Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1889
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- 1889-02-06
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- 06.02.1889
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^ 31, 6. Februar 1889. Nichtamtlicher Teil. 675 läßt, giebt aber häufig zu Streitigkeiten Anlaß. Zweck des Erfin ders ist es, den Buchdrucker» ein Verfahren anzugeben, durch welches sie, im eigenen Hause, ohne teure Einrichtungen und be sonders geübte Kräfte, einfache Druckplatten zu einem Preise Her stellen können, der »nur den fünften Teil des Preises einer Aetzung und den zehnten Teil des Preises für Holzstich ausmacht«. Das Verfahren könne in einer Stunde erlernt werde». Es ist dies, wie gesagt, der wiederbelebte und verbesserte Messerholz- schnitt. Der Erfinder verwendet zur Herstellung der Platten, die selbstverständlich nur einfach sein dürfen, Birnbaum Holz sowie einige Werkzeuge, die zum Teil bei den alten Holzschnei dern bereits in Gunst standen. Die Hauptsache bildet aber die Zusammensetzung der Platten. Diese besteht ans einer l'/z Milli meter starken Schicht Birnbaumholz und einer 2l Millimeter starken Unterlage aus Erlenholz. Zwischen beide wird ein Blatt dünnes Papier eingeleimt, zu dem Zwecke, die obere Lage, wenn gewünscht, leicht abtrennen zu können. Als Werkzeug verwendet Hoffman» hauptsächlich geeignete Messer, daneben aber auch für diese Technik erfundene Stichel. Die Verwendung des neuen Verfahrens ist, dem Erfinder zufolge, eine vielseitige. Man kann z. B. leicht auffallende Titel worte, zweifarbige Initialen, einfache Muster, Silhouetten, Fabrik marken, Signaturen, Plakate zu Einschlagpapieren, Zeitungstitel und schließlich etwa fehlende Holz buch staben Herstellen. Wir kommen aus die Sache nach Erteilung des Patentes zurück. Von neueren Patenten aus der Klasse 15 wäre zunächst Nr. 46113 zu erwähnen. Das Patent betrifft eine Vorrichtung zum Festhalten von Druckletternsätzen und hat den Zweck, das Schließen derselben zweckmäßig zu bewerkstelligen Patent inhaber St. Tomaszewski in Thorn. — Unter Nr. 45924 erhielt die Firma Scheiter L Giesecke in Leipzig ein Patent ans ein Verfahren zur Herstellung verschieden großer schrift- hoher Stereotypen oder Galvanos auf Hohlsüßen. Zur Erreichung dieses Zweckes bedienen sich die Erfinder einer be sonderen Hohlgußform, die unabhängig von der Deckplatte des Gießinstrnmentes, sowie von dessen Größe, beim Gießen einfach zwischen die beiden Platten des letzteren zu legen ist. Die Anord nung schließt die Anwendung eines besonderen Gießwinkels aus und läßt sich ohne weiteres aus jede gewünschte Dimension einstellen. I. H. Baxton in Manchester ließ sich unter Nr. 45 850 eine besondere Anordnung zu dem Nebendruck-Cylinder patentieren, welcher bei Rotationsmaschinen die »letzten Nach richten druckt. — Die Bogen-Anlegevorrichtung von W. Tauner in Neuschönefeld (Patent Nr. 45 811) gestattet bei Schnell pressen die Anlegung eines oder ztveier Bogen auf einmal, ohne daß dabei eine Veränderung nötig wird. Die Vorrichtung macht ferner eine Punktureinrichtung überflüssig, verhindert eine Ver änderung der Lage des angelegten Bogens, und führt denselben sicher auch in nicht rechtwinklig geschnittenen Formaten. — M. Preuße in Berlin erfand, laut Patent 45 819, einen Bogen gradleger für Schnellpressen, welcher das Geradelegen der von dem Ableger auf den Tisch gelegten Bogen selbstthätig besorgt. Die Vorrichtung würde also die Ablegerin überflüssig machen, wenn sie zugleich die Ausmerzung etwa fehlerhafter^ Drucke besorgte. Die Falzmaschine von Math. Dierdorf in Berlin (Nr. 45 605) hat den Zweck, statt der bisherigen Handarbeit, die Papierbogeu je nach Wunsch zu ein, zwei, drei oder mehr Bogen von einem Haufen abzuzählen und abzunehmen, einmal in einan der zu falten und den Falz znsammenzndrücken, so daß das Papier für die Glättpresse und zum etwaigen späteren Beschnei den vorgerichtet ist. Der Firma Wezel L Naumann in Leipzig-Reudnitz ver danken wir ein unter Nr. 46 114 patentiertes Buntdruck-Ver fahren. Die Erfinder unterscheiden drei Stadien in der Her stellung eines Farbendruckbildes auf Stein. In dem ersten er folgt das Belichten des mit Asphalt übergossene» gekörnten Steins, in dem zweiten das Auswaschen aller löslich gebliebenen Stellen und auch eines Teiles der weniger widerstandsfähigen Stellen; in dem dritten Stadium endlich wird der Stein mit kräftigeren Oelen noch stärker ausgewaschen. Der Patentanspruch lautet: » ein Verfahren, darin bestehend, daß die wiederzugebende Zeichnung mittels eines einzigen Negativs ans die den verschie denen Farben des Bildes entsprechenden Platten übertragen wird, und die solcherart hergestellten Platten in den verschiedenen Farb- tonpartieen dadurch abgeg»enzt werden, daß zuerst die dunklen Farbtonstellen bei Entwickelung des Bildes auf der Platte ge deckt werden, hierauf bei fortgesetzter Entwickelung des Bildes auf der Platte die Abdeckung der minder dunklen Partieen der Zeichnung stattsindet, und so fort mit den verschiedenen Farben abstufungen, bis am Ende der Entwickelungsperiode die nicht zu dem betreffenden Stein gehörenden Stellen des Bildes von der Platte verschwunden sind.« Aus der Feder des Herrn vr. Klemm, Vorstehers der Leip ziger Papierprüfnngsanstalt, bringt die Papierzeitung einige Be merkungen über stockfleckiges Papier, aus denen wir folgendes entnehmen: Papier ist im allgemeinen kein geeigneter Nährboden für Pilze, weil es keine organische Nahrung enthält. Wo Pilze, also Stockflecke, Vorkommen, liegt es hauptsächlich daran, daß das Fabrikationswasser organische Verunreinigungen enthielt. Außer dem kann wohl die Gelatineleimung die Entwickelung von Pilzen begünstigen, da Leim organische Stoffe enthält. Demselben Gegenstand widmen W. Schacht in Wertheim und H. Timpe in Halle Betrachtungen, aus denen hervorgeht, daß beide gleichfalls die Pilzbildnng auf daS Fabrikationswasser zurückführen. — In englischen Fachblättern findet man die Beschreibung einer zu Cardiff arbeitenden Anlage Lum elektrischen Bleichen von Papierstoff nach dem Hermiteschen Verfahren. Die Anlage er setzt angeblich den Verbrauch von täglich 2 000 Kilogramm Chlor kalk. Ob dies mit Erfolg geschieht, verschweigen unsere Quellen. Aus der Klasse 55 sind heute nur zwei Patente zu erwähnen: Fr. Herm. Schmidt in Schindlerswerk bei Bockau erfand, laut Patent 45645, eine Holzschleif-Maschine zum Drehen oder Wenden der Holzklötze bei der Darstellung von Holz stoff, bezw. um eine feine, lange Faser zu erzielen. Die Maschine wendet die Klötze derart, daß die Schleiffläche nicht unter 20 Millimeter und nicht über 60 Millimeter breit ist, so daß der Druck möglichst gleichmäßig bleibt, während er bisher außerordent lich schwankte. — Die Rollstange von CH. Seybold in Raguhn (Nr. 45 785) soll den Nachteil beseitigen, daß das Ver fahren, Papier auf Holzhülsen zu wickeln, eine große Anzahl solcher Hülsen nötig macht, weil sie in der Rolle stecken bleiben müssen. Aus dem Gebiete der Buchbinderei endlich ist die Papierschneidemaschine von W. H. Golding in Boston (Nr. 45 647) zu erwähnen. Sie ist besonders dazu bestimmt, aus einem größeren Blatte Karten von beliebiger Breite zu schneiden. G. van Muyden. Vermischtes. Vom Postwesen. — Briefe nach den britischen Koloniecn in Austra lien und Südafrika, sowie nach dem Oranje-Freistaat und der südafri kanischen Republik müssen, da diese Gebiete dem Weltpostverein noch nicht beigetreten sind, nach dem Satz von 40 für je 15 Gr. frankiert werden. Als Ausnahme hiervon unterliegen Briefe nach den australischen Hafen plätzen Adelaide, Melbourne und Sidney der ermäßigten Taxe von 20 ^ für je 15 Gr., wenn dieselben als Schiffsbriefe mittelst deutscher Dampfer ab Bremen versandt werden. Die solcher Art zu befördernden Briefe müssen zum vollen Betrag frankiert und außerdem mit der Bezeichnung -Schisfsbrief über Bremen- versehen sein. Reichsgerichts-Entscheidung. -Wahrheitsgetreue Berichte über Kammerverhandlungen». — Hinsichtlich der Bestimmungen des Art. 22 der Reichsverfassung: -Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Reichstages bleiben von jeder Verantwort lichkeit frei- und des H 12 des Reichs-Strafgesetzbuches: -Wahrheitsgetreue 94*
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