Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19141204
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191412044
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19141204
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-12
- Tag1914-12-04
- Monat1914-12
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 281, 4. Dezember 1914. Das »Pappclwäldchen bei Nieuport«, das »Gehöft bei Dixmuidcn«, — wie mögen diese friedvoll idyllischen Ruheplätze heute ausschen! An Stelle der weißbehaupten Kirchgängerinnen, die über die Brücken des ehemals so stillen Dixmuiden schleichen, setzt unsere Phantasie — so schreibt die »Kunstchronik« — die Kolonnen unserer Feldgrauen. Wenn es wahr ist, was englische Zeitungen berichten, daß gerade die Städtchen und Dörfer an der französisch-belgischen Grenze nur noch Trümmerhaufen sind — der Kunstfreund denkt mit besonderer Besorg nis an Furncs —, so kommen den Landschaftsbildern Eugen Kampfs bereits heute historische Werte zu. Der Ortöverein der Buchhändler in Hannover-Linden hält am Montag, den 7. Dezember abends, pünktlich 9 Uhr eine Versammlung im Braucrgildehaus ab. Die Tagesordnung setzt sich aus nachstehenden Punkten zusammen: 1. Die Weihnachtsprämien der hiesigen Tages zeitung und unsere Gegenmaßregeln. — 2. Amtliche Auskunft des Bczirkskommandos über Kartenvertrieb und -Verkauf. — 3. Ver schiedenes. (Weihnachtspropaganda usw.) — Gäste sind nach vor heriger Anmeldung beim Vorsitzenden (E. Wendebourg) will kommen. Die militärische Vorbereitung der Jugend an den Fortbildungs schulen beschäftigte dieser Tage Vertreter der Berliner städtischen Be hörden und der beteiligten Körperschaften. Außer mehreren Stadträten und Stadtverordneten sowie dem Direktor des Berliner Fortbildungs schulwesens, vr. Grundscheid, nahmen die Vertreter der Handelskam mer, der Ältesten der Kaufmannschaft und der Handwerkskammer zu Berlin an der Beratung teil. Nach längerer Erörterung wurde folgender Vorschlag angenommen: Statt wie bisher 6 Stunden, sollen künftighin 4 Stunden theore tischer Unterricht erteilt und 4 Stunden für die militärischen Übungen freigestellt werden in der Weise, daß in den Fällen, wo 6 Stunden nacheinander gegeben werden, die ersten 4 Stunden auf die militä rischen Übungen und die übrtgbleibenden 2 Stunden auf theore tischen Unterricht verwendet werden. Für die ausgefallenen 4 Stunden geben die Lehrmeister an einem Wochenabend weitere 2 Stunden von 9 bis 8 Uhr für theoretischen Unterricht frei. Außerdem sollen Sonn tags Geländeübungen, Märsche usw., auch ein kleiner Feldgottesdicnst stattsinden, 47 Lehrer haben ihre Dienste für die militärische Jugend vorbereitung zur Verfügung gestellt. 2500 Handwerkslehrlinge haben sich zu den Übungen gemeldet. In 9 Schulbezirken sind besondere Kompagnien gebildet morden. Der Berliner Jnnungsausschuß hat dieser Regelung bereits zu- gcstimmt, und auch der Vorstand der Berliner Handwerkskammer er teilte ihr seine Zustimmung. 3k. Gerichtliches Einschreiten gegen Witzblätter wegen eines un zulässigen Pariser Inserats. Urteil des Reichsgerichts vom 1. De zember 1914. (Nachdruck verboten.) — Im objektiven Strafverfahren gemäß 88 41, 42 StGB, hat das Landgericht Berlin II auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 9. Juli 1914 auf Grund von 8 184,1, StGB. (Ankündigung und Anpreisung unzüchtiger Schrif ten und Abbildungen) die Unbrauchbarmachung von Nummern der Witzblätter »Nagels lustige Welt« und »Der Dorfbarbier« verfügt, soweit sie folgendes Inserat enthielten: »Kuriositäten! Deutsche, Franz, und Engl. Bücher. Kllnstl. Photos. Auswahlsendung gegen 10.20 Mk. Tichon, Poste Restante, Paris«. Auf dieses Inserat hin hatte man polizeilicherseits eine Sendung bestellt und neben Büchern mit schlüpfrigen Geschichten mehrere Pho tographien erhalten, die in grober, zynischer Darstellung Reischlafakte im Bilde zeigten. Nach Auffassung der Strafkammer sind also die Schriften und Abbildungen, die das Inserat anklindigte, geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgcfühl normaler Menschen in geschlecht licher Beziehung zu verletzen, und somit unzüchtigen Inhalts. Eine strafbare Ankündigung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn die Eigenart der angekllndigten Gegenstände aus Form und Inhalt des Inserats selbst zu ersehen ist. Die Strafkammer hält dies hier für gegeben, da nach ihrer Überzeugung jeder Leser, der eine ge wisse Lebenserfahrung hat, aus dem Inserat entnehmen muß, daß hier unzüchtige Darstellungen zum Kauf angeboten werden. Der Sinn und Zweck der Ankündigung ergibt sich daraus, daß sie in Witz blättern unter der vielsagenden Überschrift »Kuriositäten!« erschien nnd sich trotz des hohen Preises der Sendung jeder näheren Be schreibung ihres Umfangs und Inhalts enthielt. Wirkliche reelle Bücher und Bilder, sagt das Gericht, preist man fiir gewöhnlich in anderer, weniger mißverständlicher Weise an, als in der hier von der Pariser Versandfirma gewählten Jnseratform. Es wurde daher eine strafbare Ankündigung nach 8 184, I, StGB, für festgestellt erachtet und im rein objektiven Verfahren dagegen eingeschritten, da der Pariser Inserent der deutschen Strafverfolgung entzogen und dem Redakteur, Verleger und Drucker der Blätter kein persönliches Ver schulden nachzuweisen war. Gegen die Verfügung über Unbrauchbarmachung legte als Ein ziehungsinteressent der verantwortliche Redakteur Sch. in Berlin-Frie denau Revision ein, da cs an der erforderlichen Erörterung des subjek tiven Tatbestandes fehle. Das Reichsgericht verwarf jedoch auf Antrag des Neichsanwalts das Rechtsmittel in folgender Erwägung als unbegründet: Nach 88 41, 42 StGB, war hier, obwohl kein be stimmter Täter verfolgbar war, das objektive Verfahren zulässig, da es genügt, daß der objektive Inhalt der Schrift strafbar ist, indem sie die unzulässige Ankündigung enthält, und ferner die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung eines Täters denkbar ist. Beides ist hier der Fall, Insbesondere ist nach der tatsächlichen Auslegung des In serats durch die Strafkammer die Ankündigung unzüchtiger Darstel lungen hinreichend feftgestellt. (Aktenzeichen 2 v. 881/14.) Zahlungsaufschub in Chile. — Ein Gesetz Nr. 2929 vom 7. Sep tember 1914 bestimmt: Einziger Artikel. Für die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen, deren Berichtigung in Gold vor dem 1. Aug. 1914 vereinbart ist und welche von diesem Tage bis zum 1. November 1914 fällig geworden sind oder fällig werden, wird ein Aufschub von 60 Tagen gewährt. Der Aufschub wird vom Verfalltage einer jeden Zahlungsverpflichtung ab berechnet mit der Maßgabe, daß der Schuldner für die Dauer des Aufschubs die vereinbarten Vergütungen und beim Mangel einer Vereinbarung die laufenden Zinsen zu erlegen hat. Die Gläubiger können indes die Tilgung der Verpflichtung an ihrem Verfalltag ohne Rücksicht auf den Zahlungsaufschub verlangen, wenn sie die Zahlung in gangbarer Münze annehmen mit einem Auf schlag, welcher demjenigen für Handelswechsel auf London mit 90tä- giger Frist entspricht, oder mit dem von der Verwaltung für die Zah lung der Ein- und Ausfuhrzölle festgesetzten Aufschlag. Der Präsident der Republik kann die obige Frist um weitere 30 Tage verlängern, wenn die Zollgesälle weiter in gangbarer Münze bezahlt werden. (Nach richten für Handel, Industrie und Landwirtschaft, zusammengestellt im Neichsamt des Innern, vom 17. November.) Wiedereröffnung der deutschen Schule in Antwerpen. — Am 7. Januar 1915 soll die allgemeine deutsche Schule in Antwerpen wieder eröffnet werden. Der Direktor vr. Bernhard Gaster, der zurzeit in Düsseldorf tätig ist, siedelt im Dezember wieder nach Antwerpen über. Die Behandlung der Schule durch die Belgier ist während der Kriegszeit nicht schön gewesen, abgesehen von den Beschimpfungen durch die Presse, denen Lehrerkollegium und Direktor ausgesctzt waren. Am Nachmittag des 4. August fand sogar ein Angriff auf die Schule statt, den die Polizei nicht hinderte. Später wurde die Schule durch Gendarmen gründlich untersucht, insbesondere auf drahtlose Tele graphie und Bomben hin. Dabei wurden physikalische Geräte beschä digt und der Funkeninduktor des Physikzimmers fortgenommen. Die Proben von Gold und Silber in der Mineraliensammlung wurden beschlagnahmt. Von Mitte August ab benutzte man die Schule und die Privatwohnung des Direktors als Kaserne, zunächst für die Lö- mener Garde Civique, dann für die Lütticher Chasseurs. Wahr scheinlich in dieser Zeit wurden die wertvollen Büsten Wilhelms I., Friedrichs III., Wilhelms II., Bismarcks, Moltkes, Goethes und Schil lers zertrümmert. — Die Büsten Leopolds II. und Alberts I. sind erhalten geblieben. Nach der Übergabe von Antwerpen wurden dann Schule und Direktorwohnung als Asyl für die arme Bevölkerung aus den Dörfern der Umgebung benutzt, deren Häuser durch die Be schießung oder durch Feuer zerstört waren. Nun soll die so schwer geschädigte Schule, die bereits seit 74 Jahren besteht, wieder eröffnet werden. Die Verhandlungen über den Austausch von deutschen und französischen Schülern und Schülerinnen sind zumeist glücklich erledigt. Personalnlilhrichten. Gefallen: bei den Kämpfen in Flandern Herr PeterBoosaus Trier, Ge freiter im 4. Seebataillon, ein treuer Mitarbeiter im Hause I. F. Schreiber in Eßlingen a. N.; ferner am 6. November auf dem östlichen Kriegsschauplätze Herr Max Rahn im Hause Wilhelm Rahn in Stettin, Einjährig- Freiwilliger im Füsilier-Regiment Nr. 34. »er Redakteur: EmtlThomaS. — Berlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlrrhauS. amm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 28 lBuchhänblerbauS).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder