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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1908
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- Erscheinungsdatum
- 09.04.1908
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- Deutsch
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4096 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 83, 9. April 1908. ' Warenhaussteuer. — Das preußische Abgeordnetenhaus nahm am 6. April den Bericht seiner Kommission über den An trag Hammer, betreffend Abänderung des Warenhaussteuer gesetzes entgegen: Berichterstatter Abgeordneter Marx erstattet den mündlichen Bericht. Die Kommission beantragt die Annahme des am 28. No vember eingebrachten Antrages Hammer, der nur im allgemeinen eine mit der Höhe des Umsatzes und des Anlage- und Betriebs kapitals steigende Besteuerung der Warenhäuser empfahl, in fol gender Fassung: -die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Verbesse- rung des Warenhaussteuergcsetzes unter Zugrundelegung der in dem Antrag des Abgeordneten Hammer vom 1. April 1908 ent haltenen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen und einen ent sprechenden Gesetzentwurf demnächst vorzulegen-. Der Antrag des Abgeordneten Hammer vom 1. April 1908 lautet: -die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetzentwurf zwecks Abänderung des Gesetzes vom 18. Juli 1900 — die Besteuerung der Warenhäuser betreffend — dahin gehend vorzulegen, 1. daß die Steuersätze für Betriebe mit einem Anlage- und Betriebskapital von mehr als 1000 000^ allmählich ansteigend dergestalt erhöht werden, daß sie bei Betrieben mit etwa einem Anlage- und Betriebskapital von mehr als 5 000 000 ^ und einem Jahresumsätze von mehr als 20 000 000 4 vom Hundert des letzteren erreichen, und 2. daß der Prozentsatz von 20A auf 30A im Z 5 erhöht wird.» Abgeordneter Freiherr von Zedlitz UN- Neuktrch (freikons.) bemerkt, daß aus dem Referat des Berichterstatters heroorgehe, daß es sich doch um eine sehr schwierige Materie handle; er be- antrage daher zwar nicht Zurückweisung an die Kommission zur schriftlichen Berichterstattung, aber Absetzung von der Tagesord nung, bis der stenographische Bericht mit dem Referat vorliege. Abgeordneter Freiherr von Erffa (kons.) bittet, in die Ver handlung einzutreten; es handle sich lediglich um eine Anregung an die Regierung, über die das Haus beschließen könne. Sonst werde die Sache aus ungewisse Zeit vertagt. Abgeordneter vr. Dtttrtch (Zentr.) wünscht die sofortige Be ratung, da der Antrag der Regierung ja nur zur Erwägung überwiesen werden solle. Die Abgeordneten Kuuk (Fr. Vgg.) und LuseuKktz (nl.) stimmen dem Anträge Zedlitz zu. Abgeordneter Freiherr vo« Zedlitz uud Neuktrch bemerkt, daß nach dem Kommissionsantrag der Antrag nicht nur der Re gierung zur Erwägung überwiesen werden solle, sondern daß der Regierung bestimmte Direktiven gegeben werden sollen. Über morgen liege der stenographische Bericht vor, und dann könne weiterberaten werden. Abgeordneter Hammer (kons.): Mein Antrag soll besonders die großen Warenhäuser treffen, diejenigen mit großem Betriebs und Anlagekapital und großem Umsatz zur Steuer heranziehen und die kleineren geringer besteuern. Man sagt zwar, das hieße die Intelligenz besteuern; aber diese Art der Besteuerung liegt doch gerade in der Richtung unserer Steuerpolitik überhaupt, und ich wundere mich deshalb, wie gegen diesen Vorschlag opponiert werden kann. Die Sache ist allerdings sehr schwierig, und wenn ich mich als Laie daran gemacht habe, so habe ich es getan, weil es sonst keiner tut. Im Ministerium sind nur zwei oder drei Herren, die ein solches Gesetz richtig aufstellcn können. Man wendet gegen die Warenhaussteuer die Abwälzungstheorie ein; aber die Fabrikanten lachen einfach über diese Abwälzungs theorie. Naumann hat sich ein großes Verdienst mit seinen Aus führungen über die Hausindustrie erworben. Er wies darauf hin, daß, während überall die Löhne gestiegen seien, sie in der Haus industrie stationär geblieben seien, und daß die Warenhäuser nur Ausstellungen der Hausindustrie seien und nur infolge der niedrigen Löhne der Hausindustrie so billig verkaufen könnten. Das ist die Ansicht eines Herrn von ganz links, setzen Sie sich (zur Linken) mit ihm auseinander. Die sozialdemokratische Einkaufs genossenschaft in Hamburg hat uns daraufhingewiesen, daß beider besonderen Besteuerung nach dem Umsatz und dem Anlage- und Be triebskapital über 1 Million auch die Konsumvereine getroffen werden würden; darüber läßt sich reden, denn die Konsumvereine wollen wir nicht erdrosseln, und die Regierung wird bei der Ausarbeitung des Gesetzes darauf Rücksicht nehmen müssen. Im Reichstag hat ein antisemitischer Abgeordneter, der vielleicht das Warenhaus steuergesetz gar nicht kennt, gesagt, wenn Herr Hammer 5 Prozent fordere, so sei das viel zu wenig, 10 Prozent müßten es sein. Das hat die Köpfe verwirrt; aber Sie werden doch einsehen, daß ich Mittelstandspolitik treibe. Wer von Erdrosselung der Waren häuser spricht, hat sich mit der Sache nicht vertraut gemacht. Nach der Aufstellung der Regierung in der Kommission haben die Warenhäuser Erträge bis zu 15 und mehr Prozent des Umsatzes erzielt. Ich hoffe, daß Sie meinen Antrag möglichst einstimmig annehmen werden. Abgeordneter EaheuSltz (Zentr.) weist darauf hin, daß die Zahl der großen Warenhäuser trotz der Besteuerung noch zu genommen habe, und spricht sich für den Kommissionsantrag aus. Abgeordneter LuseuSky (nl.): Die Warenhaussteuer hat einen ganz eigenartigen Charakter; sie ist nicht eingeführt um des finanziellen Effekts willen, sondern aus sozialen Rücksichten, um den kleinen Geschäften die Konkurrenz zu erleichtern. Die bewährten Steuergrundsätze sollten aber auch bet der Waren haussteuer gelten, und einer der ersten Grundsätze ist, daß eine Steuer so gestaltet werden muß, daß sie möglichst gleich mäßig auf die Steuerpflichtigen wirkt. Diesem Grundsätze wird die Warenhaussteuer nicht gerecht; es gibt Warenhäuser, die einen sehr hohen Betrag zu zahlen haben und doch geringen Gewinn erzielen, und umgekehrt. Ist diese Unvollkommenheit zu beseitigen? Ich habe den Antrag Hammer zuerst in dieser Richtung aufgefaßt. Aber das Anlage- und Betriebskapital ist doch nicht maßgabend für den Ertrag. Ein Mittel, den Ertrag zu ermessen, liegt in der Schnelligkeit des Umsatzes, d. h. in dem Ver hältnis des Betriebskapitals zu dem Umsatz. Ein Warenhaus von einer Million Betriebskapital hat davon zum Einkauf 500 000 übrig; das übrige sind Geschäftsunkosten, Ge hälter usw. Nehmen wir an, daß die Warenhäuser zu 8 Prozent über den Einkaufspreis verkaufen, so ergibt das bei einem einmaligen Umsatz der 500 000 ^ im Jahre 40000 bei zwei maligem Umsatz 80 000 bei dreimaligem Umsatz 120 000 Hiernach sollte man erwägen, ob nicht für die Bemessung der Steuer nicht nur der Umsatz, sondern auch die Schnellig keit des Umsatzes, das Verhältnis des Betriebskapitals zum Um satz zugrunde gelegt werden könnte. Dann könnte man viel leicht auf den 8 5 des Warenhaussteuergesetzes verzichten. Der Z 5 ist nur gewissermaßen als Ventil gemacht worden, um der Reichsgewerbeordnung zu genügen, wonach ein Gewerbe nicht mit solchen Steuern belegt werden darf, die es unmöglich machen könnten; deshalb ist in dem H 5 bestimmt worden, daß die Warenhaussteuer nicht den fünften Teil des gcwerbcsteuerlichen Jahresertrages übersteigen darf. In diesem A 5 liegt der Anreiz, den Ertrag herunterzudrücken, d. h. das Arbeiten mit Lockartikeln zu vermehren. Ich bitte die Regierung, bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes meinen Vorschlag in Erwägung zu ziehen. Ich halte eine Verbesserung des Warenhaussteuergesetzes für nötig, kann mich aber nicht auf alle Vorschläge des Antrages Hammer festlegen. Geheimer Oberfinanzrat vr. Ttrutz: Die Regierung wird nach der Annahme dieses Antrages selbstverständlich in eine Er wägung eintreten, ob in dieser Richtung das bestehende Gesetz zu ändern sein wird. Welches Resultat diese Erwägung haben wird, kann ich nicht sagen; ich weiß nicht, ob die Reffort minister zu einer anderen Auffassung über die Reformbedürftig keit des Gesetzes kommen werden, als sie hier im Jahre 1903 haben erklären lassen. Wer von der Warenhaussteuer nichts verlangt hat als eine schärfere Besteuerung der Waren häuser, um die Konkurrenz der kleineren Geschäfte zu er leichtern, und als eine Erschwerung der Gründung neuer Waren häuser, der kann allerdings zu der Ansicht der Reformbedürftig keit kommen. Aber die Warenhaussteuer beträgt heute fast überall schon 20 Prozent des Ertrages oder 2000 Prozent der Gewerbesteuer. Das ist schon eine starke Belastung. Die Waren häuser nehmen nur in geringem Umfange zu, 1902 und 1903 sind nur je eins oder zwei neu gegründet worden, 1907 nur eins. Die Warenhaussteuer wird benutzt, um die kleineren Gewerbetreibenden in der Besteuerung zu erleichtern, in zehn größeren Städten konnten infolgedessen bis zu 100 Prozent
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