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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.V 292, 17, Dezember 1914, Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Häressbucli äes veutscken kucttttsnäels. (Oe- eründet von 0. ^ 8c1iul?.) 77. ^akr^an^ 1915 Im ^uktra^e 068 Vor8kanä8 bearbeitet von 6er Oe- 8ebitkt88te11e äe8 8ör8enverein8 Oer I)eut8eben 6ueb- bändler ru Xoipri^. >1it Oem 8i10ni8 von Dr. XOuarO 6roekkau8. Or.-8". XXXVIII, 695, 200, 192, 46 u. 12 8. neb8t Leila^e. XeipriA, 6ör8env6rein Oer Veut8eb6ll öuekbänOler ru Xoipri^, Veut8ebe8 Luebbän0l6rbLU8. Oeb. 8ür Llit^Iieller 0e8 Kör8en- verein8 1 Exemplar unent^eltlieb; ^e0e8 weitere 10 kür ^iebtmit^lieder 12 bar. I)a88e1be. ^U8^abe in 2 LänOe Aeb. ^bteilun^ I mit 8ebreibpapier 0ureb8ebo88en. Xbd. ?rei8: Xür >1it- AlieOer Oo8 Lör8enverein8 13 kür ^iebtmit^lieder 15 bar. Va88elbe. Xieine (?er80na1-)^U8^abe. Or.-8o. XXX, 695, 46 u. 12 8. Xbä. Oeb. ?rei8 4 bar. Unbeeinflußt von den Kriegswirren, hat sich auch in diesem Jahre das Buchhändler-Adreßbuch zur gewohnten Zeit mit seinem neuen Jahrgang 1915 eingestellt und kann damit auf das ehrwürdige Alter von 77 Jahren seines Bestehens zurlickblicken. Das äußere Gewand und die Einteilung des Stoffes sind auch diesmal die gleichen geblieben, so daß der Benutzer alle Auskünfte wieder an der gewohnten Stelle findet. Gleichwohl sind die Bemühungen der Redaktion, den Inhalt nach verschiedenen Richtungen hin zu verbessern und zu ver vollkommnen, unverkennbar. Ehe auf diese Änderungen im einzelnen eingegangen werden kann, ist es aber nötig, der Persönlichkeit zu gedenken, deren Bildnis und Biographie alter, schöner Überlieferung getreu vorangestellt ist. Dies mal ist es Dr. Eduard Brockhaus, der Anfang dieses Jahres in dem gesegneten Alter von 84 Jahren von uns geschieden ist. Was er uns als Barer der buchhändlerischen Geschichtschreibung gewesen, was er als Vorsteher des Börsenveretns in stark bewegter Zeit und auch sonst in beruflichen Ehrenämtern geleistet und welcher Wertschätzung er sich unter seinen Kollegen als Inhaber der geachteten Firma F. A. Brockhaus und als Mensch erfreute, findet in der Biographie aus der Feder Bernhard Harlmanns ausführliche und liebevolle Würdigung. Das Bild des unvergeßlichen Berufsgcnoffen, ein vor zügliches Kniestück aus dem Atelier Perscheid in Leipzig, ist in Tief druck von der Firma F. A. Brockhaus in Leipzig hergestellt. Die erste Abteilung mit dem alphabetischen Firmenverzeichnis, dem Verzeichnis der Ehrenmitglieder des Börsenvereins, dem Verzeichnis der Börsenvereins-Mitglieder ohne Firma und dem Verzeichnis der Telegrammadressen und Postscheckkonten ist, infolge der stärkeren Be nutzung empfehlender Hinweise unter den Firmeneinträgen, wiederum gewachsen, und zwar um 23 Seiten, obwohl sich dank der vorsichtig fortgesetzten Siebearbeit der Geschäftsstelle die Zahl der angeführten Firmen von 12394 (>913 noch 12412) auf 12306 vermindert hat. Wie allgemein bekannt, ist damit keine Verminderung, sondern eine Er höhung der Brauchbarkeit des Adreßbuches eingetreten, da es dadurch von einer Menge unnötigen Ballastes befreit worden ist. Von den genannten 12306 Firmen entfallen auf den reinen Verlagsbuchhandel 3209 (1914: 3247,, auf den Verlags Kunsthandcl 352 (1914: 370), auf den Verlags - Musikalienhandel 478 (1914: 494), auf den Sorti- ments-Kunsthandel als Hauptgeschäft 149 (1914: 152), auf den Sortiments Musikalienhandel als Hauptgeschäft 612 (1914: 617), auf den Antiquartatsbuchhandel 239 (1914: 241) und auf den Sortiments buchhandel mit seinen Nebenzweigen, Antiquariat, Kolportage-, Kunst-, Musikalten-, Landkarten-, Papier- und Schreibwarenhandel, 7267 (1914: 7273). Die hier gegebenen Zahlen weisen durchweg einen kleinen Rückgang gegenüber dem letzten Jahrgang auf. In Wirklich, keit dürften natürlich die Firmen des sog. regulären Buchhandels eine entsprechende Zunahme erfahren haben, die aber solange äußerlich nicht zur Geltung kommen kann, als die »Reinigung des Adreß buches« andauert. Besondere Aufmerksamkeit ist diesmal auch der zweiten Abteilung, dem Verzeichnis der Firmen, die sich mit einzelnen Literaturzweigen, sowie buchhändlerischcn oder zum Buchhandel in Beziehung stehenden Spezialitäten ausschließlich oder vorwiegend beschäftigen, zugewandt worden. Hierbei stellten sich gewisse Schwierigkeiten in der Ge winnung einwandfreien Materials heraus, die man mit Hilfe einiger Firmen, denen man die Spezialverzeichniffe zur sachverständigen Prüfung übergab, zu beheben gesucht hat. Diese Durchsicht soll auch weiterhin geschehen, sodaß die Abteilung für den praktischen Gebrauch immer zuverlässiger werden wird. Gegenüber dem Vorjahre weist dieser Teil eine Zunahme von 29 Seiten auf, nachdem im letzten Jahr gange gegenüber dem vorletzten eine Ersparnis von 43 Seiten gemacht worden war. Die III. und IV. sowie die übrigen Abteilungen zeigen keine bemerkenswerten Veränderungen. Die Wiederaufnahme der Umrechnungstabellen im Anhang wurde wegen der durch den Krieg verursachten Kursschwankungen unterlassen. Die Beteiligung der inserierenden Firmen ist natürlich ebenfalls infolge des Krieges zu rückgegangen. Alles in allem erscheint das bewährte und in gewohnter Weise sorgfältig bearbeitete Handbuch auch diesmal als sprechender Zeuge fortschreitenden beruflichen Lebens, das durch den Krieg zwar in mancher Beziehung behindert, sich doch nicht aufhalten läßt, und wird so an seinem Teile zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges im Buchhandel beitragen. Kleine Mitteilungen. Gründung einer tiirkisch.dentschen Vereinigung in Konstaniinopcl. — Dem Blatte »Turan« zufolge wirb demnächst in Konstantinopel eine türkisch-deutsche Bereinigung gegründet, die mehrere Senatoren und andere der Negierung nicht angehörende oSmanischc Persönlich keiten sowie deutsche Politiker und Publizisten zu ihren Mitgliedern zählen wird. Sie soll die Aufrechterhaltnng des tlirktsch-deuischen Bündnisses und des herzlichen Einvernehmens zwischen beiden Völ kern auch nach dem Kriege zum Ziele haben, an der Ausgestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen arbeiten und beide Völler einander noch näher bringen. Post. — Den Paketen nach dem Auslande müssen bekanntlich neuerdings zwei besondere grüne Zollinhaltserklärungen (Aussuhr- erkiärungens beigcsilgt werden, die sür die zollamtliche Prüfung darüber erforderlich sind, ob die Sendungen keine zur Aussuhr ver botene Waren oder unzulässige schriftliche Mitteilungen enthalten. Die forgsältige Ausfertigung dieser Ausfuhrerklärungen liegt im dringenden Interesse der Absender, da die Zollbehörden alle un genügend ausgesülllen Formulare zur Vervollständigung zuriickgeben und die Pakete daher Verzögerungen in der Beförderung erleiden. Nach den bisherige» Beobachtungen wird hauptsächlich gegen folgende Bestimmungen verstoßen: as auf den grünen Zollinhaltserklärungen fehlt die Überschrift »Ausfuhrcrklärung ssür Zwecke der deutschen Zoll abfertigung)«: d> die Waren sind in Spalte 2 nicht so genau bezeichnet, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Aussuhroerbote fallen: e> in der Spalte »Bemerkungen« fehlt die Erklärung des Absenders: »Enthält außer Geschäftspaplere» keinerlei schriftliche Mitteilungen«: ck> die Absender unterlassen es, die Ausfuhrerklärungcn handschrift- ltch zu vollziehen. Der Abdruck eines Stempels mit dem Namen des Absenders oder der Firma genügt nicht. Den Paketen an deutsche Kriegsgefangene im Auslande brauchen, da sie Waren jeder Art enthalten dürfen und besonders be handelt werden, die zwei grünen Ausfuhrerklärungen nicht bet- gesiigt zu werden. Eine sür Buchhändler interessante Entscheidung fällte das Schöffen gericht München: Ein Buch- und Papterhändler hatte in seinem Schau fenster ein Buch »Stcrndeute- und Wahrfagckunst nach den Planeten« ansgelegt. Er war deshalb angczeigt und im Mandatswege ivegen Gaukelei in eine Geldstrafe von 30 ./( genommen worden. Sein Ein spruch gegen den Strafbefehl war erfolglos. Das Schöffengericht hielt in dem Ausstellen des Buches den Tatbestand der Gaukelei erfüllt und verurteilte den Angeklagten wieder zu der bereits im Strafbefehl ausgesprochenen Geldstrafe. LÜ. Schädigung von Buchhändlern durch einen betrügerische» Re- klametrick. Urteil des Reichsgerichts vom 14. Dezember 1S14. (Nach druck verboten.) — Ein betrügerischer Reklametrick zur Empfeh lung eines angeblich sensationellen Werkes, der mit den berüchtigten »blauen Briefen« Peter Ganters manche Ähnlichkeit hat und schon wiederholt hier erörtert wurde, beschäftigte am 14. Dezember 1914 den 3. Strafsenat des Reichsgerichts: Im Jahre ISIS erhielten ungefähr LOS Sortimentsbuchhändler in verschiedenen Städten Norddeutschlands handschriftliche mit fünf zackiger Aöelskrone bedruckte Briefe, die in Hannover zur Post gegeben waren und ungefähr folgendermaßen lauteten: »Sehr geehrte Firma! Ich bitte, mir das in beiliegendem Zeitungsausschnitt benannte Buch zu besorgen und hauptpostlagernd T . . . . (Name irgendeiner nord deutschen Stadt) znzuschicken, wo ich aus der Fahrt nach Monte Carlo dnrchkommen werde. Ihre Adresse fand ich in einem früher von Ihnen bezogenen Buche. Hochachtungsvoll N. (irgendein adliger Pha»- 1779
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