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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 23t, t6. Dezember 1914. und die Gemeinde zu entrichtenden Gewerbesteuern, vom 1. Ja nuar 1873 ab aufgehoben sind. In den Worten dieses Absatzes soll eine Zweideutigkeit liegen, und Z 1 der Gewerbe-Ordnung, Ser die Gewerbefreiheit als Grundsatz aufstellt, dagegen sprechen. Ich will dem Verfasser hier nicht weiter folgen; die Gesetzlichkeit der Pflichtexemplare ist so oft behauptet und ebenso oft bestritten worden, daß kaum etwas Neues gesagt werden kann. Praktisch steht ja fest, daß der Verleger zur Leistung der Pflichtexemplare gezwungen wird, ohne daß er in der Lage wäre, auf gerichtlichem Wege dagegen anzukäinpfen. Ebenso ist es ziemlich gleichgültig, ob diese Abgabe eine Steuer ist oder ob sie als ein Eingriff in das Eigentum betrachtet werden mutz. Dagegen ist es erfreu lich, datz der Verfasser cke logo koronän versucht, einen Weg zu finden, der ebenso den Bibliotheken wie den Buchhändlern ge recht wird. Er gesteht zu, datz eine Neuordnung in Deutschland nötig zu sein scheint: »Ebenso wie der Rechtsgrund sich gewan delt hat, um den veränderten Verhältnissen gerecht zu werden, wird sich auch das Verfahren bei der Verwirklichung des Rechts gedankens den neuen Verwaltungsleitsätzen anpassen müssen«. Schon Franke hat befürchtet, »daß die Unentgeltlichkeit in kurzem von den Parlamenten beseitigt wird, mit ihr aber aus Unkenntnis ihrer selbständigen Bedeutung für die Bibliotheken der Leistungs- zwang«. Ein neues Gesetz, dessen Verabschiedung dem Reiche zustehen würde, müsse vom Sammlungsgedanken ausgehen; so wird die Pflicht der damit betrauten Staatsstellen zur Ausbewahrung Leit satz, und daraus sei das Recht zum Abgabenzwang herzuleiten. Also eine Abgabepflicht soll jedem auserlegt werden, der ein Druck werk der Presse übergibt. Ausgeschlossen soll auch nicht das sein, was keinen Vcrkausswert hat, wie Pkakate, Flugschriften, Pro spekte, Fabrikordnungen, Gesellschaftsstatuten, Theaterprogramme, Wahlaufrufe. Da Verfasser von dem Heimatschuy ausgeht, nicht, wie es bisher der Fall war, von dem Literaturdenkmal, ist es ganz lo gisch, wenn er die oben genannten Drucke der Abgaben- und der Sammelpflicht unterwerfen will; welche Last er damit aber den Bibliotheken aufbllrdct, scheint er doch nicht genügend überlegt zu haben. Wenn es wirklich möglich wäre, alles das aufzubewah ren, und zwar für ganz Deutschland an einer Sammelstelle, so würde es kein Gebäude geben, das groß genug wäre, um auch nur für einige Jahre den nötigen Raum zu bieten, und es ist ja nicht der Raum allein, der knapp werden würde; die Arbeit der! Aufstellung, der Verzeichnung, der Inventarisierung würde der artig wachsen, daß die Kosten in gar keinem Verhältnis stehen würden auch zu dem ideellen Nutzen, der aus der Einrichtung zu erwarten wäre. Es mutz auch hier betont werden, daß das Bessere des Guten Feind ist, was etwa in unserm Sinne so zu verstehen ist, datz das Sammeln gewisser Dinge niemals Aufgabe einer Zen tralstelle sein kann, und zu diesen Dingen gehört neben den Kon zertprogrammen und Fabrikordnungen auch die ganze große, pro vinzielle und lokale Literatur. Diese wird niemals in einem Landesmittelpunkt gesammelt werden können, weil sie einfach nicht geliefert wird, und sammeln können sie nur solche Personen, die in der Nähe des Entstehungsortes wohnen und außerdem selbst das Sammeln in die Hand nehmen, nicht eines Entgeltes wegen, sondern aus Liebe zu der Sache. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, datz alles Gedruckte abgeliesert werden soll, aber nur gegen Entgelt. Es ist dies dann eine Form der Enteignung, wie sie bereits bei unbeweglichem Eigentum besteht. Es soll also eine Abgabepflicht festgelegt wer den, und als Entschädigung wird der Betrag gewährt, der das volle Interesse des zur Aufgabe seines Eigentums Gezwungenen darstellt. Bei Druckwerken, die keinen Preis haben, sollen die Herstellungskosten gewährt werden. »Eine Vergütungsgrcnzc, die alle Kleindrucke generell ohne Entgelt läßt, wird hier nicht be fürwortet, ebensowenig Abzüge vom vollen Preis, wobei als Grundlage etwa die Abrechnung zwischen Verleger und Drucker genommen würde.« Die Person des Verpflichteten wird im allgemeinen der Verleger sein. Mit einer solchen Lösung könnte der Buchhandel zufrie den sein. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. 7. bis 12. Dezember 1914. Vorhergehende Liste 1914, Nr. 285. * — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgcrichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs- tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. A dlcrs B u ch d r u ck e r e i u u d B u chhandlung, T h e m a r ^ ist auf Karl Christel übergegangeu, der das Geschäft unter der' Firma Adler's Buchdruckerei u. Buchhandlung Themar weiterführt Frau Elise Christel geb. Ziehr ist Prokura erteilt. s-H. 7./X11. 1914.) Allegro Buch- u. M u s i k - V e r l a g I n h. ÄnrtStcinber g^ Breslau, veränderte sich in Kurt Steinbcrg. sTir.s Ergänzung der Angabe in Nr. 268 des Börsenbl. Böhler L Necke, Frankfurt (Main). Die Firma hat Bank konto: Deutsche Vereinsbank und Frankfurter Gewerbekasse G. in b. H. sDir.) *Brinkman's Boekhandel, Amsterdam, Hartenstraat 15. Sortimentsbuchh. Spezialität: Handelswissenschaft. Gegr. 1836. Fernsprecher 4085. Inhaber: W. Winters, s. 25./V. 1914. Leip ziger Komm.: Koehler. sB. 283 u. Dir.) Brinkman K Zoon, Amsterdam wird als Verlags- u. Im portgeschäft fortgesetzt. W. Winters u. I. H. Brinkman ist Pro kura erteilt. Das Sortiment ging 25./V. 1914 an W. Winters über, der cs unter der Firma Brinkman's Bockhandel weiterführt. sB. 283 u. Dir.) B ürchl, Karl, vo r m. A. Schlapp, Worms, ging lt. Eintrag i. d. Handelsregister vom 4./XII. 1914 ohne Verbindlichkeiten an Frau Hedwig Anhäuser geb. Münch über. Die Firma ist geändert in Karl Bürchl Nachf. vorm. A. Schlapp, Buch- u. Papierhandlung. Die Prokura des Fricdr. Karl Bürchl ist erloschen. Gottlob An- hänser ist Prokura erteilt. sH. 10./XII. 1914.) Conrad, C., St. Avold. Leipziger Komm, jetzt: L. Naumann. sB. 284.) Ehr ich, Hermann Paul, Inh. Gustav Grosser, Gev tl) in. Die Buchhandulng befindet sich Brandenburgerstr. 36, die Filiale Brandenburgerstr. 30. Liefert in Leipzig vollständig aus. sDir.) H a r d c r, I., A l t o n a (Elbe). Dem Firmacintrag ist hinzuzufügen: Spez.: Militär- u. Marinelit., exakte Naturwiss., Rechts- u. Staats- wissensch., Medizin, Pädagogik, moderne schöne Literatur. Harder V c r l a g, I., A l t o n a (Elbe). Der Zusatz: »Spez.: Mili tär- u. Marinelit., exakte Naturwiss., Rechts- u. Staatswissensch., Medizin, Pädagogik, moderne schöne Literatur« ist zu streichen. Hei uze, Rudolf, Dresden. Leipziger Komm.: Wagner. sDir.) IIg, Gottl., Tonzdorf (Württ.). Stuttgarter Komm.: Süd deutsche Grosso-Buchh. sB. 283.) Känblcr, Alfred, Deuben (Bz. Dresden). Franz Möbius ist infolge Ablebens ausgeschieden. Inhaberin ist Frau Anna Marie vcrw. Möbius verw. gew. Käublcr geb. Nöthig. s.H. 11./XII. 1914.) Kriebel, Johannes, Nachf., Wolfgang Schmidt, Hamburg, ging an Frl. Eka Schmidt über. sDir.) La mmers, Gustav, München. Der Inhaber Gustav Lau, mers ist verstorben. sB. 284.) Lehmann, Felix, Verlag, Berlin. Ter Inhaber Felix Lehmann ist verstorben. sB. 284.) Lucas Verlag G. m. b. H., M ü n ch c n. Die Adresse ist: Herzog- spitalstr. 1/II. sDir.) Müller, Albin, Holzhau scn (Sachsen). Der Inhaber Al- bin Müller ist verstorben. M ü l l e r - F r ö b e l h a n s, A., Wien. Leipziger Komm, jetzt: Fleischer. sDir.) Nie mann, Victor, Leipzig. Der Inhaber Victor Niemann ist verstorben. sB. 284.) Nagoczy's U n i v e r s i t ä t Z b u ch h a n d l u n g, G., Frci- burg (Brcisgau). Frau Fanny Nick geb. Engel ist Prokura erteilt. sH. u. Dir.) Schaerr, Anna, D i c d e n h o f e n. Leipziger Komm, jetzt: Dpetz. sDir.) Sicvcrs, H., L Co. Nachf., B r a u n s ch w e i g. Inhaber ist Franz W. Goebel. sDir.)
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