhaus glaubt, man könne, da alle Einzel heiten in Betreff der Kreise in der Generaldebatte ausführlich besprochen sind, den ganzen Abschnitt ou bloo annehmen. — Mehrere Mitglieder stimmen dem bei, und man einigt sich auf Antrag des Herrn Mayer dahin, diesen Abschnitt unter Zu grundelegung der Morgenstern'schen Kreiseintheilung und seiner Bestimmungen über die Zwecke der Kreisvereine einem Revisions- Comitö zur näheren Behandlung zu übergeben und nimmt den Abschnitt on bloa an. Der vierte Abschnitt (Z. KI —63.) handelt vom „Börsen gebäude". Es werden die Paragraphen angenommen mit einem Amendement des Herrn Kaiser zu K. 61.: Das Börsengebäude ist zunächst den Zwecken des Börsen- vercins und des deutschen Buchhandels gewidmet. Während der Messe sind die zum Abrechnungsgeschäfte bestimmten Lokalitäten zu den bekannt zu machenden Zeiten geöffnet und alle in Leipzig anwesenden Mitglieder des Börsenvereins, so wie deren beglaubigte Vertreter sind berechtigt, ihre Abrechnung auf der Börse persönlich zu bewirken. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch ihre Leipziger Commissionäre erledigen lassen. Ueber Benutzung des Börscngebäudes im übrigen Theile des Jahres hat der Berwaltungsausschuß (K. 48.) zu verfügen, und einem ferneren Amendement des Herrn Böhlau: Die Leipziger Commissionäre sind verpflichtet, während der Messe ihre Abrechnungen in den Abrechnungszeiten auf der Börse zu erledigen. Auf Vorschlag des Herrn Morgenstern werden an dieser Stelle die KZ. 29. 30. und 39. aus seinem Entwurf zur Be- rathung gestellt. Diese lauten: Von den Beamten. K. 29. Centralbureau. Die Erledigung der Bureaugeschäfte erfolgt durch das Centralbureau des Börsenvereins zu Leipzig. Dasselbe be steht aus dem Seeretär des Börsenvereins und dem erforder lichen Hilfspersonal. Der Seeretär versieht zugleich die Ge schäfte des Bibliothekars und des Archivars und ist gleichzeitig Redacteur des Börsenblattes. K. 30. Geschäfte des Bureaus. Aus das Centralbureau gehen die Geschäfte des bisherigen Archivariats über. Außerdem besorgt dasselbe die Korre spondenz des Vorstandes und Verwaltungsraths, die Bureau- gcschäste jeder Art, den Debit der Publikationen des Börsen vereins, sowie die Redaktion des Börsenblattes. Alle Einzeln- heilen seines Geschäftsbetriebes werden durch eine vom Vorstande ausgestellte Geschästsanweisung geregelt. K. 39. Die Bestimmung des Zeitpunktes sür das Jnslebentreten des Centralbureaus, sowie sür den Uebcrgang der Bibliothek verwaltung, des Archivariats und der Börsenblatt-Redaction an das Centralburcau bleiben einem besonderen Beschlüsse des Vorstandes Vorbehalten. Herr Morgenstern will nur mit wenigen Worten seinen Vorschlag motiviren. Es ergibt sich ein solches Organ doch als recht nothwendig. Es wurde ihm zwar gesagt, es sei mit seinem Vorschlag zuviel auf zwei Schultern geladen. Er denkt sich die Stellung des Sekretärs als eine bedeutende in Analogie mit der eines Handelskammer-Secretärs und hat einen juristisch und pub- licistisch gebildeten Mann, dem andere Arbeitskräfte zur Seite stehen müßten, vor Augen. Er glaubt nicht, daß dem Vereine dadurch Mehrkosten entstehen würden, da die jetzige Organisation bedeutende Kosten verursacht, die durch seinen Vorschlag theil- weisc aufhören. Herr Mayer hält das Wesen des Vorschlages für richtig, aber die Form sür verfehlt. Es gehören zu den verschiedenen in Frage kommenden Aemtern zu viele verschiedene Eigenschaften. Einer kann z. B. ein sehr guter Redacteur und ein ganz schlechter Bibliothekar sein, und umgekehrt. Herr Böhlau bittet, den Morgenstern'schen Antrag ab- zulehncn. Eine Erleichterung würde kaum dem Vorstand aus der Annahme desselben erwachsen. Einen Mann, wie ihn Herr 530*
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