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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1908
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- 1908-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1908
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- Deutsch
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101. 2. Mai 1908, Nichtamtlicher Teil. Börsenblattd. Dtschn. Buchhandel. 4899 schiedenen Konfessionen und kirchlichen Gemeinschaften, wenigstens in den Ländern mit Gregorianischem Kalender.» Im Jahre 1900 sei dann die Eisenacher Kirchenkonferenz, in der alle deutschen evan gelischen Kirchenregierungen vereint seien, der Frage nähergetreten und habe folgendes beschlossen: -Die Konferenz muß, geleitet von dem Wunsche, dem evangelischen Volke unter den jetzt obwaltenden veränderten Verhältnissen des öffentlichen Lebens die Möglichkeit einer ungestörten Osterfeier zu erhalten, die Festlegung des Oster sonntags auf einen bestimmten Sonntag am Ende des März oder am Anfang des April für zweckmäßig erklären, in der Voraus setzung, daß eine solche Festlegung allgemein geschähe — eine Voraussetzung, welche allerdings nur zutreffen werde, wenn eine solche Maßregel von den staatlichen Regierungen ausgehe.- Dieser Beschluß von 1900 sei ohne praktische Folgen geblieben. Der deutsche evangelische Kirchenausschuß, das seit einigen Jahren be stehende ausführende Organ der Eisenacher Kirchenkonferenz, sei im Jahre 1906 auf den Beschluß der Konferenz vom Jahre 1900 zurückgekommen und habe seinen Vorsitzenden ermächtigt, mit den maßgebenden staatlichen Stellen sich in Verbindung zu setzen und es auch zu versuchen, mit dem katholischen Episkopat Fühlung zu gewinnen. Der Vorsitzende des deutschen evangelischen Kirchenausschusses habe dann in einer offiziellen Eingabe im Jahre 1906 sich an den preußischen Kultusminister ge wendet und von dem Beschlüsse des Kirchenausschusses Mit teilung gemacht, mit dem Ersuchen, daß weitere Schritte ge tan werden möchten. Auch das preußische Abgeordnetenhaus habe im Frühjahr 1907 mit der Sache sich beschäftigt, wobei der Regierungskommissar u. a. folgendes erklärt habe: -An der Weiterführung der Sache wird mit lebhaftem Interesse gearbeitet, und sie wird diesseits nicht aus dem Auge gelassen werden». So stehe die Sache jetzt. Ob das erstrebte Ziel erreicht werde und wann, das lasse sich jetzt noch nicht absehen. Man werde jeden falls Geduld haben müssen. Nicht bloß unsere sächsische evangelisch- lutherische Landeskirche, sondern alle deutschen evangelischen Lan deskirchen, die in der Eisenacher Konferenz und im deutschen evangelischen Kirchenausschufse vereinigt seien, stellten den auf Festlegung des Osterfestes gerichteten Bestrebungen keinen Wider stand entgegen. Allerdings liege die letzte Entscheidung nicht in ihren Händen. Es werde darauf ankommen, wie die katholische Kirche sich zur Sache stellen werde, und ob die Staatsregierungen zu einer übereinstimmenden Entschließung kommen würden. Es dürste deswegen durchaus sachgemäß und zweckentsprechend sein, wenn hier beantragt werde, daß die Petition des Herrn Or. Hoff- mann zur Kenntnisnahme der Königlichen Staatsregierung über wiesen werde in der Erwartung, daß sie ihrerseits, soweit das in ihrer Macht liege, auf die Erreichung des Zieles hinarbeiten werde. Geheimer Kirchenrat v. vr. Hoffman« r Das Wesentlichste sei bereits von beiden Herren Vorrednern vorgebracht. Nachdem die vorliegende Petition von allen Seiten so günstig beurteilt worden sei, werde es Aufgabe der Stände in der Gegenwart nur sein, die Faktoren, in deren Hände es liege, eine Entscheidung herbeizuführen, kräftig zu unterstützen und ihnen eine energische Anregung zu geben, das Ziel möglichst bald herbei- zusühren. Gegenwärtig liege die Angelegenheit hauptsächlich in der Hand des deutsch-evangelischen Kirchenausschusses, von dessen Erfolgen man mit Interesse Kenntnis genommen habe. Es sei zu wünschen, daß man recht bald von noch weitergehenden Erfolgen zu hören bekomme. Darüber herrsche ja Einstimmigkeit, daß der Festlegung des Osterfestes weder biblische noch dogmatische noch kirchliche Gründe entgegenständen, nur die Tradition sei noch zu überwinden. Es werde vor allen Dingen nötig sein, geschichtlich nachzuweisen, daß diese Tradition nicht stichhaltig sei, weil wider spruchsvoll und darum nicht mehr haltbar. Sei es doch an sich schon ein Widerspruch, daß eine Gedächtnisfeier, die doch einen bestimmten Gedächtnistag voraussetze, gelegt sei in einen Zeit raum von 35 Tagen, innerhalb dessen die Feier wechseln könne. Dieser Widerspruch sei freilich nicht leicht geschichtlich zu heben, weil der Tag der Auferstehung des Herrn geschichtlich nicht festsiehe. Nur so viel stehe fest, daß die Auferstehung geschehen sei an dem Tage nach dem Sabbat innerhalb des jüdischen Passahfestes, also an einem Sonntage, und man werde es jedenfalls der Kirche Dank wissen, daß sie von Anfang an den Sonntag als den Tag der Auferstehung des Herrn fest- gehalten habe. Aber welchen Sonntag? Damit beginne das Jrrationelle in der Festsetzung des Osterfestes. Die Kirche habe sich in weitere Abhängigkeit von der jüdischen Passah feier begeben und habe mit dem Passahfeste und dem Termine desselben auch die ganze Wandelbarkeit herübcrgenommen, die nun in die Ostcrfeier gekommen sei. Redner illustriert diese Wandel barkeit des Passahfestes näher, die in der christlichen Kirche noch dadurch vermehrt worden sei, daß die christliche Kirche nicht wie die Juden am 14. Nisan Ostern feiere, sondern an dem darauf folgenden Sonntag. So seien dann 3b Tage fertig geworden. Nun frage er, welches Recht die jüdische Passahfeier habe, bestim mend einzuwirken auf den Termin der Osterfeier? Nur in einer Beziehung sei man gebunden, nämlich, daß die Osterfeter an einem Sonntag stattfinde, und zwar innerhalb der erwähnten 35 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums aber habe man völlig freie Hand, den Sonntag zu wählen, der nach den gegenwärtigen Ver hältnissen der günstigste zu sein scheine. Das werde jeden falls ein Sonntag sein in der Nähe des 1. April, so, wie es auch die vorliegende Petition vorschlage, und darum stimme er dieser aus voller Überzeugung bei. (Bravo!) Bischof 0. Schäfer: Er könne sich des Gedankens nicht entschlagen, daß eine kleine Unzufriedenheit entstehen würde, wenn er nicht zu einigen wenigen Worten sich die Genehmigung erbeten hätte. Wenn er auch nicht autorisiert sei, hier etwa eine bindende Erklärung abzugeben, auch nur für seinen Kreis, weil er eben in einer solchen Frage zu einer vollen Selbständigkeit nicht berechtigt sei, so könne er doch aber wenigstens folgendes mit voller Bestimmtheit aussprechen und dafür die Verantwortung voll und ganz übernehmen, daß nämlich auch für die katholische Kirche die Bestimmung des Datums des Osterfestes keine wesentliche Sache sei. Wenn die Kirche auch im Festhalten von Traditionen sehr konservativ sei, so erstarre sie doch nicht. Deshalb werde sie sich, wie das auch der Hr. Ober hofprediger Ackermann ausgesprochen habe, unter dem Hinweis auf die Vergangenheit bis zurück zum Nicäum, wenn die An regung vielseitig komme, nach seiner Überzeugung nicht ablehnend verhalten. Es gebe ja Stimmen innerhalb der katholischen Kirche auch in neuester Zeit, die mit Rücksicht auf verschiedene Gründe für die Beibehaltung der gegenwärtigen Fixierung des Osterfestes seien. Aber hier dürfe er dem entgegen bemerken, daß dem idealen Gut der Festhaltung einer bis in das Altertum der christlichen Kirche zurückreichenden Tradition es doch nun auch unseren Zeitverhältnissen entspreche, daß dem ein anderes ideales Gut gegenübergestellt werden dürfe, nämlich, daß das Osterfest bei den christlichen Völkern der Angelpunkt im bürgerlichen Leben und ganz besonders in der Schule bleibe, der es bisher gewesen sei. Deshalb dürfe er wohl sagen, daß er dem Antrag der Deputation gern beistimme. (Bravo!) StaatSminister vr. Graf v. Hoheuthal u«d Bergen (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.I Welch große Schwierigkeiten der Festlegung des Oster festes entgegenstehen, wird Ihnen aus den Vorträgen der vier Herren geistlichen Vorredner ohne weiteres klar geworden sein. Ich will diese Schwierigkeit in keiner Weise unterschätzen, glaube aber doch, daß es möglich sein wird, zu einer gegenseitigen Über einstimmung, zu der die Ausführungen des Hrn. Bischofs vielleicht die erste Staffel gewesen sind, zu kommen. M. H.! Die Schwierigkeiten liegen aber nicht nur auf kirch lichem, sie liegen ebensosehr und vielleicht noch in vermehrtem Maße auf staatlichem Gebiete. Die Angelegenheit ist, wie von dem Hrn. Kommissar des Ministeriums des Innern in der De putation der Zweiten Kammer schon ausgeführt worden ist, nicht Reichssache, sie ist infolgedessen von allen einzelnen deutschen Regierungen selbständig zu prüfen, und erst dann, wenn alle deutschen Regierungen zu einer Übereinstimmung gelangen, erst dann wird es möglich sein, die Reichsinstanzen in Bewegung zu setzen. Ich glaube allerdings, daß es bei dem großen Interesse, das der Angelegenheit auch in Berlin entgegen gebracht wird, möglich sein wird, zu einem günstigen Er gebnis zu gelangen. Ist es doch schon unter dem seligen Deutschen Bundestag, der gewiß Einigkeitsbestrebungen nicht sehr hold war, gelungen, sich über schwierige Angelegenheiten — ich möchte nur kurz erwähnen das Deutsche Handelsgesetzbuch und das Deutsche Wechselrecht — zu einigen, obwohl es damals nicht 636»
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