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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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3746 Nichtamtlicher Theil. 219, 22. September. Seltmann. 1. Jahrg^^i 879/80. Nr. 1. 4. Vierteljährlich * 1. — Cassel, P., gute u. schlechte Zeit. Predigt. 8. —. 30 Schaubcrg, A., Ich grüße Dich! Lieder u. Gedichte. 3. Ausl. 8. Geb. m. Goldschn. * 3. — Vorträge im Dienste christlicher Wahrheit u.Liebe, gesammelt v. G. Schulze. 1. Serie. 2. Hft. 8. ^ ^ ^ ^Subscr.-Pr. * —. 50; Einzelpr. - . 75 Hühnerhof, der. 8. Ausl. 8. 1. — l'olleetion ok dritisd aubdors. Vol. 1847. anä 1848. 16. ». * 1. 60 Thiel in Leipzig. Thicl's kleines landwirthschaftliches Lexikon. (In 20 Lfgn.) 1. Lsg. 6. * —. 80 Sauer, C., 140 Liedertexte f. den Schulgebranch. 8. * — 30 Zoll-Tarif d. Deutschen Reiches vom 15. Juli 1879 im Vergleich m. dem Zolltarif vom 1. Octbr. 1873 an. 8. * 1. — Nsus ^.uü. 16. örisk. 8. * —.60 Biolet in Leipzig. k'ronnll, Irienvium pdiloloAionm. 1. Lsw.-^dtd. 1. ükt,. 2. ^ull. 8. Wt dH ILP B li * — Haubner, G. C., landwirthschastliche Thie^beilkunde. 8. Ausl. 8. * 12. — Schubert, F. C., landwirthschastlicher Wasserbau. 8. * 6. — Nichtamtlicher Theil. Dir Verhandlungen der Commission für die Revision des Statuts de» Börscnvcrcins. Erster Tag. 16. September. (Schluß.) Nach einer Mahnung des Herrn Enslin an die Gefahren, welche es mit sich bringen würde, wenn die Versammelten sich nicht möglichst knapp an die vorliegende Frage halten, reicht HerrKröner folg-nd-1, Antrag ein als Zusatzbestimmung zu K. 1.: „Die Pflege eines soliden, auf entsprechende allgemeine und Fachbildung sich stützenden buchhändlerischen Geschäftsbetriebes im Gegensatz zu der das materielle Gedeihen wie das Ansehen des Buchhandels gefährdenden Schleuderei und dem Bücher handel Unberufener." Motive: Da es imJnteresse des deutschen Buchhandels nicht »ur. sondern im weiteren Sinne auch der deutschen Literatur und ihrer Freunde ist, daß ein möglichst gleichmäßig über ihr ganzes Absatzgebiet auSgebreitcter Sortimentshandel bestehen bleibt, so ist die das Fortbestehen eines ge sicherten, ausreichenden Literaturvertriebes gefährdende Schleuderei als gemeinschädlich anznfehen und zu bekämpfen. Herr Kröner bemerkt, wie in diesem Vorschlag nicht einmal eine feste Verpflichtung liege. Es handle sich nur um die Pflege des soliden Verkehrs im Gegensatz zu der Schleuderei. Wenn es gefährlich sei, das Wort Schleuderet überhaupt auszusprechen, so sei ein Verweilen hier nur eine Verschwendung der Zeit. Selbst, wenn ein Verleger sich weigern sollte, einem Verein an zugehören, welcher feinen Mitgliedern in seinen Statuten eine bestimmte Verpflichtung in dem geschäftlichen Verkehr dem Schleu- derer gegenüber auferlegte, so werde er doch sicherlich damit einverstanden sein, daß der Verein zu einer Pflege des soliden Geschäfts beizutragen versuche. Seiner Zeit war es namentlich der Versuch, sich gegen den damals noch nicht überall verbotenen Nachdruck zu schützen, welcher den Grundstein zu unserm Verein und zu seinem segensreichen Mitwirken zu der Unterdrückung des Nach druckes legte. Der Nachdrucker sagte: „Was wollt Ihr, bin ich nicht der Wohlthäter der die Bildung suchenden Menschheit, sorge ich nicht dafür, daß die besten Schriften unserer großen Geister selbst in die Hütte dringen können?" Dem nicht un ähnlich verfahren die Schleudere! und behaupten nur der Lite ratur und dem Publicum zu dienen. Herr Enslin bringt folgenden Antrag ein: „Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat zum Zweck: a) Die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Ver tretung der Interessen des Buchhandels im Allgemeinen und feiner einzelnen Angehörigen im weitesten Umfange; b) die Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs, insbesondere der jährlichen Abrechnungen; e) die Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger geschäft licher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander; c>) die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels." Hierauf stellen die Herren Wilh. Müller, C. Reichenecker, Jos. Bielefeld, C. Detlofs, C. Kosmack,Herm. Manz, A. Bergstraeßer, Ed. H. Mayer, Abendroth und G. Harnecker folgenden Antrag auf Aenderung des H. 1. „Allgemeine Bestimmung. Der Börsenverein der Deut schen Buchhändler unter der Bestätigung und dem Schutze der Kgl. Sächs. Regierung in Leipzig bestehend ist eine organische Verbindung der Mitglieder sämmtlicher Kreisvereine zu einem Central-Verein. „Niemand kann Mitglied des Börsenvereins sein, ohne zugleich einem Kreisvereine als Mitglied anzugehörcn." Nach kurzer Debatte wird der zuletzt erwähnte Antrag von der Mehrheit abgelehnt, dagegen die Anträge Enslin und Kröner angenommen. Zu den aä Z. 1. des Vorstands-Entwurfes allegirten Punkten des Morgenstern'schen K. 10., die so lauten: ,,a) die Ausrechthaliung der Würde und des Ansehens des buchhänd lerischen Standes und Berufes im Allgemeinen, — b) die Vertretung der Interessen des Buchhandels und der Presse bei Regierungen und Volksvertretungen, — o) die Festsetzung von Regeln und Grundsätzen sür den Geschäftsverkehr mit verbindlicher Kraft sür alle Mitglieder, — ä) die Förderung der Verkehrs-Interessen des Buchhandels, — o) die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrichtungen behuss Erleichterung de? gegenseitigen Geschäftsverkehrs und der Abrechnungen, — k) die Pflege des Unterstützungswesens sür Angehörige des Buch handels, — K) die Fürsorge sür Unterricht und Fortbildung von Lehr lingen und Gehilfen, — b) die Schlichtung von Streitigkeiten unter den Mitgliedern," Werden die Punkte o. o. k. angenommen, Punkt c>. ist durch den Enslin'schen Antrag erledigt, die Punkte a. g. b. werden abgelehnt. Der Herr Vorsitzende schlägt vor, gleich die Frage 3. mit zu berücksichtigen, zugleich die bei diesen Fragen allegirten Para graphen der vorliegenden Entwürfe. Die beiden Fragen lauten: 2. Ist die obligatorische Mitgliedschaft für alle mit dem deut schen Buchhandel in directem Verkehr stehenden Firmen zu er möglichen?
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