. i» d-r D-;ug«pc-is Im MiIglf-d.b-IK»g -,»9-1^1^^. < Doum zo^D-^^ i^;llber L«ii 1; diesem Nr. 288. Leipzig, Donnerstag den 19. November 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Am II. November versandten Mir dnrch die Bcstellanstalt nachstehendes Rundschreiben an sämtliche Firmen des Buchhandels: Mit dem Jahre 1915 beginnt das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel im 82. Jahrgang zu erscheinen. Die Lieferung erfolgt an die Mitglieder des Börsenvereins in einem Exemplare als Vereinsorgan kostenfrei gegen die Verpflichtung, es Richtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Vörsenverein oder über die die Verhängung der Maßregeln beschlossen wurde (K 4 Ziffer 6 und Z lOä der Satzungen), überhaupt nicht mitznteilen. Die Zustellung des Freiexemplares erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Post überweisung, den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg freigestellt. Sind mehrere Angehörige einer Firma Mit glieder des Börsenvereins, so kann das zweite und etwaige weitere Mitglied auf die Zusendung des Börsenblattes verzichten, wofür dem betreffenden Mitglieds 15 Mark seines Jahresbeitrags zurückvergütet werden. Mitglieder des Börsenvereins können weitere Exemplare des Börsenblattes mit Beilagen für den Jahrespreis von 30 Mark frei Geschäftsstelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberweisung beziehen. Buchhändler, die dem Börsenverein nicht angchören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes und gegen Übernahme der Verpflichtung, wie sie den Mitgliedern auferlegt ist, zum Jahrespreis von 30 Mark frei Geschäftsstelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberweisung erhalten. Die Verabfolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, die Lieferung unter Siückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einstellen zu können. Die Bezugszeit versteht sich für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit werden nicht anerkannt. Aufträge auf Zusendung unter Band nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jeden Vierteljahres durch Bar- faktur erhoben. Nichtmitglieder haben neben dem Porto eine Versendungsgebllhr von 5 Mark jährlich zu zahlen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig, maßgebend sind im übrigen die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung umgehend aufzugeben, soweit Sie nicht als Mitglied des Börsenvereins An spruch auf ein Freiexemplar haben. Hochachtungsvoll Leipzig, den 11. November 1914. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Buchhändler-Verband fürdasKönigreichSachsen. Versammlungsbcricht. Der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen hielt am 5. Juli d. I. seine Hauptversammlung in Annaberg im Erz gebirge im Hotel Museum ab. Wenn der Bericht darüber erst heute zur Veröffentlichung übergeben wird, so lag dies an der politischen Spannung und dem Kriegsausbruch in den kurz dar auffolgenden Tagen. Nachdem nun mit Gottes Hilfe die deut schen Waffen so Glänzendes geleistet haben und einige Beruhi gung auch im Geschäftslcben eingctreten ist, glaubt der Vorstand den damals bereits vorliegenden Bericht nun zum Abdruck brin gen zu können und hofft, daß er bei den Mitgliedern des sächsi schen Verbandes noch einiges Interesse findet. Die Tagung wurde mittags 1 Uhr 15 Minuten vom Vor sitzenden Herrn Diedcrich-Pirna mit Worten des Dankes an die sehr zahlreich Erschienenen, insbesondere an das Ehrenmitglied ^ Herrn Hermann Seippel-Hamburg eröffnet. In der Reihenfolge 1665