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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1879
- Sprache
- Deutsch
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ät- 74, 31. März. Nichtamtlicher Theil. 127t London herausgegebenen Külokoll (Glocke) säst ungehindert nach Rußland senden! Diese sür die Presse so günstige Situation änderte sich leider schnell durch die Politische Katastrophe, die zu Beginn der sechziger Jahre in Rußland ausbrach. Die Thätigkeit der Regie rung wurde nach einer ganz anderen Richtung gelenkt und das ge bildete Publicum unterdrückte aus Patriotismus sür mehrere Jahre seine sortschrittlichen Bestrebungen; als es sie später wieder aus nehmen wollte, da begegnete es einer starren Reaction in allen maß gebenden Sphären. Die veränderte Situation mußte aber ins besondere die Erlangung eines Preßgesetzes wünschenswerth machen, das der Willkür der Censorcn ein Ende setzen sollte; man hoffte ferner bei einem liberalen Preßgesetze, durch die Oeffentlichkeit eine Pression auf die Regierung ausznüben. Dem mächtig anschwellen den Verlangen nach Preßfreiheit, wenigstens nach einer Abänderung der bestehenden Censurgesetze, mußte von Seiten der Regierung in der That Rechnung getragen werden, und am K. April 1885 wurde ein neues Preßreglement erlassen, das anscheinend dem Libe ralismus erhebliche Concessionen machte. Dasselbe gestattet, was früher als ein Staatsverbrechen galt, Regierungsmaß regeln zu kritisiren, philosophische und religiöse Fragen in jedem Sinne zu discutiren, mit einem Worte, es gewährt der Presse volle Freiheit, nur. . . darf die bestehende Ordnung nicht an gegriffen werden, müssen die Behörden, die Administration, der Cultus, das Ministerium außerhalb der öffentlichen Beurtheilung stehen ... Natürlich liegt in dem Nachsatze eine solche Beschränkung, daß die ganze Preßresorn, sehr bedeutend an Werth verliert. Die Censur, wie sie bis 1865 herrschte, ist heute allerdings abgeschafft, doch ist im Grunde nichts als die Form geändert: Bücher von zehn Druckbogen ab, sowie Zeitungen und Zeitschriften, die in den beiden Residenzen herausgegeben werden, können ohne Censur gedruckt werden, aber — und dies gilt besonders von den Büchern — in den wenigsten Fällen erscheinen. Da jedes Werk in einem Exemplar vor seinem Erscheinen rechtzeitig der Hauptdirection für Preßangelegenheiten oder dem Censurcomits vorgelegt werden muß, und letztere das Recht haben, die ganze Ausgabe eventuell ein stampfen zu lassen, falls die Paragraphen des Preßreglements irgendwie verletzt sind, so liegt es nur im Interesse des Verlegers, wie nicht minder des Verfassers und Buchdruckers, bei Zeiten „Selbstkritik" zu üben, um das allerdings sehr bescheidene Maß des Erlaubten nicht zu überschreiten. Der Censor ist somit in den Residenzen beseitigt, aber die Censoren sind geblieben. — Zeitungen und Zeitschristen unterliegen dem sogenannten Präventivsystem. Eine Zeitung hat das Unglück, dem Ministerium des Innern, dem alle Organe der Publicistik unterstellt sind, durch einen schroffen Artikel zu mißfallen; es wird ihr deshalb eine Verwarnung ertheilt, ein guos exo zngerufen. Aus die erste Verwarnung folgt gewöhnlich das Verbot des Einzelverkauss als Strafe auf dem Fuße; eine dreimalige Verwarnung zieht die Sistirung der Zeitung auf mehrere Monate oder deren gänzliche Jnhibirung nach sich. So waren in den letzten Jahren der „Kalos", der „knsbi mir" auf mehrere Monate sistirt, so ist der „Krnsbänuin" gänzlich inhibirt worden. Die dargelegten Preßzustände, die immerhin einen kleinen Fort schritt gegen früher bedeuten, gelten nur sür die Residenzen, für Petersburg und Moskau. In den Provinzialstädten herrscht noch die Censur in optima. korwa. Jede Zeitung hat ihren bestallten Censor, der darüber zu wachen hat, daß dieselbe ihren Lesern nur nichts sagt, was in ihnen Zweifel austauchen ließe, daß die Welt, in der sie leben, nicht die beste, daß die bestehende Ord nung nicht von unfehlbarer Beschaffenheit sei re. Die Provin- zialpresse hat unter den bewandten Verhältnissen nur die Ausgabe, die officiellen Anschauungen zu reflectiren; ihre Wirkung auf die Entwicklung der heimathlichen Zustände ist daher ebenso unbedeutend, wie ihr Mißcredit im Publicum groß ist. Außer den officiellen Gonvernementszeitungen (zubernskija. vjoäomosti) ist es nicht möglich, ein Provinzialorgan von Bedeutung zu schaffen, da hierzu die unerläßliche Bedingung, Unabhängigkeit, mangelt. — Außer der Censur, die über die inländische literarische Production zu wachen hat, gibt es noch in Rußland eine Censurabtheilung, genannt die ausländische (inostrännaja oeusura), der alle Druckschristen unterliegen, die aus dem Auslande kommen. Zeitungen, Broschüre», Bücher, ja Circulare und Inst, not least Grabsteine mit eingravirter Schrift . . . Alles muß von der „inosträunaja evusura" approbirt werden, bevor es in die Hände des russischen Lesers resp. Bestellers gelangt. Es ist anzuerkennen, daß diese Behörde keineswegs die Grenzen der ihr gestellten Ausgabe überschreitet, doch ist ihre Thätig keit schon ohnehin außerordentlich reichhaltig: jeder Tag bringt eine Ruth von bedrucktem Papier nach Rußland und Alles muß gelesen und nöthigenfalls schwarz angestrichen resp. ganz verboten werden. Eugen Dühring's „Umwälzung der Wissenschaft", Haeckel's „Freie Wissenschaft und freie Lehre" sind nicht nach dem Geschmacke dieses Instituts und werden daher brovl mann verboten; Meyer's Conversationslexikon wird überall angeschwärzt, wo die Darstellung der russischen Verhältnisse nicht der „landläufigen" Auffassung ent spricht; die „Dämonen" von I. Schere, Weber's „Allgemeine Welt geschichte" entgehen nicht demselben Schicksal. So bringt jeder Tag ein neues Verzeichniß von Werken, welche Anschauungen zum Opfer fallen, die in der ganzen civilisirten Welt des Westens schon längst über Bord geworfen sind. Diese Censurzustände in Rußland dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, wenn man die Presse und be sonders die Literatur dieses Landes einer Beurtheilung unterwirft. M . . . tsch. MiSccllcn. Zur Statistik des Buchhandels und dessen ver wandter Geschäftszweige. — In dem eben erschienenen Schulzischen Adreßbuch für 1879, das die vortrefflich gelun genen Bildnisse von Or. Sal. Hirzel und Friedr. Volckmar bringt, finden sich im Ganzen 5230 Firmen (gegen 5196 im vorigen Jahre) verzeichnet; davon beschäftigen sich 1231 nur mit dem Verlags- Buchhandel, 215 nur mit dem Verlags-Kunsthandel, 128 nur mit dem Berlags-Musikalienhandel, 84 nur mit dem Sortiments- Kunsthandel, 152 nur mit dem Sortiments-Musikalienhandel, 118 nur mit dem Antiquariatshandel und 3216 mit dem Sorti- ments-Buch-, Antiquar-, Colportage-, Kunst-, Musikalien-, Land karten-, Papier- und Schreibmaterialienhandel; doch befinden sich unter den letzteren viele, die ebenfalls sehr bedeutenden Verlag besitzen. — Von auswärtigen Handlungen lassen 1435 in Leipzig ihren Verlag ausliesern; 535 nehmen Neuigkeiten unverlangt an und 3154 wählen ihren Bedarf davon selbst. — Das gesammte Commissionswesen des Buchhandels vertheilt sich unter 7 Haupt- Commissionsplätze mit zusammen 231 Commissionären, wovon aus Leipzig 126 (mit 4817 Committenten), Stuttgart 14 (464), Ber lin 29 (277), Wien 30 (514), Budapest 10 (99), Prag 17 (96) und aus Zürich 5 (mit 100 Committenten) kommen. — An neuen Etablissements sind im Jahre 1878 bis 20. Februar 1879 ca. 400 (im Vorjahr 500) erstanden; die Zahl der erloschenen und ver änderten Firmen beträgt zusammen 565. — Von den oben genann ten 5230 Firmen mit 130 Filialen, welche sich aus 1295 Städte vertheilen, kommen 4042 (in 925 Städten) aus das Deutsche Reich, 5 aufLuxemburg, 631(in204St.)aufOesterreich,595(in129St.) auf die übrigen europäischen Staaten, 78 (in 27 St.) auf Amerika, 3 auf Afrika (Alexandrien, Capetown, Kairo), 3 aus Asien (Jedo, Smyrna, Tiflis) und 3 aus Australien (Adelaide, Melbourne, Tannnda). 174*
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