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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 223, 25. September 1914. 3 Jahren Ehrverlust, umer Anrechnung von 6 Monaten auf die 8 Monate dauernde Untersuchungshaft. Im Sitzungssaal befanden sich als corpu8 clslieti eine schön- und allgemeinwissenschaftliche Bibliothek im Werte von 4500 ferner für ca. 500 Bilder und eine große Kiste mit Schreibmaterialien. Rümmler ist bei einer ganzen Reihe größerer Firmen seit dem Jahre 1911 »tätig« gewesen, und au- dem Gang der Verhandlung war zu ersehen, daß er alle diese Firmen um Hunderte und Tausende geschädigt hat. Durch Drohungen mit Indiskretionen und Briefe unflätigen Inhalts, gelegentlich auch mit jämmerlichen Bitten um Schonung ist eS dem gemeingefährlichen Subjekt in den meisten Fällen gelungen, eine Strafverfolgung abzuwenden. Die übrigen Firmen schöpften wohl Verdacht und setzten ihn mangelnder Beweise wegen an die Luft. In dem verhandelten Hanauer Fall erachtete es daS Gericht als direkt erwiesen, daß der Angeklagte Bücher im Werte von 800 ^ entwendet habe,' ein weiterer Teil im Werte von 700 ^ wurde durch Indizien erwiesen; außerdem sprach daS Gericht die Ansicht aus, daß Rümmler noch weit mehr Bücher entwendet habe, deren Fehlen der Firma König nachzuweisen nicht möglich war. Das Erbringen der Nachweise war für die geschädigte Firma außerordentlich zeitraubend und erstreckte sich über drei bis vier Monate. Die Stichproben und Parallel-Nachwetse des Sachverständigen Herrn B. Clauß (in Fa. Alberti'S Hofbuchhandlung) ergaben die un bedingte Schuld Rümmlers. Trotzdem verfolgte dieser fortgesetzt die Taktik des Leugnens, so daß die Verhandlung zwei volle Tage in Anspruch nahm. Unter den vielen bewiesenen Fällen ist einer besonders interessant: In RümmlerS Besitz befanden sich 2 Exemplare von BrockhauS' Kleinem Konversationslexikon, 1914, die er behauptete in Leipzig gekauft zu haben. Die beiden Exemplare trugen jedoch vom Verleger aus die! Nummern 345 und 2450. Auf eine Anfrage teilte der Verlag mit, j daß er das eine Exemplar an die Firma König, das andere an i K. F. Kvehlers Barsortiment geliefert habe. Vom Barsortiment aus ' gelangte es dann an König. Die Art, wie Rümmler seine Verteidigung führte, wie sein ganzes Auftreten machte allgemein einen sehr schlechten Eindruck. Die end lose Verhandlung wurde nur einmal erheiternd unterbrochen, als Rümmler sich als »Bibliophilen« bezeichnete und ihm der Vorsitzende vorhielt, daß er die gangbarsten Novitäten von Bloem, Zahn, Ernst, Rosegger, Stratz u. v. a. als »Liebhaber« doch nicht in zwei bis vier Exemplaren zu besitzen brauche. Ferner wurde festgestellt, daß er selbst kein einziges Buch gelesen haben könne. Kein gebundenes Buch trug Lesespuren, mit Ausnahme von vier Büchern: des Strafgesetz buchs. der Str.-Pr -Ordng., der Gebühren-Ordnung für Anwälte und der Deutschen Konsular-Gesetzgebung! Unbeirrt durch den spontanen Heiterkeitsausbruch fuhr der »Bibliophile« in seiner hartnäckigen Verteidigung fort. Die Hanauer Verhandlung ist für den Schreiber dieser Zeilen voraussichtlich erledigt, trotz der von Rümmler eingelegten Revision. Die Gemeingefährlichkeit des N. für den Buchhandel ist indes so groß, daß der Zeitpunkt, an dem R. wieder freikommt, öffentliche Vormerkung verdient: es ist vorläufig der Oktober 1917. Wie ich höre, beabsichtigt der Staatsanwalt nach dem Krieg wegen der in anderen Städten bei früheren Chefs verübten Diebstähle weitere Anklagen gegen N. zu erheben. Es sind noch Hunderte von teuren Werken und 1100 in bar vorhanden, über deren redlichen Erwerb sich Rümmler nicht ausweisen kann. Uber den Lebenslauf des N. ist bekannt geworden, daß er aus Chemnitz stammt, in seiner Lehre sowie in Krefeld etwa 1904 und in Riga 1907 Bücher gestohlen hat. Mit der russischen Polizeiknute be straft, hat er unter dem »seelischen« Eindruck dieser Prügel ein jäm merliches schriftliches Geständnis abgelegt, aus dem zu ersehen ist, baß er seit vielen Jahren nach einer ganz bestimmten Verbrecher-Methode »gearbeitet« hat. Etwa 1905 findet sich auf der Insel Sylt Paul Rümmler alsselbstänbigeBuchhandlung. Aus triftigen Gründen verließ er etwa 1908 den Kontinent und verlegte seine Tätigkeit während der nächsten drei Jahre nach Argentinien. Ein umfangreiches Kopierbuch, in dem er seine Korrespondenzen stets sorgfältig niederlegte, gibt interessante Einblicke in sein dortiges Abenteurerleben. Viele Briefe stammen aus einem argentinischen Gefängnis, in dem der Ärmste »unschuldig« schmachtete. In einem seiner Briefe teilt er seiner Braut mit, daß ihm 7000 gestohlen worden seien. Er hat dann die deutschen Konsulate und Vereine um Geld zur Überfahrt geprellt. Mehrere Briefe sind an diese gerichtet und bezeugen, daß er mit den erhaltenen Unterstützungen unzufrieden war; ihr Inhalt ist von einer ausgesuchten Gemeinheit, wie sie nur ein abgefeimter Bösewicht ersinnen kann. Zurllckgekehrt begann Rümmler die am Anfang erwähnte j Brandschatzung einer langen Reihe von Lortimentsfirmen. Im Pitaval des deutschen Buchhandels verdient Paul Rümmler aus Chemnitz den ersten Platz. A. ZippeliuS. Unwürdig. — In Berliner und — wie angenommen werden kann — auch in anderen Sortimentsbuchhandlungen sucht eine Reihe .Kolporteure photographische Originalabzüge in Postkartenfor mat von Aufnahmen gefangener Feinde unterzubringen. Es wird damit anscheinend an die niedrigen Instinkte jener hysterischen Weiber appelliert, die den Gegnern des Vaterlandes am liebsten göttliche Würde verleihen möchten. Denn anher diesen wird niemand Interesse daran haben, das Konterfei eines Russen, Franzosen, Engländers oder Belgiers, mit denen unsere tapferen Soldaten in blutigen Kämpfen gerungen haben, zu besitzen. Der deutsche Buchhandel wird diesen »Kolporteuren« den Weg zu weisen wissen. O. R Die Einmütigkeit der Erwerbsstände. — Um in der gegenwärtigen Zeit, in der das deutsche Volk zum Schutze des bedrohten Vaterlandes sich einmütig um seinen Kaiser schart, dem Gefühl der Zusammenge hörigkeit auch der verschiedenen Erwerbsstände öffentlich Ausdruck zu geben, laden der Deutsche Handelstag, der Deutsche Landwirtschafts rat, der Kriegsausschuß der deutschen Industrie und der Deutsche Handwerks- und Gemerbekammertag gemeinsam zu einer Versamm lung ein, die Montag, den 28. September, vormittags 10 Uhr, in Berlin, in der Philharmonie (Bernburger Straße 22/23) statt finden und die die unerschütterliche Zuversicht auf einen endgültigen Sieg, sowie die feste Entschlossenheit, bis zum Ende durchzuhalten, zum Ausdruck bringen soll. Personal»»-«-!?«. Gefallen: am 11. September in einem Gefecht bei Sennheim im Oberelsaß Herr Rudolf Meyding, Direktor der Aktien-Gesellschaft für Butterick's Verlag in Berlin. Der Verstorbene hat der Gesellschaft vermöge seiner Intelligenz, seiner außerordentlichen Schaffensfreudigkeit und umfangreichen Kennt nisse wertvolle Dienste geleistet und sich die Achtung und Liebe aller, die ihn kannten, erworben. Sprcihftal. ^ Nicht mehr s condition! Die politischen Ereignisse der letzten Wochen haben viel zur Be lebung und Verstärkung des vaterländischen Sinnes bcigctragen. Fürsten, hervorragende Gelehrte und Staatsmänner haben sich ihrer englischen, französischen usw. Orden und Auszeichnungen cntänhert, Gasthöfe änderten ihre französischen oder englischen Benennungen in deutsche um, viele Kattfleute verkaufen keine englischen oder franzö sischen Erzeugnisse mehr, man hat begonnen, sich von der französischen und englischen Mode freizumachen - aber die meisten deutschen Buch händler sagen noch immer L condition! Jede Nummer des »Börsen blattes« liefert den Beweis hierfür. Schon einmal — es mögen bald 20 Jahre her sein — ist in diesem Blatte heftig gegen die Verwendung dieses französischen, von den Franzosen aber gar nicht in unserem Sinne gebrauchten Ausdrucks ge kämpft worden. Die Sache wurde damals ziemlich gründlich genom men, man schlug auch verschiedene recht gut geeignete Ersatzwörter vor, und schließlich fanden »bedingt« und »bedingungsweise« warme Be fürworter. Statt aber einem dieser Wörter zum endgültigen Sieg zu verhelfen, verlor man sich in Erörterungen über deren richtige gram matikalische Anwendung und — gebrauchte a condition weiter. Hoffentlich wird jetzt endlich erreicht, was bisher nicht erreichbar war, und hoffentlich sind jetzt auch die zn einer besseren Einsicht ge kommen, die da meinten, man könne auch zum Ziele kommen, wenn man akond (Vogelstraußpolitik erster Güte!) schreibe und spreche. Jetzt wollen und sollten dcutschbewußte Buchhändler den fremdsprach lichen Wcchselbalg nicht mehr länger mit sich hcrnmschlcppen: also weg mit ihm! Wir möchten unseren Bcrufsgcnossen dringend ans Herz legen, das schon vielfach verwendete Wort bedingt allgemein einzufiihren. Erfreulich wäre es auch, wenn ä condition aus den Ver öffentlichungen der bnchhändlcrischen Vereine und Verbände bald ganz verschwände! Viele Stuttgarter Buchhändler. (Die Einsendung ist von den meisten Stuttgarter Sortimentsbuch- handlungcn unterzeichnet.)
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