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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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8474 Börsenblatt f. b. Dqchn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 198, 27. August 1913. 2. Centralamerikanische Union. Friedens- und Freundschaftsvertrag von Washington <20. Dezember 1907) einzig für die 5 centralamerikanischen Republiken bestimmt und übrigens gänzlich ungenügend <s. vroit ck'Lutsur, 1911, S. 45). 3. Bolivianische Union. Literarvcrtrag von Caracas <17. Juli 1911), bloß für die Bürger der Vertragsslaaten Bo- livia, Columbia, Ecuador, Peru und Venezuela geltend. 4. Süd amerikanische Union. Literarvcrtrag von Montevideo <11. Januar 1889). Offen, insofern als Argen tinien und Paraguay den Beitritt von Belgien, Frankreich, Italien und Spanien zu diesem Literarvertrag angenom men haben. Eine genaue Analyse des Vertrags habe ich veröffentlicht im Börsenblatt 1901, in Nr. 67 und 68, s. auch ibickem 1902, in Nr. 14 und 1907, in Nr. 38. Die übrigen Verbandsstaaten Bolivia, Peru und Uruguay haben sich wei teren Beitritten ganz abgeneigt erwiesen. Behandelt wurde von mir die Frage des Anschlusses schon im Börsenblatt 1897 Nr. 123 und dann namentlich nach Erlaß des Argentinischen Gesetzes vom 23. September 1910, im Börsen blatt 1911 Nr. 108. Die Ausdehnung des Schutzes der deutschen Autoren in Süd amerika, speziell im Hinblick auf die Konvention von Montevideo, war Gegenstand vieler Petitionen von feiten deutscher Interessen ten, speziell des Börsenvereins, von denen erwähnt feiern Petitionen: Artikel: 4. Februar 1896 22. April 1901 15. Januar 1902 s. vroit ck'Lutsur 1896, S. 52 s. vroit ck'rlutsur 1901, S. 59 Börsenblatt 1902, Nr. 14. s. vroit ä'Lutsur 1902, S. 34; 1903, S. 58 23. August 1906 s. vroit ä'Luteur 1906, S. 131, Börsenblatt 1907, Nr. 38. In dem erwähnten Aufsatz betreffs der künftigen Stellung Deutschlands zu Argentinien bin ich im Börsenblatt 1911, S. 5738, zu demSchlusse gelangt, der Abschluß eines Sonderliterarvertrages mit Argentinien wäre eher zu empfehlen, als der Beitritt zu der verklausulierten Konvention von Montevideo. Doch sind Frank reich, Italien und Spanien in Argentinien Schrittmacher, und es ist der leichtere, schnellere Weg zu wählen, worüber die Diplo matie entscheidet. L. Sonderverträge. Von Argentinien abgerechnet <s. o.), ist gegenwärtig jede Ver- tragsunterhandlung nach den Erfahrungen aussichtslos mit: Chile, Peru und Venezuela, wo die Presse dem Abschluß von Lite- rarverträgen feindlich gegenüberfteht. In den übrigen Staaten sind, weil internationaler Vertrags schutz schon vorhanden ist, Anstrengungen nicht aussichtslos, so fern auf Gegebenes abgezielt wird. Damit meine ich, daß auf die Ausarbeitung eines langwierigen Vertrages verzichtet werden sollte, wenn mit anderen europäischen Ländern viel leichter zu erlangende Abmachungen wie Notenaustausch, Erklärungen oder Reziprozitätsbesttmmungen in Handels« und Freundschafts- Verträgen zustande gebracht worden sind. Auch das Bestehen eines eigentlichen Literarvertrages mit dem gleichsprachigen Spanien bietet noch keine Gewähr für die Möglichkeit der Unterzeichnung eines ebensolchen Vertrages mit dem anderssprachigen Deutsch land. In dieser Hinsicht unterscheiden wir zwei Gruppen: a) eigentliche Literarverträge: Costa-Rica (Vertrag mit Frankreich vom 28. August 1896), Ecuador (Vertrag mit Frankreich vom 9. Mai 1898, 1. Juli 1905), Guatemala (Vertrag mit Frankreich vom 21. August 1895), Salvador (Vertrag mit Frankreich vom 9. Juni 1880); b) bloße Abmachungen: Bolivien Deklaration (Erklärung mit Frankreich 8. September 1887), Columbien Notenaustausch (mit Italien 27. Oktober 1892), oder Freundschaftsvertrag (mit der Schweiz 14. März 1908), Cuba Freundschaftsvertrag (mit Italien 29. Dezember 1903, Art. 4), Mexico Freundschaftsverträge (mit Belgien 7. Juni 1895, Italien 16. April 1890), — oder Handelsvertrag (mit Frankreich 27. Nov. 1886), Nicaragua Handelsvertrag (mit Italien 25. Januar 1906). Im allgemeinen kommt aber diesen Abmachungen in der Praxis eine minimale, wenn überhaupt eine Bedeutung zu, wie langjährige Erfahrungen mir beweisen. Nicht erwähnt sind bis jetzt folgende Staaten: Dominikanische Republik, Honduras, Panama, Paraguay. Die Bedeutung derselben ist aber nicht derart, daß sie große Anstrengungen zur Erzielung von Abmachungen rechtfertigen würde. Dagegen ist dies nicht der Fall mit Brasilien. Hier sind je doch, wie ich in der Mainummer des »vroit ck'Lutsur« (1913, S. 62—65) im Aufsatz »Vs krasil st l vniou intsraatiouals cks Lerne« nachgewiesen habe, die Verhältnisse gegenwärtig so durch aus unabgeklärt und verworren, daß sich ein Zuwarten umso eher ergibt, als Frankreich auf irgendeine Lösung im Interesse seiner Autoren dringt; kommt eine solche Lösung zustande, dann wird Weiteres zu beraten sein. Bern, den 25. Juni 1913. gez. Professor vr. Ernst Röthlisberger. Elsaß-Lothringischer Buchhändlerverein. Bericht über die Hauptversammlung des Jahres 1913, Sonntag, den 6. Juli in Straßburg i. Elf. Anwesend die Mitglieder: Boltze sen. und Boltze jun.-Gebweiler, Ehrmann-Mülhausen, Goertzen-Molsheim, Leb- sche - Rappoltsweiler, Mantels - Schlettstadt, Plcchatsch - Colmar, Wettig-Colmar, Beugel, Beust, Freihen, Hurter vr. Lüdtke, Pflie- ger, Schweikhardt, Singer, Staat, Vomhoff, Weber, Zapf in Straßburg. Anwesend die Gäste: Faust-Heidelberg, Hosemann- Stuttgart, Kronenwerth-Nastatt, Nick-Freiburg, Troschütz-Karls- ruhe. Entschuldigt die Mitglieder: Dreher-Mas- münster, Fuchs-Zabern, Hüffel-Colmar, Jung-Colmar, Luft- Diedenhofen, Meuer-Mülhaufen, Schneider-Bischweiler, Schwalb- Saargemünd, Stenger-Bolchen, Stricker-Mülhausen, Stückel- berger-Mülhausen, Bachmann, Bongard, Heinrich, Heitz, Rasch, Schweyer, Tietz in Straßburg. Gedenkschreiben und Telegramme sandten ein: Kommerzienrat Siegismund-Berlin, Eckardt-Heidelberg, Gräsf-Karlsruhe, Lang-Landau, Nicolai-Karlsruhe, Peth-Zwei- brücken. Tagesordnung: I. Bericht über das verflossene Ver einsjahr. 2. Kassen-Bericht. 3. Endgültige Festlegung der neuen Vereinssatzungen und der Verkaussordnung im Anschlüsse an die neue Verkaufsordnung für den Buchhandel. 4. Anträge aus der Versammlung. 5. Neuwahl des Vorstandes. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung im Namen des Vorstandes, begrüßt die anwesenden Gäste und verliest die einge- lausenen Schreiben. Er erstattet alsdann folgenden Jahresbe richt, nachdem er der Städtischen Verwaltung den Dank des Vereins für die entgegenkommende Überlassung des Versamm lungslokals ausgesprochen hat: Die Zahl unserer Mitglieder ist auf 67 gesunken, da einige Mitglieder wegen Nichterfüllung ihrer Verbindlichkeiten gestrichen werden mutzten, sowie zwei weitere nicht mehr im Beruf tätig und neue Mitglieder nicht hinzugetreten sind. Drei Gesuche um Aufnahme in unseren Verein mußten abgelehnt werden, weil die für die Aufnahme nötigen Vorbedingungen in den betreffen den Fällen nicht gegeben waren.
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