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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1908
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- Deutsch
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5134 VSrsenblaU,. d. Dtschn. «uchh-nd-l. Nichtamtlicher Teil. ^ 106, 8. Mai 1908. verbündeten Regierungen in diesem Augenblicke die Zustimmung des Reichstags nicht finden wird, aber ich bin verpflichtet, im Namen der verbündeten Regierungen dem Lande gegenüber keinen Zweifel darüber zu lasten, daß die Regierungen nicht in der Lage sein werden, so viel ich beurteilen kann, und ich glaube, ich kann eS einigermaßen übersehen, einem Ent wurf derart, wie er hier von der Kommission vorgeschlagen ist, zuzustimmen. Die ausführlichen Erklärungen, mit vielen Tatsachen unterstützten Erklärungen, die von seiten der Ver treter der Regierungen in der Kommission abgegeben worden sind, haben auf die Auffassung der Herren von der Kommission leider einen Einfluß nicht gehabt; für die verbündeten Regie rungen kann das aber kein Grund sein, ihren Standpunkt, den sie nach reiflicher Erwägung eingenommen haben, aufzugcben; dies um so weniger, als uns noch fast täglich Wünsche und Meinungsäußerungen aus dem Lande zugehen, die deutlich erkennen lassen, daß große Teile der Bevölkerung nament lich unter den kleineren Arbeitgebern und Unternehmern des Handelsgewerbes den Gründen, die die verbündeten Re gierungen abhalten, dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen, auch ihrerseits vollen Beifall schenken. Meine Herren, nach dem Vorschlag Ihrer Kommission soll für die Handlungsgehilfen ein Rechtszustand eingesührt werden, nach dem im Falle der Krankheit die Handlungsgehilfen einschließlich des weiblichen Personals der Handlungsgeschäste nicht nur das volle, unverkürzte Gehalt aus der Tasche des Prinzipals beziehen, sondern daß außerdem daneben ihnen ein Krankengeld gewährt wird, das großenteils ebenfalls aus der Tasche des Prinzipals stammt. Darin liegt nach Ansicht der Regierung ein wirtschaftlich un richtiges Prinzip, das, wenn es auf andre Wirtschaftsgebiete über den Bereich des Handelsgewerbes hinaus ausgedehnt werden sollte, sehr bald in seinen Folgen und Wirkungen erweisen müßte, daß ein darauf gegründeter Zustand unhaltbar ist. Dabei will ich auf die moralischen Folgen, die aus einem solchen Zustand sich ergeben, nicht weiter eingehen. Ich konstatiere nur — das ist mir ein Bedürfnis, um im Lande keinerlei Zweifel über die Ausfassung der verbündeten Regierungen auskommen zu lassen — das eine: daß die Regierungen einem Vorschlag wie dem Ihrer Kommission, der nach unsrer Ansicht wirtschaftlich unhaltbar und sittlich be denklich ist, soviel ich übersehe, nicht werden zustimmen können. Der Reichstag nahm jedoch ohne weitere Debatte den Kommissionsbeschluß einstimmig an. (Nach d. Dtschn. Reichsanzeiger.) Zeutralverei« Deutscher Buch- uu- Zeitschrifteohäadler V. B. — Die Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Buch- und Zeitschristenhändler wird am 14., 15. und 16. Juni 1908 in Chemnitz, Kaufmännisches Vereinshaus, Moritz straße, abgehalten werden. Folgende Tagesordnung wurde ausgegeben: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes: Referent Kollege Wilh. Müller, Braunschweig. 2 Kassenbericht für das Geschäftsjahr 1907/08. s.) Vereinskasse: Referent Kollege Herrn. Schild, Berlin, b) Kasse für Unterstützungs- und Sterbefälle: Referent Kollege I. Bürner, Nürnberg. 3. Prüfungsbericht des Verwaltungsausschustes: Referent Kollege E. Siegismund, Danzig. 4. Kommissionsberichte. a.) Verkehrskommission: Referent Kollege I. Schneider, Breslau. b) Geschäftsstelle: Referent Kollege Fr. Müller, Berlin, o) Zeitungskommission: Referent Kollege I. Haas, Berlin, ä) Rabattkommission: Referent Kollege Karl Schröter, Dresden. o) Schiedsgericht: Referent Kollege H. Schild, Berlin. 5. Anträge. * Vom Verein Berliner Buch- und Zeitschriftenhändler, Berlin auf folgende Satzungsänderungen: l. I.Zu Z 12 am Schluß die Worte hinzuzufügen: worüber bis zur nächsten Generalversammlung der Vorstand ent scheidet. 2. als Z 12^. einzuschalten: Nach Ausscheiden eines Vorstands mitgliedes des Zentral-Vereins durch Tod, freiwilligen' Austritt oder Ausschluß ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb 14 Tagen den betreffenden Lokal-Verein, welchem der Ausgeschiedene angehörte, zu ersuchen, sofort eine außerordentliche Versammlung behufs Ergänzung des Vorstandes des Zentral - Vereins einzuberufen. Dem Vorsitzenden des Zentral-Vereins ist von der erfolgten Ersatzwahl unverzüglich Kenntnis zu geben. Der Gewählte tritt alsdann mit allen Rechten und Pflichten bis zur nächsten Generalversammlung als Mitglied in den Vorstand des Zentral-Vereins ein. 3. In Z 13 Zeile 5 und 6 die Worte zu streichen: in der be treffenden Sitzung anwesenden. 4. In 8 17 Zeile 3 und 4 die Worte zu streichen: sowie die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung zu prüfen. Begründung: Der Zusatz zu 8 12 ist nötig, um den Vorstand nicht in Zweifel seiner Obliegenheiten zu lassen. — Der 8 12^ ist unerläßlich, um Lücken, welche der Tod oder andere Vorkvninniffe in die Reihe unserer Vorstandsmitglieder reißt, auszugleichen und den Vorstand vollzählig zu erhalten. — Im 8 13 sind die Worte deshalb zu streichen, weil nach dem jetzigen Wortlaut eine Beschlußfassung schon von zwei an wesenden Mitgliedern möglich wäre. — Der 8 17 be stimmt nach dem jetzigen Wortlaute, daß die Prüfungs kommission die gesamte Tätigkeit des Vorstandes zu prüfen hat, was doch in Wirklichkeit nicht ausführbar ist; auch dürften sieben Vorstandsmitglieder, welche durch das Vertrauen der Mitglieder gewählt werden, mindestens soviel Glauben und Vertrauen genießen, wie zwei Mitglieder der Prüfungskommission. Da gegen ist es notwendig, über das Kassawesen eine Kom mission zu haben, welche sämtliche Einnahmen und Ausgaben prüft und darüber berichtet. Vom Verein schlesischer Buch- und Zeitschriftenhändler zu Breslau: II. Die Generalversammlung wolle beschließen: Bei 84 Absatz 2 der Satzungen ist der Schlußpassus über neu aufzunehmende Mitglieder, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, dahin zu erweitern, daß diese Mitglieder nur 3 — jähr lichen Beitrag zahlen. Begründung. Es ist ungerecht, daß solche Mit glieder denselben Beitrag zahlen müssen als die, welche Rechte an den Wohlfahrtseinrichtungen des Zentral-Vereins genießen. Auch erschwert die Bestim mung den Beitritt älterer Mitglieder und hemmt da durch die Weiterentwicklung der Lokalvereine. Vom Verein Geraer Buch- und Zcitschriftenhändler: III. Die Generalversammlung wolle beschließen: 1. Es sind einheitliche Satzungen zu schaffen, welche für alle angeschlossenen Vereine und Einzelmitgliedcr Gül tigkeit haben. Dagegen sind die Lokal-Vereinssatzungen aufzuheben. Mit den entsprechenden Abänderungen der Satzungen ist eine Kommission zu betrauen. Begründung. Das abgclaufene Geschäftsjahr hat bewiesen, daß leicht llnzuträglichkeiten hervortreten, wenn neben den Satzungen des Zentral-Vereins noch anderslautende Lokal-Vereinssatzungen bestehen. 2. Ein Arbeiten oder die Übernahme von Abonnenten auf alle Zeitschriften, welche weniger als 10 -H kosten und unter 40 Prozent rabattiert werden, ist verboten; bei Zuwiderhandlung erfolgt Ausschluß aus dem Verein. Der Beschluß hat keine rückwirkende Kraft. Begründung. Da der vorjährige Generalver sammlungsbeschluß lückenhaft war, ist es notwendig geworden, demselben eine präzisere Form zu geben. Vom Verein Hannoverscher Buch- und Zeitschriften händler: IV. Die Generalversammlung wolle beschließen: Die auf der Generalversammlung in Breslau 1907 angenommene Resolution betr. Fünfpfennig-Blätter ist in einen Beschluß umzuwandeln. Begründung: Im letzten Jahre hat es sich im Fall Ullstein gezeigt, daß die Solidarität unter den Mit-
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