Vok'netime. künftle^ilctie LuctiauLstotturis fü»' MolletiouflaLSN.-^stkIalsiLle /Xe-Vsil.^ pürkeüarfvornolieren Vs ick äirekt mit einer Fabrik Zusammen arbeite, kann icti aueli kleine Posten ru en ^ros-preisen liefern. 100 8cliaetiteln je 36 81ück für3.— >1srk 100 8clisctiteln je 144 8tück für 9.50 INsrk prima ^elb. 4° vurcliärüLken unmöZIicti. I^etieim ^ulir). 0. VV. Vl8ariU8. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschast ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlung-gehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilsenschafr gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über 15VV00 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Reben einer großzügige« sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: M. Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offenener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberusenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die ^lnlb?skl1^1111H^kossb bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. WPUrlUsse 4^ Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskafse ünt»^chVn^ zügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Bettragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkaffen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld. 300 Mark Begräbmsgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse Micgliederzahl: 63000. Ver mögen: 850000 Mark Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5 Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie dt« Segnungen einer ausreichenden Krankenver- sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei Deutschnationale Voiksversicherung, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Forttuldungsgetegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1350 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie Bedingungen der Familienverficherung umsonst durch die «.ich-»',,,», »u Jeiltschmitiomleil MWMliiWgeljilfeilslW. Leipzig,