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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 222, 24. September 1914. notwendig: »Gegenseitige Hilfe, gepaart mit gegen seitigem Vertrauen!« Graz, 20. September 1914. Julius Meperhoff für den Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Steiermark, Kärnten und Krain. Unsere Berufsgcnossen im Felde. XXII. <XXI siehe Nr. LL1.) Name und Vorname: Bahls, Ernst Bauch, Georg BlaLek,Carl,d.Jüng?> Block, Paul Budy, Paul Dalichow, Kurt Eberlln, Pius Eichentopf Engert, Fritz KolleniuS, Kurt Gassen, Hans Hermsborf, Gerhard Hcrrmann, Kr. Kock, Heinr. Kurz, Joseph Leiteritz, Emil Raus, Michael Pilling, Ernst Plötner, Paul Nappl, Hans Sachs, Willy Sack, Hermann Salat, Siegfried Firma: D i. H. R. Friedländer L Sohn in Berlin i.H. Hermann Steinmetz in Elberfeld !. H. Herm. Hillger Ver lag in Berlin i. H. R. Friedländer Sohn in Berlin Mitinh.: R. Krieb- länder L Sohn, Berlin Prokurist i. H. Paul Dalichow in Lüdenscheid i. H. H. Hugendubel in München i. H. R. Frledländer L Sohn in Berlin i. H. K. Volckmar in Leipzig i. H. R. Friedländcr L Sohn in Berlin i. H. Buchh. L. Auer in Donauwörth, i. H. A. Deichertsche Verl.-Bh. in Leipzig i. H. Ullstein L Co. in Berlin j. H. Kochs Buchh. in Kappeln i. H. Buchh. L. Auer ln Donauwörth i. H. H. Hugendubel in München i. H. Buchh. L. Auer in Donauwörth i. H. G. E. Schulze in Leipzig i. H. A. Deichert sche Verlagsbuchh., Leipzig i. H. Buchh. L. Auer in Donauwörth l. H. Louis Naumann ln Leipzig Inh.: Hermann Sack in Berlin i. H. Buchh. L. Auer ln Donauwörth Schäfer, Otto Schmidt Schöne, Otto SenS, Max Stllhrk, Jacob Wiese, Georg i. H. Louis Naumann in Leipzig Lehrling l. H. R. Kried- länder L Sohn i. Berlin i. H. Louis Naumann in Leipzig i. H. R. Friedländer L Sohn in Berlin i.H. Schlüter'schc Buchh. ln Altona'") i. H. R. Frledländer L Sohn in Berlin Kleine Mitteilungen. ienstgrad u. Truppenteil: Gefr. im 2. Lanösturm- Jnf.-Bat. Kriegsfreiw. i. 9. bayer. Jnf.-Rgt. Korporal im k. k. 1. Jnf.- Rgt. (österr.-ungar. Armee). (Truppenteil unbek.) Vizewachtm. bei ö. Nes.- Train-Abt.10,5.Armeek. Kriegsfreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 88, Ers.-Bat. Unterjäger i. I. Kaiser Jäger-Rgt. (öst.-ung. Armee). Kriegsfreiw. im Kaiser- Franz- Garde- Grenad.- Rgt. Jnf.-Rgt. Nr. 133. (Truppenteil unbek.). 4. bayr. Jnf.-Rgt. Kriegsfreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 103.' Offiz.-Stellvertr. i. Res. Jnf.-Rgt. Nr. 227. Off.-Stellvertr. imJnf.- Ngt. Nr. 84. 15.balir.Ers.-Nes.-Jnf.- Rgt. Kriegsfreiw. im Leib- Gren.-Ngt. Nr. 10V. 12. bayr. Nes.-Jnf.-Rgt. 19. Ers.-Bat. d. Jnf.- Rgts. Nr. 107. Ers.-Res. im Jnf.-Rgt. Nr. 107. 12. bayr. Ers.-Res.-Jnf.- Rgt. Gefr. d. Res. im Jnf.- Regt. Nr. 179. Offiz.-Stellvertreter im Jnf.-Rgt. Nr. 52. Obergefr. i. d. Mun.- Kolonnenabt. 1. bayr. Fuß-Art.-Ngt. II. A.-K. Ers.-Res. im Jnf.-Rgt. Nr. 106. Kriegsfreiw. i. Kaiser Franz-Garde-Gren.-R. Ers.-Res. im Jnf.-Rgt Nr. 107. (Truppenteil unbek.) Gefr. im schwer. Nes.- Reiter-Rgt. Nr. 3. Garde-Res.-Fußart.- Ngt. Nr. 11, 8. Batt. biihren berechnet, und zwar in der Regel 45 ^ für den Scheck' das er gibt also bei einem Postkartenscheck 60, bei einem mittelst Briefs über sandten Scheck 65 Kosten für eine Zahlung, wobei die Bankprovi sion noch nicht berücksichtigt ist. Auf unsere wiederholte Reklamation rechtfertigt sich die Bank mit dem Hinweis, daß sämtliche Abrechnungs stellen in Deutschland aufgehoben seien, und alle Schecks, Stück für Stück, zum Inkasso eingesandt werden mühten. Unter diesen Umständen ist es für den Verleger natürlich unmöglich, bis auf weiteres Zahlungen mittels Schecks anznnehmen. Moratorium in Schweden. — Nach einem sofort in Kraft ge setzten schwedischen Gesetze vom 5. August 1914 soll in Fällen, wo vom König nicht eine kürzere Frist festgestellt wird, Aufschub für Bezahlung von solchen Schulden gewährt werden, die vor dem letzt genannten Tage fällig sind, bis zum 7. September 1914; wenn die Schuld vor dem genannten Tage fällig ist, bis zum Ablauf eines Ka lendermonats von der Verfallzeit ab. Während der Aufschubzeit darf die Schuld weder durch Klage vor Gericht noch beim Oberexekutor noch bei Pfänöungsbeamten beigetrieben werden; doch soll in Fällen, wo Klage auf Zahlung schon bei Gericht oder beim Oberexekutor anhängig gemacht worden ist, solche Klage unbeschadet dessen, was jetzt vorge schrieben worden ist, geprüft werden. Auch soll ein Gläubiger wäh rend der Aufschubzeit nicht berechtigt sein, Antrag auf Konkurseröff nung gegen den Schuldner mit Schulden zu begründen, auf die der Aufschub sich bezieht. Hat Pfändung schon stattgefunden, oder ist das Eigentum des Schuldners schon in die Konkursmasse gegeben worden, so darf während der Aufschubzeit das Eigentum nicht in anderen Fällen als den im § 40 des Zwangsvollstreckungsgesetzes oder 8 48 des Konkursgesetzes erwähnten verkauft werden. Während der Zeit, wo Aufschub für Zahlung von Wechseln ge währt wird, dürfen Wechsel nicht zur Zahlung vorgelegt oder mangels Zahlung protestiert werden. Ist nach Gesetz oder Verordnung das Recht eines Gläubigers da von abhängig, daß während einer gewissen Zeit Klage anhängig ge macht wird oder andere Maßnahmen getroffen werden, und können auf Grund dessen, was oben vorgeschrieben worden ist, solche Maß nahmen nicht getroffen werden, so soll dem Gläubiger sein Recht ge wahrt bleiben, wenn er das, was vorgeschrieben ist, innerhalb eines Kalendermonats oder, soweit es sich um die Vorlegung eines Wechsels zur Zahlung oder um Wechselprotest handelt, spätestens am zweiten Werktage, nachdem der Aufschub für Zahlung von Schulden zu Ende gegangen ist, vollzieht. Dieses Gesetz bezieht sich nicht auf Schulden, die später entstehen, auch nicht auf Steuern und andere öffentliche Abgaben, mit Ausnahme solcher Abgaben, die im § 11 der Königlichen Verordnung vom 16. Mai 1884 über Patente oder im § 9 des Ge setzes vom 5. Juli 1884 über den Schutz von Handelsmarken erwähnt sind. Das Erscheinen des »Vorwärts« für 3 Tage verboten. — Das Erscheinen des »Vorwärts« in Berlin ist vom Oberkommando in den Marken für drei Tage verboten worden. Ferner verbot das General kommando in Münster das Erscheinen des sozialdemokratischen Blattes in Bochum; der verantwortliche Redakteur wurde verhaftet und nach Münster gebracht. Personülliachrichlen. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Unser Berufsgenosse Herr Richard Carl Schmidt, Inhaber der Verlagsbuchhandlung Richard Carl Schmidt L Co. in Berlin, ist bereits Ende August mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden. Herr Schmidt steht als Haupt mann der Reserve und Kompagnieftthrer im 17. Neserve-Jnfanterie- Negiment und hat die schweren Kämpfe an der Marne mitgemacht, wobei er durch einen Granatsplitter schwer verwundet worden ist. Er sucht jetzt in einer Klinik zu Würzbnrg Heilung, die wir ihm von Herzen wünschen. Sprechfaul. fOhne Verantwortung der Redaktion,' jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zahlungen durch Schecks. — Ein großer süddeutscher Verleger schreibt uns: Von unserem Bankhaus, mit dem wir seit vielen Jahren in Verbindung stehen, wurden uns seit Kriegsausbruch auch für Ver rechnungsschecks auf Hauptplätze ganz unverhältnismäßig hohe Ge- *) Bei Lublin verwundet (Schuß durch den Unterschenkel), z. Zt. Kurhaus Altvater in Freiwaldau. **) Berichtigung der Angabe in Nr. 218. Freiwillige Kriegsleistungen. (Vgl. ziiletzt Nr. LIK.) Der Vorstand d e r V e r e i n i g n n g der K u n st v e r l c g e r inBerlin beschloß, aus dem Vereinsvermögen 200.— an das Rote Kreuz und 100.— an die Nntcrstützungskasse des Vereins Berliner Künstler zu zahlen, sowie den Betrag von ^ 2000.— Deutsche Kriegs anleihe zu zeichnen.
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