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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790723
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2882 Nichtamtlicher Theil. 1i- 168, 23. Juli. Nichtamtlicher Theil. Quartal-Rundschau im deutschen Buchhandel. April — Juni 1879. Wohl mancher Leser des Börsenblattes, der in unserem Ver einsorgan etwas mehr als ein bloßes Anzeigeblatt erblickt, wird gleich dem Schreiber dieser Zeilen zuweilen den Wunsch empfunden haben, daselbst Aufsätze zu finden, welche die im Buchhandel herr schenden Strömungen schildern und zugleich eine Uebersicht über die hervorragendsten Erscheinungen unserer Literatur geben. Es soll hiermit der Versuch gemacht werden, diese Lücke auszusüllen. Die Quartal-Rundschau soll nicht auf dem Gebiete der Partei oder der Polemik stehen, sie will nur in einfacher und möglichst objectiver Weise ein Bild Dessen geben, was sich in jüngster Zeit im deutschen Buchhandel zugetragen hat. Der Ruf nach Reformen unserer geschäftlichen Organisationen, namentlich nach einer Umgestaltung des Börsenvereins, hat seit Jahr und Tag eine lebhafte Bewegung im Buchhandel hervor- gerufen; diese nahm an Intensität zu, je näher der Termin der Ostermesse heranrückte. Fast ausnahmslos gingen die Klagen über die gegenwärtigen Zustände von den Sortimentern aus. Sie sahen und sehen durch eine übermächtige Concurrenz geradezu ihre Existenz bedroht, und der Nothschrei, man möge sie gegen die Schleuderei einzelner Firmen schützen, kommt aus bedrängtem Herzen. Nun ist freilich die Klage über Schleuderei fast ebenso alt wie der Buchhandel selbst; so lange es aber Concurrenten gibt, so lange wird es Handlungen geben, welche durch möglichst niedrige Preise Absatz zu erzielen suchen. Jndeß haben die Anschauungen darüber, was unter „Schleuderet" zu verstehen sei, doch im Lause der Zeit mannigfache Wandlungen erfahren. Früher galt jeder für einen Schleuderer, der nicht die vom Verleger vorgcschriebenen Ladenpreise streng innchielt und der unter Umständen einen Rabatt gewährte ; Anhänger dieser stricten Observanz sind jetzt kaum noch zu finden. Man gibt allgemein zu, daß es doch angemessen sei, Bibliotheken und anderen Kunden, die einen größeren Bedarf an Büchern haben und pünktlich zahlen, gewisse Vortheile zu gewähren. So hat man sich nun dahin geeinigt, daß unter gewissen Umständen ein Rabatt zulässig sei, und daß die Höhe desselben durch locale Verhältnisse bedingt werde. Was in Königsberg als Schleuderei zu betrachten sei, könne in Leipzig, Berlin oder anderen Orten, die ge ringere Spesen des Bezugs hätten, noch nicht als solche gelten, nur die öffentliche Ankündigung unter dem Ladenpreise müsse in allen Fällen als unstatthast angesehen werden. Zwei Umstände sind noch in Betracht zu ziehen, welche die Schleuderet in neuerer Zeit besonders begünstigen. Zunächst hat die Bildung von Sortimentshandlungen, welche den Vertrieb bestimmter Zweige der Literatur in die Hand nehmen (sog. Spccialisten), eine weitere Ausdehnung gewonnen. Derartige Geschäfte kaufen einzelne Artikel in größeren Partien ein und drucken Kataloge, bei deren Versendung natürlich nicht an den Thoren der Stadt Halt gemacht wird. Je Wohlseiler die Preise in diesen Katalogen notirt sind, desto größer wird natürlich der Absatz nach auswärts sein. Die Behörden und die Privatkunden werden selbstverständlich die Buchhändler ihrer Stadt nur dann umgehen, wenn ihnen auswärts günstigere Bedingungen gestellt werden. Der bekannte Ausspruch, daß bei Geldfragen die Gemächlichkeit aushöre, kommt auch hierbei zur Geltung. Wohl jeder Sortimenter einer kleineren Stadt wird selbst von ihm Persönlich befreundeten Kunden gehört haben: „Ja, mein lieber Herr, Sie wissen, wie gern ich bei Ihnen kaufe, allein Sie können es mir doch nicht verdenken, wenn ich dies Werk von aus wärts beziehe, sehen Sie selbst, wie wohlfeil die Preise in diesem Katalog notirt sind." Hierzu kommen nun noch die gegen früher wesentlich ermäßigten Spesen der Postbesörderung, welche dem Special-Sortimenter gestatten, auf die weitesten Entfernungen hin seine geschäftlichen Verbindungen anszudehncn. Gar vielen Hand lungen sind diese niedrigen Portosätze geradezu ein Dorn im Auge und sie betrachten die Stephan'schen Einrichtungen fast als ein Danaergeschenk. Es ist hier nicht der Ort, auf alle die Vorschläge einzugehen, welche zur Abhilfe der Uebelstände im Buchhandel gemacht worden sind; auch die Idee, einen Staatsanwalt oder Generaljecrctär für den Börsenverein anzustellen, hat wohl nur wenige Anhänger ge funden. In Nr. 41 des Börsenblattes werden die Erlebnisse des zukünftigen Gencralsecretärs in drastischer Weise geschildert; der liebenswürdige Humor dieser dramatischen Scene Hilst über das Bedenken hinweg, ob das Börsenblatt das geeignete Organ für der artige satirische Scherze sei. Die Klagen über Schleuderei sind in allen Formen und Ge stalten im Börsenblatt zu finden, sie haben Veranlassung zu den unbehaglichsten Artikeln gegeben. Verkauft Herr Ameier zu etwas wohlseileren Preisen als seine College» Bemeier und Cemeier, so sehen sich letztere veranlaßt, dies dem gcsammten Buchhandel mit- zutheilen, um eine derartige Handlungsweise zu „brandmarken" oder „an den Pranger zu stellen". Wenn der letzte Ichthyosaurus mit Thränen im Auge klagt: Was soll aus dem Lias noch werden, so schloß jeder derartige Aussatz mit dem Stoßseuszer: Was soll aus dem soliden Buchhandel werden, wenn College Ameier sich nicht ent- blödet, zu solchen Preisen zu verkaufen? Dennoch verdient ein Fall besondere Beachtung, der in Nr. 47 des Börsenblattes zu finden ist. Die Marcus'sche Buchhandlung in Bonn hatte für zwei größere, in neuen Auflagen erscheinende Werke besondere Circulare an das Privatpublicum versandt, sie offerirte Ziemffen's Handbuch der Pathologie mit 20U, den Stieler'schen großen Handatlas mit 15H> Rabatt. Eine Anzahl rheinischer und westphälischcr Handlungen legten hiergegen öffentlich Protest ein und drohten den Verlegern der betreffenden Werke, sie würden sich jeder Verwendung enthalten, wenn die Verleger nicht schützend für ihre so schwer geschädigten Interessen eintreten würden. Hr. E. Strauß, seit 9 Jahren Besitzer der Marcus'schen Buch handlung, erwiderte: „das mitgetheilte Factum sei vollkommen richtig, auch er erblicke in dem lleberhandnehmen der Schleuderei den Ruin des Sortimentes in seiner gegenwärtigen Gestalt, er habe so lange als möglich gegen dieselbe angekämpst, es sei dies aber bei den Platzverhältnissen Bonns nicht länger möglich. Es sei der Kamps ums Dasein ausgebrochen. Wolle er das alte Prinzip, in dem er buchhändlerisch erzogen und dem er bisher treu geblieben sei, noch länger festhalten, so müsse er darauf vorbereitet sein, daß sein Umsatz sich täglich verringere, und daß sein Geschästslocal, welches eine berühmte Firma trage, bald gänzlich verödet dastehe. Er habe sich entschließen müssen, in neue Bahnen einzulenken, um sich neues Leben und Erfolg zu sichern." Das war ein offenes und männliches Wort, sehr abweichend von den aus Schrauben ge stellten Erwiderungen, die in anderen Fällen abgegeben waren. Die in Aussicht gestellten Erklärungen der betreffenden Verleger sind nicht veröffentlicht, es ist also anzunehmen, daß die Firmen F. C. W. Vogel in Leipzig und I. Perthes in Gotha entweder gar nicht oder in einer Weise geantwortet haben, die den Erwartungen der Beschwerdeführer nicht entsprochen hat. In der Conserenz zu Weimar waren die Fragen über Miß-
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