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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Redaktioneller Teil. 22g, 22. September 1914. drucksachen mit sich bringen wird, den man als ganz außerordentlich einschätzen kann. Die staatlichen und die kommunalen Behörden können zur Neubclcbung des Buchdruckgewerbes ebenfalls viel beitragen da durch, baß sic mit der Deckung ihres Drucksachenbedarss nicht zurück halten. Das Buchdruckgewerbe setzt sich zum überwiegenden Teil aus Mittel- und Kleinbetrieben zusammen, die alle beschäftigt sein wollen, und es ist nur gerecht und billig, die behördlichen Druckarbeitcn diesen, nicht den gesicherten Reichs- und Staatsbruckercicn zuzuwcnden. Nicht zuletzt kann bei der Zuführung von Arbeiten ln dle Buch- bruckcrcicn auch das große Publikum hilfreich Hand anlcgen: denn auch dessen Bedarf au Drucksachen ist im ganzen ein erheblicher. Alles in allem gilt es also, dem Bnchdruckgewerbe Arbeit zu - zu fü hr en, um die Arbeitslosigkeit elnzuschränken, und ein jeder, der für amtlichen, geschäftlichen oder persönlichen Bedarf Druckarbei ten zu vergeben hat, sollte nicht säumen, den Buchdruckern über die schwerste Zeit hinwegzuhelfen! Verbot italienischer Zeitungen in Frankreich. — Die Zulassung italienischer Zeitungen in Frankreich ist jetzt allgemein verboten. Aus genommen von diesem Verbot bleiben bezeichnenderweise der »Messag- gero« in Rom und der »Secolo« in Mailand. Auskunstcrteiluug über die Exportmöglichkeiten. — In den letzten Tagen haben sich die Anfragen über die gegenwärtigen Exportmöglich keiten einzelner Waren im Reichsamt des Innern derart gehäuft, baß cs im Interesse der schnellen Erledigung und der Entlastung der Be hörden dringend notwendig erscheint, auf die Stellen zu verweisen, die zur Auskunftertcilung anderweitig zuständig sind. Außer den Kach- organisationen, den Handelskammern und dem Kriegsausschuß der deutschen Industrie sind dies insbesondere die amtlichen Zollstellen. Es empfiehlt sich, in allen Zweiselsfällen über dle Zugehörigkeit derWarcn zu den mit Ausfuhrverboten belegten Warengruppen wegen Stellung eines Antrags mit einer dieser Stellen in Verbindung zu treten. Zu be achten ist ferner, daß Anträge auf Ausfuhrbewilligung unmittelbar beim Reichsamt des Innern zu stellen sind. Die Bewilligung kann nur auf Grund eines schriftlich gestellten Antrags erfolgen, der über den Absender, den Empfänger, sowie Menge und Gattung der Waren vollständig Aufschluß gibt. Post. — Das Umrechnungsverhältnis sür die in der Franken- Währung auszustcllcnden Postanweisungen nach fremden Ländern (Italien, Schweiz usw.s ist auf lüg Frcs. — 85 ^ (nach Ru mänien aus 1VV Lei — 85 .Fs und das Umrechnungsvcrhältnis für Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten von Ame rika und nach Cubaauf lüll Dollars — 48V neu festgesetzt worden. Die Modefarbe. — Der »Straßburger Post« wird folgendes Ge- schichtchen berichtet: In eine hiesige Buchhandlung kommt eine Dame und fragt nach dem Verbleib der Modezeitung, auf die sie abonniert ist. Bedauerndes Achselzucken des einen Teilhabers: Schwierigkeit im Post bezug usw. Die Dame: »Aber man weiß ja gar nicht, was augen blicklich Modefarbe ist!« Der kleinste Lehrling dazwischentrctcnd: »Aber sicher, gnädige Frau: Feldgrau!« Von einem Freunde der Buchhandlung wurde der Vorschlag gemacht, den Lehrling zum »Buch handlungsgefreiten« zu befördern. Künstlerisch-literarische Betätigung im Felde. — Fortgesetzt lausen bei der obersten Heeresleitung Anträge auf Zulassung von Schlachten malern, Photographen, Kilmphotographcn und Berichterstattern ein. Derartige Anträge sind nicht an die oberste Heeresleitung, sondern an die Abteilung IIIL des Stellvertretende» Generalstabes der Armee in Berlin zu richten. Mißbrauch der gerichtlichen Zahlungssristen. — Durch die Bekannt machung vom 7. August 1914 sind die Gerichte ermächtigt, dem Schuld ner Zahlungsfristen zu bewilligen. In durchaus angemessener Weise hat das Gesetz die Bestimmung der Zahlungsfristen nur dann für zu lässig erklärt, wenn die Lage des Schuldners dies rechtfertigt und die Zahlungsfrist dem Gläubiger nicht einen unverhältnismäßigen Nach teil bringt. Es werden nun Klagen laut, daß Personen, die durchaus nicht nötig haben, Zahlungsfristen zu erlangen, den gegenwärtigen Rcchtszustand dazu benutzen, um aus der gerichtlichen Bewilligüng von Zahlungssristen Vorteil zu ziehen. Sie schädigen dadurch die Allge meinheit und besonders diejenigen Personen, die auf das Entgegen kommen ihrer Gläubiger angewiesen sind. Die Ältesten der Kaufmann schaft von Berlin weisen daraus hin, daß sich die Gläubiger in jedem Verantwortl^cr^Nedakteur: C lThoma Verlag: ^Ler Vvr oerel Falle vor dem gerichtlichen Termin darüber zu unterrichten haben, ob und inwieweit der Schuldner Nachsicht verdient und inwieweit der Gläubiger seiuerseits durch die Zahlungsfristen in Verlegenheit kommt. Das erforderliche Material muß tunlichst dem Richter unterbreitet werden. Nur dadurch wird es möglich werden, diejenigen, die die Ein richtung der gerichtlichen Zahlungsfristen mißbrauchen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten anzuhalten und auf der anderen Seite die jenigen ausreichend zu berücksichtigen, die in Wahrheit Schonung ver dienen. Personlllnachrichte». Gestorben: am 12. September aus dem Felde der Ehre im Alter von nur 28 Jahren Herr Fritz Wilfroth, Prokurist des Hauses L. A. Kittier in Leipzig und Leutnant der Reserve im Rc- serve-Jnfanterie-Regimcnt Nr. 88. Der sür das Vaterland gefallene Berufsgenosse war am 24. August 1888 tu Leipzig geboren und genoß seinen Schul unterricht aus der altehrwürblgen Thomas-Schule seiner Vater stadt. Er verließ sie mit dem Zeugnis der Reise, diente darauf sein Fretwilligensahr in Fretburg i. Br. ab und war dann ein Jahr im väterlichen Geschäft, der Firma L. A. Mittler in Leipzig, tätig. Um seine buchhänblerischen Kenntnisse zu erweitern, ging er 1S1Ü zu Joseph Baer L Co. in Frankfurt a. M. und 1911 nach Paris, wo er ln zwei Handlungen als Volontär tätig war. Mit reichen Erfahrungen ins väterliche Geschäft zurllckgekehrt, wurde er Anfang 1914 dessen Pro kurist. Freudig zog er in den Kamps und hat bei der Führung in sei ner Kompagnie Hervorragendes geleistet, so daß er bereits zu einer Auszeichnung vorgeschlagen war, als ihn am 12. September nord westlich von Soifsons ein Granatsplitter am Hinterkopf traf und ihn wahrscheinlich sofort tötete. Sprechsaal. iOSnc V-r-Mwormng der Rcd«ktwn:^i-doch uiitrilttg^n »llk^S>nsrndu»g-n den Eine merkwürdige Beobachtung. Auf Seite 72Ü9 der Nr. 213 d. Bbl. spricht die Fa. H a ch m e i st e r L Thal in Leipzig ihre Verwunderung darüber aus, daß einzelne Städte wenig oder gar nichts von ihrem »Solbaten-Sprachführer« ab setzen. Ich möchte dte verehrt. Firma Hochmeister L Thal hierüber öffentlich ausklären. Ich bestellte nach Erscheinen eine Anzahl dieser Sprachführer, brachte sie sofort nach Eintreffen ins Schaufenster und ließ das dazu gelieferte Plakat direkt an die Schaufensterscheibe kleben. Da ich hiermit nicht den erwünschten Erfolg hatte, so sandte ich je 1 Heft dieser Sprachführer mit einem Anschreibcn an die betr. Bat.» Kommandeure, bot das Heft natürlich mit 2Ü -s an und ersuchte um eine Sammelbestellung. Leider erfolgte keine Bestellung dieser Herren. Vor einigen Tagen fragte ich nun einen mir persönlich gut bekannten Major, ob er auf mein Angebot nicht reflektiere, worauf er mir die Antwort gab, daß er ebenfalls ein Angebot der Verlagsbuchhandlung direkt erhalten habe und dort eine große Anzahl französischer Soldaten- sprachsührer für je 13 »f jls laut Angebot bestellt und erhalten Habel Hier hat die Fa. Hochmeister L Thal die Erklärung ihrer »Merkwür digen Beobachtung«. Wismar, den 16. September 1914. HosbuchhändlcrCarlWitte, i/Fa. Hinstorffsche Hofbuchhanblung. Entgegnung. In de» ersten Tagen nach der Mobilmachung forderten wtr die Hinstorffsche Hofbuchhandlung in direktem Schreiben auf, sich für unsere bewährten Solbaten-Sprachführer zu verwenden und sie na mentlich unter den Truppen der Garnison Wismar zu vertreiben. Bis 1. September bestellte die Firma von dem Deutsch-Französischen Sol- daten-Sprachsllhrer a c. 13, fest 14, und von dem Deutsch-Russischen Soldaten-Sprachfüher ü. c. 3, fest 3. Dieses Absatzergebnls in Wismar, wo innerhalb vier Wochen tausend Exemplare hätten verkauft werden müssen, vcranlaßte uns zu einer Eingabe an bas Garnisonkommando, in der wir die Sprachführer bei Abnahme einer größeren Anzahl zu dem Partiepreis angeboten haben, den wir auch in unserem Buch händler-Rundschreiben bei Erscheinen der Bändchen genau angegeben hatten. Darauf erhielten wir von dem dortigen Landsturmbataillo» eine größere Bestellung. Sic der Hinstorff'schen Hofbuchhandlung auf ihren Wunsch zu überweisen, haben wir abgelehnt, weil in diesem Falle ein solches Ansuchen nicht gerechtfertigt erschien. Leipzig. HachincistcrLTHal. 1432
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