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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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MlMMeüHmWeBuMaM für Mitglisdrr »i Nr. L70. LEl^MümöLMörstM^rNns'öerSM^^'MW 81. Jahrgang. Leipzig, Sonnabend den 25. Juli 1914. Redaktioneller Teil. Llnterstützungs - Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehiilfen. Bekanntmachung! ^ io.- „ 5.- „ 5.- „ 3.- ^ 3- „ 3.- „ 5- „ 3- „ 10. „ 20. „ 3.- „ 3.- „ 3- „ 3.- „ 3.- „ 3.- „ 3- „ 3.- „ 3.- „ 3.- „ 3.- „ 2.- I. Neu beigetreten sind mit: Herr E Gerdes i/Fa. Ad. L. Herrmann G. m. b. H., Berlin. „ vr. H. Fenne i/Fa. Hopfsche Verlagsdr. Gebr. Fenne, „ K. Weißer i/H. Franckh'sche Verlagsh., Stuttgart. „ E. Engelhardt, I A Z°n,g°ras "H- ^ Donner, Mühlhausen. „ R Vormeyer I Mayer L Söhne, Aichach. — Herr L. Friese i/Fa. Friese L Lang, Wien. O. Michel i/H Schief. Verlagsanst., Berlin. L. Konietzko i/H. Herm. Freund, Beuthen. W. Erdmann i/H. N- Nonges Nachf., Tarnowitz. C. Givp j H A. Adolph, Tarnowitz. ^ M. Lieder i/H. E. Bruhns, Riga. C. Oberländer G. Bergan W. Lerique F. Seuberlich H. Schulz G. A. Hoffmann K. Gieche i C. Herrmann s i/H. N. Kymmel, Riga. i/H. Oskar Waeldner, Beuthen. II. Seinen Beitrag erhöhte auf: ^ 6.— Herr I. Juszkiewicz i/H. H. Cööte, Riga. „ 5.— „ F. Böhm t/H. Urban L Schwarzenberg, Wien. III. An Geschenken gingen ein: ^ 50.— Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, in einer Streitsache. „ 1326.00 von Herrn Otto Petters, H., zur O.-M. in die Hose gesammelt. „ 20— Paul Aiicke, Dresden, von einem unerwarteten Honorar. „ 150.— Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, als eine ihr zugesprochene Buße. „ 3 — Georg Mugier als Buße an die Firma Klinkhardt, Leipzig. „ 50.— Vorstand des Sächsisch-Thüringischen Buchh.-Verbands als Buße, Verstoß gegen die Verkaufsordnung. „ 00.— vr Eysler, Berlin, a'ß freiwillige Beihilfe für Geh.-Witwe. „ 5.— Hans Augustin, Waldshut, als Buße, Auseinandersetzung mit der Firma Heymann, Berlin. „ 250.— von der Fa. F. E. in H. für Verletzung der Verkaufs- „ 100.— Verein der Buchhändler, Leipzig, als Buße der Fa. A. V. G., Leipzig. „ 150.— Vereinigung der Berl. Mitglieder b. Börsenv. als Buße einer Berl. Fa. „ 87.30 Kreisverein, Rhein.-Wests. Sammlung in Cöln d. Herrn Plaeschke, Crefeld. „ 6.61 H. v. Weber, M., aus dem Verkauf von Sonderabdrucken. „ 10.65 Franckh'sche Verl., Stuttgart. Erlös aus verkauften Bibliothekbeständen. „ 1373 50 Festausschuß des Börsenvereins b. Kantate. „ 103.— Buchh. d. Vereinshauses, L. „ 10. G. Laudien, Lg. „ 2 85 I. Naunecker, Kl. „ 2.90 Metzler'sche Bh., K., Kontodifferenz. Berlin, den 20. Juli 1914. Neuere Gutachten amtlicher Interessenvertre tungen, denen eine grundsätzliche Bedeutung beizumefsen ist. 1. Handelsgebräuchliches R e d u z i e ru n g s r e ch t im Geschäftsverkehr mit Kalendern. In einem Rechtsstreit hat sich die Berliner Handelskammer gutachtlich dahin ausgesprochen, datz in der Kalenderbranche kein Handelsgebrauch besteht, nach dem bei einer Bestellung mit Reduzierungsrecht die Reduzierung höchstens 10°/» beiragen darf. Im allgemeinen wird bei dem Vorbehalt der Reduzierung stets die Grenze vereinbart, bis zu der die Reduktion erfolgen darf. Ist eine solche Vereinbarung aber nicht getroffen, so muß, wenn der Besteller schon im voraufgegangenen Jahre Kalender bezogen hat, nach Treu und Glauben angenommen werden, datz die Redu zierung das Quantum des Vorjahres nur um ein Geringes, höchstens bis zu 10"/», unterschreiien darf. Voraussetzung ist hierbei, datz ein anderweitiger Zwischenkauf auf keinen Fall statt findet. 2. Sind Überschutzexemplare bei Broschüren vom Buchbinder unberechnet zu Aefern? Über diese Frage hat kürzlich die Handels- und Gewerbe kammer zu Wien in einem Bericht ihrer Anschauung dahin Aus druck gegeben, datz im Verkehr zwischen Buchdruckereien und Buchbindereien kein Handelsbrauch besteht, wonach Buchbinder bei Bindcarbeiten an Broschüren überschutzexemplare unberechnct liefern. In der Regel übergeben die Buchdruckereien den mit ihnen in Verbindung stehenden Grotzbuchbindereien die gedruckte Auflage von Broschüren oder sonstigen zu bindenden Druckarbeüen mit einem entsprechenden Überschuß; wenn dieser jedoch buch- bindermätzig bearbeitet wird, stellen die Buchbindereien diese Arbeit in Rechnung. 3. Von wann ab ist im Buchdruckereigeschäft der Beginn des Zahlungsziels zu berechnen? Die Handelskammer zu Berlin hat für die Buchdruckerei branche keinen Handelsbrauch feststellen können, nach dem ein Zahlungsziel von 30 Tagen so aufzufassen ist, daß die nach dem 25. eines Monais gemachien Lieferungen aus den folgenden Monat gerechnet werden. Nach den Lieferungsbedingungen des Deutschen Buchdruckervereins hat vielmehr die Bezahlung inner halb von 30 Tagen nach Ablieferung der Druckarbeiten zu er folgen. 4. Gewichtsdifferenzen im Handel mit Papier. Von der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Wien wurde die dor tige Handels- und Gewerbekammer um Mitteilung ersucht, ob es richtig sei, daß nach den Usancen für den Handel in Papier der Wiener Warenbörse Gewichtsdifferenzen bis 5°/» der gesamien Ware und bis 10°/» bei einzelnen Bogen vom Käufer zu tolerieren seien. Auf Grund eines Berichts des Kammerrats Engel teilte die Kammer auf Grund der Usancen der Wiener Warenbörse vom Jahre 1912 folgendes der anfragenden Behörde mit- »Schreibpapier und besseres Druckpapier, welche nur bis 180 x per Quadratmeter schwer sind, dürfen bis 2!4 °/° schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden. Pack-, Hülsen-Mundstückpapier, ordinäres Druckpapier in Bogen oder Rollen (Rotationsdruck), 1177
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