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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 268, 19. November 1914. die der Wechsel ausgestellt ist, vor diesem Tage entstanden sein. 4. In einer ZwaugsvollstreckungSsache, bei der ein ausländischer Gläubiger interessiert war, hat die 9. Zivilkammer unter anderem folgendes aus- geflihrt: Nach § 1 der Bundesrats-Verordnung vom 7. August 1914 kön nen Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vermögens- rcchtliche Ansprüche, die vor dem 31. Juli 1914 entstanden sind, bis zum 31. Oktober 1914 vor inländischen Gerichten nicht geltend machen. Diese Bestimmung soll offenbar ein Gegenmoratorium gegenüber den ausländischen Moratorien, die in Deutschland wohnende Gläubiger tref fen, bilden. Unter gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs ist da her, um das Gegenmoratorium nicht gerade für die Fälle lahmzulegen, in denen es besonders notig ist, im Sinne dieser Verordnung auch der Zwangsvollstreckungsbetrieb mit zu verstehen. Wiederaufnahme des geistlichen Unterrichts in Belgien. — Der Unterricht in Belgien beginnt wieder in normaler Weise erteilt zu werden. Die »Tyd« berichtet darüber aus Lier: Der Unterricht in Belgien lebt wieder auf. Die bischöflichen Kollegien in Antwerpen, Brüssel, Herenthals, Tirlcmont und verschiedenen anderen Orten sind wieder eröffnet worden. Es haben sich auch bereits eine große Anzahl von Hörern eingefunden. Nächste Woche werden die Kollegien in den Priefterscminaren in Gheen und Lier wieder eröffnet. Man hofft, daß diese Maßnahmen dazu beitragen werden, eine Anzahl von Flücht lingen zur Rückkehr in ihre Heimat zu veraulassen. Wissenschaftlicher Verkehr mit England. — In der letzten Sitzung der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin fragte Oberst a. D. von dem Knesebeck, ob die Gesellschaft Verbindungen mit englischen Gesellschaften habe, und ob es nicht zu erwägen sei, diese Verbindungen abzubrechen. Der Vorsitzende, Prof. vr. Hellmann, der bekannte Meteorologe, ant wortete hierauf, daß diese Verbindungen sich lediglich auf den Austausch von Schriften erstrecken; dieser habe jetzt aufgehört. Für die Zukunft könne es sich aber nicht darum handeln, zumal für eine Gesellschaft für Erdkunde, allen wissenschaftlichen Verkehr mit England abznbrechen; das gehe nicht im Interesse der Wissenschaft. Diesem werde nach Frie- densschluß mit die Aufgabe zufalleu, die jäh zerrissenen Fäden wieder aufzuuehmcn. Deutsch-russisches Zahluugsverbot? — Bekanntlich hat sowohl Eng land wie Frankreich durch besondere Kriegsgesetze ein ausdrückliches Handels- und Zahlungsverbot gegenüber deutschen und österreichisch ungarischen Firmen erlassen. Dasselbe wird vielfach auch von Ruß land behauptet. Sicheres hierüber hat sich aber merkwürdigerweise bis her nicht fcststcllen lassen. Gelegentlichen Zeitungsnachrichten zufolge hat der dem russischen Handelsministerium unterstehende Conseil fiir In dustrie und Handel schon am 11. September einen Beschluß gefaßt, wo nach die verantwortlichen Vertreter der in Rußland zugelassenen Ak tiengesellschaften künftig nicht mehr Deutsche, Österreicher oder Ungarn sein dürfen (bzw. durch staatliche Aufsichtsbeamte ersetzt werden) und unter Strafandrohung Geld ins Ausland (also allgemein) nicht ohne jedesmalige besondere Erlaubnis des Handelsministcrs ausführeu dür fen. Nach anderen Pressemittcilungen sollen alle Zahlungen auf Grund von Verträgen mit Angehörigen feindlicher Staaten bei hohen Geld- und Gefängnisstrafen verboten sein. Eine zweifelsfreie Bestätigung dieser Nachrichten ist indessen noch nicht erfolgt, noch weniger ist der Wortlaut eines derartigen Gesetzes bekannt geworden. Da sich in dessen die Fälle mehren, in denen russische Firmen unter ausdrück licher Berufung auf ein solches Verbot die Zahlung an Deutsche verweigern, so wird, wie der Handelsvertragsverein erfährt, an zu ständiger amtlicher Stelle beabsichtigt, das England und Frankreich ge genüber bestehende deutsche Zahlungsverbot nunmehr auch auf Ruß land auszudehnen. Anstößige Kriegspostkarten in Preußen. — Ein Nunderlaß des preußischen Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten be schäftigt sich mit den Klagen, die über den Verkauf anstößiger Kriegs postkarten in der Öffentlichkeit wiederholt erhoben wurden. Wenn auch diese Klagen nach den angestellten Ermittlungen zum Teil über trieben seien und im übrigen von der würdigen Stimmung und dem guten Geschmack der Bevölkerung erwartet werden dürfe, daß sie minderwertige, alberne, den Feind herabwürdigcndc Machwerke von künstlerischen, vaterländischen Erscheinungen, unter denen sich auch solche von gesundem Humor befinden können, zu unterscheiden weiß und crsterc durch Nichtankauf unterdrückt, so seien die Polizeibehörden doch auf den Kartenhandel aufmerksam zu machen, damit sie gegen Auslage und Vertrieb unzulässiger Erzeugnisse mit Warnungen und nötigenfalls mit Zwangsmaßregeln Vorgehen. F. Volckmar'sche Hilfskasse. — In der ordentlichen Mitglieder-Ver- sammlung der F. Volckmar'schen Hilfskasse, die am 14. November im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlcrhauses stattfand, wurde be richtet, daß im letzten Geschäftsjahre ausgegeben wurden: für Unterstützungen bei Krankheit in der Familie ^ 1980. —, für Invalidenrenten 2272. —, für die Witwen und Waisen von 22 Mitgliedern 8783. —. Ferner berichtete der Vorstand, daß in den ersten fünf Monaten des Krieges an die Familien der zum Kriegsdienst eingezogenen Mit glieder der Betrag von 6882 zur Auszahlung gelange. Personalnachrichteil. Gefallen: in einem der letzten Gefechte bei Lille Herr Hermann Braunsdorf, Gefreiter in der 1. Komp, des Infanterie-Re giments Nr. 104, ein geschätzter Mitarbeiter des Verlags R. Voigtländer in Leipzig. Gestorben: Herr Carl Pröhl, Inhaber der Firma seines Namens in Leipzig-Volkmarsdorf und Vorstandsmitglied des Grosso- und Kommissionshauses deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler e. G. m. b. H. in Leipzig, im Alter von 72 Jahren. Nach längerer Tätigkeit als Gehilfe im Hause Werner Grosse, > Berlin, und C. F. Amclangs Verlag in Leipzig gründete der Verstor bene im Februar 1885 eine Buchhandlung unter der Firma seines Namens in Leipzig-Volkmarsdorf. Daneben betätigte er sich in ver schiedenen Ehrenämtern im Vorstande des Centralvereius der Buch- und Zeitschriftenhändler und gehörte auch längere Zeit der Kommission zur Verkchrsordnung in diesem Verein an. Besondere Verdienste er warb sich der Verstorbene um den genossenschaftlichen Zusammenschluß der Kolportagebuchhändler im Grosso- und Kommissionshaus in Leipzig, dem er seit dessen Gründung als Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstandes angehörtc; ferner nach längerem Leiden im 66. Lebensjahre Herr Leon hard Tietz, Direktor der gleichnamigen Aktiengesellschaft in Köln und ihrer Filialen in Aachen, Barmen, Bonn, Düren, Düsseldorf, Elberfeld, Kassel, Koblenz, Krefeld und Mainz. Heinrich Hermclink. Zu der Notiz über das Ableben Prof. vr. Heinr. Hermelinks in Nr. 263 wird uns von Herrn D. Gundert in Stuttgart geschrieben, daß sich die Meldung nicht bewahrheite. Prof. Hermelink sei zwar schwer verwundet (Lungenschuß), befinde sich aber bereits auf dem Wege der Besserung. ^ Sprechfaul. Zum Urheberrechtsschutz in Amerika. Vor einigen Monaten verkauften wir an das »Deutsche Journal« in New ?)ork zum Abdruck den Roman: „Das Eisen im Feuer" von Clara Viebig. Dieser ist s. Zt. bei seinem ersten Erscheinen in einer Zeitschrift vom ersten Tage an mit dem Copyrightoermerk versehen und in Washington eingetragen worden. Ebenso ist die Buchausgabe vor Er scheinen in Washington in das Register ausgenommen worden. Heute nun erhalten wir die Mitteilung des »Deutschen Journals« vom 13. Oktober, wonach gerade in dem Augenblick, als das Blatt mit dem Abdruck beginnen wollte, die »Philadelphia Gazette« den Roman ohne Erlaubnis zum Abdruck bringt. — Vor einigen Monaten erhielten wir auch eine Zeitung: »Nachrichten aus dem Nordosten«, Oregon, die den Roman: »Die vor den Toren« von Clara Viebig unter einem falschen Titel ebenfalls unberechtigt nachgedruckt hat. Nun schreibt uns das Deutsche Journal heute, die Verleger Deutschlands, die mit ihm Geschäfte machen wollten, müßten unbedingt die anständigen amerikanischen Blätter gegen die Schmutzkoukurreuz schützen. Wir müßten dafür Sorge tragen, daß das Copyright durchgeführt werde und die Verletzer des Gesetzes zur Strafe gezogen würden. Der Zweck dieser Zeilen ist, vielleicht aus den Kreisen der Kollegen zu er fahren, wie ein deutscher Verleger in Amerika die Durchführung des Copyrightgesetzes bewirken und einen Schadenersatz für jeden Fall der Gesetzübetretung erlangen kann. Berlin VV. 9. Egon Fleische! L Co. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: Der Bdrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, ÄertchtSweg 28 sBuchhändlerhauös. 672
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