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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1872
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1872
- Sprache
- Deutsch
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289, I I. Dcccinber. Nichtamtlicher Theil. 4715 Schilfen kündigen, die einer Vcrbindnng angchören, welche den betreucnocn Slrike veranlatzt bat oder unterstützt. Kein Äedilfe, der wegen des StrikcS ausgetreten oder entlassen ist, darf wälncnd der Dauer desselben in einer LereinSofsicin angestclll werden. Die bei der Berathung anwesenden Mitglieder des Lorslandes und der Kreisvorstände des Deutschen Buchdruckervercins erklärten sich gleichzeitig durch ihre Unterschriften zur genauen Einhaltung der obigen Bestimmungen verbunden und zwar bei einer vom Bereinsvorstande auf ihm gewordene Anzeige zu erkennenden und der Central - Unterstützungscasse zufließcnden Conventionalstrafe, welche so viel mal 10 Thlr. beträgt, als zur Zeit der Entlassungs anordnung Gehilfen in der betreffenden Ofsicin beschäftigt waren." Bei Durchsicht antiquarischer Kataloge bemerkt man zuweilen wohl eine ziemliche Sorglosigkeit in Bezug auf Titelaufnahmen, j Ein ganz merkwürdiges Bcispiel davon bietet aber ein kürzlich von Wien cingelrossener A u e ti o nska ta l og (Lwr Titel trägt die Aufschrift: i Verlag von A. Prandel), und wenn man sich ein Amüsement ver- ! schaffen Witt, so kann wirklich die Durchsicht dieses Monstrums von ! Jncorrecthcit empfohlen werden. Der Sprachforscher findet darin Stoff, linguistische Studien ganz besonderer Art machen zu können. Von Anfang bis zu Ende findet man die drolligsten Wortformen und namentlich auch ein ganz neues Accentuationssystcm; hier nur einige Proben davon und zwar aus der Abtheilung: I>) llisloicko u n<I t-iLte^ralui 6. ^ I'ari's 17ü4^'^ ^ ^Uem.yre ^niune ne et mo.Ierne. 8. xli. — — Mi. Ie ttix-Iiuctieme siiele en lVnglettere. 5 Vol. ged. Paris 1846. Ilib.t. I'-uis.^^"' 8. Illlx!. Paris. rioli A. 9. All. l859.^ ^ ^ In-. Paris 1817. Auch in andern Abteilungen und Sprachen sind die Leistungen nicht minder bedeutend; z. B. VVelllenauer l^na/.. t-exieon viblieum in quo expIisuMur vovabula lißg. 7 Volr. 8. lisrrl"!. pölersbss. 1784. llyron t.or,l >voi<l8. 4. i.ontton 1840. Der Neichthum an neuen Wortbildungen ist ganz außerordent lich und es ist oft schwer, den eigentlichen Kern aus rauher Schale zu entwirren, denn es gehört schon einige Phantasie dazu, in ,,V« Iüp0pÜ8" ein gutes Velinpapier zu erkennen. — Doch genug, über lassen wir den Ruhm dieser seltsamen Leistung dem Katalogmacher, Seher und Corrector! Aus dem Reichs-Postwcsen. — Die Gewichtsstufe für Drucksachen nach und aus Rumänien ist nach einer Bekannt machung des General-Postamts vom 30. Nov. von 40 auf 50 Gramm, und das Marimalgewicht für Drucksachen nach und aus diesem Lande von 250 auf 500 Gramm erweitert worden. — Die königlich preußische Staatsdruckerei in Berlin über nimmt von jetzt ab die Abstempelung fertiger Briefcou- verts, Streifbänder und Postkarten mit dem Postfranki- rungszeichen (Freimarkenstempel) vom Publicum unter folgenden Bedingungen: 1. Die zur Abstempelung bestimmten Briefcouverts, Streifbänder und Postkarten müssen in der zur Benutzung bei Postbeförde rungen geeigneten Beschaffenheit bei einer der kaiserlichen Ober- Postcassen dergestalt verpackt cingcliefert werden, daß das Ver packungsmaterial sowohl zur Beförderung an die königliche Staatsdruckerei, als auch zur demnächstigen Rückbeförderung benutzt werden kann. 2. Die Einliefcrung geschieht unter Beigabe eines Verzeichnisses, welches die Stückzahl und zwar hinsichtlich der Couverts die Stückzahl für jedes Format (falls verschiedene Formale vor- gelegl werden), hinsichtlich der Streifbänder und Postkarten aber, welche je von übereinstimmendem Format sein müssen, die Stückzahl nur einfach enthält, und bei jeder Classe genau den Werthstempel (Francobetrag) angibt, mit welchem die Ab stempelung erfolgen soll. 3. Die Ober-Postcasse erhebt bei der Einlieferung das Porto für die Hin- und Hersendung, den durch die demnächstige Abstempe lung sich darstellenden Werthbetrag der Postfrankirungszeichen und endlich eine Abstempelungsgebühr, welche einzeln bei jedem Format der Couverts, bei den Streifbändern und bei den Post- kartcn-Formularen, ferner einzeln für jede durch deu Stempel Larzustellende Werthstufe, mit je !7i/z Gr. für 1000 Stück oder für jedes angefangene Tausend berechnet wird. 4. Die Abstempelung erfolgt an derselben Stelle, wie bei Couverts rc., welche mit Francostempeln versehen von der Post verkauft werden. Die zur Abstempelung bestimmte Stelle darf nicht bedruckt sein. 5. Die beim Abstempcln beschädigten Couverts rc. werden, soweit nicht der Sendung zum Zwecke der Aushilfe überschüssige Exem plare beigefügt sind, seitens der Postverwaltung in Höhe des erlegten Portobetrages durch entsprechende andere Werthzeichen ergänzt. — Das General-Postamt hat unterm 3. Dec. folgende Be scheidung erlassen: „Die Racherhebung von 5 Sgr. als Gebühr für ein zweites Postmandat in solchen Fällen, wo auf Grund eines über einen Betrag von mehr als 50 Thlrn. lautenden Postmandats dieser die reglementsmäßige Grenze überschreitende Betrag eingczogen worden ist, kann gegenüber dem Wortlaut des §. VIII. der zum Postreglement vom 30. Rov. 1871 gehörigen Tarifbestimmungen nicht als zulässig angesehen werden. Die Postverwaltung hat sich vielmehr allein dadurch schadlos zu halten, daß in Bezug auf den Mehrbetrag die tarifmäßige Gebühr für die zu dessen Uebermitte- lung erforderliche zweite Postanweisung zur Erhebung kommt." Personalnachrichten. Der bekannte Verleger von Napoleon's „lliotoire cle ^ulss Oösar", Henr i Plon in Paris, ist am 25. November im Alter von 66 Jahren gestorben. §42*
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