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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790930
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Entschuldigung bitten, sie sind zu einer Zeit abgesaßt, alz ein neuer Entwurf noch nicht vorlag. Herr Enslin erwähnt, daß er selbstverständlich gegen Herrn Kröner's Anträge stimmen müsse, daß er sich aber jeder Moti- virung seiner Abstimmung künftig enthalten werde. Herr Kröner schlägt nunmehr zu H. 42. folgende Min derung vor: Unter den ordentlichen Ausschüssen ist cinzufügen: 5. Der Hauptausschnß. Derselbe soll bestehen aus den sechs Vorstandsmitgliedern, den drei Vorsitzenden des Rechnungs-, des Wahl- und des Verwaltungs-Ausschusses, sowie aus den Vorsitzenden der anerkannten Kreisvereine, sofern dieselben nicht unter 50 Mitglieder zählen, und aus den Repräsen tanten der vier Verlegervereine. Hat der Vorsitzende einer der genannten Vereine als Vorstands- oder Ausschußmitglied bereits Sitz und Stimme im Hauptausschuß, so ist der betreffende Verein berechtigt, ein anderes Mitglied in den Hauptausschuß zu delegiren. Nach Antrag Mayer wird statt: „die Vorsitzenden der Kreise" gesetzt „die Vertreter der Kreise"; nach Antrag Biclcseld unter den Ausschüssen eingeschaltet „das Curatorium für das Börsenblatt" in der Annahme, daß ein solches eingesetzt wird. Zu tz. 44. schlägt Herr Kröner vor, dem Alinea 1. solgende Fassung zu geben; ß. 44. Wahlen. Die Wahlen der Ausschußmitglicder er folgen bei den Ausschüssen 1—3. <d. h. Rechnungs-, Wahl-, Ver waltungs-Ausschuß) ganz in derselben Weise wie die des Vor standes (K. 21.). Die Vorsitzenden der vom Börsenverein genehmigten Kreis- und Verlegervereine, welche Sitz und Stimme im Hauptausschuß haben, (oder ihre Stellvertreter) sind dem Wahlausschüsse spätestens am Tage vor der Haupt versammlung anzuzeigen, und müssen deren Namen zugleich uiit dem Resultat der Wahlen bekannt gemacht werden. Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Schriftführer, nur i,n Hauptausschuß soll stets der Vor steher des Börsenvereins den Vorsitz führen. Die Mitglieder der Historischen Commission sowie die Mit glieder des Kuratoriums für die Bibliothek werden vom Börsen vorstand gewählt. Zu K. 47. „Geschäfte des Ausschusses" trägt Herr Kröner daraus an, nach Absatz 3. einzusügen: 4. Die Vollmachten-für Wahlen und Abstimmungen in der Hauptversammlung vom Archivariat entgegenzunehmen und zu prüfen; 5. am Tage vor der Hauptversammlung in den Nachmittags stunden von 3 — 5 Uhr und am Tage der Versammlung Vormittags von 8—9 Uhr im Börsengebäude die Abgabe der gestempelten Wahlzettel an die Mitglieder (an die Ver- eins-Delegirten in der Zahl der laut Vollmacht von ihnen vertretenen Stimmen) zu besorgen und den genannten Delegirten Certificate über die Anzahl der durch sie ver tretenen Mitglieder zum Zwecke der Abstimmung in der Hauptversammlung auszustellen. Zwischen dem Z. 48. und Z. 49. des Vorstands-Entwurfes beantragt Herr Kröner einen Paragraphen einzuschieben: Geschäfte des Hauptausschusscs. Der Hauptausschuß, welcher im Jahr mindestens zwei mal, und zwar das erste Mal je einen Tag vor der Haupt versammlung zu Leipzig, das zweite Mal an einem be liebigen durch Majoritätsbeschluß festzustellenden Orte im Laufe des Herbstes zusammentreten soll, hat die Ausgabe (eventuell, vorbehaltlich der Möglichkeit, srühere Beschlüsse zu modificiren): 1. zweifelhafte Ausnahmegesuche zu prüfen und über dieselben zu entscheiden; 2. auf Antrag des Vorsitzenden die Thatsachen zu Prüfen, welche die Ausschließung begründen würden, um nöthigen- salls die Ausschließung bei der nächsten Hauptversammlung zu beantragen; 3. die Bestrebungen der Kreisvereine, soweit sie mit den Zwecken des Börsenvereins übereinstimmen, zu fördern, die Gründung solcher Vereine zu veranlassen, auf eine möglichst gleichmäßige Organisation derselben hinzuwirken, die Grenzen derselben zu bestimmen und Aenderungen der Grenzen zu genehmigen, deren Statuten zu prüfen, eventuell zu genehmigen und im Archiv niederzulegen unter gleichzeitiger Veröffentlichung derjenigen Paragraphen aus denselben, welche Bestimmungen über den Umfang des Vereinsbezirks, sowie die innerhalb desselben gültigen Rabattnormen enthalten; 4. Beschwerden der Kreisvereine über statutenwidrige Schleu derei zu prüfen und darüber zu entscheiden. In Betreff der Ziffer 4. des obigen Paragraphen ist noch eine Instruction oder ein erläuternder Paragraph folgenden Inhalts zu entwerfen und hinznzusügen: Verfahren bei Beschwerden über Schleuderei. Beschwerden über statutswidrige (gewerbsmäßige) Schleu dere! können beim Hauptausschusse nicht von einzelnen Mit gliedern, sondern nur von einem der vom Börsenverein aner kannten Vereine erhoben werden. Dieselben sind beim Vorsitzenden des Hauptausschusses (Vorsteher des B.-V.) schriftlich cinzu- reichen. Dieser beauftragt sofort den Schriftführer des Aus schusses, die Betheiligten von der eingelaufenen Beschwerde in Kenntniß zu setzen, und sie zur Aeußerung über dieselbe aus zufordern, auch, wenn der Fall schon in einem der obengenannten Vereine zur Verhandlung gekommen ist, die betreffenden Acten cinzufordern. Ist das zur Beurtheilung des Falles nöthige Material durch den Schriftführer herbeigeschafft und geordnet, so hat der Vorsitzende die Beschwerde in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses diesem vorzulegen. Als maßgebend für die Beurtheilung der Frage, ob im einzelnen Falle statutenwidrige Schleuderei vorliegt, sollen, wenn die Verkäufe in Orten stattsanden, oder von außen her nach Orten ausgesührt wurden, welche zum Bezirk eines der vom Börsenverein genehmigten Vereine gehören, stets die im Archiv deponirtcn Statuten desjenigen Vereins sein, in oder nach dessen Bezirk die Verkäufe stattsanden. Der Hauptausschuß kann die Beschwerde als unbegründet zurückweisen, im gegentheiligen Falle den Schleuderer ver warnen, und im Wiederholungsfälle, eventuell aber auch sofort dessen Ausschließung aus dem Verein bei der Hauptversammlung beantragen. Fanden die zur Beschwerde Anlaß gebenden Verkäufe an oder nach Orten statt, welche nicht zum Bezirk eines der oben genannten Vereine gehören, so kann der Hauptausschuß die Beschwerde wegen mangelnder Anhaltspunkte für die Beur theilung zurückwcisen. In Betreff des Curatoriums für die Bibliothek schlägt Herr Böhlau noch folgenden Paragraphen vor, der an hie Para graphen über die Ausschüsse als Z. 50. anzuhängen sein würde: Curatorium für die Bibliothek. Das von dem Vorstande ernannte Curatorium für die Bibliothek hat den Vorstand des Börscnvereins mit seinem sachverständigen: Rathe bei der Verwaltung, wie bei der Ver-
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