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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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Herr Böhlau fürchtet, daß das Bekämpfen der Schleuderei nicht so leicht sein werde, wie es sich Herr Kröner in seiner etwas idealen Ausfassung denke. Seit Jahren werde täglich gegen Schleuderei gekämpft, aber sie gehe doch ihren Gang in Sicherheit fort. Als er den Morgenstern'schcn Entwurf empfing, habe er mit Spannung nach den Heilmitteln gesucht, die man zu bringen beabsichtige, aber, ehrlich gestanden, recht wenig gesun den. Die gewährten Rechte sind doch gar zu klein und waren schon da. Es sei auch in dem Entwurf des Vorstandes ans diese Rechte verwiesen. Der Verein könne nur helfen, wenn die Kreis vereine überall und rasch in Wirksamkeit treten. In diesen könnten die Maßregeln getroffen werden, die man vergeblich von dem Börsenvereine erwarten werde. Theoretisch setze er zwar seine Hoffnung in die Ausbildung der Kreise, und sie müßten ihren bevorzugten Platz in dem Statut haben; praktisch sehe es leider noch nicht sehr erfreulich aus, und große Bezirke hätten noch kein Lebenszeichen von sich gegeben. Herr Rohmer glaubt, daß der Gegenstand vollständig er schöpfend behandelt sei. Er bittet sehr, die zwangsweise Mitglied schaft eines Kreis- und des Börsenvereins für alle Mitglieder des einen oder des anderen abzulehnen. In dem Bayerischen Kreisverein verlange man nur, daß der Vorstand zugleich Börsenmitglied sein müsse. Er verstehe nicht recht, wie man die Eintheilung der Kreise decretiren könne. Er fürchte, daß man vor lauter Organisation zur Desorganisation kommen werde. Hauptsächlich sei man bei dem ganzen Ankämpsen gegen die Schlenderei auf den guten Willen der Verleger verwiesen. Ein Mittel zur Herstellung der Ordnung scheine ihm Ermäßigung des Rabatts an Ort und Stelle mit einer steigenden Portover gütung für die entfernteren Kreise. Die zur Abstimmung ge brachte Frage 2. wird gegen 6 Stimmen abgelehnt, die Frage 3. gegen 12 Stimmen. Es wird nun zur Behandlung der 4. Frage geschritten. „Liegt es in der Aufgabe des Börsenvereins, seinen Mit gliedern die Normen vorzuschreiben, welche sie in dem gegen seitigen geschäftlichen Verkehr und in dem Verkehr mit dem Publicum zu beobachten haben?" Herr Enslin erachtet es kaum für nöthig, eine Debatte über den zweiten Theil von diesem Punkt zu eröffnen, nachdem die denselben deckenden Bestimmungen in dem Statutenentwurf gestrichen seien. Leber die Zweckmäßigkeit des ersten Theiles, welcher einen Usancencodex in Aussicht nehme, herrsche wohl keine Meinungsverschiedenheit. Nach einer kurzen Debatte einigt man sich, die Frage 4. in ihre zwei Theile zu zerlegen und zur Abstimmung zu bringen. Der erste Theil: „Liegt es in der Ausgabe des Börsenvereins, seinen Mit gliedern die Normen vorzuschreiben (Usancencodex), welche sie in dem gegenseitigen geschäftlichen Verkehr zu beobachten haben?" wird bejaht, dagegen der zweite Theil: „Liegt es in der Ausgabe des Börsenvereins, seinen Mit gliedern die Normen vorzuschreiben, welche sie im Verkehr mit dem Publicum zu beobachten haben?" einstimmig verneint. Herr Kröner wünscht, unter Zustimmung der Versamm lung, wenn auch in beschränkterer Weise, auf Frage 4. zurück zukommen. Der Verein könne unmöglich diese Frage ganz ignoriren. Vermag der Börsenverein nicht einmal der ärgsten Schleuderet entgegenzutreten, so sei die ganze Versamnilnng unnütz. Erst heißt es durch ganz Deutschland, die Schleudere, mache absolut eine Aenderung der Verfassung nöthig, und jetzt soll wieder gar nichts gemacht werden. Uebrigens handle es sich ja jetzt nicht einmal um Bestimmungen, sondern nur darum, Gesichtspunkte auszustellen. Er sormnlirt die Frage solgenderweise: Ist es die Aufgabe des Börsenvereins, seinen Mitgliedern die Normen im Verkehr mit dem Publicum über die in Z. 1. verzeichneten Grenzen hinaus vorzuschreiben? zieht jedoch diesen Antrag zu Gunsten eines von Herrn Bielefeld zurück, der so lautet: Ist es die Aufgabe des Börsenvereins, die Ausführung der Bestimmungen über den Verkehr mit dem Publicum, welche seitens der einzelnen Kreisvereine getroffen werden, mit Bezug aus tz. 1. zu stützen? was mit 27 Stimmen angenommen wird. Der Vorsitzende kommt auf die 5. Frage: Liegt es in der Macht des Vereins und seiner Organe, Zuwiderhandelnde zur Beachtung dieser Normen zu zwingen? Herr Morgenstern ersucht den Vorstand, diese gegenstand- los gewordene Frage zurückzunehmen, was auch geschieht. Zweiter Tag. 17. September. Nach Verlesung des Protokolls über die gestrige Sitzung erhält Herr Morgenstern zuerst das Wort zu einer Mittheilung. Er erklärt die Entstehung seines Statut-Entwurfs. Die fünf Punkte der Enquste-Eommission hätten vielen Staub aufgewirbelt, und ihre Absicht sei oft mißverstanden worden. Er habe es daher für seine Pflicht gehalten, durch seinen Entwurf näher auszuführen, was eigentlich die Commission gewollt. Es sei durchaus nicht ein Werk der Opposition, sondern aus seine Verantwortung allein entstanden als eine Ergänzung der Enquete. Ein Jurist habe verschiedene Aenderungen gemacht, die durch gesperrten Satz leicht in dem vorgelegten Abdruck zu erkennen wären. Der Herr Vorsitzende will zunächst die 15. Frage, die Kreiseintheilnng betreffend, zur Verhandlung bringen, wobei es sich wohl nicht vermeiden lassen werde, auch die 16. Frage, welche ebenfalls den Gegenstand berührt, in Betracht zu ziehen. Herr Morgenstern hätte gewünscht, daß man über die Kreisvereine lieber nach dem Entwurf als nach den Fragen des Vorstandes verhandeln möchte, wie es auch Herr Kaiser vorgeschlagen habe; Herr Böhlau will jedoch lieber, daß man sich an die Fragen des Vorstandes halte; man könne ja daneben immerhin die acht Punkte des Morgenstern'schcn Entwurfes benutzen. Herr Morgenstern hält die Sache keineswegs mit der Be antwortung der beiden Fragen erledigt, er behalte sich noch andere vor. Mit der 15. Frage sei wohl gemeint: eine von dem Vor stande zu machende Kreiseintheilnng, denn über die Zweck mäßigkeit der Kreise überhaupt sei Wohl eine Frage nicht nöthig. Es herrsche im Allgemeinen noch große Unklarheit bei den Be treffenden, es empfehle sich deshalb, eine rationelle Eintheilung vorzuschlagen; ob sie obligatorisch sein müsse, sei eine andere Frage. Er wolle die von ihm aufgestellte Eintheilung keineswegs in Einzelnheiten vertheidigen, Manches davon laste sich ja noch ändern, er betrachte es nur für besonders wichtig, daß die Kreise nicht einen zu großen Umfang hätten. Kommt man nicht öfters persönlich zusammen, so sei keine Hoffnung, die gestellten Auf gaben zu lösen. Kreise wie „Oesterreich-Ungarn" könne er sich nicht denken. Er habe den Versuch einer Eintheilung gemacht und weiche nicht gar zu sehr von dem Vorstande ab, dieser habe 18 Kreise ausgestellt, er 25. Wenn er einen „baltischen Kreis" (die deutsch-russischen Ostseeprovinzen) ausgestellt habe, so sei das nicht ganz ohne Grund, da ihm bekannt sei, daß man dort mit der Idee umgehe, einen solchen zu bilden, Bayern sei auf aus drücklichen Wunsch der bayerischen College» in zwei Kreise zerlegt. Er stelle den Antrag, die Frage 15. durch Einfügung der Worte
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