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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1879
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- 19.11.1879
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- Deutsch
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4?90 Nichtamtlicher Theit. 2Ü8, 19. November. Die Einfuhr italienischer und deutscher Preßerzeugnisse nach Her mannstadt u. s. w. war eine beträchtliche. Als erster inländischer Buchhändler wird 1506 der „Buchfyrer" Johannes in Her mannstadt genannt. G. Rettig bringt Notizen über den ersten Berner Buch drucker Mathias Apiarius (Biener), der 1531 (nicht 1530, wie man bisher annahm) dort sein Geschäft «öffnete, welches nach seinem Tode (1554) von seinen zwei Söhnen kurze Zeit fort gesetzt wurde. A. Kirchhofs veröffentlicht eine Reihe Beschwerdeschriften der Breslauer Buchhändler aus dem Jahre 1590 gegen die Eingriffe der Hausirer und Buchbinder in ihre Gerechtsame. Der Zorn der Buchhändler behandelt beide sehr unglimpslich; die letzteren müssen sich den Vorwurf gefallen lassen: daß „die Bier kanne und Pracht des Weibes Schuld daran sei, wenn sie nicht bey ihrer Nahrung gedeihen", ferner, daß sie die Buchhändler mit dem Bindtlohn übersetzen. Von den Colporteuren (die auch llmbleufser, Landstreicher, bezechte Leute titulirt werden) klagt man, daß sie ihre Waare, wenn sie dieselbe nicht verkaufen können, ausspielen. Ueber die Buchdrucker beschwert man sich, daß sie ihre Neuen Zeittungen, bevor sie den Buchhändlern Exemplare zukommen lassen, des Sonntags an den Kirchthüren durch Chorknaben verkaufen lassen. Biel Erfolg haben diese „Beschwerungen" beim Rath nicht gehabt. In die Zeit der Gegenreformation in Oesterreich führt uns Anton Schlossar: Grazer Buchdruck und Buchhandel im sechzehnten Jahrhundert. Um die Mitte des Jahrhunderts (der Erstlingsdruck von Graz datirt aus dem Jahre 1559) waren beide in den Händen von Protestanten, entsprechend dem Zahlen- verhältniß beider Confessionen — unter 15000 Grazer Bürgern waren kaum 200 Katholiken ; eine hervorragende Stelle nimmt der Drucker Zacharias Bartsch ein, der außer seinem reich mit Holzschnitten geschmückten Steiermärkischen Wappcnbuch (1566) einen schwunghaften Kalcndervcrlag hatte; diese Kalender wurden von namhaften Astronomen: Lauterbach, Stadius, später von Kepler bearbeitet. Die Kalenderreform von 1582 verursachte viel Wirrniß, indem die Protestanten in übel angebrachter Be harrlichkeit die Annahme des Gregorianischen Kalenders ver weigerten; infolge dessen enthielten manche Kalender den Julianischen und Gregorianischen Kalender (den „Alt Gemain Almanach" und den „New Corrigirtcn Calender") neben einander. Bartsch und seine unmittelbaren Nachfolger hatten vielfach von den im Jahre 1573 in Graz eingeführten Jesuiten zu leiden, insbesondere seit dem Jahre 1582, in welchem Jahre in Graz 12000 lutherische Bücher verbrannt wurden. Ganz im Dienst der katholischen Partei stand Georg Widmanstetter, dessen Firma über 200 Jahre blühete. Die Grazer Buchdrucker jener Zeit, die zumeist auch Buch- und Papierhändler, Buchbinder und Formschneider zugleich waren, erhielten vom Hofe oder der Land schaft eine jährliche Besoldung von 20 —150 Gulden, sowie freien Laden im Landschastsgebäude. — Eine reiche und sorg fältige Bibliographie der Grazer Drucke des sechzehnten Jahr hunderts beschließt den Aufsatz. Es folgt die Fortsetzung von A. Kirchhoff's Beiträgen zur Geschichte der Preßmaßregelungen und des Verkehrs auf den Büchermessen im 16. und 17. Jahrhundert. II. Zur Ge schichte der Kais. Büchercommission in Frankfurt a. M. Der Verfasser berichtet aus sächsischen archivalischen Quellen über die Schritte deutscher Buchhändler und Regierungen gegen die den Meßverkehr beschwerenden Hebelgriffe dieser Commission. Dieselbe bestand aus dem Kais. Reichskammergerichts-Fiscal und einem kurmainzischen Hofrath; sie hatte die aus der Verleihung von Bücherprivilegien entspringenden fiscalischen Interessen des Wiener Hofes zu wahren, die drei Pflichtexemplare einzuziehen und gegen die „Famos-Schriften" einzuschreiten, ursprünglich in Gemeinschaft mit dem Frankfurter Rath, von dessen Competenz sie sich aber bald los machte, um den politisch-kirchlichen Feldzug gegen den Protestantismus auch auf literarischem Gebiete um so rücksichts loser führen zu können. Mit geringem Erfolg remonstrirten da gegen im Jahre 1609 die sächsischen und pfälzischen Buchhändler bei ihren Höfen. Elftere stützten sich dabei aus eine kursächs. Verordnung von 1594, welche gleichsam eine Codification des damaligen Preß- und Bnchhandlsrcchtes bildet. (In derselben klagt übrigens die Regierung: „daß des Tüchtens und Bücher schreibens in der Welt kein Ziel noch Maß sei; ein Jeder will mit seinem Nahmen im Buchladen liegen". — Also schon damals „Ueberproduction"?) Im I. 1629 wurde von der Kais. Bücher commission die Ablieferung von Freiexemplaren von allen neu zur Messe gebrachten Büchern thatsächlich durchgesetzt. 1662 wurde den Büchern „ein Tax" (Verkaufspreis) gesetzt und den Juden der Buchhandel verboten, „weil sie ihn ganz verdürben". Gegen neue Verschärfungen protestirten im I. 1686 die Evan gelischen Stände und der Frankfurter Rath vergeblich; letzterer sprach die Befürchtung aus: daß durch die anbesohlenen Maß regeln die fremden Buchhändler veranlaßt werden möchten, „von hiesigen Messen abzubauen und ihre Handlung anderstwohin zu transferiren" — eine Befürchtung, deren Verwirklichung bekannt lich nicht lange auf sich warten ließ. Hieran schließen sich: 50 in extenso abgedruckte Aktenstücke zur Geschichte der preußischen Censur- und Preßverhältnisse, aus dem königl. preußischen Geh. Staatsarchiv herausgegebcn von Fr. Kapp. Sie stammen alle aus einer trüben Periode der preußischen Geschichte: des Regiments Wöllner's, und beziehen sich aus dessen berüchtigtes Religionsedict vom 9. Juli 1788 und speciell aus das jenes ergänzende Censuredict vom 19. December desselben Jahres. Es war die Zeit, wo selbst der Königsberger Philosoph dem Berliner Censor in tbeoloxicis, Oberconsistorialrath Hermes, nicht hoch genug stand; seine für die Biester'sche Monatsschrift eingesandte Abhandlung: die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, wurde zum Abdruck nicht zugelassen. Von hohem Interesse und erfreulich zu lesen ist, wie sämmtliche übrige Minister einmüthig, freilich nur mit halbem Erfolg, gegen die tollen Verfügungen des Justizministers und Chefs der geistlichen Angelegenheiten in einem Bericht an den König sich wehrten. In einem Cabinetsschreiben vom 4. Februar 1792 heißt es: „Die von der Messe oder sonst ein gesandten Schriften sind in den Buchläden nicht ehender seil zu bieten, als bis sie die Censur passirt sind. Ich werde über diesen Punkt keine Einwendungen annehmen, als wenn der Buch handel dadurch leiden würde; denn dem Hebel muß gesteuert werden, und wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge." Da gegen erlaubt sich das Votum des Generaldirectorii (Finanz ministeriums) doch auf die einschneidende finanzielle Schädigung aufmerksam zu machen, welche durch eine solche Maßregel nicht nur dem preußischen Buchhandel und den zahlreichen damit zu sammenhängenden Gewerben, sondern auch der Staatskasse (durch Steuereinbuße) würde zugefügt werden, nicht minder auf die Unmöglichkeit, diese Maßregel bei den aus den Leipziger Messen eingehenden Bücherballen durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit werden einige interessante statistische Angaben gemacht: Während vor dem siebenjährigen Krieg in Berlin nur drei Buchhandlungen existirten, gab es deren 26 im Jahre 1792, und in den übrigen Provinzen wenigstens 50. Den jährlichen Gewinnder preußischen «Buchhändler berechnet man auf 120,000 Thaler, während die
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