Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080502
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080502
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-02
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4898 Börsenblattd. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 101, 2. Mai 1908. wähnt sei nur die ungleiche Dauer der Schulzeit, je nachdem daS Osterfest früh oder spät falle, ferner die Unzuträglichketten bei Wohnungswechsel, wenn Ostern in die ersten Tage des April falle. Von den zwei in der Petition gemachten Vorschlägen sei der des Herrn Studienrats Prof. vr. Hoffmann jedenfalls dem des Herrn Geh. Rates vr. Förster vorzuziehen. Nach des letzteren Vorschlag solle Ostern stets auf den dritten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und -Nachtgleiche festgesetzt werden, so daß es auf die Tage vom 4. bis 11. April fiele. Dabei würde aber bei der Verschiedenheit der Frühlings-Tag- und -Nachtgleiche auf den ver schiedenen Erdhalbkugeln eine allgemeine Festlegung des Oster festes für die Kulturwelt nicht erreicht. Dagegen würde, wenn der Vorschlag des Studienrats Prof. vr. Hoffmann sich verwirk lichen sollte, das Osterfest auf der ganzen Erde aus einen und denselben Tag fallen und nur zwischen dem 4. und 10. April schwanken können. Die Deputation beantrage, die Kammer wolle beschließen, in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu über weisen. Geh. Kirchenrat Superintendent v. Pankr Das Gewicht der Gründe, die von den Gebieten des bürger- lichen und geschäftlichen Lebens und von der Schule für die Fest legung des Osterfestes geltend gemacht worden seien, sei un bestreitbar. Er wolle dafür, daß die evangelisch-lutherische Kirche Bedenken gegen die Festlegung zu hegen keine Ursache habe, kurz sprechen. Bedenken religiöser oder gar dogmatischer Art kämen überhaupt nicht in Frage. Es könne sich höchstens handeln um Bedenken geschichtlicher Pietät, und gewiß, ohne schwerwiegende Gründe werde die kirchliche Pietät Scheu tragen, alte ehrwürdige Traditionen aufzugeben. Hier stehe nun aber obenan die Frage: wie weit es sich um eine wirklich alte und allgemeine christliche Tradition handle? Sie beschränke sich bei näherer Prüfung darauf, daß man von den ersten christlichen Jahrhunderten her in Anlehnung an die Zeitbestimmung für das jüdische Passah- sest Ostern an einem Sonntag innerhalb der Wochen feierte, die auf die Frühlings-Tag- und -Nachtgleiche folgten. In diesem allgemeinen Grundsätze sei man allezeit und allseitig einig gewesen, nicht aber in der Anwendung dieses Grundsatzes, wenn es sich um die Sonderberechnung des bestiiffmten Tages für die Karfreitagsfeier und für die Osterfeier gehandelt habe. Erst das Konzil zu Nicäa 325 habe eine Einigung, die aber auch erst allmählich zur Durchführung gelangt sei, dahin erreicht, daß Ostern auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach dem Frühlingsäquinoktium falle. Später habe dann aber im Zusammenhang mit der Gregorianischen Kalenderreform eine wesentliche Änderung auch der Zeitbestimmung für das Osterfest auf katholischer Seite stattgefunden. Durch zwei Jahrhunderte habe es infolgedessen eine erhebliche Divergenz in der Osterfeier innerhalb der verschiedenen christlichen Konfessionen gegeben, bis schließlich der Gregorianische Kalender eine nahezu allgemeine Annahme gefunden habe. Nur die russische Kirche habe noch heute, ihrem alten Kalender folgend, ihr abweichendes Osterfest. Bei der beabsichtigten Osterreform solle nun die alte allgemeine Norm unberührt bleiben, und mit diesem grundsätzlichen Fest halten dieser Norm werde in seinen Augen ausdrücklich und zugleich ausreichend die geschichtliche Pietät gewahrt. Ja, durch die Festlegung des Osterfestes würden kirchliche Interessen nicht nur nicht verletzt, sondern sogar, wenigstens zu einem Teile, in willkommener Weise gefördert. In der Großstadt mache der Geistliche allemal die Erfahrung, daß die Inter essen verletzt würden, wenn sich bei spätem Ostertermine auch die Konfirmation bis stark in den April hinein verschiebe. Nur zu oft geschehe es dann, daß schon zum 1. April, also vor der Konfirmation, einzelne Konfirmanden eine Stelle antreten müßten, die ihnen völlig die Stimmung ernster Sammlung nehme oder sie gar den wichtigen letzten Konfirmanden stunden fernhalte, ja, wenn sie nach auswärts zögen, sie von der gemeinsamen Konfirmation ausschließe. In den Vorschlägen der Herren Förster und Hoffmann scheine ihm nur eins der Prüfung bedürftig. Nach diesen Vorschlägen könne das Osterfest bereits aus den 4. April fallen. Nun vergegenwärtige man sich: am 4. April Ostern, also am 2. April Karfreitag und am 1. April, diesem Tage des Umzuges und der verschiedenartigsten Unruhe, der grüne Donnerstag. Es möchte doch gut sein, eine Einrichtung zu ver meiden, die geeignet sei, die großen Unruhen des Quartals wechsels so in den Karfreitag selbst hineinzutragen und damit aller dings das kirchliche Leben zu beeinträchtigen. Einige Beruhigung könnte man darüber ja fassen, wenn es richtig sei, was Hr. Studienrat Prof. vr. Hoffmann ausgerechnet habe, daß nämlich von den im jetzigen Jahrhundert bevorstehenden 91 Osterfesten nur 14 gerade auf den 4. April fallen würden, alle übrigen aber auf einen späteren Tag. Immerhin aber erscheine ihm der Vorschlag des Deutschen Handelstags beachtlicher, nämlich das Osterfest immer erst auf den Sonntag nach dem 4. April fallen zu lassen. Beachtlich seien übrigens auch noch eine Reihe neuerer Vorschläge, die aller dings eine ganz radikale Reform ins Auge faßten und den ganzen Kalender dahin abändern wollten, daß ein sür allemal z. B. Weihnachten und der Tag des Jahresbeginns aus einen Sonntag fielen, und es sich mit Ostern dann so stellte, daß Ostern alljährlich am 9. April gefeiert würde und dieser 9. April immer ein Sonntag wäre. Von entscheidender Bedeutung werde bei der ganzen Ordnung der Frage die Stellungnahme der katholischen Kirche sein. Besondere Bedenken, die ihr den Gedanken der Fest legung unmöglich machen könnten, könnten nach seinem unmaß geblichen Urteile auch für ihren kirchlichen Standpunkt nicht ent stehen. Es wäre dringendst zu wünschen, daß die katholische Kirche für die Festlegung des Osterfests und die geplante Oster reform die helfende Hand böte. Nur eine Einigung aller Kirchen und Konfessionen und aller Staaten mit Gregorianischem Kalender könne hier zum Ziele führen. Er hege aber die be stimmte Hoffnung, daß früher oder später diese Einigung erreicht werde. In dieser Hoffnung werde er für den Antrag der Depu tation stimmen. (Bravo I) Se. Magnifizenz Oberhofprediger v. AS«rma««r Uber die Stellung, die unsere Landeskirche in ihren offiziellen Vertretungen zu der vorliegenden Frage bisher genommen habe, seien der jenseitigen Kammer von dem Herrn Kultusminister Mitteilungen gemacht worden, die er allenthalben zu bestätigen sich erlaube. Es sei in der Tat eine uralte und durch viele Jahr hunderte festgehaltene Ordnung, die gegenwärtig modifiziert werden solle. Das Hauptwerk über den Gregorianischen Kalender habe der Bamberger Jesuit Blasius geschrieben, der ausdrücklich in diesem Werke erwähnt habe, daß von mehreren Seiten der Wunsch einer Fixierung des Osterfestes ausgesprochen worden sei, und betont habe, daß die Kirche das Recht habe, einem solchen Wunsche zu entsprechen. Diese habe aber doch der durch die Päpste und Konzilien geschaffenen Tradition folgend an ihr festhalten wollen. Die Reformation habe in dieser Beziehung keine Änderung gebracht, obwohl Luther sich gelegentlich empfehlend für eine Festlegung des Osterfestes ausgesprochen habe. Wenn nun in den letzten Jahrzehnten die Bestrebungen, das Osterfest zu fixieren, immer allgemeiner und dringender geworden seien, so erkläre sich das ausreichend aus der schon durch die Reformation angebahnten und seitdem immer weiter fortgeschrittenen Loslösung des bürgerlichen Lebens von den kirchlichen Ordnungen, mit denen es ursprünglich auf das engste verknüpft gewesen sei. Das bürgerliche Leben habe nach seinen verschiedenen Richtungen hin sich selbständig entwickelt ohne Rücksicht auf die kirchlichen Ordnungen. So sei es nun gekommen, daß volkswirtschaftliche Interessen und nicht minder Interessen der Schule in ihren verschiedenen Gestalten, von der Hochschule an bis zur einfachen Volksschule, wesentliche Be einträchtigungen erfahren hätten. Von seinem Herrn Vorredner sei mit Recht darauf hingewiesen worden, daß auch kirchliche Interessen mit in Betracht kämen, insofern als für die Feier der Konfirmation und für die Vorbereitung für die Konfirmation Schwierigkeiten durch das starke Schwanken des Festes entstünden. Das sächsische Konsistorium habe zum erstenmal im Jahre 1891 Veranlassung gehabt, zu dieser Frage aus Anlaß einer Petition der Handelskammer in Leipzig, die von der Königlichen Staats regierung zu gutachtlicher Äußerung an das Landeskonsistorium gegeben worden sei, Stellung zu nehmen und damals folgendes erklärt: -Es erkläre, daß vom Standpunkte der evangelisch lutherischen Kirche dem Versuche, das Osterfest mit Rücksicht auf die dabet beteiligten Interessen des bürgerlichen Lebens und des Schulwesens festzulegen, ein Hindernis nicht entgegenstehe,' eine unerläßliche Bedingung sei freilich die Übereinstimmung der ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder