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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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^ // ' i ch' 8 rDeutlchen Deiche zahlen für jedes Exemplar Sd^MarV be^N des Dörjonvereins die viergejpaltene "petitzeile odsc^deren - - - - ^. . . a «usland erfolgt LieferungN ir.aüknlS-pf^'/.6.13.506.26M..'/,S.50M.. für2"' 3:36 Mark jährlich. ... lach dem «usland erfolgt Lieferung ZZ «arlm 15 -pf^. >/. 6.13.50 M.. >/z 6.26 M..'/. 6- 50 M.-. für Nicht- ^über L^pzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder in N Mitglieder 40 Hf.. 32 M.. 60^M.. 100 M. — Beilagen werden N Nr. 273. UlAMuinö^MUliverW'öeMAWWWN Leipzig, Mittwoch den 25. November 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs Gehülfen. Der Redaktionsvertrag und seine Auflösung. Von vr. Alexander Elster. Bank-Konto: Dresdner Bank, Dcpositcnkasse L, Berlin. An Kriegsbeiträgen gingen uns ferner zur Unterstützung der durch den Krieg Geschädigten auf unseren Aufruf hin ein: VII. Lifte. Übertrag von Liste VI 23073.23 Fritz Hamann i/H. Georg Nauck, Berlin 1.— Breslauer Buchhändleroeretn, Breslau 100.— W. Marz, Löban t/S 20.— Vom Personal der Firma Richard Schoetz, Berlin: G. Reich, Prokurist 10.— O. G. Houtrouw 3.— E. Lieseuberg II. Rate 3.— W. Ritzschke 3.— M. Ligoü 3.- M. Lcwioda 3 — Bom Personal der Wcidmanuscheu Buchh., Berlin 81.- Henriette Urspruch i/Fa. H. W. Urspruch, Korbach IVVS Oskar Böhme, Bitterfeld 20.- August Frech, Lüdenscheid 5- Otto Kaven, Hamburg lsür Oktober) 10.— Schlesische Berlagsanstalt (vorm. Schottlaender^, Berlin 100 — I. F. Bergmann, Wiesbaden 100.— C. W. Kreidel, Wiesbaden 100.— Julius Fuchs, Berlin (Weihnachtsgabc) 10.— Braun L Schneider, München 300.— Elise Addicks i.- Alfred Bodin i.- Willi Herbert!) Fritz Lebahn , i./H. Georg Stilkc, Vcrlagsbh., Berlin 1 — 2.— Paul Matschiavclli 1.— K. Ollhoff l.— Willi Sucrow 1.— I. Determann's Buchh., Hellbraun 10.— Th. Mücke, Prokurist i./H. I. B. Metzler'schc Buchh., Stuttgart 5.— Carl Roelle, Natibor 10.— Johann Leon sen., Klagenfurt 3.— Curt Kobitzsch, Wtirzburg 100.— W. Junk, Berlin 5 — H. Przyborowsky i./Fa. Krüger L Co., Leipzig Hans Zeinmrich t/H. Oskar Eulitz, Lissa (Buchhändler- 20.— Wette) 4.- M. L H. Schaper, Hannover 100.— Elisabeth Erter i/H. Deutsche Landbuchhandlg., Berlin 10.— Robert Kiepert, Charlottenburg 20.— Sa. 24250.28 Allen Spendern herzlichen Dankt Berlin, den 21. November 1814 Max Schotte, VV. 35, Potsdauierstr. 41a. Schatzmeister. Berichtigung zu Lifte VI. Hesse L Becker Verlag, Leipzig: Joh. Briese 5 — Angestellte der Firma ^ Ik.öll Der Krieg mit seinen vielen Umwälzungen wird auch in den Beziehungen des Verlages zu seinen Redakteuren mancherlei Veränderungen Hervorrufen. Dabei braucht nicht allein daran gedacht zu werden, daß der eine oder der andere der Redak teure von Zeitschriften oder Sammelwerken ins Feld gezogen ist und vielleicht nicht wieder zurückkehrt, sondern ebensosehr daran, daß die eine oder andere der Zeitschriften ihr Er scheinen ganz oder zeitweise einstellt oder ihre Erscheinungs weise verändert. Jedenfalls werden allerlei Fälle eintrcten oder denkbar sein, in denen die Rechtsverhältnisse des Re dakteurs zum Verlage einer Klärung bedürfen und gegebenen falls die Frage der Auflösung des Redaktionsvertrages durchdacht werden muß. Nun ist der Redaktionsvertrag kein einheitlich Ding und auch nicht, wie der Verlagsvertrag, ein eouirnotus sui ^snsris, vielmehr haben wir es mit 4 Hauptgruppen von Verträgen zu tun, dem Verlagsvertrag, dem Gesellschaftsvertrag, dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag. Ob der eine oder der andere Vertragsthpus vorliegt, muß aus allerlei Tatsachen, aus Vorgängen, aus der Geschäftsführung, aus dem Verkehr zwischen den Vertragsparteien, aus dem Umfange und der Art der Arbeitsleistung, aus dem Matze der redaktionellen oder verlegerifchen Befugnisse, aus den besonderen Abmachungen des Vertrages und ähnlichen Dingen entnommen werden. Dabei müssen wir uns darüber klar sein, daß ein etwa vor liegender Einzelfall durchaus nicht eindeutig unter eine dieser vier Gruppen zu fallen braucht, sondern wieder mancherlei Übergänge von einer zur anderen aufweisen kann. Der Schwierigkeiten bieten sich hier also genug, und wenn sich die Streitfragen nicht in Güte lösen lassen, so ist hier den ver- wickeltsten Prozessen Tür und Tor geöffnet. Ein Fall, der mir jüngst von einem Verleger mitgeteilt worden ist und der im Laufe der folgenden Erörterungen an der betreffenden Stelle behandelt werden wird, zeigt dies wiederum ganz deutlich. I. In einer bemerkenswerten Reichsgerichts-Entscheidung, aus die schon wiederholt aufmerksam gemacht worden ist (17. Juni 19V8, R.G.Z. 68, 49), ist das treffende Schlagwort geprägt worden, es komme bet diesen Verträgen darauf an, wer der »Herr des Unternehmens« sei. Dies ist ein Weg weiser für die Würdigung der Umstände des Falles. Es gibt Zeitschriften und Sammelwerke, bei denen der Redakteur im vollsten Sinne als Herausgeber auftritt und dazu das Recht hat. Das ist überall da der Fall, wo der Herausgeber der Gründer oder unumschränkte geistige Leiter des Unter nehmens ist; namentlich bei wissenschaftlichen Zeitschriften, die das Organ eines Professors sind, trifft dies zu. Hier handelt es sich um Verlags Verträge, die erste Staffel des Redaktionsvertrages, gegebenenfalls mit Über gängen zu der zweiten Staffel, dem Gesellschafts- Vertrag, über den wir gleich weiter sprechen werden. A. Ebner, der Syndikus des Verbandes der Zeitungs- Verleger, hat die Formel einmal so ausgedrückt «Geht der Plan vom Verlage aus, so schließt er mit dem Heraus- 1689
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