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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1879
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- Erscheinungsdatum
- 20.01.1879
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- Deutsch
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234 Nichtamtlicher Theil. ^5 15, 20. Januar. -f Rechtsanwalt, der, im Hause. 14. Hft. 8. —. 50 Flügge, H. F., erstes Lesebuch. 8. Ausl. 8. * —. 40 -s- Litcraturblatt, pädagogisches. Hrsg. v. W. Werther. 1. Jahrg. 1879. (24 Nrn.) Nr. 1. 4. pro cplt. * 3. — f Zeitschrift f. Geflügel- u. Singvögelzucht. 9. Jahrg. 1879. (24 Nrn.) Nr. 1. Fol. In Comm. pro cplt. ** 5. — Mittler L Sohn in Berlin. ^ulirliuell k. äa.8 ä6ut8oÜ6 Ver3ieIi6ruuA8^686o. 1879. Lr8K. v. T Neu- mauu. 16. 0kd. * 4. — f Militair-Wochenblatt. Red.: v. Witzleben. 64. Jahrg. 1879. (104Nrn.) Nr. 1. 4. Vierteljährlich * 4. — Neumann, l>., Leitfaden f. den Unterricht in der Waffenlehre an den königl. Kriegsschulen. 4. * 10. — Schuß-Tafel f. die 15 ow.-Kanonen m. Kupferführung der Schiffs-Artillerie. 8. ** —. 50 — für die 12,5 ew.-Ring-Kanone der Schiffs-Artillerie. 8. ** —. 50 Nr. 1. b'ol. Viörtlöljübrlioli ** 5. — -f Freikirche, die evangelisch-lutherische. 4. Jahrg. 1879. (24 Nrn.) Nr. 1. 4. In Comm. pro cplt. * 3. — f Kinverblatt, lutherisches. 7. Jahrg. 1879. Nr. 1. 4. Ju Comm. pro cplt. * 1. — f Magazin f. ev.-lutherische Homiletik. 3. Jahrg. 1879. 1. Hft. 8. St. Louis, Mo. pro cplt. * 10. — Unvrurrt, äor. 18. 1879. (12 Nrn.) Nr. 1. 8. pro oxlt. 3. — Leixner, O. v., illustrirte Literatur-Geschichte in volkstümlicher Dar stellung. 1. Lfg. 8. * —. 50 u. N. Nu8iu8. 119. u' 120. Lä. 06. lubrF. 1879.^(12 Lite.) 1. ütt. 8. pro exlt. * 30. — Dahl«» in Berlin. Meyer, H., Anleitung zur Prozeßpraxis nach der Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 iu Beispielen an Rechtsfällen. 1. Lfg. 2. Abdr. 8. * 1. 80 -j- Heimat, die. JllustrirteS Familienblatt. 4. Jahrg. 1878/79. Nr. 14. 4. Vierteljährlich 2. —; in Hftn. ä. —. 35 Nichtamtlicher Theil. Memorandum, betreffend die Einführung einheitlicher Unterrichtsbiicher in den Gemeinde-Schulen Berlins. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Städtische Schul- Deputation zu Berlin zu beschließen: „daß in Zukunft beim Unterricht in den Berliner „Gemeinde-Schulen einheitliche Lehrmittel und „Schulbücher zu verwenden seien." Soweit die Motive bekannt sind, wird die gewünschte Maß regel begründet 1) mit der Rücksicht auf den Stadt- bezw. den Steuersäckel der Bürger, 2) mit dem Wunsche, den meist von unbemittelten Eltern stam menden Kindern imLalle des Umzugs und des dadurch bedingten Schulwcchsels, Ausgaben für neue Schulbücher zu ersparen, 3) für den gleichen Fall, mit der Verhütung des Wechsels der Lehrmethode. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Gründe eine sehr ernste Bedeutung haben und eine eingehende Berücksichtigung verdienen; allein es scheint sehr sragwürdig, ob sie zur Aufstellung und Durch führung eines Grundsatzes von so einschneidender Wir kung genügen, ob das erstrebte Ziel in vollem Umsange erreicht wird, ob nicht llebelstände viel gesährlicherer Natur als die zu bekämpfenden im nothwendigen Gefolge sich ergeben müssen. Insbesondere die letztere Frage erlauben sich die ergebenst Unterzeichneten einer geneigten Erwägung anheimzugeben, indem sie rückhaltlos aussprechen: daß mit der Ausführung der in Rede stehenden Maß regel ein.eL.em in ung in der Entwickelung der Schul- bücher-Literatur und eine bedenkliche Schädigung des entsprechenden Verlagszweiges befürchtet wer den muß. Der Bericht der Städtischen Schul-Verwaltnng pro 1877 verzeichnet 100 Gemeinde-Schulen mit 1365 Classcn, in denen 73,791 Kinder von 1358 Lehrern und 343 Lehrerinnen auf Kosten der Stadt unterrichtet werden. Es läßt sich annehmen, daß diese Ziffern seitdem noch einen erheblichen Zuwachs erhalten haben, jedenfalls zeigen sie, daß ein außerordentlich großes Gebiet von der Uniformität umfaßt werden soll. Die Einführung eines einzigen Schulbuches auf einem gewissen Unterrichtsgebiete ist demnach für Autor und Verleger an sich be reits eine Concession von großem materiellen Werthe; die Abschaffung ein bedeutsamer Bermögensverlust. Wenn nun auch völlig abgesehen wird von persönlichen Be ziehungen, deren Ausnutzung zur Erreichung so in die Augen sprin gender Vortheile oder zur Verhütung so schwerer Verluste doch immerhin versucht werden könnte; wenn man auch annimmt, daß stets und zu allen Zeiten die Wahl der Schulbücher durchaus objectiv, ohne Nebenrücksichten, allein dem inneren Werthe gemäß erfolgt und somit auf ein unbedingt verdienstvolles und zweckent sprechendes Buch fällt, so wird doch zweifellos die materielle Bevor zugung des einzelnen Autors und Verlegers zum Nachtheile vieler gleichberechtigter Erzeugnisse,micht nur innerhalb Berlins,es wird eine ungeheure Präponderanz des gewählten Buches weit über die Grenzen Berlins hinaus, geschaffen. Daß es ein absolut „Bestes" gäbe, auf welches die Wahl der Städtischen Schul-Deputation fallen könnte, wird gewiß Niemand behaupten wollen. In jedem einzelnen Falle wird bei der Reich haltigkeit unserer Literatur aus einer Reihe gleich vortrefflicher Werke, von denen das eine diesen, das andere jenen Vorzug besitzt, eine recht schwierige Wahl zu treffen sein, welche in letzter Instanz fast einer Entscheidung durch das Loos gleichkommt. Erwägt man nun aber die ungemein große Bedeutung, welche allen Aeußerungen des Berliner Magistrats im ganzen Staatsgebiete und in noch viel weiteren Kreisen unzweifelhaft und gerechter Weise bcigemessen wird, so leuchtet ein, daß das gewählte Buch den Charakter eines Muster-Schulbuches MI- sresllenes erhält. ^ Mit der Bestimmung eines Schulbuches zum ausschließlichen Gebrauch wird thatsächlich, wenn auch unabsichtlich, ein Urtheil aus gesprochen, welches seiner Natur nach einseitig ist und dadurch bei der Bedeutung des Urtheilenden schweren Schaden stiften muß. Man bedenke nur, wie leicht die Magistrate kleinerer Gemeinden geneigt sein werden, den gegebenen Fingerzeig zu benutzen, man erinnere sich des Streberthums in der Provinz, der Menge direct und indirect abhängiger oder bequemer Menschen, welche der Bil dung eines selbständigen Urtheils in bester Form überhoben werden, nachdem Berlin geprüft und gesprochen hat. Welch aus giebigere und reellere, so zu sagen noblere Reclame aber kann der
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