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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 25g, 7. November 1914, nommen worden. In Nr. 234 d. Bbl. wird der Vorschlag von einem mit —o— Unterzeichneten Anonymus zunächst deswegen bekämpft, weil die Einrichtung der Darlehnskasse von einem Mo ratorium abhängig gemacht wtrd. Es wird ein schlechter Ein druck nach außen hin befürchtet, wenn in einem Lande, das um nicht weniger als alles kämpft, gleichwohl aber dank seiner finan ziellen Gesundheit bisher von der Gewährung eines allgemeinen Moratoriums absehen konnte, Einzelmoratorien für bestimmte Geschäftszweige gewährt werden. Ein schroffes Vorgehen der Gläubiger sei in diesen Zeiten nicht ratsam angesichts des Schutzes der Schuldner durch die Kriegsgesetze und des schlechten Eindrucks, den es machen würde. Nicht die vielen kleinen Schuld posten führten den Ruin der in bedrängte Lage geratenen Ge schäfte herbei, sondern immer nur größere Einzelschuldsummen. Es sei nicht anzunehmen, daß eine vom Buchhandel für den Buchhandel eingerichtete Darlehnskasse vor den vom übrigen Handel bereits geschaffenen ähnlichen Instituten besondere Vor teile bieten könne. Der gegebene Mittelsmann sei der Kommis sionär, der in Not geratenen Geschäftsfreunden alter Tradition gemäß gem helfend und ratend zur Seite stehe. Diese Hilfe biete den Vorteil, daß der Schleier geschäftlicher Geheimnisse entweder gar nicht oder doch nur zum Teil gelüftet zu werden brauche. Sie ermögliche auch den Einsatz der Vollbewertung der Persönlich keit des Kreditsuchenden, die eine beamtete Kommission nicht in ihre Berechnung einzubeziehen vermöge. In der zweiten, von Adolf Behrend in Berlin herrührenden Äußerung wird in Nr. 244 d. Bbl. darauf hingewiesen, daß Kriegsdarlehnskasse und Moratorium einander ausschlössen. Zweck der Kriegsdarlehnskasse sei es, Moratorien zu vermeide». Wo ein solches im Bunde mit ihnen beabsichtigt werde, sei schwer lich auf die Mithilfe der Reichsbank zu rechnen. Auch der allge meine Eindruck eines Moratoriums würde kein guter sein. Die Notwendigkeit einer besonderen Darlehnskasse für den Buchhan del müsse erst noch erwiesen werden. Wenn auch die beiden Äußerungen zu dem Voersterschen Vorschläge mit diesem gar keine oder nur wenig Sympathie er kennen lassen, so ist er, wie im folgenden dargetan werden soll, doch nicht kurzerhand abzulehnen. Seine Schwäche beruht keines wegs in der Absicht, den bedrängten Berufsgenossen mit der Er richtung einer besonderen Darlehnskasse zuhilfe zu kommen, son dern in der Forderung der generellen Zustimmung der Gläubiger zu einem Moratorium. In ihrer Gesamtheit würden die Gläu biger kaum ihre Zustimmung hierzu geben und sich damit ihrer Rechte und freien Verfügung auf bestimmte Zeit entschlagen. Wohl aber dürfte es möglich und schließlich auch gar nicht so schwie rig sein, von Fall zu Fall Abkommen mit den Gläubigern über Stundung zu treffen. Dadurch würde die ganze Angelegenheit, soweit die Stundung in Frage kommt, in das Licht rein privater Abmachungen gerückt werden. Die Öffentlichkeit würde davon kaum etwas erfahren, ganz abgesehen davon, daß es doch weniger dar aus ankommt, was die Öffentlichkeit dazu sagt, als darauf, daß den Bedürftigen geholfen wird. Vor allem aber wird man sich vergegenwärtigen müssen, daß diese Hilfe nur den Buchhändlern derjenigen Gegenden zuteil werden soll, die in außergewöhnlicher Weise unter dem Kriege zu leiden haben. Infolgedessen bliebe die Hauptsache, die Errichtung der Kriegsdarlehnskasse, bestehen, ein Vorschlag, der von den genannten beiden Seiten allerdings ebenfalls mit Gegengrllnden bekämpft wird. Nun ist ja richtig, daß die Schaffung eines solchen Instituts auf der Grundlage der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft m. b. 5z. keine wesentlichen Vor teile für den Buchhandel zu bieten vermöchte, namentlich würde es kaum möglich sein, die erforderliche Rücksicht auf die persön liche Ehrenhaftigkeit und geschäftliche Tüchtigkeit des Bedürftigen zu nehmen, auf die es im Buchhandel ankommt. Es mühte dem nach ein anderer Weg gesucht und z. B. die Möglichkeit der Grün dung einer Genossenschaft ins Auge gefaßt werden, eine Form der Darlehnskasse, die der Leitung größere Bewegungsfrei heit gestatten würde. Aus diese Möglichkeit ist in den beiden Gegen äußerungen nicht eingegangen worden, obgleich sie eigentlich auf der Hand lag. In der ersten wird auf den Kommissionär als gegebenen Mittelsmann hingewiesen. In vielen Fällen mag er die richtige Schmiede sein, vor die der durch den Krieg in Ver- tk28 legenheit geratene Berufsgenosse auch gehen wird, wenn er weiß, daß er auf Verständnis für seine Lage und auf sachgemäße Hilfe rechnen kann. Wie aber, wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft? Denn daß überall und in jedem Fall die Möglichkeit besteht, den bedrängten Berufsgenossen durch den Kommissionär zu helfen, wird der Schreiber des mit —e— Unterzeichneten Artikels kaum behaupten wollen. Herr Voerster schlägt eine vom Buchhandel gemeinsam zu untemehmende Hilfsaktion vor, gewiß in sol cher Zeit der richtige Weg, um die Sicherung der im Berufe ge- fährdeten Existenzen auf möglichst neutralem Boden zu regeln und sie nicht von dem guten Willen eines einzelnen oder einer buchhändlerischen Berufsgruppe abhängig zu machen. Sein Vor schlag verdient also in dieser Richtung schon deswegen den Vor zug, weil er die Hilfe nicht von dem Wohlwollen und den be sonderen Umständen eines einzelnen abhängig macht, sondern sie auf das Gebiet des allgemeinen buchhändlerischen Interesses verweist und vor allem verhindert, daß ein. einzelner sich größere Rechte bet einer Hilfsaktion zu sichern sucht, als es im Interesse der Gesamtgläubiger liegt. Denn der Voerstersche Vorschlag geht darauf hinaus, keinen der Gläubiger, auch nicht den Kommissio när, günstiger zu stellen als den andern. Die Auslassung des Herrn Behrend geht ebensowenig wie die erste auf die Gründe ein, die für die Errichtung einer be sonderen Darlehnskasse für den Buchhandel sprechen könnten, son dern fordert nur den Nachweis des Bedürfnisses. So selbstver ständlich ein solcher ist, bevor man an die Verwirklichpng des Voersterschen Vorschlages herantreten kann, so wenig überflüssig ist die Prüfung der Frage, wo die Vorteile einer besonderen Kriegsdarlehnskasse für den Buchhandel zu suchen sind. Dabei stellt sich heraus, daß doch mancherlei für deren Errichtung spricht. Vor allem übersehen auch beide Einsender den Unterschied zwi schen den allgemeinen Kriegskreditbanken, wie sie sich in den ver schiedenen Orten gebildet haben, und der Aufgabe der von Herrn Voerster in Aussicht genommenen speziellen Darlehnskasse für den Buchhandel. Die Gewährung von Krediten bei den Kriegskreditbanken setzt voraus, daß der Darlehnssuchende den Kredit dann nicht in Anspruch nehmen darf, wenn der ihm sonst zur Verfügung stehende Kredit nicht voll ausgenutzt wird. (Vergl. die Satzungen der Leipziger Kriegskreditbank.) Die Darlehnskasse für den Buch handel würde mit nachstehenden Kategorien von Passiven zu rechnen haben: a> mit dem Wohl in den meisten Fällen vorhandenen Kapi- talkredit des Leipziger Kommissionärs, der Wohl auch stets bis zur vereinbarten Höhe voll ausgenutzt sein dürfte, b> mit Verwandten-Forderungen, o) mit den im Laufe des Jahres fälligen Vierteljahrs-Kon ten der Verleger und Barsortimenter, <t) mit den Ostermetz-Verbindlichkeiten. Würden die Forderungen des Kommissionärs und die Vier teljahreskonten aus dem von der buchhändlerischen Kriegskredit kasse beschafften Kredit bezahlt werden, so würden d i e Verleger möglicherweise geschädigt werden, die erst zur Ostermesse fällige Verbindlichkeiten besitzen, da das von der Kriegskreditkasse her gegebene Kapital in manchen Fällen dann erschöpft sein dürfte. Dem muß vorgebeugt werden. Auf Grund eines Abkommens mit sämtlichen Gläubigern mutz erreicht werden, daß die neuen Mittel nur zur Deckung der Spesen und der neuen Ankäufe benutzt werden. Ferner wird es auch hier heißen: 8>s ckat, gui cito clat. Ob nun eine für den übrigen Handel bestimmte Kriegs- kreditkasse imstande sein wird, an sie aus dem Buchhandel nament lich in großen Städten herantretcnde Darlchnsgesuche mit der gleichen Schnelligkeit und Gründlichkeit zu erledigen wie ein etwa in Leipzig für den Buchhandel besonders geschaffenes Institut, muß sehr bezweifelt werden. Vielmehr ist zu befürchten, daß sich die dem Buchhandel fernstehenden Kaufleute nur schwer in die Eigenart und die Besonderheiten unseres Berufes finden werden. Zum mindesten wäre beispielsweise die Bewertung buchhändleri scher Warenvorräte aller Art nur schwer und langsam — auch unter Beteiligung einzelner Sachverständigen — zu erreichen.
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