Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790922
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187909223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18790922
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-09
- Tag1879-09-22
- Monat1879-09
- Jahr1879
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3750 Nichtamtlicher Theil. ,v? 21», 22. September. Z) Die Förderung und Zusammenfassung aller buchhändle- rischen Local- und Provinzialvereine, welche die in tz. I., Abs. «. bezcichnete Ausgabe verfolgen und deren Statute von dem Börsenverein genehmigt sind. Herr Bergstraeßer und Konsorten, die Herren Abendroth, Hcyselder, Matz, Schmidt, Boysen, Thienemann, Hoher, Ritter, Rohmer und Spemann empfehlen: eine von dem Vorstande des Börsenvercins unter Berück sichtigung des Morgenstern'schen Entwurfs anzuregendc Kreis- cintheilung. Herr Vorsitzender theilt mit, daß Herr Morgenstern in seinem früheren Antrag die Worte „nach Anhörung der Kreis vereine" zwischen „Börsenvereins" und „zu" eingeschaltet wünscht, woraus die Herren Bergstraeßer und Konsorten ihren Antrag zurück ziehen. Herr Kaiser will in dem jetzigen dritten Theil des Ent wurfs umändern: 8. 1. des Morgenstern'schen Entwurfs, tz. 57. 59. 80. aus dem Entwürfe des Vorstandes, dazu einen neuen Paragraphen so lautend: „JedesMitglied des Börsenvereins darf nur einem Kreis vereine angehören, sofern es nicht Etablissements in zwei oder mehreren Kreisen besitzt." Im Nebligen will er für das Vereinsstatut die fraglichen Bestimmungen des Morgenstern'schen Entwurfs sallen lassen, sie aber den Kreisvereinen als Unterlage für ihre Berathungen em pfehlen; noch besser würde es sein, wenn Herr Morgenstern sich entschließen würde, einen Entwurf für ei» Kreisstatut zu ent werfen; es würde dieses den großen Vortheil haben, daß alle Bestimmungen, aus die etwas ankomme, muthmaßlich von vorn herein in allen Statuten gleichlautend wären. Herr Mäher muß — sonst mit Morgenstern gehend — in dem Delcgirtenpunkte mit dem Vorstandsentwurfe stimmen und den Ansichten des Herrn 0r. Brockhaus entschieden entgegentreten. Die Hauptsache für die Kreisvereine sei, daß sie in der Haupt versammlung vertreten werden. Der Entwurf des Vorstandes enthalte in dieser Beziehung alles, was man verlangen könne. Jeder Versuch, Kreistage auszuschreiben, würde mißlingen; anders verhalte es sich, wenn Delegirte einberusen werden, viel Gewicht habe auch Manchem gegenüber der Umstand, daß die Reisekosten vergütet werden. Ist cs nun wirklich richtig, daß Jeder, der nach Leipzig kommen muß und seinen zufälligen Aufenthalt dort benutzt, um sein Stimmrecht zu üben, dies ganz in derselben Weise thun kann, wie ein Delegirter, der sich mit der Sache zu Hause in dem Kreise schon eifrig beschäftigt habe und einen ganzen Kreis repräsentirt? Darin liegt kein Sinn. Herr Morgenstern beleuchtet verschiedene Mängel und In konsequenzen in dem Statut des Börsenvorstands und den ver schiedenen Anträgen und Ausführungen. Besonders hatte er aber erwartet, daß die Ausgaben der Kreisvereine in dem Statut etwas mehr präcisirt sein, und daß in allen Kreisstatuten gewisse Hauptpunkte sich finden würden, so daß nicht über jedes Statut weitläufig correspondirt werden müsse. Wie in allen Genossen- schastsstatuten die Aufnahme einer Anzahl Paragraphen von dem Staat verlangt wird, der im klebrigen den Mitgliedern freie Hand läßt, so muß es auch im Verein sein. Herr Enslin legt ein ganz besonderes Gewicht aus präcise Feststellung der Ausgaben der Kreisvereinc. Die ganzen Reform bestrebungen sind von den Sortimentern ausgegangen. Sie litten unter dem Druck und wollten Hilfe vom Vorstand, dem man den Vorwurf machte, er sei ein indolenter Zuschauer. Der Vorwurf war gewiß nicht gerecht. Die Interessen der den Börsenverein bildenden Verleger, Sortimenter und Kommissionäre sind identisch, es kann ein Theil nicht leiden, ohne daß die anderen auch leiden. Was konnte aber der Vorstand thun? Nach den vorhandenen Statuten entschieden nichts. Redner habe früher und jetzt Ge legenheit gehabt, zu sehen, mit welcher Aufopferung und Hin gebung gearbeitet werde, und doch würde Mancher wieder ent täuscht sein, weil der Börsenverein entschieden nicht eine solche Macht besitzt, wie man wünscht, daß er sie haben möchte. Des halb begrüße er mit wahrer Freude den Plan, Kreisvereinc zu bilden und den Schwerpunkt in diese zu verlegen. Sie haben die Maßregeln gegen die Schleuderei zu treffen; bequemer sei es, Hilfe von: Börsenverein zu verlangen, aber das führe zu nichts, weil dieser nicht helfen kann, deshalb hinaus mit allen Bestim mungen gegen Schleuderen und Schleuderei aus dem Statut des Börsenvereins und in die der Kreise hinein, diese müssen selbst arbeiten, wie sie es auch schon theilweise mit Erfolg gethan haben. Er stelle den Antrag, A. 3.». und I. des Morgenstern'schen Ent wurfs an K. 57. des Vorstands-Entwurfs anzuschließen, dagegen bei Absatz o. scharf hinzustellen, daß die Bekämpfung der Schleu derei zu den Hauptaufgaben der Kreisvereine gehöre. Herr Kröner würde gern den Herren Kaiser, Enslin und llr. Brockhaus zustimmen, wenn sie nicht gar zu offen aussprächen, daß sie alles den Kreisvereinen überlassen wollten. Diese haben schon gethan, was sie konnten; sie erwarteten nun Hilfe von dem Börsenverein, sie würden zwar durch Kaiser's Vorschläge organisch in den Verein hineingesügt sein, aber ohne dadurch von ihm irgend einen Vortheil zu erlangen. Eine Bestimmung müsse unbedingt in den 8- 1. des neuen Statuts. Geschieht das nicht, so wird der Börsenvercin sich nun und nimmermehr um die Sache be kümmern, bei seinen Anträgen sei wenigstens eine Grundlage gelegt. Herr Werlitz wünscht große Beschleunigung und deshalb eine Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen. Kröner's Antrag komme seinen Intentionen am meisten entgegen. Herr Müller bringt zu dem Anträge des Herrn Kaiser folgendes Amendement ein: Außer 8- 1. des Morgenstern'schen und K. 57. 5». 80. des Vorstands-Entwurfes ist auch K. 2. des Morgenstern'schen Ent wurfes Absatz 1—3. auszuuchmen, wie auch K. 58. aus dem des Börscnvorstandes(Kreisvereinc betreffend), vorbehältlich etwaiger Bestimmungen in Bezug auf Wahl der Delegirte». Als Zweck dieser Kreisversammlungcn sei außer den in 8- 18. genannten Bestimmungen zu bezeichnen der 8. 3. des Morgenstern'schen Statuts unter besonderer Hervorhebung bei o., daß zu den Hauptaufgaben der Kreisvereine die Bekämpfung der Schleuderei gehöre. Hiermit wird die Debatte geschlossen und der Herr Vor sitzende trägt einen gemeinschaftlichen Antrag der Herren Kröner und Morgenstern vor. Wir ziehen hierdurch die heute von uns gestellten Anträge zurück und stellen dagegen folgenden gemeinschaftlichen Antrag: I. Unter die Zwecke des Börsenvereins 8. 1. noch auszunehmen: die Förderung und Zusammenfassung aller buchhändlerischen Local- und Kreisvereinc, welche die in 8. I. Abschnitt o. bezeichnet«! Ausgaben verfolgen, deren Statuten vom Börsen verein genehmigt sind. II. Die Fragen 15. und 16. wie folgt zu beantworten: 1) Die Eintheilung des Gesammtgebietes des deutschen Buchhandels in Kreisvereinc aus Grund des Morgen stern'schen Entwurfes 8- 1. zu empsehlen und seitens des Börsenvereins zu fördern.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder