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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
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Nr. 247. j?hrNch?^^ E rsew.^.'s/io fvr Nicht" ^ MAMüMÄMrftdLreM'öeÄM>^^nD'WUMr)uÄLpz?^ Leipzig, Freiiag den 23, Oktober 1814, 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil Die Geschichte des Deutschen Buchhandels. Besprochen von R, L. Prager, III, tl u, II siehe Nr, 87 u, IW,) Das 3, Kapitel beschäftigt sich mit der Gründung des Bör senvereins der Deutschen Buchhändler, Nachdem der deutsche Bund bei der Preßfreiheit und dem Nachdrucksverbot so gründ lich versagt hatte, nahm der deutsche Buchhandel nunmehr seine Angelegenheiten selbst in die Hand, Die Bewegung für Rechts schutz und Preßfreiheit verdichtete sich zu dem Plane, eine Gesamtbertretung des deutschen Buchhandels zu gründen, die diese Bewegung ins Leben führen und durchsetzen sollte. Die Metternich-Adam Müllersche Denkschrift spricht schon von einem »Verein des deutschen Buchhandels«, von einer »Corporation der deutschen Buchhändler«, von der »Verfassung« einer »über ganz Deutschland und einen großen Teil von Europa verbreiteten Cor poration«, Dies war vorläufig zum größten Teil Zukunftsmusik, wenn auch tatsächlich der Wahlausschuß und in ihm wieder die Leipziger Buchhandlungs-Deputierten, vor allem Paul Gotthelf Kummer, in der Tat eine Art wirklicher Aufsicht über die deutschen Buchhändler ausübten. Im Jahre 1815 entwickelte vr, Arnold Mallinckrodt in dem Neudruck seiner Reformschrift vom Jahre 1800, die unter dem Titel: »Bemerkungen, Deutschlands Literatur und Buchhandel betreffend«, erschien, ein Reformprogcamm, in dem die Haupt punkte: Einschränkung der Firmenzahl, sorgfältiges Abwägen im Verlegen, Einschränkung der Überzahl der Journale, Ausrot tung der Schleuderei waren. Auch die Ausmerzung des Vor urteiles gegen den Verleger, durch den der Sortimenter ohne Wagnis 50 7» gewinne, spielte eine Rolle; Überproduktion, Nach druck und Nachdruckvertrieb, Kundenrabatt und Schleudern, gegen alles dies richteten sich die Klagen, In der Antwort auf die Klageschrift der Herren Buchhändler in Hamburg und Berlin: »Wie man's treibt, so geht's«, werden Klagen gegen die Ver leger erhoben, die ihren Verlag dem Partikulier und Büchertröd ler mit demselben Rabatt überlassen, wie dem Sortimenter und gegen Barzahlung bis zu 40 und 50 7°, und »dabei verlangen sie, daß der Sortimenter keine Nachdrucke vertreiben soll«. Nament lich die Leipziger Verleger: »Leipzig, die Hochburg des Kunden rabattes und der Schleuderet — das war der Gegenstand der Er bitterung nicht nur der Sortimenter, sondern auch von Männern wie Cotta«, Im Jahre 1820 ging der Wahlausschuß zu Jubilate gegen einen der Leipziger Schleuderer, Carl Heinrich Reclam, vor, Reclam entschuldigt sich, wie dies auch heute noch geschieht, daß ihm Belege vorgezeigt seien, daß »jener Antiquar, dieser Leih- bibliothecar und mein Nachbar, der Makulaturhändler, ihm einen Rabatt geben, wobei diese nur einen höchst unbedeutenden Ge winn haben«. Am 10, Dezember 1820 wurde von den Deputierten mit einer Anzahl anderer Leipziger Buchhändler ein Vertrag entworfen, nach dem der Rabatt an Privatkunden, einschließlich der Buch binder, Postsekretäre, Antiquare und Leihbibliothekbesitzer, vom 1, Januar 1821 an höchstens 16^7» betragen solle, ferner solle jeder unmittelbare oder mittelbare Verkauf und Vertrieb von Nach drucken aufhören, 11 Leipziger Buchhändler nahmen neben den Deputierten den Vertrag an; Brockhaus verwarf ihn in Bausch und Bogen, weil dauernde und allgemein gültige Rabattgrund sätze sich überhaupt nicht aufstellen ließen. Sobald noch der Sor- timenter bei einem Verkauf seine Vorteile sehe, könne man nicht verlangen, daß er darauf verzichten solle, »Was der Besteller in Leipzig nicht erreicht, erlangt er sofort in Halle, Altenburg, Dresden, Berlin.« Brockhaus faßt seine Ansichten zusammen in dem Grundsätze: »Die Nachteile, die durch die Freiheit des Han dels und Verkehrs entstehen, sind nie so groß, als die, welche der Zwang und Privilegien herbeiführen«, Ter Vertrag vom 10, Februar 1821, dem Tage, an dem er end gültig beschlossen wurde, ist von 47 Handlungen unterzeichnet, das Zirkular vom 11, Februar, das für die Öffentlichkeit bestimmt war, von 53 Handlungen, Aber diese Unterschriften waren keines wegs alle vorbehaltlos. Verschiedene hatten sie nur unter dem Vorbehalt des Beitritts der Auswärtigen gegeben. Infolge dessen erließen die Deputierten am 20, Februar an 100 auswär tige deutsche Handlungen die Aufforderung, dem Leipziger Ver trage beizutreten. Die Antworten aus Breslau, Mannheim und Heidelberg gingen dahin, daß schon 10 7° Rabatt zu hoch sei, daß man eigentlich gar keinen Rabatt geben solle und die Berechnung des Sortimentergewinns zeige, daß, wie Darnmann in Züllichau anführt, ein Absatz von 10- bis 12 000 Talern ordinär für eine Familie nur einen sehr mäßigen Unterhalt ergäbe, »der sich bei aller Betriebsamkeit wegen der sich jährlich mehrenden Handlun gen auch alsdann nur wenig verbessert, wenn man seinen Nach barn die Kunden wegzrmehmen versucht«. Gerade wie heute klagen die Sortimenter über die Leih bibliotheken und über die Schulanstaltsvorsteher und Klassen lehrer, die in ihren Schulen und Klassen »den Buchhändler machen«, indem sie sich direkt an den Verlag wenden und von ihm mit Buchhändlerbedingungen bedient werden. Eine weitere Schädigung für das Sortiment drohte der Post buchhandel zu werden, namentlich für Berlin, und ihm wurde der Kundenrabatt wesentlich zur Last gelegt. Während im 18, Jahrhundert die Postämter sich nur mit dem Vertriebe von Zeitungen und Zeitschriften beschäftigt hatten, wurden im lg, Jahrhundert auch die Taschenbücher und Kalender in die Hände der Postoffizianten gelegt, die infolgedessen es auch ver suchten, den Verkauf der gangbaren und absatzsicheren Literatur in die Hände zu bekommen. Die Berliner waren über die Leipziger Vorschläge, daß der Rabatt 1i?/z 7» nicht übersteigen solle, durch aus nicht entzückt. In dem Schreiben, in dem Ritter den Ber linern die Mitteilung macht, führt er aus, daß »die Leipziger sich ernstlich einzubilden scheinen, daß die Bestimmungen ihres Ver eins in Berlin ans Hindernisse stoßen würden, — nicht über 16^7», und in Berlin sei der herkömmliche Rabatt überhaupt nur 10 "/»«. Er schlägt vor, den Beitritt von der Bedingung der Einführung von 1214 7» als Maximum abhängig zu machen. Aber der Gedanke der Gründung eines deutschen Buchhänd- lerbereins ließ sich nicht mehr abweisen. Zur Jubilatemesse in der Generalversammlung vom 16, Mai 1824, zu der er 154 Ein ladungen hatte ergehen lassen, teilte der Wahlausschuß den ver sammelten Buchhändlern mit, daß nunmehr er die Leitung des Horvathschen Unternehmens übernehme, »Alle Buchhändler 1565
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