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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1879
- Sprache
- Deutsch
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26t> Nichtamtlicher Theit. 17, 22. Januar. 1783 wurde sogar jegliche Ankündigung von Büchern in Zei tungen und Jntelligenzblätternverboten, 1794 den drei Münchener Buchhandlungen der Verkauf von „Liebesromanen". Es kam soweit, daß die Oberlandesregierung selbst den Kurfürsten daraus aufmerksam machte, daß die Censurräthe nur wegen „eingeschränkter Kenntnisse" eine so ungeheuere Menge Bücher als nicht erlaubt be zeichnen. Erst unter dem Nachfolger Karl Theodor's trat eine mil dere Praxis.ein. Wie Preßgesetze vor 300 Jahren gehandhabt wurden, zeigt uns der svlgendc Artikel: „Beiträge zur Geschichte der Preßmaß- regelungen und des Verkehrs aus den Büchermessen im 16.17. Jahr hundert, von Albrecht Kirchhofs", an den Beispielen des Baseler Buchdruckers Nie. Brhlinger, der 1557 aus Ansuchen des Kurfürsten August von Sachsen wegen eines „Lesterbüchleins" auf der Frank furter Messe verhaftet und mehrere Monate gefangen gehalten wurde, und des Frankfurter Verlegers Sigismund Feyerabend, dessen Leipziger Meßlager während zweier Jahre mit Beschlag be legt war, weil die Wittenberger Drucker von Melanchthon's Oorpas ckootrinao ihn wegen Nachdrucks belangt hatten, worüber Feyer abend freilich schier verwundert war, indem die Wittenberger selbst erst wenige Jahre vorher wegen Nachdrucks eben desselben, im Ver lagseigenthum des Leipzigers Vögelin befindlichen Werkes gemaß- regelt worden waren; indessen auch damals, wie allezeit, galt die Moral: Ja, Bauer, das ist ganz was anders! — Die Herzens ergießungen des Wittenberger Correctors Christoph Walther gegen Feyerabend bieten ein neues Beispiel jener göttlichen Grobheit, der man sich damals in literarischen Fehden mit Behagen hingab. Als Probe des Kunstgeschmacks des besagten Correctors wirb erwähnt, daß er die vortrefflichen, für Feyerabend von Jobst Amman und Virgil Solis gefertigten Holzschnitte „lose Figuren" und „grewliche vnd vngewönliche Bilder" nennt. In den zahlreichen, dem Artikel angehängten Belegstellen (insbesondere nach Acten des Hauptstaats archivs in Dresden) ist eine Fülle interessanter Einzelheiten über den buchhändlerischen Verkehr jener Zeit aufgespeichert, worauf aber hier nicht näher eingegangen werden kann. Aus Grund seltener Flugschriften und Correspondenzen in der Bibliothek des Börsenvereins schildert deren Bibliothekar F. Herm. Meyer: „die genossenschaftlichen und Gelehrten-Buchhandlungen des achtzehnten Jahrhunderts", die srühere Darstellung desselben Gegenstandes durch K. Büchner wesentlich ergänzend und berich tigend. Den erstaunlich naiven Anschauungen von dem „heiden mäßigen" Geld, welches der Verleger an den Geistesproducten sei ner Autoren verdient, wie sie vor hundert Jahren verbreitet waren, begegnet man auch heute noch. (Referent erinnert sich lebhaft der Debatten, die er vor Jahren mit dem sel. Professor H. Wuttke hatte, der lange und ernsthast die Gründung einer Gelehrten-Gesellschast zum Selbstverlag plante svergl. S. 193).) Die jüngste Blüthe jener Anschauungen ist der Berliner Verein für deutsche Literatur. Sie werden auch schwerlich je ganz verschwinden, weil der Schriftsteller nur in den seltensten Fällen einen Einblick in die Lebensbedingungen der Bcrlagsthätigkeit gewinnen kan». Den ersten überraschend günstigen Versuch machte Klopstock 1773 mit dem ersten Theil seiner „Gelehrtenrepublik"; warum demselben eine Fortsetzung nicht folgte, ist unaufgeklärt. Von ähn lichen Unternehmungen in Bern, Augsburg, Kaiserslautern und Berlin hatte nur die „Buchhandlung der Gelehrten in Dessau" einen Erfolg, der freilich auch nicht länger als 4 Jahre dauerte, vbschon der Leiter des Unternehmens, der Magister Karl Christoph Reiche, ein verständiger und redlicher Mann war. Die zwei Hauptbeding- ungcn des Verkehrs mit der Gelehrten-Buchhandlung waren: der Schriftsteller hatte sämmtliche Kosten der Herstellung seines Werkes selbst zu tragen, dafür erhielt er volle zwei Drittel des Ladenpreises der abgesetzten Exemplare. Der Grund des Scheiterns des Unter nehmens scheint nach den vielfachen Klagen Reiche's in dem un praktischen und unbilligen Gebaren der Autoren gelegen zu haben. Was er darüber in den von ihm heransgegebcnen „Berichten" (1781—84) sagt, verdiente wohl von manchem unserer heutigen Gelehrten gelesen und — beherzigt zu werden. — Auch sonst for dert die interessante Arbeit zu Vergleichen zwischen Damals und Jetzt aus: schon damals fragt Reiche: wer solle denn die vielen zu jederMesse erscheinenden Bücher kaufen?! Schon damals die Klage: daß manche Verleger direct ans Publicum liefern u. s. w. Die Ber liner „Schutzzöllner" beklagen sich 1780 bitter, daß die Leipziger von ihren Nachbarn „ungeheuere Summen" zögen, daß dadurch den preußischen Druckereien und Papiermühlen „auf eine grausame Art" geschadet und eine Menge Geld aus dem Lande geschleppt würde. Selbst der Nachdruck wird vertheidigt, weil durch ihn das Geld im Lande bleibe. In ein farbenreiches Kaleidoskop läßt uns Eduard Berger blicken: „Der deutsche Buchhandel in seiner Entwicklung und in seinen Einrichtungen in den Jahren 1815—1867." Der Verfasser hat sich der höchst dankenswerthen Mühe unterzogen, die Fach journale: Das Krieger'sche Wochenblatt (1820 — 37), das Allge- gemeine Buchhändler-Börsenblatt von H. Burchhardt (1834—50), die Hitzig'sche Preßzeitung (1840—45), die Süddeutsche Buchhändler- Zeitung (1838—76), vor allem unser Börsenblatt (seit1834) aus zuziehen; er gibt uns eine säst erdrückende Fülle der verschieden artigsten Notizen zur Geschichte des deutschen Buchhandels während obiger Periode. Seine umfangreiche Arbeit wird vermuthlich die zahlreichsten und dankbarsten Leser finden, denn die meisten von unS haben einen größeren oder geringeren Theil jener Entwicklung mit erlebt und können die gegebenen Mittheilungen an ihrer eigenen Erinnerung controliren. Vor Allen ist die Lectüre dieser Blätter den Reform-Heiß spornen unserer Tage zu empfehlen; mit Lapidarschrist steht darin geschrieben: es ist Alles schon einmal dagewesen. Wir müssen uns hier aus die kürzeste Angabe der Schlag- wörter des reichen Inhaltes beschränken. Nach einer interessanten und lehrreichen Darstellung der Wand lungen des literarischen Geschmacks des Publicums und der sich denselben unpassenden oder auch dieselben bestimmenden »kriegeri schen Thätigkeit (Taschenbücher, Romane, Anthologien, billige Aus gaben, encyklopädische Werke, belletristische Journale, populäre Literatur, Geschenkliteratur, Jugendschriften, Kalender, Psennig- und Heller-Magazine, illustrirte Zeitungen, Witzblätter, Miniatur ausgaben, Künstler-Albums, Reiseliteratur re.) skizzirt der Ver fasser im zweiten Abschnitt die unzähligen — zum größeren Theil erfolglosen — Reformversuche ungefähr in folgender Reihenfolge: Börsenverein, Börsenblatt, Kreisvereine, Corporationen, Verleger und Sortimenter-Vereine, Untcrstützungscasse, Wittwencasse, Ge- Hilsen-Vereine, die Romberg'schen und andere Reformvorschläge, Buchhändler-Examina, Actienunternehmungen, Usancen-Codex, Haftpflicht, Novitätensendungen, Wahlzettel, Rechnungswesen, Münzwährung, schwarze Listen, Commissionswescn (der Rothstift in Süddeutschland), Nachdruck, Censur, Kundenrabatt, Schleuderet, modernes Antiquariat (Kaiser contra Gsellius 1856), Gewerbebetrieb der Antiquare, Eolportage, Postdebit der Zeitungen. Er schließt«!! den Worten: „wir dürfen das Jahr 1867 wohl als Schluß einer Periode der Geschichte des deutschen Buchhandels bezeichnen. Die Gesetzgebung hatte alle bisher so lästig erscheinenden Beschränkungen hinweggeräumt, damit wurde aber auch der alte Buchhandel begraben!" Die Miscellen am Schluß des Bandes enthalten meist ur kundliches Material: Zwei Urkunden zur Geschichte des Hand-
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