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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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^ 300, 29. Dezember 1914. Redaktioneller Teil. Vürsenolatt p p. Lisch,i. Auchha ldkt. Nederland Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik. Leipzig N6L1XIV. Verzeichnis der nieder ländischen Abteilung zur Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik 1914. Kl. 8°. (32 S.) Unter de» t»i sog. Auslandspavillon auf der Bugra vertretenen Nationen gehörte die Sonöeraussiellung der Niederlande nicht nur zu den äußerlich schönsten, sondern auch zu den inhaltlich inter essantesten. Uns Deutschen war sie besonders sympathisch, weil die holländische Graphik und das holländische Buchgewerbe in ihren Wesensziigen sich fast frei von romanischen Einflüssen gehalten haben und bei aller Eigenart doch so gut deutsch geblieben sind, daß wir bei unseren Besuchen immer eine stille Freude darüber empfanden. Ein hochentwickeltes Druckereiwesen mit einer glorreichen Vergangen heit und einzigartige Leistungen auf dem Gebiete der Schriftgießerei und Papierfabrikation verleihen dem holländischen Buchgewerbe seine besonderen Kennzeichen. Davon legt auch dieser kleine, geschmackvoll ausgestattete Katalog beredtes Zeugnis ab. Er ist eine wortgetreue Übersetzung des holländischen Textes, und man hätte wohl wünschen mögen, daß der Übersetzer sich etwas mehr Freiheit gestattet hätte, um der deutschen Sprache vollständig gerecht zu werden, damit der Eindruck einer gewissen Unbeholfenhett an manchen Stellen vermieden worden wäre. Er enthält nach dem üblichen Namenverzeichnis der Ausstellungs- kommlssion und des Exekutivkomitees eine kurze, übersichtliche Dar stellung der Ausstellung sowie eine Übersicht über das niederländische Buchgewerbe und die niederländische Graphik überhaupt. In weiteren kurzen Artikeln werden die freie und angewandte Graphik, die Papiererzeugung, die Papierwaren, die Photographie, dieReproduktions» techntk, die Schriftschneiderei und -Gießerei, die Druckverfahren, die Buchbinderei, der Buchhandel und das Bibliothekswesen behandelt. Der Artikel über den Buchhandel gibt eine kurze historische Über sicht unter besonderer Berücksichtigung der Blütezeit des nieder ländischen Buchhandels im 17. und 18. Jahrhundert. Wie sehr diese durch die in den Niederlanden herrschende Pressefreiheit begünstigt wurde, kann man aus dem Verfall ersehen, der Ende des 18. Jahr hunderts infolge der strengen Napoleonischen Zensur eintrat. Erst die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte ein Wiederauf leben; die letzten Jahrzehnte gestatteten, auf die Ausstattung wieder besondere Rücksicht zu nehmen. So eröffnete diese Sonderausstellung und ihr Katalog dem nieder ländischen Buchgewerbe und der niederländischen Graphik manche guten Aussichten für die Zukunft, für die Zeit des Friedens, der auch den Niederlanden einen Teil seiner Segnungen bringen wird. Kleine Mitteilungen. Gründung eines ornithologischcn Museums in Bonn. — Professor Alexander König will den Neubau eines Ornithologischen Museums und damit seine bedeutenden Sammlungen der Bonner Universität auglieöern. Das Museum soll unter dem Namen Alexander König- Museum ein selbständiges Institut der Universität werden. Einrichtung des Postzeitungsdienstcs in Belgien. — Am 1. Januar 1918 tritt in Belgien ein deutscher Postzeitungs dienst in Wirksamkeit. Es werden zunächst von den Postan- stalten in Brüssel und Verviers Bestellungen des Publikums auf deutsche Zeitungen und Zeitschriften angenommen. Die einzelnen Exemplare werden unter Umschlag mit der persönlichen Adresse des Beziehers gegen Erhebung des in Deutschland geltenden Bezugspreises und der im Zeitungsdienst der Feldpost üblichen Umschlaggebühr be fördert. Zum Wechsel- und Schcckrecht. Bekanntmachung, be treffend die Fristen des Wechsel- und Schcck- rechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw. Vom 17. Dezember 1914. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1- Für solche Wechsel oder Schecks, die in Elsaß-Lothringen, in der preußischen Provinz Ostpreußen oder in Westprenßen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwcrder, Rosen berg, Graudcnz Stadt und Land, Löbau, Culm, Briefen, Strasburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, sowie für solche im Stadtkreis Danzig zahlbare gezogene Wechsel, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angcben, der in Ostpreußen oder in einem der bezeichneteu westpreußischen Kreise gelegen ist, werden in Ansehung der Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Er haltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck be darf, soweit die Fristen nicht am 31. Juli 1914 schon abgelaufen waren, die nachstehenden Bestimmungen getroffen: I. Der Z 2 der Bekanntmachung vom 29. August sowie die Bekanntmachungen vom 8. und 24. September, vom 22. Oktober und vom 23. November 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 387, 399, 413, 449, 482) werden aufgehoben. II. Die Fristen laufen, soweit sich nicht aus anderen Vorschriften ein späterer Ablauf ergibt, zu dem im folgenden bezeichneteu Zeit punkt ab: 1. wenn der Zahlnngstag des Wechsels oder der sonstige für den Beginn der Frist maßgebende Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1918 eingetreten ist, fünf Monate nach dem Beginne der Frist, jedoch frühestens mit dem 1. Februar 1915; 2. wenn der Zahlungstag des Wechsels oder der sonstige fiir den Beginn der Frist maßgebende Zeitpunkt am 1. Januar 1918 oder später eintritt, mit dem 31. Mai 1918. 8 2. Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf die Frist, innerhalb deren nach den gesetzlichen Vorschriften der Regreß pflichtige von der Nichtzahlung des Wechsels oder Schecks zu benach richtigen ist. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Moratorium in Brasilien. — Das brasilianische Gesetz über Ver längerung des Moratoriums ist genehmigt worden. Wechsel werden bis zum 18. März verlängert, jedoch müssen von Wechseln in brasilia nischer Valuta 23 °/» nach einem, 36 »/„ nach zwei und die restlichen 40 °/v nach drei Monaten bezahlt werden. Ausländische Wechsel sind erst nach drei Monaten zahlbar, was zum festen Kurse von 16 Pence geschehen darf, während die Differenz nach acht Monaten zu regu lieren ist. Deutsche Bühne und »feindliche Ausländer«. — Der Direktorial- Ausschuß des »Deutschen Biihnen-Vereins« hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Werke der Komponisten, die ihrer Staatsangehörigkeit nach den kriegführenden Mächten angehören, nicht vom Spielplan der deutschen Bühnen auszuschließen, falls die Opern zu den klassischen Meisterwerken zählen, die Komponisten bereits verstorben sind oder Tantiemeansprüche nicht mehr erheben können. Dieser Beschluß des Deutschen Bühnen-Vereins ist von denselben Grundsätzen bestimmt worden, die beispielsweise die Leiter unserer Museen veranlaßt ha ben, Bilder von Gainsborough, Claude Lorraine oder Watteau ruhig der Öffentlichkeit weiter zugänglich zu machen. Es werden somit auf den deutschen Bühnen die in Frage kommenden Opern ebenso wie bisher erscheinen. Ein Vorlesungszyklus über den Wiederaufbau Ostpreußens. — In der Technischen Hochschule zu Berlin-Charlottenburg veranstaltet der Verein »Heimatschutz in Brandenburg« eine Reihe unentgeltlicher Vor lesungen über den Wiederaufbau Ostpreußens. Die Reihe eröffnet Professor Robert Mielke am 16. Januar k. I. mit einem Vortrag über Land und Siedlungen Ostpreußens. Ferner werden sprechen: am 23. Januar Professor Mielke über ländliche und bürgerliche Baukunst Ostpreußens, am 30. Architekt Maul über den Wiederaufbau zer störter Ortschaften, ani 6. Februar Realgymnasialdtrektor Professor Wetekamp über Baum und Pflanze in ihren Beziehungen zur Archi tektur, und zum Schluß voraussichtlich Professor W. Franz über Ver kehrs- und Industriebauten auf dem Lande. Zerstörung von Kunstwerken im Kriege. — Die 8oolsts Vau- äoiss clss InZsnisurs st clss Xretiitsotss in Lausanne hat dem Öster reichischen Ingenieur- und Architcktenverein in französischer Sprache einen Protest zur Mitunterfertigung überreicht, der sich gegen die Zer störung von Kunstwerken auf den Kriegsschauplätzen richtet. Der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein hat den Protest mit einer Zuschrift beantwortet, worin es heißt: »Wir bedauern ebenso wie Sie die Zerstörung von Kunstwerken und Denkmälern; wir müssen jedoch bemerken, daß es keinen Zweck hat, deutsche, beziehungsweise österreichische Vereinigungen zum Anschluß an Ihre Eutrüstnngskund- 1815
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