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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1914
- Strukturtyp
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- 1914-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 289, 14. Dezember 1914. mein gehaltenen Haupttitel »Briefe der Liebe« merken, sondern mit der Möglichkeit rechnen, daß unter dem gleichen Sachtitel verschiedene, teil weise auch minderwertige Bücher im Handel sein können, und dem zufolge ans den Untertitel, auf den Verfasser, auf den Verleger oder doch auf das eine oder andere dieser Unterscheidungsmerkmale achten. Bei Personen aber, die lediglich auf Grund der Wahrnehmung des Titels in der Auslage kaufen, kommt eine Vcrwechslungsgefahr ohne hin nicht in Betracht. Dem Hinweis der Klägerin endlich, daß die Verwcchslungsgefahr durch das Erscheinen in doppelter Ausgabe, durch das gleiche Format, durch die ähnliche äußere Ausstattung und durch die gleiche Preislage begünstigt wird, steht die oxooptio äoli ent gegen; denn für jeden, der in literarischen Dingen einigermaßen orientiert ist, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die von der Klägerin eröffnet«: Schönbücherei sich namentlich in den eben genannten Beziehungen außerordentlich stark an die früher eröffnet«: Sammlung der »Bücher der Rose« anschließt. Es würde gegen die guten Sitten verstoßen, wenn die Klägerin der Beklagten nun zumuten wollte, an den« unter den »Büchern der Nose« erscheinenden Werk »Briefe der Liebe« gerade in jenen Beziehungen Abänderungen vorzunehmen und dadurch die von der Klägerin selbst heraufbeschworene Gefahr einer Verwechslung zu beseitigen. Mangels Vorliegens einer besonderen Bezeichnung und einer Verwechslungsgefahr sind die erhobenen Unterlassungs- und Scha- denscrsatzansprüche, soweit sie auf den § 16 UWG. gestützt werden, hin fällig. Die erst in der zweiten Instanz erfolgte Heranziehung der §8 1 UWG. und 828 BGB. enthält zwar — entgegen der Annahme der Be klagten — keine Klageänderung, da es sich hierbei nur um Geltend machung eines neuen rechtlichen Gesichtspunktes unter Festhaltung der früher schon ausgestellten tatsächlichen Behauptungen handelt. Allein die Klageansprüche werden auch durch diese Gesetzesbestimmungen nicht getragen. Die in den Bestimmungen vorausgesetzte Sittenwidrigkeit könnte, wie auch die Klägerin nicht verkennt, eben nur in der Herbei führung oder Nichtvermcidung einer Verwcchslungsgefahr gefunden werden. Da aber nach obigen Ausführungen eine Verwechslungsge fahr nicht besteht, kann der Beklagten auch eine Sittenwidrigkeit nicht zur Last fallen. Der Mangel der objektiven Voraussetzungen genügt, um die Klage- ansprüchc zu Fall zu bringen, weshalb cö einer Erörterung der sub jektiven Momente und der hierauf bezüglichen Beweise nicht mehr bedarf. Kleine Mitteilungen. Kanadische Kriegshilfe. — In Kanada ist ein Gesetz erlassen wor den, das den Besitz »antibritischer« Bücher, Zeitschriften, Zeitungen usw. unter Strafe bis zu H 5000.— und zwei Jahre Gefängnis stellt. Eine Stiftung für rheinische Künstler. — Um den Künstlern der Rheinland«: eine bescheidene Verkaufsmöglichkeit zu geben, hat der Vorstand des Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein unter Genehmigung seines Protektors, des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen, und mit Zustimmung des Stifters beschlossen, den für das Jahr 1915 fülligen Betrag der Konsul Friedrich-Stiftung mit 5000 ^ schon jetzt auszngeben, aber nicht für Preise, sondern für Verlosungs ankäufe im Höchstbetrage von je 250 Vorübergehende Einfuhrcrlcichterungcn. — Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 4. August und der Bekanntmachung vom gleichen Tage, betreffend vorübergehende Einfuhrerletchterungen, gehen, so schreibt die »Nordd. Allgem. Ztg.«, der Neichsverwaltung täglich in großer Zahl Anträge zu, die eine Ergänzung des der Bekanntmachung bei gefügten Verzeichnisses der bis auf weiteres zollfrei zu lassenden Waren durch Aufnahme noch anderer Waren begehren. Alle diese Anträge mußten aus folgenden Gründen abgelehnt werden. Einerseits bestand im allgemeinen keine Gewißheit, daß die Befreiung weiterer Waren vom Zolle der Gesamtheit der Verbraucher zugute gekommen wäre. Vielmehr lag die Gefahr nahe, daß die Maßnahme nur zu einer ungerechtfertigten Bereicherung einzelner Einbringer geführt hätte, indem sie den Zoll ersparten, ohne später den Verkaufspreis entsprechend niedriger zu bemessen. Auf der anderen Seite mußte angesichts der derzeitigen Lage damit gerechnet werden, daß die Zoll befreiung für weitere Warengruppen die Erstreckung der in anderen Staaten bereits in großen« Umfange erlassenen Ausfuhrverbote auf diese Waren zur Folge gehabt haben würde. Ungangbar muhte auch der Weg erscheinen, den geäußerten Wünschen etwa in einzelnen Fällen durch ausnahmsweise Zollfreilassung in dem Verzeichnisse nicht ge nannter Waren aus Billigkeitsgründcn entgegenzukommen. Denn da bei wären eine ungleichartige Behandlung gleichartiger Fälle und zahl reiche Berufungen unvermeidlich gewesen; abgesehen hiervor aber hätte gerade dieses Vorgehen dazu führen können, ohne Nutzen für die Allgemeinheit einigen Wenigen auf Kosten der Neichskasse erhebliche Vorteile zuzuwenden. Die zuständigen Stellen würden von einer- groben und überflüssigen Arbeit befreit werden, wenn die Interessenten von solchen von vornherein aussichtslosen Anträgen Abstand zu nehmen sich entschließen könnten. Soweit ein allgemeines Bedürfnis auf Ge währung von Einfuhrerlcichterungen anzuerkcnnen war, hat der Bun desrat, wie die Mitteilungen der dem Reichtstage vorgelegten Denk schrift ergeben, nicht gezögert, auf Grund des 8 3 des Ermächtigungs gesetzes die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. 8k. Betrügerische Jnseratensammlcr. Urteil des Reichsgerichts vom 10. Dezember 1914. (Nachdruck verboten.) — Wegen Betrugs, begangen in siebzehn Einzelfüllen, hat das Landgericht Harnburg am 29. August 1914 die Eheleute Arthur Müller auf Grund von 8 263 StGB, bestraft. Es handelt sich um Jnseratenschwindcl. Die Eheleute hatten Anfang 1911 den Verlag des Vollbrechtschcn Tele phonadreßbuches in Hamburg übernommen und zunächst die Fort führung des Unternehmens beabsichtigt, von Mitte 1911 an aber diese Absicht wegen der Unrentabilität aufgegeben. Dennoch stellten sie nach außenhin den Geschäftsbetrieb nicht ein, sondern sammelten per sönlich rnit Hilfe eines Akquisiteurs Jnseratenaufträge bei Hamburger Firmen gegen Barzahlung, wobei sie den Inserenten vorspicgelten, das Adreßbuch werde bestimmt demnächst erscheinen und auch das be zahlte Inserat enthalten. Tatsächlich dachten sie gar nicht daran, sondern hatten es nur auf Erlangung der Jnsertionsgebühren abge sehen. Diese betrügerische Tätigkeit dauerte von Mitte 1911 bis zum September 1913 an und führte zur Schädigung mehrerer Geschäfts leute, die sich von den Eheleuten Müller hatten täuschen lassen. Da der fortgesetzte Betrug einwandfrei festgestellt war, hat jetzt das Reichsgericht auf Antrag des Neichsanwalts die Revision der Müller- schen Eheleute als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen 3 v. 968/14.) Austritt aus der Internationalen Prcß-Assoziation. Der Verein Dresdner Presse hat seinen Austritt aus der Internationalen Preß- Assoziation erklärt, weil er es mit seiner vaterländischen Gesinnung ntzd Ehre für unvereinbar hält, längere Gemeinschaft mit der deutsch feindlichen Presse zu unterhalten, die in den vergangenen Monaten einen Lügenfeldzug gegen uns geführt hat, und weil nach Friedens schluß ein Zusammenarbeiten mit der Presse unserer Feinde ausge schlossen erscheint. Neuregelung der österreichischen Konkursordnung. — Durch eine am 12. Dezember zur Veröffentlichung gelangte kaiserliche Verord nung wird das Konkurs- und Anfechtungsrecht neu geregelt und ein Ausgleichsverfahren außerhalb des Konkurses eingeführt. Der Erlaß dieser Verordnung erfolgt auf Wunsch kaufmännischer Verbände und war bereits zur parlamentarischen Behandlung durch den Neichsrat bereitgestellt. In Österreich verboten: Oiugoppe 0o3ts, K.68 vrssdnoußbk clsl mvncko. 8. I^sttss L Oo. in l'urin 1914. — k-ionollo piumi, pollino lirieke. 8tuckio «ckitorisls k-omdarcko, Mailand 1914.— Oian Pietro k.neini, ^ntidanunriana. 8tu<1io eckitorisls 1-omdarcko. klsilan«1 1914. — viuo Uantovsni, k-etterstura eomtemporanes. 3. ^U8- 2»be. 8oeietä l'ipoßraliea kckitriee ^LLionale. lurin 1913.— Lnrico klereLtelli, praneeZeo 0iu86ppe e la 8ioria di Oa8g d'^d8burZo. Personalnachrichten. Gefallen: am 22. November bei einem Sturmangriff auf Npern Herr An ton Jkc n meyer, Wehrmann im Infanterie-Regiment Nr. 25, früher im Hause Leonhard Tietz, Bllcher-Abteilung, Aachen. Sprechfaul. Rollwagen für Zeitungsverkarrf. Wer von den Herren Kollegen kann eine Firma empfehlen, die kleine, praktische Rollwagen zum Verkaufe von Zeitungen und Zeitschriften auf Bahnhöfen liefern kann? Auskunft an dieler Stelle erbeten! Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der BSrsenveretn der Deutschen Buchhändler -o Leipzig, Deutsches VuchhSnblerhaoS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und «Lrvedttion: Leipzig, Gerichtsweg A sBuchhänblerhauSs. 1764
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