Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19141126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191411261
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19141126
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-11
- Tag1914-11-26
- Monat1914-11
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
/V 274, 26. November 1914. Redaktioneller Teil. eröffnet worden. Die Dauer des im Oktober beginnenden Kn» ses beträgt IX Jahr, das Schulgeld insgesamt 200 .//. Als Vor bildung werden gefordert bei Frauen die Absolvierung der zehn- klassigen höheren Mädchenschule, bei Männern das Abitnrium einer höheren Lehranstalt. In letzterem Falle können Ausnahmen gemacht werden. Der Umstand, daß diese Fachschule im Gebäude der Frauenhochschule untergebracht ist und die Mehrzahl der Teilnehmer an den Kursen aus Damen besteht (an dem gegen wärtigen nimmt nur ein Herr teil), deutet daraus hin, daß die Ausbildung von Frauen für den Bibliothekarinnenberuf im Vor dergründe steht und daß das Bildungsziel die Fähigkeit zur Lei tung vorzugsweise von volkstümlichen Büchereien, also die mittlere Bibliothekar-Karriere, ist. Außerdem dürfte gerade diese Anstalt in ihren Wefenszügen von der beabsichtigten Gründung des Buchgewerbevereins dadurch abweichen, daß sie eine Pflanzstätte für die von Bibliothekar Hofmann vertre tenen, besonderen Ideen für den Betrieb volkstümlicher Büche reien bilden soll, die nicht in vollem Umfange die Billigung wis senschaftlich gebildeter Bibliothekarkreise zu finden scheinen. Wie dem auch sein mag, der Nutzen, den diese Bestrebungen in einer so wichtigen Frage bringen können, ehe sie in ein klares Fahr wasser cinlaufen, ist unbestreitbar, und so wollen wir auch dieses mitten im Kriege geborene jüngste Kind unter unfern Leipziger Bildungsanstalten mit Freuden begrüßen. Was die Zentralstelle für volkstümliches Büchereiwesen anbelangt, die von dieser Seite ins Leben gerufen werden soll, und deren Aufgabe außer den ge nannten Kursen sich auf technische Auskünfte und Beratung, Be zugsquellennachweis, Sammlung, Prüfung und Ausarbeitung neuer Verfahren und Einrichtungen, Nachweis von Bücherbespre chungen, Veranstaltung von Ferienkursen, Herausgabe einer Fach zeitschrift und von Leitsätzen für Technik und Verwaltung er strecken soll, so wäre es verfrüht, schon jetzt ein Urteil darüber ab zugeben, ehe ihr nicht Gelegenheit gegeben worden ist, sich voll ständig zu organisieren und im Schutze des Friedens die ersten Erfahrungen zu sammeln. Liscator. Betrachtungen zur gegenwärtigen Anzetgen-Llnterbrechung. Vom juristischen, also vom theoretischen Standpunkt aus wurde die Frage der »Berechtigung« der Anzeigen-Sistierung an dieser Stelle von namhaften Persönlichkeiten eingehend erörtert und Las Für und Wider für den Verleger erwogen. Das Endergeb nis all dieser Erörterungen dürste dahin zusammenzufassen sein, daß der Verleger zur Unterbrechung eines ordnungsgemäß er teilten Anzeigenauftrags zwar keinesfalls verpflichtet ist, daß es jedoch geraten erscheint, dahingehenden Wünschen der Inseren ten Rechnung zu tragen, weil er sonst Gefahr läuft, späterhin keinerlei Anzeigen von dem betreffenden Kunden mehr zu er halten. Der Zeitschriften-Verleger wird es also nicht an dem nötigen »Entgegenkommen« fehlen lassen, wenn ihm daran liegt, nach Wiederkehr friedlicher Zeiten den Anzeigenanhang seiner Zeitschriften wohlgefälligen Blickes möglichst umfangreich zu sehen. Diesen Sachverhalt kennen nun aber nicht bloß die Verleger, sondern auch die Inserenten, die ihn weitestgehend für sich auszu nutzen suchen. Wenn man die näheren Verhältnisse beleuchten wollte, so würde man finden, daß sich in dieser Hinsicht Wohl in jedem Fall der Verleger dem Inserenten gegenüber im Nachteil, gewissermaßen in der Zwangslage befindet. Wenn manch einer der Inserenten dem Zeitschriften-Verleger gegenüber nur der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe jetzt wegen der Aussetzung der Anzeigen energische Töne angeschlagen hat, so sei ihm gerne die Wahrung berechtigter Interessen zugestanden. Da ist aber der »Grotzinserent«! Ich will kein apitbeton ornans für diesen ganz besonders gearteten Zeitgenossen ge brauchen, ihn aber doch ein wenig näher zu kennzeichnen suchen. Er thront auf dem Piedestal der Erhabenheit und inseriert über haupt nur aus reiner Gefälligkeit, so daß ihm der Verleger nicht etwa als Geschäftsfreund, sondern sozusagen als Almosenempfän ger erscheint. Der Vorteil seiner Insertion liegt, wenn man hin hört, nicht etwa auf seiner, sondern auf Seite des Verlegers, der für solche »selbstlose« Zuwendung dankbar und fügsam zu sein hat. Das zeigt sich Wohl am klarsten in der Art und Weise, wie von den Großinserenten jetzt vorgegangen wird. Wie ein roter Faden zieht sich durch die ganze Sistierungsaktion der Großinse- renten nur das Bestreben nach eigenem Vorteil, ohne Rücksicht aus das bestehende Vertragsrecht und noch weniger auf das Wohl und Wehe der Fachpresse. Was Wunder auch, wenn sich eine solche Lage für die Ver leger ergeben hat, denn — das auch an dieser Stelle einmal rück haltlos ausgesprochen werden — der Inserent, besonders der so genannte Grotzinserent wird von manchen Zeitschriften in oft wenig selbstbewußter Weise umworben, so daß es den Eindruck macht, als ob die Zeitschrift lediglich der empfangende, nicht aber auch der gebende Teil sei. Man sollte doch bedenken, daß man durch solche Art der Anzeigenwerbung nicht nur den Wert seiner eigenen Zeitschriften herabsetzt, sondern den ganzen Geschäfts zweig schädigt, und sich bei der Anzeigenwerbung immer bewußt bleiben, daß die Zeitschrift dem Inserenten die Möglichkeit der Reklame, also geschäftliche Vorteile bietet, daß si e es also ist, die in erster Linie leistet und die Vergütung dafür erst in zweiter Linie steht. Eingedenk dessen sollte daher allenthalben die Art der Anzeigenwerbung nicht aller Würde bar sein; sie kann trotzdem oder gerade deswegen überzeugend und erfolgreich in die Wege geleitet werden. Gewiß, Zeitschriften, denen die Anzeigenaufträge von selbst Zuströmen, sind selten, und noch seltener jene, die der Inserate ganz entraten können. Die nahezu erdrückende Konkurrenz von Zeitschriften der einzelnen Fachgebiete, das Heer der Agenten, denen als Leitstern nur das Wort »Provision« voranleuchlet, das und noch manches andere erschwert die Arbeit der Anzeigengewin nung und führt in Versuchung, dieser und jener Lockung zu fol gen. Umsomehr ist cs Sache des Verlegers, das Ansehen der in seinem Verlage erscheinenden Blätter aufrecht zu erhalten, indem er die Anzeigenwerbung in würdigen Bahnen hält, bei Abschluß von Aufträgen nicht von den vorgesteckten Bedingungen abweicht und auch bei Ausführung der Insertion daran festhält, indem er sich besonders nicht zu Zugeständnissen hinsichtlich Veröffent- lichungen im redaktionellen Teil verleiten läßt. Gerade Will fährigkeit in dieser Hinsicht untergräbt am schnellsten und gründ lichsten das Ansehen einer Zeitschrift und erschwert ihr die An zeigenwerbung. Nun hat der Krieg in alle diese Verhältnisse Bresche gelegt und einen Ausnahmezustand geschaffen. Für den Verleger han delt es sich zunächst darum, durchzuhalten unb die Sislierungs- frage mit diplomatischem Geschick zu behandeln. Bestimmte An weisungen lassen sich hierfür Wohl kaum geben, da bei jeder Zeit schrift die Verhältnisse anders liegen dürften. Schon jetzt lehrt jedoch die Erfahrung, daß viele Verleger nicht gut getan haben, den Inserenten die Unterbrechung zu verweigern oder ihnen Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Andererseits aber muß unter allen Umständen dagegen Stellung genom men werden, daß von den Inserenten die Unterbrechung willkürlich und einseitig gehandhabt wird. Es geht nicht an, daß in der einen Zeitschrift die Insertion unter- brachen, in der anderen gleicher Tendenz aber fortgesetzt wird, wie das tatsächlich der Fall ist. Der Verleger wird gut daran tun, die ihn interessierende Fachpresse daraufhin genau zu sichten und gegebenenfalls dem betreffenden Sünder kurzerhand mitzuteilen, daß die Anzeigenunterbrechung aufgehoben wird, und zwar solange, als seine Anzeigen in Konkurrenzblättern er scheinen. Ist schon das bei der Unterbrechung gezeigte Entgegen kommen der Verleger ein mehr oder minder notgedrungenes ge wesen, so mutz jetzt, da der Zeitschriftenverlegcr ohnehin nicht auf Rosen gebettet ist, gegen Übergriffe der Inserenten Front gemacht werden, um die Stellung der Verleger jetzt und für die Zukunst nicht, noch ungünstiger zu gestalten, als sie durch die zum Teil von den Verlegern selbst großgezüchtete überhebung mancher Inserenten zurzeit schon ist. Berlin. Otto Galler. 1698
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder