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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
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gemeiner deutscher Handelsgebrauch ist, junge Leute für den Monats- ansang zu engagieren. Diesem Handelsgebrauch entspreche es, die Minimal- kündigungsfrist aus einen Monat festzusetzen, und zwar so, daß dieser immer mit dem Kalendermonat zusammeufällt, also vom Ultimo bis zum ersten des nächstfolgenden Monats. Diese Festsetzung der Minimal- kundigungssrist habe auch den Vorteil, daß sie übereilten Kündigungen entgegenwirkt, weil der kündigende Teil immer noch Zeit hat, sich seinen Entschluß bis zum Ende des Monats zu überlegen. Des weiteren entbehre die vom Reichstag beschlossene Bestimmung über Aushilfsstellen der wünschenswerten Deutlichkeit; die Beteiligten wurden es vorziehen, wenn die Vorschrift dahin formuliert würde, daß für Aushilfsstellen, die nicht über drei Monate dauern dürfen, eine kürzere als einmonatige Kündigungsfrist zugelassen wird Der Ham burger -Verein für HandluugScommis von 1858- hat dem Senat eine Abschrift der Eingabe mit der Bitte überreicht, sie beim Bundesrat zu unterstützen. Reichsgerichtsentscheidung. — Wer bei der Uebernahme eines Handelsgewerbes alle Aktiven und Passiven mitübernimmt und dies zum Handelsregister erklärt hat, hastet, auch wenn er für den Geschäftsbetrieb eine andere Firma angenommen hat, unbedingt für alle früheren Ge- schästsschulden, namentlich auch für die Verpflichtungen aus Mietsver- trägen über Räumlichkeiten des Handelsgcwcrbes. (Urteil des R.-G. v. 31. Mai 1893.) Konkurs Carl Weinrebe's Nachfolger in Hamburg. — Zu dem Konkurse über das Vermögen des Buchhändlers Herrn Waldemar Sonnen kalb (Firma: Carl Weinrebe's Nachfolger) in Hamburg tvgl. die Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 14 vom 18. Januar 1894) wird uns aus Hamburg folgendes mitgeteilt: -Aus der Konkursmasse von Carl Weinrebe's Nachfolger (W. Sonnenkalb) in Hamburg liegen noch an 190 Nemittendenpakete im Städtischen Auktionslokal, die von den betreffenden Herren Verlegern nicht reklamiert worden sind, trotzdem der Konkursverwalter Herr G. M. Kanning (Kattrepelsbrücke 3) jedem einzelnen eine Aufforderung hat zugehen lassen, die Pakete bis zum l5. April abzufordern. Wem sein Eigentum lieb ist, möge sich baldigst melden, weil sonst zu befürchten ist, daß auch das Kommissionsgut für Rechnung der Masse öffentlich verkauft werden wird.- Konkursordnung. — Der Neichsanzeiger Nr. 11 vom 12. Mai 1894, ebenso Reichsgesetzblatt Nr. 21 vom 12. Mai 1894, veröffentlichen das neue Gesetz, die Abänderung der Konkursordnung für das Deutsche Reich betreffend: Gesetz, betreffend die Abänderung des Z 41 der Konkursordnung. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen dcS Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes rats und des Reichstags, wie folgt: Die Nr. 4 des Z 41 der Konkursordnung erhält folgende verän derte Fassung: (Den Faustpsandgläubigern stehen gleich: lRed. d. Börsenbl.)) 4) Vermieter in Ansehung der eingebrachten Sachen, sofern die Sachen sich noch aus den, Grundstücke befinden, wegen des lausenden und des für das letzte Jahr vor der Eröffnung deS Verfahrens rückstän digen Zinses, sowie wegen anderer Forderungen aus dem Mietverhält nisse, jedoch mit der Einschränkung, daß dem Vermieter, so weit er eine solche Forderung infolge der Kündigung des Verwalters (H 17 Nr. 1) geltend machen kann, wegen dieser Forderung der Anspruch auf abge sonderte Befriedigung nicht zusteht. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 9. Mai 1894. (I-. 8.) Wilhelm. Gras von Caprivi. Die Ausbeutung sremden geistigen Eigentums in Ruß land. — Wie aus St. Petersburg gemeldet wird, hat sich die St. Peters burger Medizinische Gesellschaft bedauerlicherweise gegen den Abschluß eines Litterarvertrages mit dem Auslande ausgesprochen. Die Ableh nung wird damit begründet, daß ein Litterarvertrag die Uebersetzung vieler medizinischer Werke des Auslandes erschweren, die Entwickelung der medizinischen Wissenschaft in Rußland also ungünstig beeinflussen würde. Verletzung eines Urheberrechts. — Vom Landgericht zu Gera wurde am 12. Mai ein Harmonika- und Mnsikinstrumenten- Fabrikant zu 50 Geldstrafe verurteilt, weil er schuldig befunden war, den Walzer -Lustige Brüder- von Vollstädt, den eine Hamburger Musikalien handlung im Verlag hat, ohne Erlaubnis auf sein Musikinstrument -Pinnophon- übertragen zu haben. Der Angeklagte entschuldigte sich damit, daß er den Walzer von einer Hamburger Mrrsikinstrumentenfabrik bezogen habe und daß sonach eine Nachbildung geistigen Eigentums nicht vorliegen könne, znmal die Uebertragung auf mechanischem Wege statt gefunden habe und Noten nicht nachgebildet worden seien. Mehrere aus wärtige Sachverständige konnten ln der Uebertragung des Musikstückes ans -Pianophon- eine Nachbildung geistigen Eigentums nicht erblicken. Der Gerichtshof kam indessen zu obigem Urteil. Kolportage in Oesterreich. — Der II. Nachtrag zu dem mit dem Statthalterei-Erlasse vom 7. Juli 1890, Z. 4l98/Pr. verlautbarten Verzeichnisse jener Druckschriften, bezüglich welcher das Sammeln von Pränumerationen in Niederösterreich gestattet werden kann (vgl. Börsen blatt 1894, Nr. 101 vom 4. Mai), ist im Format des Normal-Verzeich nisses erschienen und durch die Wiener Bestellanstalt unentgeltlich zu haben. In Oesterreich verboten: Die jüdische Invasion und das katho lische Deutschland. Eine Rede an die deutsche Nation von Philippikns, einem katholischen Deutschen Leipzig, Verlag von Ernst Rust. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenhcitsschriftcn, Kata loge rc. für die Hand- und HauSbibliothek des Buchhändlers ^utoArapbeu (Dichter, 8chriktstsIIer, 6slsbrto, Lünstlsr, 8cbau- spioler). LataloA Hr. 25 von Richard LsrtiinA in Dresden. 8°. 21 8. 429 Nro. Verschiedenes. ^ntig. ^ureixer blo. 9 von Richard Lortdinß in Dresden. 8". 24 8. 351 Hin. Dansli 8c>AlortsANsIss kor aarsne 1881—1892. Ddarheidet, at 1. Vabl. Rsmtsuds - sexlsods Rette. Ar. 8°. 8. 225—256. (8iroIosuvAboA—DAsdiack.) Lsödendavu 1894, 6. R. 6. 6 ad. ^sldre 0A v^ere ckansir, norslc vA svsnslr 8tiöolittsratur. Xntig.- RataloA Ho. 2 von klöst's ^otiguariat in Ropenbazsn. 8". 36 8. 2292 Nrn. iledicivischer LoreiAsr, Llai 1894, von Rraur kietrcicer in Nü- bwAen. Katalog Ho. 205. 8'1 24 8. 708 Uro. Post. — Infolge von Quarantäne-Maßregeln können bis aus weiteres Postpakete nach Portugal aus dem Wege über Hamburg nicht mehr Beförderung erhalten. Derartige Sendungen werden einst weilen nur zur Leitung aus dem Wege über Frankreich angenommen; für Postfrachtstücke nach Portugal bleibt der Weg über Hamburg vor erst noch benutzbar. Papier in Nordamerika. — Nach dem -Raper Trade dourvat- beläust sich der Papierverbrauch der Vereinigten Staaten täglich auf 1200 bis 1500 t für Zeitungen, der für Buchdruck -us 1000 t und der für Schreibpapier aus 450 t täglich. Die Lieferungssähigkeit aller Papier fabriken im Landest pro Tag 10000 t. Davon sind 2500 Druckpapier, 1800 Umschlagpapier, 850 Pappe, 450 Schreibpapier und 2400 t aller anderen Sorten. An der Spitze dieser Industrie stehen die Staaten New V»rk, Pennsylvania, Maine, Massachusetts, Wisconsin, Ohio und Illinois. Sie liefern nahezu der ganzen Papiererzeugung im Lande. Die größte Masse wird in den Vereinigten Staaten selbst verbraucht. Kein anderes Land der Welt hat einen solchen Papierverbrauch. Die Papierausfuhr nimmt auch einen immer größeren Auf schwung, namentlich nach Mittel- und Südamerika. Aber auch nach Europa ist die Ausfuhr in Zunahme. Manche der großen Papier geschäfte haben jetzt Agenturen in England wie auch in anderen Länder» Europas. In den vier Monaten Januar bis April 1894 erhielt Eng land ungefähr 250000 Ballen Holzschliff aus Amerika, hauptsächlich aus Portland (Maine), dazu 25000 Ballen aus Kanada. Das Durchschnitts- Gewicht ist etwa ein Centner. Ehe amerikanischer Holzschliff eingesührt wurde, bezog England seinen Bedarf zu ungefähr 50 Prozent aus Nor wegen, 28 Prozent aus Schweden, 10 Prozent aus Deutschland, 6 Pro zent aus Holland, 3 Prozent aus Rußland, 1'/, Prozent aus Oesterreich, Vf, Prozent aus Portugal und 1 Prozent aus den übrigen Ländern. Das -Echo-, eins der ältesten Abendblätter Londons, erhielt, wie man der Papierzeitung schreibt, kürzlich 59 Rollen amerikanisches Druckpapier aus Portland. Papier in Rußland. — Der deutsche Konsul in Moskau giebt in einem Berichte, den wir der Papierzeitung entnehmen, bemerkens werte Aufschlüsse über die russische Papier-Industrie. Darin heißt es u. a.: Der russischen Papier-Industrie ist es gelungen, im Laufe der letzten drei Jahre in technischer Beziehung wesentliche Fortschritte zu machen, wenn sie auch ihr Arbeitsfeld nicht nennenswert erweitern konnte. Ganz be sonders ist in Hinsicht aus die äußere Ausstattung des Fabrikats eine sehr namhafte Vervollkommnung wahrzunehmen gewesen. Was die Wahl des Materials, die Bleiche des Stoffs und die äußere Glätte des Papiers anbelangt, steht heute die russische Papier-Industrie den Fabriken des Auslandes ebenbürtig zur Seite. In der Güte der billigen Papiersorten leistet die russische Industrie sogar recht Gutes, und zwar ebensowohl
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