32 2ls. illlU^S 2N.. Nr. 28S. MAMümöÄMUMMüs'ö'eMUWMWUMr^uBkpziä Leipzig, Montag den 14. Dezember 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die vielfachen Klagen über das verspätete Eintreffen der Postpakete hat uns veranlaßt, bei der hiesigen Post- behörde Erkundigungen über die Ursachen derselben einzuziehen. Die leider vielfach in den letzten Wochen vorgekommenen Verspätungen seien — so wurde uns erklärt — zum größten Teil auf die in ungeheuren Massen aufgegebenen Feldpost sendungen zurückzuführen. Nachdem aber in der Hauptsache der Feldpostpaketverkehr und der Feldpostbriesversand bis zu 500 x eingestellt worden ist, glaubt die Postbchörde jetzt eine schnellere Beförderung der allgemeinen Postpakete in Aussicht stellen zu können. Die Verspätungen find nicht durch den Leipziger Platz verschuldet worden, da von hier aus die Post pakete täglich ordnungsgemäß weiterbefördert wurden, sondern lediglich aus die in der Nähe der östlichen und westlichen Grenzen sich stauenden Feldpostsendungen zurückzuführen. Da aber der bevorstehende Weihnachtsberkehr weiteren Andrang von Postpaketen mit sich bringen wird, so möchten wir unseren Herren Kommittenten empfehlen, eilige Bestellungen möglichst täglich nach Leipzig abzufertigen, damit hier deren Erledigung sobald als möglich bewirkt werden kann. Rechtzeitige Aufgabe der Bestellbriefe ist um so mehr erforder- lich, als auch in der Beförderung der Briefposten jetzt vielfach größere Verspätungen eintreten. Des ferneren möchten wir auf einen Mitzstand Hinweisen, der sich in letzter Zeit bei offen aufgegebenen Ge schäftsbriefen mit Bestellzetteln herausgebildet hat. Solche Briefe, meist als Geschäftspapiere mit 3, S und 10 H frankiert aufgegeben, werden mit Strafporto belegt, sobald sich in dem Kuvert, außer den reinen Bestellzetteln noch andere Geschäfts- Papiere befinden, die Mitteilungen, sei es auch nur in wenigen Worten, wie: sofort per Kreuzband senden, oder einen soge nannten Empfehlungszettel für den Kommissionär enthalten, in dem das Datum oder ein Hinweis beigefügt ist, aus welche Weise die Expedition der empfohlenen Bestellungen erfolgen soll. Die hiesige Postbehörde hat erklärt, daß die Erhebung des Strafportos zu Recht bestehe und an die erlassenen Bestimmungen erinnert, nach denen 1. Bücherzettel, die ohne Empfehlbrief bzw. Laufzettel in offenem Briefumschlag gesandt werden, als Druck- sachen zu frankieren sind und außer dem Buchtitel keine weiteren Notizen tragen dürfen; 2. Empfohlene Bestellungen, denen der Laufzeltel betgefügt ist, weder als -Bücherzettel« noch als -Geschäftspapiere« zulässig sind und infolgedessen als Briefe mit 10 bzw. 20 H frankiert werden müssen. Wir bitten deshalb unsere auswärtigen Geschäftsfreunde, bei Abfertigung derartiger Bestellbriefe künftig darauf zu achten, daß bei offenen Briefen als Geschäftspapiere keinerlei schriftliche Mitteilungen beigefügl werden, andernfalls aber sie als verschlossene Briefe mit 10 oder 20 Pf. frankiert aufzugeben. Ferner geben wir bekannt, daß das XIX. (2. K. S.) Armeekorps ein Verbot erlassen hat, demzufolge aus dem Bezirk des XIX. Armeekorps Generalstabskarten usw. ins Ausland nicht ausgeführt werden dürfen. Auf wiederholte Ec- kundigung beim XIX. Armeekorps wurde uns noch erklärt, daß derartige Karten (vgl. Bbl. Nr. 287) auch nach dem neutralen Ausland, einschließlich Österreich-Ungarn, nicht ausgeführt werden dürfen. Wir bitten deshalb, bei Bestellungen auf Generalstabskarten und Landkarten auf dieses Verbot Rücksicht zu nehmen. Leipzig, den 12. Dezember 1914. Verein der Leipziger Commissionäre. l757