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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 264, 13. November 1S14. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Waffendienst zu tun, teils unter Deutschlands Kahne, teils unter der des verbündeten Bruberstaats. So stolz die Lehranstalt auf sie ist, und so gern sie dieses Opfer bringt, so ist es doch ein harter Schlag für sie, daß gerade in diesem Jahre, in dem die Abteilung infolge vollständiger Ilmgestaltung des Lehrplans einen besonders erfreulichen Aufschwung genommen hatte, das Unglück eines Völkerkrieges herein gebrochen ist. Nun, wir hoffen aus dle Zukunft. Der Krieg wird nicht ewig dauern. Er wird, so Gott will, mit dem Stege unserer gerechten Sache enden. Dann aber wird eine neue Auswärtsbewegung, auch lm Buchhandel, elnsetzen. Dann wird man frischer und tüchtiger Kräfte bedürfen. Unter diesem Gesichtspunkte müssen wir Zurück gebliebenen die gegenwärtige Zeit aussassen. Es ist eine Art von Vorbercitungszeit für neues, siegreiches Vorwärtsbrängen aus wirtschaftlichem Gebiete. Es gilt eine Art Mobilmachung aller geistigen Kräfte, um sie dann nach Friedensschluß mit einem Male zur Förderung des Buchhandels und damit der gesamten deutschen Volkswirtschaft einsetzen zu können. Wenn unsere Krieger heimkehren, dann wird vor allem Deutschlands Jugend an die Krönt gerufen werben, um auf wirtschaftlichem Gebiete das zurtick- zuerobern, was man uns jetzt stiehlt. Für diesen Kamps die Waffen zu schärfen, ist jetzt die rechte Zeit. Damit ist auch der Buchhändler- Lehranstalt der Weg oorgezeichnet, den sie zu gehen hat. Es gibt für sie keinen Stillstand, kein Abwarten, sondern nur tatkräftiges Vor- Ivärtsbrängen, kein Nachlassen, sondern nur ein Anspannen aller Forderungen an die Schüler. Die Lehranstalt hat deshalb nicht daran gedacht, den Unterricht einzuschränken, im Gegenteil: sie ver langt jetzt besonderen Fleiß, besondere Leistungen, vor allem in den Fächern, die eine unmittelbare Vorbereitung zur künftigen Beruss- tllchttgkett bilden. Sie kann dies um so mehr, als die jungen Leute jetzt vielfach im Geschäft nicht in dem Maße in Anspruch genommen sind wie früher und daher auch dem Hausfleiß mehr zugemutet werben kann. Wo immer möglich, wird dabei im Unterricht aus die durch den Krieg geschaffenen besonderen Verhältnisse Rücksicht ge nommen. Das ist leicht in Fächern wie Biirgerkunde, Volkswirt schaftslehre, Rcchtskunbe, Deutsch, Literatur, läßt sich aber auch in anderen Fächern ermöglichen. Hier bleibt noch eine Aus gabe für die Schule zu erfüllen, die vielleicht wichtiger ist als die Vermittlung von Fachtiichtigkeit und Fachwissen: die Erziehung zum Deutschen! Wann wäre die Gelegenheit dazu auch günstiger, als jetzt unter der Wucht der Ereignisse, jetzt, wo ein Weltkrieg, der täglich weiter um sich greift, über Sein und Nichtsein alles Deutschen entscheiden wirb! Da gilt es in dem Heranwachsenden Buchhändler durch Besprechung der Grundlagen des Heeres- und Martnewesens den Glauben an die Vortreffltchkett und Unüberwindlichkeit unserer Wehrmacht, durch -weitausholendes Aufrollen der Vorgeschichte des Krieges den Glauben an unser gutes Recht, durch eingehende Dar legung der Grundlagen deutschen Wirtschaftslebens und der Stellung Deutschlands in der Weltwirtschaft die Überzeugung von der un bedingten Notwendigkeit eines Ausharrens bis zum endgültigen Siege felsenfest zu begründen. Es gilt Verständnis zu schaffen für die mannigfachen, im Interesse der deutschen Volkswirtschaft erlassenen Ausnahmegesetze, betreffend Festsetzung von Höchstpreisen, Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen usw. Es gilt durch geeigneten Vortrag oder Lektüre tn der Literaturstunde, durch Ein übung vaterländischer Lieder im Schülerchor, durch gelegentliches Vorlesen von Aeldbrtefen, durch Vorweisen und Erklären ausländischer illustrierter Zeitschriften die Begeisterung für Deutschlands Ringen wachzuhalten und zu verstärken. Es gilt, um es kurz zusammen- zusaffen, in die Seelen der jungen Buchhändler den Gedanken ein zuhämmern, der uns Älteren mit jedem Tage klarer zum Bewußtsein kommt: es geht tatsächlich um alles, und da muß jeder sein Bestes geben! Wie sehr auch unsere Jugend nach derartiger Kost verlangt, beweist das Gedränge vor den an verschiedenen Stellen in der Schule aufgehängten Kriegskarten, auf denen durch bunte Fähnchen die Stellungen der kämpfenden Heere angedeutet sind, beweist die nicht annähernd zu befriedigende Nachfrage nach vaterländischen Romanen und Erzählungen in der Schulbücherci. Werke wie Bloems Trilogie, Dahns Kamps um Rom, diese Verherrlichungen deutschen Wesens, Höckers, Schreckenbachs und Taneras Schriften könnten in zehnfacher Zahl da sein, sie vermöchten der Nachfrage nicht zu genügen. Am ersreuiichsten für den Lehrer ist es aber, daß in vielen Fällen nicht nur ein vorübergehendes Ausflackern des Interesses und der Begeiste rung erzielt wird, sondern daß tatsächlich ein dauernd gesteigertes Interesse am Unterricht, ein eifrigeres Lernen Zeugnis davon ablcgen, daß die betreffenden jungen Leute sich der Bedeutung der gegenwär tigen Zeit sitr sie, ihren Beruf und unser ganzes Vaterland bewußt sind. Wer die Psychologie unserer Jugend im Entwicklungsalter kennt, wird ermessen können, was damit gesagt ist. So hat der Krieg, wie so vielfach, auch in unserer Schule wohl äußerlich hemmend, letzten Endes aber doch fördernd gewirkt. ll. Kleine Mitteilungen. Das Ergebnis des Preisgerichts der Internationalen Buchge- werbeausstcllung. — Ans Vielsache Anfragen teilt die Leitung der Internationalen Buchgcwerbeansstcllung mit, daß die Veröffentlichung der Preise für die Aussteller in der endgültigen Form aus bestimmten Gründen erst in einiger Zeit erfolgen kann. Alle Mitteilungen, die bisher über das Ergebnis der Prämiierung an die Öffentlichkeit ge langt sind oder noch gelangen, müssen daher notgedrungen falsch oder lückenhaft sein. Deutsche Zensur in Belgien. — Die Zensur in den von den deutschen Truppen besetzten Gegenden Belgiens wird nach einer Be kanntmachung des Gencralgouvcrnenrs Feldmarschalls von der Goltz in einer Proklamation geregelt. Die Proklamation hat folgenden Wortlaut: 1. Alle Erzeugnisse der Druckpresse ebenso wie alle anderen auf maschinellem oder chemischem Wege hergeftcllten und zur Verbrei tung unter dem Publikum bestimmten Vervielfältigungen, sowie Musik stücke mit Text ober Drucksachen sind der Zensur des Kaiserlich Deutschen General-Gouvernements unterworfen. Alle Personen, die unter 1. angeführte Drucksachen ohne Ge nehmigung des Zensors Herstellen oder verbreiten, werden nach den Kriegsgesetzcn bestrast. Die in Frage kommenden Drucksachen wer den konfisziert und die Formen und Platten unbrauchbar gemacht. Als Verbreitung von Drucksachen wirb ebenfalls angesehen das An schlägen und Ausstcllen der in Krage kommenden Druckschriften an öffentlichen dem Publikum zugänglichen Stellen. L. Theateraussllhrungcn, gesungene und gesprochene Rezitationen, ebenso kincmatographischc und andere Lichtbilbcrvorfiihrungcn dürfen cbensalls nur stattfinden, wenn sie zuvor die Genehmigung der Zen sur erhalten haben. Wer Theatcraufftihrnngen, Vorträge oder Licht- bilderaussiihrungen ohne Genehmigung veranstaltet oder tn irgendeiner Weise daran teilniniint, wird auf Grund der Kriegsgesetze bestraft. Die Platten und Films werben etngezogen. Die Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Brüssel, im Oktober 1814. Der General-Gouverneur von Belgien. Freiherr von der Goltz. Entschädigung für Kriegsverluste. — Wie verlautet, hat sich zur Wahrung deutscher Interessen im Auslande eine Zentralstelle gebildet, die ihren Sitz tn Berlin, Unter den Linden 58, hat, hinter der maß gebende Persönlichkeiten stehen, und deren wettere Ausgestaltung in nmsassender Weise vorbereitet wird. — Eine der Hauptaufgaben dieser Zentralstelle wird u. a. zunächst die Sammlung von Entschädigungs ansprüchen deutscher Firmen, Gesellschaften und Einzelpersonen für Krlegsverluste sein, die dann geordnet und geprüft in einheitlicher Form dem Auswärtigen Amt unterbreitet werden sollen. Neue Verkehrsbestimmuugc». — Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom IS. Oktober 1914, betreffend die Behandlung feind licher Zollgüter <R.-G.-Bl. S. 438), werden nach einer den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin zugegangenen amtlichen Mitteilung alle Waren, die sich am IS. Oktober d. I. innerhalb der Retchsgrcnze einschließlich der Zollausschüsse (Freihäfen) und Freibezirkc für Rech nung einer der im K 1 der Verordnung genannten Personen (natür liche oder juristische Personen, die in Belgien, Frankreich, Groß britannien oder Rußland oder in den Kolonien und auswärtigen Be sitzungen eines dieser Länder ihren Wohnsitz oder Sitz haben), be funden haben und noch nicht in den freien Verkehr getreten sind, durch die Zollbehörden vorläufig sestgehalten. Die vorläufige Fest haltung hat zur Folge, daß der Inhaber über die Ware nicht mehr verfügen kann. Die Oberzolldirektion ist jedoch befugt, auf Antrag die festgehaltene Ware freizugcben, wenn der Berftigungsberechttgte nachwetst, daß die Ware zu einem angemessenen Preis verkauft ist und der Kaufpreis bei der Zollkasse hinterlegt wird. Diskontherabsetzung in Italien. — Durch eine Verfügung des italienischen Schatzministcrs ist mit Wirkung vom 9. Nov. ab der normale Wechseldiskont der Lunea ck'ltLlin von 6 auf 5)4 Prozent herabgesetzt worden. ES bleibt abzuwarten, wieweit diese Diskontherabsetzung in den wirtschaftlichen Verhältnissen Italiens, die durchaus nicht günstig sind, begründet ist, oder ob sie nicht viel eher den Zweck hat, die Auf nahme der angekiindigten großen Rüstungskredite vorzubereiten. Als ei» Zeichen einer Entlastung der Notenbank kann sie jedenfalls nicht anfgefaßt werden. 1851
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