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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940517
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vtt« Wlzaad in 8«ip««s. dabresdsrlvbt Ub. dis I-sistuoxen dsr ekswiseksn leoknoloßie w. bssoiid. Leriieksiokt. der 6svrsrbeststist.i>c k. d. d. 1893. dskre:. I—XXV bssrb. von k. v. IVagnsr. Vorteosstut v. § k'issbsr. 39. od. llsas l?olxs 24. dskr^. xr. 8". (XO, 1272 8. m. 200 ^bbildZo.) o. 24. — kllter's ^soArspkisck-sististisokss leriiron. 8. Xoü. Ontsr der Red. v. d. ksorisr. 2 I-kx. 1,si-8°. (1. 8d. 8. 65—128) i>. 1. — V»t»» »olsia«'» «ka». vuchh. (vtto «»»tzma»,) in »»«»Wald«. VledvaL, X., vsus ö>.iris^s rar Ossokiekt« dsr 8tsdt 6esetcs. 1. 151.: LI>8» u. bsos.ok5s.rts Isstuo^en dsr Römsr. xr. 8°. (16 8. w. 3 Isk.) o. —. 60 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nnmmer znm erstenmale angekündigt sind. R«d«rt v»p««h«tm <S«ftav Schmidt) >„ v«»lin. S03« Xlbrsokt, Hsvdbuek dsr praiit. Oevsrbsk^isiis. 1>i^. 1. «. Vtsrs««'» in D««»d««. z«,z Renlliw, Sphinx Amor. Lacroma, Formosa. 2. Ausl. Hahn, die Geheimnisse d. Waldschlosses. 4. Ausl. Ulrich Sridma«« v«rlag»<»«nto in tja,d«»h»t in «chl. aas» Ritter, Taschenbuch f. Dreher u. Schlosser. Ullftrin ch So in vrriia. zgzz Die Polizei und die Arbeitslosen. «rlhagr» » «lästig in »irlrsrld u. Ur«p,»g. 3oss Kaiser, Gustav Adolf. Nichtamtlicher Teil. Das Kommisswnsgnt in der Schweiz beim Konkurse. (Vgl. Börsenblatt 1894 Nr. 55, 61, 71, 77 ) Der Vorstand des Schweizerischen BuchhSndlervereins, in Erkennung der Wichtigkeit der Sache, hat nicht unterlassen, Schritte zu thun, um die Nachteile, welche das neue Bundes gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs durch seine Be stimmungen über Retention von Kommissionsgut dem Verlags handel bringt, zu beseitigen oder doch zu mildern. In dankenswerter Weise hat das eidgenössische Amt für Schuldbetreibung und Konkurs in Bern unsere Eingabe sorg fältig geprüft und uns nachstehende Antwort zugestellt. Der derzeitige Präsident des Schweizerischen Buchhändlervereins Friedrich Schultheß. »Eidg. Amt Bern, den 9. Mai 1894. für Schuldbetreibung und Konkurs. »A>l den Titl. schweizerischen Buchhändlerverein Herrn F. Schultheß, Präsident Zürich. »Wie wir Ihnen in unserer Zuschrift vom 28. März in Aussicht stellten, haben wir Ihr Gesuch an uns von Ende März 1894 der prinzipiellen Wichtigkeit der Sache wegen zunächst dem eidgenössischen Betreibungsrate unter breitet. Dieser hat in seiner Sitzung vom 26. April folgenden Beschluß gefaßt: »1. Auf das erste Begehren, es sei durch Publikation de» Hauseigentümern bekannt zu geben, daß die Waren vorräte von Sortimentsbuchhändlern größtenteils aus Kommissionsware bestehe, die dem Retentionsrecht nicht unterworfen sei. kann nicht eingetreten werden. Es muß den Interessenten überlassen werden, das Publikum hierüber aufzuklären, wenn sie es für nötig erachten. Eine von der eidgenössischen Aufsichtsbehörde ausgehende Publikation hätte kein größeres Gewicht, als eine von den Interessenten erlassene; denn die Gerichte allein sind zur Beurteilung der Frage zuständig, was im einzelnen Fall als Retentionsobjekt zu gelten hat. »2. Dagegen steht nichts inr Wege, den kantonalen Aufsichtsbehörden in empfehlendem Sinne den Wunsch des schweizerischen BuchhSndlervereins mitzuteilen, es möchte von der Eröffnung eines Konkurses jeweilen auch der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buch händler (Deutsches Buchhändlerhaus) in Leipzig Kenntnis gegeben werden. »Das eidg Justiz- und Polizeidepartement hat heute ein diesem Beschlüsse entsprechendes Kreisschreiben an die kantonalen Aufsichtsbehörden erlassen, und wir legen Ihnen ein Exemplar davon bei. Mit vorzüglicher Hochachtung Eidg. Amt für Schuldbetreibung und Konkurs: Der Direktor: (gez.) Brüstlein.< Das Kreisschreiben an die kantonalen Aufsichtsbehörden lautet: Bern, den 5. Mai 1894. Justiz- und Polizei-Departement der schweiz. Eidgenossenschaft. Abteilung für Schuldbetreibung und Konkurs. Kreisschreiben Nr. 18. Gegenstand: Anzeige von Buchhändler-Konkursen an das Deutsche Buchhändlerhaus in Leipzig. »An die Kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs zu Händen der Konkursämter. »Mit Eingabe vom Ende März 1894 hat der schweizer. Buchhändlerverein beim Unterzeichneten Departements folgendes Gesuch gestellt: »»Es sei dafür zu sorgen, daß sämtliche schwei zerische Konkursämter angewiesen werden, bei Buch händlerkonkursen gleichzeitig mit der Publikation im Handelsamtsblatt auch eine Anzeige an die Geschäfts stelle des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, Adresse: Deutsches Buchhändlerhaus in Leipzig, ab zuschicken zur Aufnahme in das Buchhändler-(Börsen-) Blatt (diese Aufnahme würde gratis erfolgen).«« »Die Büchervorräte der Sortimentsbuchhändler bestehen nämlich, wie der Buchhändlerverein ausführt, zum weit aus größten Teile aus sogenannter Kommissionsware, d. h. aus Artikeln, die der Sortimentsbuchhändler nicht zu Eigentum erworben, sondern mit der Berechtigung bezogen hat, sie dem Verleger zurückzustellen. Es soll nun vor gekommen sein, daß im Konkurs über einen Sortiments buchhändler der Vermieter der Verkaufslokalitäte» auf dieses Kommissivnsgut ein Retentionsrecht beansprucht, so daß der Verleger, wenn er nicht rechtzeitig interveniert, Gefahr läuft, seines Eigentums verlustig zu gehen. »Das oben erwähnte Gesuch hat zum Zweck, die Publikation der Konkurse aller schweizerischen Buch händler im deutschen Buchhändlerblatt herbeizuführen und dadurch besondeis die deutschen Verleger zur wirk samen Wahrung ihrer Rechte in den Stand zu setzen. »Da es sich hier um wichtige und berechtigte Interessen 404'
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