Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19141128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191411283
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19141128
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-11
- Tag1914-11-28
- Monat1914-11
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
/V 276, 28. November 1914. Redaktioneller Teil. den Verkauf jeder deutschen Zeitschrift, jedes deutschen Buches als ein Verbrechen gelten England oder doch »a prokit tv tde KillA'8 enemivs« hinzustellen. Es ist wohl auch nur dem Umstande, daß jetzt jedes deutsche Buch ans dem Jnselreiche verbannt werden soll, zuzuschreiben, daß sich der Vorsitzende der »krktisk kubliZkers' Xosoeiation«, Mr. Blackwell, wie nur einem in »l'üe UublisderZ' Weeklv« abgedruckten Schreiben an den englischen Verlagsbuchhandel entnehmen, ftlr die Anfrechterhaltnng der Berner Konvention erklärt hat. An großen Worten hat es ja England nie fehlen lassen, wenn sie nichts kosten, und so wird auch in diesem Schreiben eine etwa beabsichtigte Aus nutzung der gegenwärtigen Urhebcrrechtsverhältnisse durch englische Verleger gekennzeichnet als »not onlz' a breaeü vk tde Uerue Oonven- l„r td6 maintanaiwe ok lionoiudls odligations«. Von der englischen Rechtspflege würde wahrscheinlich der Bruch der Berner Konvention nicht höher gewertet werden als von uns die Versicherung, daß Eng lands Kampf (mit Dnm-Dum-Geschossen) der Aufrechterhaltung ehren voller Verpflichtungen gilt, es sei denn, daß darunter die unmittelbar vor Ausbruch des Krieges mit Belgien getroffenen Abmachungen verstanden werden sollen. Der im Börsenverein und im Deutschen Verlcgerverein organisierte Verlagsbuchhandel bedarf keiner Mahnung, das Privateigentum anderer auch im Kriege unangetastet zu lassen. Ihm hat das Moralische noch immer als das Selbstverständliche gegolten, so daß die Frage, ob der Krieg Verträge von der Art der Berner Konvention aufhebe oder nur zeitweilig unterbreche, gegenwärtig kaum mehr als akademischen Wert besitzt. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch an die Maßnahmen der englischen Verleger erinnern (vgl. Nr. 263), durch die die Lieferung englischer Bücher und Zeitschriften durch das neutrale Ausland nach Deutschland und Österreich verhindert werden soll. Wir möchten nicht empfehlen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, aber wir betrachten es als selbstverständlich, daß die deutschen Verleger ihr Augenmerk auf alle ans dem neutralen Auslände kommenden Bestellungen auf Karten, militärische, politische oder technische Werke von nur einiger Bedeutung richten, die den Verdacht nahelegen, daß sie fiir das feind liche Ausland bestimmt sind. Die deutsche Lehrerschaft gegen die Liigen unserer Feinde. — Der Deutsche Lehrerverein und der Katholische Lehrerverband haben gegen die systematische Herabsetzung der deutschen Armee im feindlichen Aus lände eine Kundgebung an die Lehrervereine in den neutralen und feindlichen Ländern erlassen, in der es heißt: »Wir deutschen Volksschullehrer fühlen uns zu diesem Einspruch berufen, weil das deutsche Volksheer zum weitaus größten Teil durch die deutsche Volksschule hindurchgegangen, dort von den deutschen Volks schullehrern unterrichtet und von ihnen nicht nur im nationalen, son dern auch im Geiste der Humanität erzogen worden ist. Ein Blick auf Deutschlands Volksbildung und ihre festeste Grundlage, die deutsche Volksschule, sollte vorurteilslos Denkende allein schon davon über zeugen, daß jene Berichte von zuchtlosen Greueltaten der deutschen Soldaten zu den nichtswürdigen Verleumdungen gehören, die das deutsche Heer in diesem Kriege erdulden muh. Bei keinem unserer Gegner ist das Volksschnlwesen so ansgebaut wie in Deutschland; weder in England noch in Frankreich, weder in Belgien noch in Ruß land ist der allgemeine Schulzwang so restlos durchgefllhrt, ist die erzieh liche Einwirkung auf die Jugendlichen zwischen der Schulentlassung und ihrem Eintritt in das Heer so organisiert, die Vorbildung der Lehrer für ihr Amt so umfassend und gründlich, nirgends dringt die freiwillig geleistete Volksbildungsarbeit so tief in die untersten Volks schichten hinein wie bei uns .... Die Feinde unseres Volkes wer den wir durch unseren Protest nicht überzeugen und künftige Unwahr heiten über angebliche Greueltaten der deutschen Soldaten nicht ver hindern können. Denn auch diese Lüge ist eine Waffe der Unmoral und Unkultur, die unsere Gegner in diesem Kriege in Ermangelung einer besseren benutzen. Wir wenden uns aber an unsere Amtsgenossen in den anßerdeutschen Ländern. Sic, deren Lebenswerk das unsere ist, bei denen wir darum Verständnis für den Zusammenhang zwischen Volksbildung und humaner Kriegsführung voraussetzen dürfen, sie, die znm Teil unser Volksschnlwesen aus eigener Anschauung oder doch ans Schriften kennen — sie werden überzeugt sein, daß die Behaup tungen unserer Feinde von der barbarischen Kriegsführung der deut schen Soldaten mit der Blüte des deutschen Volksschnlwesens und dem Stande der deutschen Volksbildung unvereinbar und schändlich er logen sind.« Ersatz von Kriegsschäden. Gemäß einer Besprechung mit Ver tretern de? Neichsamts des Innern und des preußischen Ministeriums fiir Handel und Gewerbe unterbreitete der Deutsche Handelstag den genannten Behörden und dem Auswärtigen Amt den Entwurf eines an seine Mitglieder zn richtenden Rundschreibens, das auf der Annahme beruht, daß den Handelskammern usw. die Feststellung von Kriegs schäden amtlich übertragen werden wird, und diese Feststellung in die Wege leiten soll. Aufstellung der Bilanz während des Krieges. Veranlaßt durch ! Schreiben, die die Handelskammern Frankfurt a. M. am 12. November Hannover am 12. Oktober und Liegnitz am 28. Oktober an den Deut schen Handelstag richteten, wandte sich dessen Präsident am 19. No vember mit folgender Eingabe an den Bundesrat: »Aus dem Kreise unserer Mitglieder werden wir daraus hingewic- ^ sen, daß die ordnungsmäßige Durchführung der Vorschriften des Han delsgesetzbuchs über Aufstellung des Inventars und der Bilanz unter ! den durch den Krieg geschaffenen Verhältnissen unlösbaren Schwierig keiten begegnet. Für eine ganze Reihe von Waren und fiir fast alle Wertpapiere wird es in hohem Maße zweifelhaft sein, mit welchen l Preisen oder Kursen sie anzusetzen sind. Namentlich aber werden sich die Außenstände, in erster Linie diejenigen in feindlichen Ländern, aber auch sonstige durch den Krieg als gefährdet anznsehende Forde rungen einer sicheren Bewertung in weitem Umfang entziehen. Es erscheint daher erforderlich, die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über Inventar und Bilanz für die Dauer des Kriegszustandes durch besondere Vorschriften zu ersetzen. Eine solche Regelung ist auch im Hin> blick auf die in den meisten Bundesstaaten demnächst abzugebenden Steuererklärungen geboten. Wie wir hören, werden bereits Vorschriften der bezeichneten An vorbereitet. Wir bitten, den Entwurf dazu zur Äußerung vorzulegen oder wenigstens Sachverständige bei den Beratungen darüber znzn- ziehen.« Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Angelegenheit für das Steuer wesen brachte der Präsident des Deutschen Handelstags diese Eingabe auch zur Kenntnis des preußischen Finanzministers mit der Bitte, dieser möge auch seinerseits für die beantragte Regelung eintreten. Die Schonung der Kunstschätze im Kriege. — Unter dieser Über schrift schreibt Oberst Müller in der »Neuen Zürcher Zeitung«: Die Proteste und Vorwürfe gegen die deutsche Kriegsführung wegen der un nötigen Zerstörung von Kunstschätzen sind meines Erachtens unbegrün det. Freilich übten die Deutschen ebensowenig wie ihre Gegner Scho nung, wenn der Zweck des Krieges es erforderte. Wenn sie anders handeln würden, so würden sie ein Verbrechen an ihrem eigenen Volke begehen. Wenn der Feind den Turm einer Kathedrale als Beob achtungsposten benutzt oder Batterien dahinter aufstellt, so beschieße ich diese Kathedrale, mag ihre Zerstörung hundertmal als Barbarei be zeichnet werden. Eine viel größere Barbarei wäre es, anders zu han deln, wodurch ich Hunderte braver Krieger dem Verderben preisgeben und die eigene Kriegskraft schwächen würde. Ist eine Ortschaft besetzt, so habe ich als Führer die heilige Pflicht, sie zu beschießen, auch wenn die wertvollsten Knnstschätze zugrunde gehen. Krieg ist Krieg, wer den Endzweck erreichen will, muß die Vernichtung des Feindes wollen. Diese Grundsätze des Kriegsrechtes sind so selbstverständlich, daß man darüber kein Wort sollte verlieren müssen. Die deutsche Kriegsführung zerstörte nicht unnötig, s denfalls nicht mehr, als der Gegner tut, oft sogar geschieht von den höchsten Stellen aus das Möglichste, um Zer störungen zu verhindern. Der Verfasser teilt sodann wörtlich einen Brief eines Hanptmanns mit, der ans der Linie im Woevre bittet, die Knnstschätze von Etain durch das Metzer Museum dem Besitzer und der Mitwelt zu retten. Das Gemeindearchiv ist bereits gerettet, um es später der Gemeinde wieder zuzustellen. Schreiber hofft, daß seine Ausführungen dazu beitragen werden, die Vorurteile gegen die Deut schen zn beseitigen und den ungerechten Anschuldigungen den Boden zu entziehen. Die Streichung der deutschen Ehrenlegionäre ist in besonders feier licher Weise vor sich gegangen. Präsident Poinearö empfing in Bor deaux den Ministcrrat. Ren« Viviani und Deleassö unterbreiteten ihm zur Unterschrift ein Dekret, das »alle Auszeichnungen, die in der Ehrenlegion deutschen Untertanen verliehen wurden (ausgenommen Elsaß-Lothringer), znrücknimmt«. Österreicher und Ungarn werden nicht genannt und dürfen also ihre Kreuze behalten. Der Rapport an den Präsidenten erinnert zur »Begründung« der Maßregel daran, daß eine Auszeichnung für Ausländer zugleich als eine Anerkennung ihrer persönlichen Verdienste und eine Ehrung der Nationen, denen sie angehören, aufznfassen sei. »Nach den nur zn bekannten barbari schen Handlungen kann diese Höflichkeitsbezeigung nickt fortbestehen.« Das Dekret wurde nach einstimmiger Billigung der Minister unter zeichnet. 1707
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder