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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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r ^ ^^M? 36 M." r' z ^«Icheln^tverrtSgH^. ^zü- NlikbUsd^^de» iSSrle^ereill» «sUm^^°°^s!»!söM"^S.2SM° ^s'^0M°>ürMch" ff Mitglieder 4d Hf.^32 M.. 60 M.. 100 M. — Deilagen werden N * 8 Nr. 280. Leipzig, Dienstag den 27. Oktober 1914. 81. Jahrgang. Redaktion Bericht über die Arbeit der buchhändlertschen Sammelstelle von Lesestoff für Lazarette. Um die von einer ganzen Reihe von Vereinigungen in An griff genommene Bücherversorgung unserer Krieger einheitlich zu gestalten und in enge Beziehung zum Kaiserlichen Kommissar für freiwillige Krankenpflege und dem Roten Kreuz zu bringen, waren die verschiedenen Körperschaften zu einem »Gesamtaus schuß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaret ten« zusammengetreten. Auch der Börsenverein hatte sich diesem Gesamtausschuß eingefügt, und der Unterzeichnete Erste Vorsteher des Börsenvereins wurde in den Arbeitsausschuß und als dessen Schatzmeister berufen. Gemeinschaftlich mit dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins erließ der Vorstand des Börsenver eins einen Aufruf an den Deutschen Buchhandel zur Spendung von Lesestoff. Infolge dieses Aufrufs gingen bis heute etwa 250 OVO Bände im Ladenpreis von über 300 000 -kt ein, sowie etwa 800 000 einzelne, in sich abgeschlossene Zeitschrtstennummern. Da die dem Gesamtausschuß im Reichstagsgebäude zur Verfügung stehenden Räume weitaus nicht ausreichten, um die großen, aus dem Buchhandel eingehenden Gaben auszupacken, zu ordnen und zu verarbeiten, hatte die Verwaltung der Königlichen Bibliothek die Güte, große Räume in dem Neubau der Königlichen Biblio thek zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung dieser buchhänd lerischen Sammelstelle wurde vom Unterzeichneten übernommen und unter die besondere ehrenamtliche Leitung des Herrn Hans Steinle aus München gestellt. Zur Bewältigung der Arbeiten stan den zur Verfügung eine Anzahl freiwilliger buchhändlerischer Kräfte, sowie von hiesigen Firmen gestellte Gehilfen und Haus diener. Die Firma August Fomm in Leipzig lieh zwei Beschneide maschinen, die von drei Bnchbindergehilfen bedient wurden. Jedes unbeschnittene Buch wurde beschnitten. Jedes Buch wurde aus dem Titelblatt mit dem Stempel versehen »Aus der Kriegssamm- lung des Deutschen Buchhandels. Unverkäuflich«. Vier Buchbin dermädchen waren wochenlang ununterbrochen mit Abstempeln beschäftigt. Zu manchen Zeiten standen mehr als 20 Personm an der Arbeit. Nachdem die eingegangenen Bücher beschnitten und abgestem pelt waren, wurden sie in zwei große Gruppen geteilt, in solche, die zur Verteilung im Felde geeignet erschienen und solche, die an die Lazarett-Bibliotheken abzugeben sind. Mit der Verteilung an die Lazarette ist nunmehr begonnen worden. Sie geschieht planmäßig nach den durch das Preußische Kriegsministerium auf gestellten Listen der Lazarette. Die Abgabe an die Lazarette er folgt teilweise durch die Provinzialverteilungsstellen, die bis jetzt in Hannover, Posen, Schlesien, Pommem, Baden und Hamburg gegründet worden sind, teilweise durch Vermittlung der Kreis- eller Teil. und Ortsvereine oder direkt von der Börsenvereins-Sammelstelle. Die Teilnahme der Vertreter des organisierten Buchhandels an den Arbeiten in den Provinzialausschüssen ist gewährleistet. Wo Provinzialausschüsse noch nicht zustande kamen oder diese noch nicht arbeitsfähig sind, werden die buchhändlerischen Kreis- und Ortsvereine gebeten, die Vermittlung zu übernehmen. Sämtliche Sendungen gehen als Militärgut frachtfrei. Berlin, den 24. Oktober 1914. Karl Siegismund, Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Die Einwirkung des Krieges auf die laufenden Inseratverträge. Von Rechtsanwalt vr. Alfred Rosenthal, Hamburg. Die verehrliche Redaktion dieses Blattes hat mich ersucht, zu den bisherigen Veröffentlichungen in obiger Frage Stellung zu nehmen. Ich gebe daher im folgenden eine Übersicht über die Rechtslage: Der Reklamevertrag wird durch den Krieg in seinem recht lichen Bestände nicht berührt, mag auch für die angepriesene War« das Interesse des Publikums gänzlich entfallen sein. Der Krieg ist nicht anders zu behandeln, als etwa ein Ereignis höherer Ge walt oder ein plötzlicher wirtschaftlicher Umschwung, wodurch ebenfalls je nach der Sachlage die Erfüllung des Reklamevertra ges für den Besteller wertlos werden kann. Wer die Gefahr sol cher unvorhergesehenen Ereignisse unter keinen Umständen laufen will, der mutz bei Vertragsabschluß — eventuell unter Zahlung einer Risikoprämie — eine entsprechende Klausel mit dem Verleger vereinbaren, übrigens trifft ja die Gefahr des Krieges gleicher weise auch den Verleger, der von der Pflicht, die weitere Ver öffentlichung der bestellten Annoncen vorzunehmen, nicht befreit wird, mag auch die Herausgabe seiner Zeitschrift während des Krieges mit großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden sein. Der Besteller hat also gegen den Verleger den Anspruch auf Ver tragserfüllung und eventuell die Ansprüche aus dem Verzüge des Verlegers (Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Rücktritts vom Vertrage). Andererseits hat der Verleger gegen den Be steller ebenfalls den Anspruch auf Vertragserfüllung, doch kann der Besteller durch Kündigung das weitere Erscheinen der Annoncen verhindern. (Dieses Kllndigungsrecht fließt aus der Natur der Reklamevertrags als eines Werkvertrags.) Unterbleibt infolge der Kündigung die Veröffentlichung, dann ist die vereinbarte Ver gütung gleichwohl zu zahlen, nur muß sich der Verleger anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart. Allerdings wird in der Praxis, namentlich wenn es sich um eine schon längere Zeit bestehende Geschäftsverbindung zwischen Be steller und Verleger handelt, Wohl meist eine gütliche Einigung erzielt werden. In vielen Fällen haben die Verleger sich bereit erklärt, die Veröffentlichung einer Reklame, die während des Krie ges für den Besteller zwecklos ist, bis zum Friedensschlutz auszu- setzen. 1577
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